Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
Spenden auch Sie
mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.
Spenden-Konto
GT - Norbert Gisder
IBAN
DE63100700240603798000
Verwendungszweck:
Spende für GT
GT in Zahlen: Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur! Leser sagen zu GT: Sehr gut! |
Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
Alle Kontinente / Alle Länder
Europa
Asien
Afrika
Amerika (Nord- und Mittelamerika)
Amerika (Süd)
Arabische Länder
Australien
Karibik
Ozeanien - Südse
Arktis
Antarktis
Staatenbündnisse der Erd
Allgemeine Reiseinformationen
Ajman
Abchasien
Abu Dhabi
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Arktis
Aruba
Antarktis
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äquatorialguinea
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Belgien
Belize
Bhutan
Birma
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
British Guyana
British Virgin Islands
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burma
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dschibuti
Dubai
Ecuador
Elfenbeinküste
England
Eritrea
Estland
EU
Färöer
Finnland
Frankreich
Fujaira
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
Grönland
Großbritannien
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Holland
Honduras
Hong Kong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kapverden
Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Korea
Korsika
Kosovo
Kroatien
Kuba
Laos
La Réunion
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Nordkorea
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Qatar
Ras al-Khaima
Réunion
Ruanda
Rumänien
Rußland
Sambia
Samoa
Saudi Arabien
Sharjah
Schottland
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Sizilien
Slowenien
Slowakei
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts and Nevis
St. Lucia
St. Maarten
Sudan
Südossetien
Südsudan
Südafrika
Südwestafrika
Südkorea
Sultanat Brunei Darussalam
Surinam
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Tasmanien
Tschad
Tschechien
Tschetschenien
Thailand
Tibet
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Umm al-Qaiwain
UNASUR - UNASUL
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
USA
Vanuatu
Vatikanstaat
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Wales
Weißrussland
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zimbabwe
Zypern
Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:
GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.
Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
NetzDG - verfassungsfeindlich gegen Verfassungsfeinde
Bitkom kritisiert handwerkliche Mängel in neuen Gesetzen 6/2017
Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Video einer Rede von Joachim Steinhoefel im Stasi-Museum in Berlin 6/2017
NetzDG-Entwurf: Kurze Löschfristen bleiben problematisch, wichtige Kritikpunkte aufgenommen 6/2017
Gesetz gegen Hassbotschaften: ROG warnt vor Schnellschuss 17/2017
Sturzgeburt II - Netzwerkdurchsuchungsgesetz: Wie die SPD ein weiteres Kapitel der Meinungskontrolle einleitet
Bei der Abstimmung über die Ehe für Alle heute früh um 08:00 Uhr war das Plenum des Deutschen Bundestages heute so voll wie in dieser Legislaturperiode noch nie. Sagte Bundestagspräsident Lammert unter Jubel und Applaus. So groß war die Euphorie, dass Phoenix nach dem Sieg der Gesetzesbefürworter alle Gegner des gleich anschließend auf der Tagesordnung stehenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Wesentlichen aus der Debatte ausblendete und eigentlich nur die Befürworter der Meinungskontrolle wirklich aussprechen ließ. Im folgenden also Stimmen, die von Phoenix und Co. weithin unterdrückt werden. Egal. Denn zu diesem Zeitpunkt saßen sowieso nur noch die Pflichtparlamentarier der Parteien in den Reihen ... gefühlt 90 Prozent der Bundestagsabgeordneten feierten bei Bockwurst und Senf den Senf ihrer Ignoranz und hatten sich aus der Bundestagsdebatte verabschiedet.
