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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

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Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
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Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Verunsicherung vor der Bundestagswahl: Welchen Einfluss haben Fake News?

GT rms
13.09.2017

“EU und NATO proben den Fake-News-Ernstfall” – titelte diese Woche Spiegel Online. Seit Donald Trumps Einzug ins Weiße Haus hat die Angst vor dem Einfluss von Fake News auf öffentliche Debatten und Wahlausgänge auch Europa erfasst: Manch’ einer befürchtete gar „amerikanische Verhältnisse“. Ende Juni verabschiedete der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), in dessen Begründung es heißt, dass “auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen” habe.

Stimmt das? Gefährden Fake News im großen Stil (auch) unsere Bundestagswahl? Oder ist die Debatte um ihre Wirkung und Verbreitung latent überdramatisiert?

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Reporter ohne Grenzen, der Stiftung Neue Verantwortung, und dem Oxford Internet Institute wollen wir versuchen, (erste) gesicherte Antworten auf diese Fragen zu geben. Unser Impulsabend „Fake News“ führt die Erkenntnisse der drei Institutionen zusammen, die sich mit dem komplexen Phänomen der Desinformation im Netz befassen. Ziel ist es, bei aller Aufregung einen Überblick über den Stand der Dinge zu geben – von Beispielen über die Auswirkungen von Social Bots bis hin zu möglicher Regulierung von “Fake News”.

Am Mittwoch, 20. September
von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Beisheim Center
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

18.30 Uhr
Begrüßung

18.35 – 18.50 Uhr
Alexander Sängerlaub (Stiftung Neue Verantwortung): “Wer sind Fake News – und wenn ja, wie viele?”
Was wir bisher im Wahlkampf an Desinformation beobachten.

18.50 – 19.05 Uhr
Lisa-Maria Neudert (Oxford Internet Institute): Fake News, Bots und Algorithmen - Die Automatisierung von Propaganda
Welche Rolle hat Desinformation im politischen Diskurs auf Social Media und wie können Forschungsergebnisse aus dem Feld die Debatte zu versachlichen?

19.05 – 19.20 Uhr
Daniel Moßbrucker (Reporter ohne Grenzen): Fake News – Fake Debatte?
Was wir über die Wirkung von Falschnachrichten wissen – und warum das Löschen von “Fake News” das Problem verschlimmern würde.

19.20 – 20.00 Uhr
Diskussion mit allen Referenten
Anschließende Öffnung des Podiums für Rückfragen aus dem Publikum

ROG bittet um Anmeldung unter http://t1p.de/69kw.

Gesetz gegen Hassbotschaften: ROG warnt vor Schnellschuss

GT rms
17.05.2017

Vor der ersten Lesung des Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet am Freitag (19.6.) warnt Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem gefährlichen Schnellschuss, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte. Das Gesetz privatisiert die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit veröffentlichter Beiträge in sozialen Netzwerken und verlagert sie in unzulässiger Weise auf deren Mitarbeiter. ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen. In einer ausführlichen Stellungnahme erläutert ROG, warum der Gesetzentwurf abzulehnen ist (http://t1p.de/1p75).

„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Strafbare Inhalte im Netz müssen bekämpft werden, aber das muss vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit. Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben werden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, ist blanker Hohn.“

GESETZGEBUNG IN ALLER EILE

Am 5. April hatte die Bundesregierung auf Initiative des Justizministeriums den Entwurf für ein so genanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen (http://t1p.de/fkyj). Es verpflichtet soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen droht das Gesetz verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro, die betroffenen Unternehmen können mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter das Gesetz fallen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und Youtube.

Nach der ersten Lesung am kommenden Freitag (19.5.) berät der Bundestag erst wieder über den Entwurf, nachdem die so genannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission verstrichen ist, in der die Mitgliedstaaten prüfen, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Sie endet am 28. Juni, zwei Tage später tritt das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen. Innerhalb kürzester Zeit muss also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssen in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, hält Reporter ohne Grenzen für illusorisch. Eine ausführliche Stellungnahme (http://t1p.de/1p75) zum Gesetzentwurf hat ROG am 19. April an den Rechtsausschuss, die netzpolitischen Sprecher aller Fraktionen sowie an das Justizministerium verschickt, auf dessen Initiative das Gesetz zurückgeht.

GEFAHR AUSUFERNDER SPERRUNGEN VON INHALTEN

In der Begründung für die Gesetzesinitiative werden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgen. (http://t1p.de/xdoy) Zudem soll das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt.

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder birgt das neue Gesetz die Gefahr, dass soziale Netzwerke in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren. Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht. Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssen jedoch unabhängige Gerichte entscheiden, keinesfalls darf diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

Bedenklich ist außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandelt wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein kann, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, ist die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer. Wenn Mitarbeiter sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollen, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.

INHALTSFILTER ALS EFFEKTIVE ZENSURINSTRUMENTE

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zur Einführung so genannter Inhaltsfilter. Das sind digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So können zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein. Wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzen, kann es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.

Inhaltsfilter sorgen jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde. Es sind leistungsstarke Zensurinstrumente, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden kann. Sie werden bisher gegen Kinderpornografie und nicht näher definierte „Terrorpropaganda“ eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt sind.

Laut Gesetzentwurf müssen die Betreiber eines sozialen Netzwerks nach einer Beschwerde sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen können. Das wahrt jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. Wenn Nutzer erst im Nachhinein widersprechen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichtsentscheidung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein. (http://t1p.de/b6ko).

