Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
Spenden auch Sie
mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.
Spenden-Konto
GT - Norbert Gisder
IBAN
DE63100700240603798000
Verwendungszweck:
Spende für GT
GT in Zahlen: Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur! Leser sagen zu GT: Sehr gut! |
Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
Alle Kontinente / Alle Länder
Europa
Asien
Afrika
Amerika (Nord- und Mittelamerika)
Amerika (Süd)
Arabische Länder
Australien
Karibik
Ozeanien - Südse
Arktis
Antarktis
Staatenbündnisse der Erd
Allgemeine Reiseinformationen
Ajman
Abchasien
Abu Dhabi
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Arktis
Aruba
Antarktis
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äquatorialguinea
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Belgien
Belize
Bhutan
Birma
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
British Guyana
British Virgin Islands
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burma
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dschibuti
Dubai
Ecuador
Elfenbeinküste
England
Eritrea
Estland
EU
Färöer
Finnland
Frankreich
Fujaira
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
Grönland
Großbritannien
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Holland
Honduras
Hong Kong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kapverden
Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Korea
Korsika
Kosovo
Kroatien
Kuba
Laos
La Réunion
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Nordkorea
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Qatar
Ras al-Khaima
Réunion
Ruanda
Rumänien
Rußland
Sambia
Samoa
Saudi Arabien
Sharjah
Schottland
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Sizilien
Slowenien
Slowakei
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts and Nevis
St. Lucia
St. Maarten
Sudan
Südossetien
Südsudan
Südafrika
Südwestafrika
Südkorea
Sultanat Brunei Darussalam
Surinam
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Tasmanien
Tschad
Tschechien
Tschetschenien
Thailand
Tibet
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Umm al-Qaiwain
UNASUR - UNASUL
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
USA
Vanuatu
Vatikanstaat
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Wales
Weißrussland
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zimbabwe
Zypern
Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:
GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.
Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Rückübertragung ist immer noch ein Thema. Zigtausende deutscher Staatsbürger haben großes Unrecht über sich ergehen lassen müssen, als ihre Rechte im Jubel der Millionen nach 1989 unter die Räder von Trabis und der Interessen des ganz großen Kapitals gelangt sind. Axel Lutze ist einer von ihnen: Seine Familie wurde - staatlich verordnet - entehrt und er selbst kriminalisiert. Lesen Sie hier das Dossier einer unfassbaren Vergewaltigung von Recht und Empfinden, von Menschlichkeit und Anstand im Umgang mit Opfern, die auch ohne die bundesdeutsche Häme schon - eigentlich - genug gelitten haben.
Warum ist in diesen Fragen die Politik ebenso wie die Rechtssprechung so bigott? Kann es sein, dass die Summen zu hoch sind?
Immerhin geht es um Vermögen von geschätzt mehr als einer Billion Euro -, um die die einstigen Eigentümer betrogen worden sind. Das entspricht dem Wert des Aktienkapitals der 30 im Dax gelisteten internationalen Aktiengesellschaften.
Der Rechtsstaat hat sich abgeschafft
Taschentuch. Wo ist mein Taschentuch. Ich spüre, wir mir eine Träne über die Wange läuft. Vor meinen Augen sehe ich das Haus am See in Zeuthen am Berliner Stadtrand. Heruntergekommen. Aber meines. Als Erbe sollte ich dort das Andenken meines Vaters und Großvaters in Ehren halten. Eigentlich. Aber das Haus wurde meiner Familie genommen. Es sei eine "besatzungshoheitliche" Enteignung gewesen - und deshalb sollte ich es auch nicht zurückerhalten, sagen die, die - eigentlich! - für Recht sorgen sollten. Doch ich kämpfe. Es sind viele Schritte nötig zum Erfolg. Doch auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten. Jetzt sitze ich (zum wievielten Mal? ...) vor Gericht und sinniere. Was heißt das denn: "besatzungshoheitlich"? Tatsächlich ist es diese Wortschöpfung, die Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß möglich gemacht hat. Ich werde mich mit diesem Thema noch gesondert beschäftigen.
Eine Stimme weckt mich aus meinem Sinnieren. Der Richter.
Ich atmete tief ein. Erschrocken seh ich mich um, ob das von den Anwesenden bemerkt worden ist. Der Anlass lässt ein Stück Rechtsstaatlichkeit zurückkehren. Soeben hat der Vorsitzende des 6. Senats beim Oberverwaltungsgericht Berlin den Urteilstenor in der mich betreffenden Sache verkündet: „Im Namen des Volkes! - Das Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wird aufgehoben und die Beklagte für verpflichtet erklärt, dem Kläger einen Bundesvertriebenenausweis ,C' auszustellen.“ (Datum Aktenzeichen)
Es könnte sein, denke ich, ...