Bitkom kritisiert handwerkliche Mängel in neuen Gesetzen
■ Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Weiter erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel
■ WLAN-Störerhaftung: Neue Risiken für Hotspot-Anbieter
Berlin. In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause beschließt der Bundestag heute eine Reihe von Gesetzen, darunter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Dazu sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „In den letzten Sitzungsstunden der aktuellen Legislatur soll jetzt plötzlich alles ganz schnell gehen. In höchster Eile werden Gesetze verabschiedet, die – wie das NetzDG – zum Teil grobe handwerkliche Mängel aufweisen. Wohin das führt, hat gerade erst die verwaltungsgerichtlich gekippte und von der Bundesnetzagentur auf Eis gelegte Vorratsdatenspeicherung gezeigt.“
Der Bitkom sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht als geeignetes Mittel, um gegen Hassrede und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken vorzugehen. „Der Versuch, das hastig zusammengezimmerte und bei Rechtsexperten hochumstrittene Gesetz auf den letzten Metern so zu verändern, dass es verfassungsmäßig und europarechtskonform sein kann, ist nach einem juristischen Kurzgutachten im Auftrag des Bitkom gescheitert“, sagt Rohleder. Das Gesetz enthalte nach wie vor zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Zudem sei es ein großer Fehler, dass Unternehmen gravierende, die Meinungsfreiheit im Netz gefährdende Entscheidungen allein und unter Zeitdruck treffen müssten, wenn sie nicht ein hohes Bußgeld in Kauf nehmen wollen, erklärt Rohleder weiter. Dass es betroffenen Unternehmen möglich ist, schwierige Fälle an eine Drittinstanz der Co-Regulierung weiterzuleiten, sei grundsätzlich zu begrüßen, ändere aber nichts an der breiten Kritik. Rohleder: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wird. Wir empfehlen, das NetzDG auf seinen Kern zu konzentrieren: die Verpflichtung der Unternehmen, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Alles Weitere sollte unmittelbar nach der Bundestagswahl mit der notwendigen Sorgfalt angegangen werden.“
Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung durch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) begrüßt der Bitkom grundsätzlich. „Der Schub für freie Hotspots und damit für den Zugang zur digitalen Welt könnte aber weitaus größer sein. Denn mit dem Aus für die Störerhaftung werden gleichzeitig neue Hürden für die Anbieter von WLAN-Hotspots aufgebaut“, sagt Rohleder. Mit der Gesetzesänderung wird ein Sperranspruch eingeführt, der für die Hotspot-Betreiber Probleme mit sich bringt. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung, etwa beim illegalen Download von Filmen oder Musiktiteln, kann der Rechteinhaber vom Hotspot-Betreiber sogenannte Nutzungssperrungen, etwa die Sperrung einzelner Webseiten, erwirken. „Der Sperranspruch bedeutet Ärger und Aufwand für die Hotspot-Betreiber, sei es eine Studenten-WG, ein Café oder ein Telekommunikationsunternehmen“, sagt Rohleder. Im Fall einer ungerechtfertigten Sperrung drohen ihnen Rechtsansprüche Dritter. Und ein möglicher Rechtsstreit mit dem Rechteinhaber bedeutet für den WLAN-Anbieter finanzielle Risiken. „Wir fordern deshalb, illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten – zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind“, sagt Rohleder.
Über Bitkom:
Bitkom vertritt mehr als 2.500 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.700 Direktmitglieder. Sie erzielen allein mit IT- und Telekommunikationsleistungen jährlich Umsätze von 190 Milliarden Euro, darunter Exporte in Höhe von 50 Milliarden Euro. Die Bitkom-Mitglieder beschäftigen in Deutschland mehr als 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 400 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der digitalen Medien tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 80 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils 8 Prozent kommen aus Europa und den USA, 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom fördert und treibt die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche Teilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem weltweit führenden Digitalstandort zu machen.
Meinung der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker
Wir bringen heute ein wichtiges Gesetzgebungsprojekt nach einem anspruchsvollen parlamentarischen Verfahren zu einem guten Abschluss. Die Überschrift über diesem Vorhaben lautet: Die Rechtsordnung gilt auch im Internet! Der Rechtsstaat sendet ein klares Signal: Es gibt einen Geltungsanspruch unserer Rechtsordnung auch gegenüber global agierenden Internetunternehmen wie Facebook oder Twitter. Viele Netzwerkbetreiber haben sich bisher trotz zahlreicher Beschwerden zu wenig darum geschert, ob auf ihren Internetseiten rechtswidrige Inhalte verbreitet werden.
