Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Petition zur Abschaffung der Leinenpflicht für Hunde in Brandenburgs Wäldern
Es ist tatsächlich ein Stück Tollhaus, wenn man in einem Bundesland wie Brandenburg seinen hausreinen, gut geführten und erzogenen Hofhund im Wald nicht auch mal ohne Leine durch die Natur führen darf. Nun sind die Brandenburger von so manchem kulturamputierten Gesetz so domestiziert, dass sie dagegen kaum noch etwas unternehmen. Dennoch gibt es endlich einmal eine Initiative, die den Tieren zu ihrem Recht verhelfen will.
Wer die Abschaffung der Leinenpflicht für Hunde in Brandenburgs Wäldern unterstützen will, loggt sich ein - und hat in weniger als 30 Sekunden seine Meinung kundgetan. Keine Scheu, die Eintragung verlangt nicht mehr als Namen, Adresse und E-Mail.
Auf der Seite der Befürworter der Petition selbst wird das Anliegen der Hundefreunde so beworben:
"Abschaffung der generellen Leinenpflicht für Hunde in Brandenburgs Wäldern – Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)
§15 „(8) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.“
Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Brandenburgs Wäldern unangeleint laufen lässt, handelt nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bis zu 20.000 Euro belangt werden. Hinzu kommen die ständigen Drohungen der Jäger, Jagdpächter und Waldbesitzer, die Hunde im Freilauf zu erschießen. Dies ist ein unzumutbarer Zustand für alle Hundebesitzer, deren Hunde artgerecht gehalten werden und ohne Leine laufen können.
Aus diesem Grund soll aus dem Waldgesetz des Landes Brandburg der § 15 Abs.8 (LWaldG) zur generellen Leinenpflicht von Hunden im Wald gestrichen werden. In Verbindung mit der bestehenden Hundehalterverordnung verstößt das Land Brandenburg gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Haltung von Hunden. Die zugrundeliegende Annahme einer allgemeinen und damit abstrakten Gefährdung durch unangeleinte Tiere ist nach aktueller Rechtsprechung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
In Anlehnung an den § 11 Abs.2 des Waldgesetzes des Freistaats Sachsen soll das Ausführen von Hunden sich zukünftig im Land Brandenburg nach einer allgemeinen Bestimmung: "Beim Betreten dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet sowie die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden." richten.
Begründung:
Im Feb 2013 führte ich eine unangeleinte Colliehündin in einem angrenzenden Wald mit. Der Waldpächter nahm diesen Umstand zum Anlass, auf die Hündin zuzufahren und diese anzufahren. Die Staatsanwaltschaft Cottbus entschied im Sept 2015 im Verfahren 1611 Js 13516/14 trotz entsprechender mir gegenüber getätigter Aussage, dass ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte. Weiterhin führte die Staatsanwaltschaft aus, dass „die Hündin selbstverständlich im Wald angeleint hätte laufen müssen, sodass hier von Ihrer (meiner) Seite aus nicht korrekt gehandelt worden war.“
Die Behauptung, ich habe nicht korrekt gehandelt, bezieht sich auf die Bestimmungen des Waldgesetzes Brandenburg. Nach bundesweit geltendem Tierschutzgesetz habe ich im Sinne der artgerechten Haltung von Tieren korrekt gehandelt.
Zudem impliziert diese Aussage, dass auf die Ordnungswidrigkeit des Nichtanleinens des Hundes mit einer Straftat reagiert werden darf, die dann wegen Nichtnachweisbarkeit des Vorsatzes eingestellt wird.
Der offensichtliche Widerspruch zwischen dem bestehenden Leinenzwang in Brandenburg und den Tierschutzbestimmungen ist zum Wohle der Tiere zu lösen. Gemäß § 15 Absatz 8 LWaldG (Waldgesetz des Landes Brandenburg) dürfen Hunde nur angeleint im Wald mitgeführt werden. Die Regelung des § 3 HundehV (Hundehalterverordnung) und zusätzliche kommunale Rechtsverordnungen sehen darüber hinaus eine fast unumgängliche Leinenpflicht in Städten und Gemeinden vor, sofern nicht gesonderte Hundeauslaufgebiete eingerichtet wurden.