Damit hatte dieses Gericht die dramatischen Umstände1) meiner Flucht aus der damals noch in der Amtssprache genannten sowjetischen Besatzungszone anerkannt.
Ich erhielt den „AUSWEIS für Vertriebene und Flüchtlinge C, Nr. 30012/20925“2).
Damit gelangte ich in den Personenkreis, der von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffen war. Um diese Folgen zu mildern, schuf der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG). Schon der Name machte den Zweck dieses Gesetzes deutlich. Die deutsche Sprache3) erklärt das Ausgleichen als die Beseitigung von Unterschieden und die Herstellung eines Gleichgewichts.
Ich erhielt auch für ein von den kommunistischen Behörden in der DDR enteignetes Grundstück, bei dem ich Miteigentümer war, eine LAG-Hauptentschädigung in Höhe von damals neunhundertzweiunddreißig Deutsche Mark und achtzehn Pfennige.
Auch die Entschädigung hat die deutsche Sprache4) bisher eindeutig definiert: Jemandem einem Ersatz geben, jemandem für einen Verlust mit Geld zu entschädigen. Die Formulierungen im Lastenausgleichsgesetz waren klar und ließen keine Umdeutung zu. Es waren Leistungen, die nicht zurückgefordert werden konnten. Auch eine direkte Rückforderungsvorschrift gab es nicht. Sie wäre ohnehin illusorisch: West und Ost befanden sich im „Kalten Krieg“.
Zur Erklärung
Erst den Politikern im Vereinigungsprozess blieb es vorbehalten, die seit Martin Luther klare deutsche Schriftsprache für ihre Zwecke auf der Suche nach zusätzlichem Geld zu verfälschen. Zwar wurde das Lastenausgleichsgesetz als nun überflüssig außer Kraft gesetzt. Doch wenig später wurde es in geänderter Form mit der Rückforderungsmöglichkeit (§§ 350 a, 350b und 350c LAG) wieder in Kraft gesetzt. Die Politiker hatten sich die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, einem von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffenen Personkreis in die Hosentasche zu fassen und daraus Geld zu nehmen.
Merkwürdig ist dabei, die Verwendung der so erlangten finanziellen Mittel. Entschädigungsansprüche nach den LAG gibt es nicht mehr und so wird erneut ein Stück Abschaffung des Rechtsstaats sichtbar. Diese Mittel sollen für die Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - ein Gesetz, nach dem die Betroffenen einer „besatzungshoheitlichen“ Enteignung mit einem Bruchteil des Wertes ihren erneut - diesmal vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland - enteigneten Vermögenswert entschädigt werden sollen.
Das ist eine bemerkenswerte politische Praxis: Bisher galt im „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland: Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, muss auch dessen Finanzierung geregelt sein. Da es das Ausgleichsleistungsgesetz vor der Rückforderungsmöglichkeit des geänderten LAG gab, müssen die vorher bereitgestellten finanziellen Mittel im politischen Sumpf verschwunden sein.
Auch ich erhielt einen Rückforderungsbescheid ...
... über diesmal 466,09 Euro.
Mit diesem Bescheid wurde das Widerspruchsrecht ausgeschlossen. Als Rechtsmittel wurde nur die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung für diesen belastenden Verwaltungsakt habe.
Ergo
Dieser Rückforderungsbescheid zeigte aber, dass der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland sich einem weiteren Stück Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hatte. Er sah den Bürger nicht mehr als Individuum mit Rechten und Pflichten, sondern nur noch als Mittel zum Zweck. In diesem Bescheid war das für einen belastenden Verwaltungsakt sonst erforderliche Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Selbst gegen einen Steuerbescheid hat der Bürger noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser Rückforderungsbescheid verlangte von ihm, dass er sofort ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einleiten müsste. Außerdem würde ein solches Vorgehen keine aufschiebende Wirkung haben; das heißt, er müsste erst einmal zahlen, bevor ein ordentliches Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheidet.
Schon hier zeigt sich, das der „Rechtsstaat“ die grundgesetzlich geschaffene Schlichtungsinstanz für Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürger und Staat nicht mehr ernst nimmt und ihr nur noch eine scheinbare Bedeutung beimisst.
Der Rückforderungsbescheid wies mich darauf hin, dass das seinerzeit enteignete Grundstück „rückübertragen“ wurde; ein Schaden also nicht entstanden sei. Die seinerzeit gewährte LAG-Hauptentschädigung wäre zu unrecht gewährt worden und müsse deshalb zurückgezahlt werden.
Ich schüttelte mit dem Kopf über einen solchen Unsinn.