PROTEST AUS DER GESELLSCHAFT

Reporter ohne Grenzen hat bereits Anfang April zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit gewarnt und eine gemeinsame “Deklaration für die Meinungsfreiheit” veröffentlicht (http://t1p.de/ryaehttp://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/). Am 28. April traf sich das das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen (http://t1p.de/nskq).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten.

ROG: Gesetzentwurf gegen Hasskommentare bedroht Presse- und Meinungsfreiheit

GT rms
15.03.2017

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken als Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit. Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren (http://t1p.de/uwoi). Halten sie sich nicht daran, könnten Bußgelder in Millionenhöhe auf sie zukommen.

„Mit diesem Gesetzesentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen nicht zum Hüter über die Meinungsfreiheit werden. Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend.“

Um gegen Hetze im Netz vorzugehen, braucht es globale Lösungen und keine nationalen Gesetze, die letztlich nichts anderes sind als Symbolpolitik und die Meinungsfreiheit beschränken.

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, alle drei Monate über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Wer dafür verantwortlich ist, dass strafbare Inhalte spät, gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden, könnte mit einem Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro bestraft werden. Für das Unternehmen selbst soll die Strafe bis zu 50 Millionen Euro betragen können (http://t1p.de/tg7l).

„FAKE NEWS“ ALS RECHTFERTIGUNG

Der Katalog an zu löschenden Inhalten, darunter Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung, wirkt willkürlich zusammengestellt, und die Definitionen im Strafgesetzbuch sind sehr vage. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen, um mit ähnlichen Vorgaben gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen.

Das Justizministerium nennt den Begriff „Fake News“ mehrfach in der Gesetzesbegründung. Es ist sehr problematisch, dass sich das Ministerium den Begriff unreflektiert zu eigen macht. US-Präsident Donald Trump hat mit dem Begriff renommierte Medien wahllos diskreditiert. Vergangene Woche hat Syriens Präsident Baschar al-Assad einen Folterbericht von Amnesty International als „Fake News“ abgetan (http://t1p.de/ezum). Wie in der öffentlichen Debatte auch vermischt das Justizministerium Hate Speech und „Fake News“ – und verkennt damit, dass beide Phänomene gänzlich unterschiedlich behandelt werden sollten.

Maas verweist zur Begründung für die Gesetzesinitiative auch auf den US-Wahlkampf. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass der Einfluss von Fake News auf den Ausgang der US-Wahl deutlich überschätzt wurde. So fanden Forscher der Universität Stanford heraus, dass ein Artikel eine Wirkung wie 36 Wahlwerbespots gehabt haben müsste, um die Wahl zu beeinflussen (http://t1p.de/gkiq). Umfragen deuten darauf hin  dass die US-Bürger für sich selbst „Fake News“ gar nicht als Problem wahrnehmen und durchaus erkennen, wenn offensichtlich falsche oder propagandistische Nachrichten in ihrem Newsfeed auftauchen (http://t1p.de/f9h7). Dennoch glauben sie, dass „Fake News“ dauerhaft die Demokratie gefährden könnten – wohl vor allem, weil in den Medien ständig darüber debattiert wird und Politiker ihn nutzen, um missliebige Meinungen zu kontern.

VORTEILE SOZIALER NETZWERKE

Fraglos gibt es Hass im Netz. Doch soziale Netzwerke haben trotz aller Kritik einen positiven Effekt für die Presse- und Meinungsfreiheit gebracht und können bisweilen demokratisierend wirken. Gerade Journalisten haben neue Distributionswege gefunden, die ihnen – auch in Ländern mit zensiertem Internet – ermöglichen, direkt mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und dabei möglicherweise staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit zu umgehen. Der Gesetzentwurf hat das Potenzial, diese positiven Effekte nachhaltig zu schwächen.

Hinzu kommt, dass Justizminister Maas offenbar kein Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung hat. Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich gelöscht werden. Wer aber gegen Gesetze verstößt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Es fehlt daher die Forderung, dass Netzwerke Fälle zur weiteren Verfolgung an die Justiz weiterleiten. Zugleich müssen die Löschpraktiken regelmäßig in ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden.

Die sozialen Netzwerke müssen in den Prozess eingebunden werden. Doch statt nur den sozialen Netzwerken die Verantwortung zu übertragen, sollte Maas zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen.

KEINE ÖFFENTLICHE DEBATTE

Die Anordnung von drakonischen Bußgeldern und Löschfristen wird dazu führen, dass soziale Netzwerke im Zweifel gegen die freie Meinungsäußerung handeln werden, um Bußgeldern zu entgehen. Angesichts des eng gesetzten Zeitrahmens des Gesetzes wird den sozialen Netzwerken kaum Zeit bleiben, Mechanismen wirksam zu testen und Testergebnisse einer öffentlichen Debatte auszusetzen.

Wichtig wäre zudem die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke die Löschkriterien detailliert offenlegen. Dies gilt für Löschung aufgrund von Hate Speech, vor allem aber im Bereich der „Fake News“. Bei „Propaganda“ wird es regelmäßig noch schwieriger sein für die sozialen Netzwerke, den Wahrheitsgehalt von Inhalten zu bestimmen. Die Gesellschaft muss bis ins letzte Detail wissen, wie über die Meinungsfreiheit geurteilt wird.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten hierzulande finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.


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Grand Tourisme - Worldwide

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