Die generelle Leinenpflicht ist unverhältnismäßig und beruht auf der unerwiesenen und diskriminierenden Annahme, dass unangeleinte Hunde allgemein eine Gefahr darstellen – sowohl in Wohngebieten, Parkanlagen, im Wald u.a. Hierzu kann analog u.a. auf das Urteil des OVG Lüneburg (AZ: 11 KN 38/04) von 2004 verwiesen werden, das eine solche Annahme als rechtswidrig verwirft.
Der notwendigen Einrichtung von großräumigen und von Jedermann leicht erreichbaren Hundeauslaufgebieten wird in den wenigsten Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg nachgekommen. Demzufolge muss die Mehrzahl der im Land Brandenburg gehaltenen Hunde ständig an der Leine geführt werden. Andernfalls verstoßen Besitzer, die ihre Hunde ohne Leine führen, gegen bestehendes Recht und machen sich wegen einer Ordnungswidrigkeit strafbar. Hundehalter, die demzufolge der laut Tierschutzgesetz allgemein bestehenden Forderung nach artgerechter Haltung des Tieres nachkommen, müssen entweder gegen die Hundehalterverordnung oder aber gegen das Waldschutzgesetz im Land Brandenburg verstoßen. Das ist ein nicht vertretbarer Zustand. Daher wird gefordert, dass insbesondere die weiträumigen Waldflächen des Landes Brandenburg unter den Gesichtspunkten der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Nichtgefährdung anderer Menschen und Tiere auch durch Hundebesitzer zwanglos genutzt werden können, die ihren Hund verantwortungsvoll und sicher ohne Leine führen.
Als gesetzliches Vorbild kann hier das Waldgesetz des Freistaats Sachsen gelten. In diesem ist das Ausführen von Hunden nicht gesondert geregelt, sondern richtet sich nach der grundlegenden Aussage des § 11 Abs.2 des Sächsischen Waldgesetzes: "Beim Betreten dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet sowie die Erholung andere Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden."
Hunde benötigen freien Auslauf, um ihrem Laufbedürfnis nachkommen zu können, Reizvielfalt zu erfahren und in den ungezwungenen Kontakt mit anderen Artgenossen zu treten. Freilauf ist die Grundlage, damit der Hund nicht tiefgreifende leinenbedingte Aggressionen entwickelt (Quelle: www.mz-web.de/ratgeber/hunde-brauchen-ausreichend-freilauf,20641324,19338064.html).
Trotz des seit mehreren Jahren bestehenden Problems im Land Brandenburg kommt der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nach, Ausgleich zu den Belangen des Tierschutzes zu schaffen. Das Problem wird totgeschwiegen. Wiederholt werden zudem Hundebesitzer, die ihren Hund ohne Leine und dennoch sicher mit sich führen in Brandenburgs Wäldern angefeindet und bedroht.
Die Vielzahl dieser Vorfälle gelangt zumeist nicht zur polizeilichen Anzeige, da gerade bei unangeleinten Hunden mit Repressionen der Ordnungsbehörden zu rechnen ist. Gleichsam generieren sich Waldpächter, Waldbesitzer, Jäger und sonstige Personen zu Ordnungsmächten. Hintergrund sind nicht Gefährdungen oder Störungen durch Hunde, sondern vielfach die Ablehnung des Tieres an sich. Die Situation derzeit ist unerträglich für jeden verantwortungsvollen Hundebesitzer.
Das oben genannte Urteil des OVG Lüneburg gilt als richtungsweisend. Daran sollte sich der Gesetzgeber orientieren. Entsprechend wird eine Justierung des Waldgesetzes sowie in einem weiteren Schritt der Hundehalterverordnung gefordert. Der Passus der bestehenden Leinenpflicht ist zu streichen.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Luckaitztal, 18.11.2015 (aktiv bis 17.02.2016)"