Natürlich war ein Schaden entstanden. Er war fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen worden. Auch nach seiner Kenntnis des Rechts war dieser Bescheid verfassungswidrig. Ich holte aus meinem Bücherregal einen Kommentar zum Grundgesetz6) und las nach:
Das Grundgesetz sagt zur Rückwirkung
„Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Gesetzes, das abgeschlossene Tatbestände erfasst, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Rechtssätzen zu beurteilen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten sind.
Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit. Der Staatsbürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können. Er muss darauf vertrauen können, dass sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen anerkannt bleibt. In diesem Vertrauen wird der Bürger aber verletzt, wenn der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände ungünstigere Folgen knüpft als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war - echte Rückwirkung. Zum anderen kann unter Umständen auch das Vertrauen des Bürgers darauf beanspruchen, dass seine Rechtsposition nicht nachträglich durch Vorschriften entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken - unechte Rückwirkung. Denn es ist auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, dass der Vertrauensschutz verletzt wird, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seiner Disposition nicht zu berücksichtigen brauchte.“
Leibholz/Rinck Grundgesetz
- Kommentar an Hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Ich las noch einmal den Rückforderungsbescheid. Dabei fiel mir auf, dass in meinem konkreten Fall der über zweitausend Jahre alte Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ (Nicht zweimal das Gleiche) vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland mit den Füßen zertreten wurde: Axel Lutze ist Rechtsnachfolger seines Großvaters.
In einem anderen Verfahren für einen „besatzungshoheitlich“ enteigneten Vermögenswert, wurde ich als unwürdig für den Empfang von Ausgleichsleistungen bezeichnet (Az VG Berlin 22 A 506.05 vom 10. November 2005).
In dem entsprechen Urteil wurde mein Großvater posthum zu einem Mittäter nationalsozialistischer Verbrechen gemacht, obwohl er nicht Mitglied der NSDAP war und für ihn ein Rehabilitierungsbescheid der Russischen Föderation vorlag. Das war die erste Bestrafung für Axel Lutze, der bei Kriegsende fünf Jahre alt war.
Was für ein Unsinn. Das zeigen auch die drei folgenden Dokumente <br /> direkt aus Moskau und aus der US-Botschaft in Berlin
In dem Buch "Die Rückkehr - oder: Verlierer der Einheit" beschreibe ich punktgenau die Schwierigkeiten, die es bereitet hat, diese Rehabilitierungsbescheide überhaupt zu beschaffen. Ich möchte gern mal wissen, wie viele Deutsche überhaupt auf solche "Positivatteste" zurückgreifen können, wenn sie vom Deutschen Staat ihr Recht fordern - und sonst nichts.
Nun verlangt der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland von mir, Axel Lutze, dass ich zur teilweisen Wiedergutmachung des von den kommunistischen Machthabern in der sowjetischen Besatzungszone angerichteten Schadens einen finanziellen Beitrag leiste. Das ist mir gegenüber nicht nur ein unglaublicher Zynismus, sondern zugleich eine zweite Bestrafung.
Völlig unberücksichtigt gelassen hat der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland, dass ich, Axel Lutze, fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung meines Miteigentumsanteils ausgeschlossen war. Das ist für mich eine dritte Bestrafung.
Ich beschließe, diesen Rückforderungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Berlin anzugreifen.
Dazu muss ich zwei Anträge stellen: Einmal in der Hauptsache die Aufhebung dieses Bescheides und zum anderen einen vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik reagierte in der Form, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen werden müsse, weil ich, Axel Lutze, keinen „Aussetzungsantrag“ gestellt habe. Vergeblich suche ich in der Rechtsbehelfsbelehrung einen entsprechenden Hinweis auf diese vermeintliche Voraussetzung. Was ich fand, war der Hinweis, dass eine eingelegte Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben würde.
Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Dieser „Rechtsstaat“ ist nicht zu verstehen. Da verlangen seine fragwürdigen Exponenten einen Antrag und lassen in dem nachfolgenden Satz schon erkennen, wie sie über diesen noch nicht gestellten, aber schon geforderten Antrag entscheiden würden: Sie würden ihn zurückweisen.
Diese Menschen sollten nicht Juristen, sondern Beschäftigungstherapeuten genannt werden.
Nach dem Grundsatz „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ folgte das Verwaltungsgericht dem „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland und wies diesen Antrag von Axel Lutze ab.
Das war falsch, denn nun sollte auch das Verwaltungsgericht zu spüren bekommen, wie ernst es vom „Rechtsstaat“ genommen wird.
Mit einen Mahnbescheid werde ich aufgefordert, den mit dem Rückforderungsbescheid verlangten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Geschieht das nicht, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Gegen diesen Bescheid gab es ein Rechtsmittel. In der Rechtsbehelfsbelehrung hieß es, dass dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden müsse.