Wir haben den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas vom Kopf auf die Füße gestellt. Sein ursprünglicher Gesetzentwurf ist zum Teil heftig kritisiert worden. Diese Kritik hat einen berechtigten Kern, weil Minister Maas nicht ausreichend beachtet hat, dass die Betreiber zur Vermeidung von Bußgeldern auch rechtmäßige Inhalte löschen könnten und damit auch die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit tangiert wäre. Der freie Austausch von Meinungen ist ein Kernelement und Grundlage der Demokratie. Rede und Gegenrede und auch zugespitzte Äußerungen sind elementare Bestandteile einer kontroversen und demokratischen Debatte.
Der Gesetzentwurf von Minister Maas ist im Bundestag in nicht weniger als 30 Punkten geändert worden. Damit haben wir auch einer Reihe von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken Rechnung getragen. Vor allem haben wir erreicht, dass es für die Betreiber keine Anreize mehr gibt, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Denn es gibt keine Pflicht zur Löschung von Inhalten innerhalb von sieben Tagen, wenn der Sachverhalt zunächst näher ermittelt werden muss oder die Beurteilung der Rechtswidrigkeit an eine unabhängige Einrichtung der regulierten Selbstregulierung übertragen wird. Mit der Regulierten Selbstregulierung haben wir ein Instrumentarium aufgenommen, das sich im Bereich des Jugendmedienschutzes bewährt hat.
Wichtig ist auch, dass die Plattformbetreiber den Strafverfolgungsbehörden künftig innerhalb von 48 Stunden Auskunft geben müssen. Es wird nicht mehr angehen, sich im Silicon Valley zu verstecken, wenn eine deutsche Staatsanwaltschaft zum Beispiel wegen Volksverhetzung ermittelt.
Schließlich können auch Betroffene Auskunft von Internetplattformen bekommen, wenn gegen sie in strafbarer Weise gehetzt wurde. Wo der weite Rahmen der Meinungsfreiheit in rechtswidriger Weise überschritten wird, muss ein praktikabler Weg eröffnet sein, um die notwendigen Informationen über den Verfasser zu erhalten und ihn zur Verantwortung zu ziehen. Anonymität im Netz hat ihre Grenzen, wenn man sich strafbar macht. Denn die Rechtsordnung muss sicherstellen, dass die Bürger ihre Rechte gegen andere vor Gericht auch tatsächlich durchsetzen können. Wir werden die Entwicklung in der Praxis sorgfältig beobachten und gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachbessern, falls sich die Hürden für die Betroffenen noch immer als zu hoch erweisen sollten.
Netzwerkdurchsetzung-Gesetz – eine Rede im Stasimuseum
Der 45-minütige Vortrag ist ein Muss für alle, die sich für Meinungsfreiheit in Deutschland einsetzen. Direktzugriff hier: derhonigmannsagt.wordpress.com/2017/06/29/netzwerkdurchsetzungg-rede-im-stasimuseum-berlin-28-juni-2017/
NetzDG-Entwurf: Kurze Löschfristen bleiben problematisch, wichtige Kritikpunkte aufgenommen
Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Änderungen der Koalitionsfraktionen am geplanten Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet.
„Die Regierungsfraktionen haben einige wichtige Kritikpunkte an dem geplanten Gesetz aufgenommen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Erfreulich ist zum Beispiel, dass die Koalition auf Inhaltsfilter verzichtet und dass einige Straftatbestände wie Beleidigung des Bundespräsidenten nicht mehr von dem Gesetz erfasst werden sollen. Aber das Grundproblem bleibt ungelöst: Durch die kurzen Löschfristen besteht weiterhin die Gefahr, dass Betreiber sozialer Netzwerke künftig im Zweifel lieber zu oft als zu selten Inhalte entfernen werden.“
Mihr ergänzte: „Unklar bleibt auch, welche Fälle an die neue Stelle zur Selbstregulierung weitergeleitet werden und nach welchen Kriterien dort entschieden wird, ob Inhalte gelöscht werden wollen. Das Verfahren bleibt letztlich genauso intransparent wie die bisherige Löschpraxis von Facebook und andere Betreibern sozialer Netzwerke.“
Über die zentrale Frage, unter welchen Umständen Inhalte gelöscht werden müssen, sollten Regierung und Parlament deshalb nach Ansicht von Reporter ohne Grenzen noch einmal in Ruhe mit Vertretern der Zivilgesellschaft beraten und erst in der kommenden Legislaturperiode eine Entscheidung fällen. Beschlussreif sind zum jetzigen Zeitpunkt nur die Vorschriften zu den Transparenzpflichten der Betreiber sozialer Netzwerke und zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten.
Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags hatten ROG und die anderen Sachverständigen am vergangenen Montag (19.6.) fast einhellig deutliche Kritik am sogenannten Netzwerksetzungsgesetz (NetzDG) geäußert. Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen einigten sich daraufhin vor dem vergangenen Wochenende auf Änderungen an dem ursprünglich von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Entwurf. Die Koalition will das Gesetz Ende dieser Woche im Bundestag verabschieden.
WENIGER STRAFDELIKTE ERFASST, INHALTSFILTER GEKIPPT
In mehreren zentralen Fragen nehmen die nun vereinbarten Änderungen Kritikpunkte aus der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags in der vergangenen Woche auf (http://ogy.de/kff1). So wollen die Koalitionspolitiker nun auf sogenannte Inhaltsfilter verzichten – digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Sekundenbruchteilen analysieren und gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass Menschen bestimmte Inhalte faktisch nicht mehr hätten veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. Stattdessen soll nun – wie von ROG gefordert – nur noch über die Löschung von Inhalten entschieden werden, die von Nutzern als bedenklich gemeldet wurden.
Den Katalog der vom NetzDG erfassten Straftaten hat die Koalition stark reduziert und insbesondere Tatbestände mit Bezug zum Staat herausgenommen, so etwa die Beleidigung des Bundespräsidenten. Allerdings bleibt unklar, nach welchen Kriterien Straftatbestände in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen oder nicht und warum sie überhaupt der Regelung in einem neuen Gesetz bedürfen. Eine empirische Datengrundlage fehlt nach wie vor.
Positiv ist auch, dass Nutzer nur nach entsprechender Entscheidung eines Richters und bei Straftaten, die ausdrücklich im NetzDG genannt werden, Auskunft über die Inhaber anonymer Nutzerkonten in sozialen Netzwerken verlangen dürfen. Das verringert die Gefahrt, dass durch überzogene Auskunftsrechte die Anonymität im Netz ausgehebelt wird.
KERNPROBLEM UNGELÖST: KURZE LÖSCHFRIST BEGÜNSTIGT „OVERBLOCKING“
Ungelöst bleibt allerdings das Kernproblem des Gesetzentwurfs: Die kurze Löschfrist von 24 Stunden für „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wird das sogenannte Overblocking begünstigen – also die Tendenz, im Zweifel lieber zu oft als zu selten zu löschen, um als Betreiber eines sozialen Netzwerks keine Strafe zu riskieren. Für sonstige rechtswidrige Fälle hat die Koalition die zunächst vorgesehene Löschfrist von sieben Tagen aufgegeben; diese Fälle sollen an eine Stelle der „regulierten Selbstregulierung“ übergeben werden können. Nach welchen Kriterien die Unternehmen die Fälle kategorisieren sollen, bleibt jedoch unklar. Nach wie vor werden also Mitarbeiter privater Unternehmen unter hohem Zeitdruck hochkomplexe äußerungsrechtliche Abwägungen vornehmen müssen, deren Klärung in Gerichtsverfahren sonst oft Monate in Anspruch nimmt.
Unverständlich ist, warum der überarbeitete Gesetzentwurf nur noch halb- statt vierteljährliche Transparenzberichte der Netzwerkbetreiber vorsieht. Hier sollten die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, um endlich verlässliche Daten über die tatsächliche Dimension sogenannter Hassäußerungen und über die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke zu erhalten.
Zu begrüßen ist dagegen die Neuerung, dass die von den Unternehmen zu benennenden Zustellungsbevollmächtigten binnen 48 Stunden auf Behördenanfragen antworten müssen. Diese Kontaktstellen für Strafermittler werden dazu beitragen, dass Strafverfahren wirksam durchgeführt werden können: Der ordentliche Gerichtsweg wird auf diese Weise erleichtert, und Straftäter können wirksamer verfolgt werden.
Deutschland steht auf der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 16 von 180 Staaten. Weiterführende Materialien zur Debatte um das NetzDG finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/regulierung-sozialer-medien/, mehr zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.