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland <br /> ignoriert die Dritte Gewalt im Staat
Ich schüttel erneut mit dem Kopf. So etwas war mir noch nicht passiert. Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland ignoriert die 3. Gewalt in diesem Land. Bevor eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in der Hauptsache ergangen ist, wird auf dem Umweg über einen Mahnbescheid dieser belastende Verwaltungsakt - die Hauptsache - von der als Partei im Verwaltungsstreitverfahren teilnehmenden Beklagten für „rechtens“ erklärt und mit der Zwangsvollstreckung gedroht. Eine größere Mißachtung des „unabhängigen“ Gerichts gibt es nicht.
Es gibt auch keinen Fall in der deutschen Rechtsgeschichte,
in dem der Bürger verpflichtet wird, in ein und derselben Sache nun zwei Verwaltungsstreitverfahren zu führen.
Die neueste Entwicklung
Nachdem die 2. Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, geschieht ein Wunder: Was bisher nicht gewährt wurde, wird auf einmal für Recht befunden - auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird bis zu einer Entscheidung des Gerichts verzichtet.
Erst "nach eventueller Ablehnung" der Klage soll ich - dann sogar mit Säumniszuschlägen und Kontoführungsgebühren - zahlen.
Interessant: die Einfügung des Wortes "eventuell". Damit wird ausgesagt, dass der Rechtsstaat im Grunde schon gar nicht mehr von einem "Erfolg" ausgeht, der ohnedies dubios wäre und einem Pyrrhussieg gliche. Denn Recht wäre damit nicht geschaffen.
Mein Fazit
Meinem Vater wurde die Ehre abgeschnitten. Meinem Großvater genauso. Unserer Familie wurde der Besitz weggenommen. Zu Unrecht. Doch was noch nicht einmal die Russen in der sowjetisch besetzten Zone getan haben, tut der "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland mit einer Chuzpe, die mich aus der Gemeinschaft entfernt. Die Russen haben mir und meiner Familie zu keinem Zeitpunkt der Geschichte eine nationalsozialistische Gesinnung vorgeworfen. Sie haben uns nicht einmal in die Nähe dieses Unrechtsdenkens gerückt. Das haben erst die bundesdeutschen "Rechtsstaatsschützer" getan.
Ich soll aufgeben. Aber dazu habe ich nicht 71 Jahre meines Lebens gekämpft.
Ich kehre Deutschland den Rücken. Ziehe nach Polen. Mit meiner Heimatstadt Königs Wusterhausen verbindet mich immer noch meine Erinnerung, mein Sohn, der dort lebt - und die Hoffnung, dass es so etwas gibt wie eine Rückbesinnung auf das, was Deutschland einst ausgezeichnet hat: Die Praxis humanistischer und gerechter Prinzipien in allen drei Teilen der staatlichen Gewalt ebenso wie in der Produktion, der Dienstleistung, dem Gewerbe.
Eine Bewegung, die das System in Frage stellt, lässt mich aufhorchen.
Es ist die Occupy- ...-Strategie.
Hier wächst eine Jugend heran, die auch uns begeistert, uns früher Geborene, jung gebliebene Alte!
In dieser Bewegung artikulieren sich Menschen, die es nicht mehr normal finden, dass die Politik, gedeckt und unterstützt durch die Institute der Rechtssprechung und der Rechtspflege nur das Kapital der Banken und Versicherungen, der ebenso abstrakten wie abstrusen Finanzgebaren des großen Kapitals stützen.
Ich war nie ein Kommunist. Eher ein Humanist. Aus dieser Überzeugung habe ich mich für Recht eingesetzt - als Journalist. In dieser Geschichte tue ich es in eigener Sache. Ich hoffe, es gibt allen Menschen Mut, denen vergleichbare Willkür und vergleichbares Unrecht widerfahren ist.
Mein Appell:
Kämpfen Sie!
Drei Tage nach Veröffentlichung der Dokumente <br /> reagiert der Rechtsstaat
Von der Senatsverwaltung für Finanzen wurde mir dieser Brief zugestellt. Ich gestehe, mich verwundert diese Eskalation nicht. Das "Wunder", der Brief vom 12. Oktober 2011, also nur eine Woche zuvor geschrieben, war eine weitere Seifenblase.
Nun räumt die Senatsverwaltung für Finanzen selbst ein, dass ihr ein Fehler in einer wichtigen Sache unterlaufen ist.
Ich frage mich allerdings: Woher nehmen die Verwaltungs-"Experten" den Optimismus, zu denken, dass der Erlass des eigentlichen Rückforderungsbescheids nicht auch schon ein Fehler war? - Dies insbesondere, weil dabei das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes einfach ignoriert worden ist.