Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen sowie die mit dem Kapitäns-Klub und seinen Räumen verbundenen Bereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung und Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Der Kapitäns-Klub haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Restaurants beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2. Leistungen
Der Kapitäns-Klub ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räume. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist der Restaurantleiter verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
3. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisänderung in Kenntnis zu setzen.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kapitäns-Klub ist berechtigt von Gästen eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.
Alle Rechnungen des Kapitäns-Klub sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Restaurant vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.
Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Restaurant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Der Kapitäns-Klub ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat der Kapitäns-Klub das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen.
Bei Buchungen/ Reservierungen behält sich das Restaurant das Recht vor, 50% des zu erwartenden Umsatzes als Depositzahlung zu verlangen.
Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 10,00 verlangt werden.
Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. Das Restaurant ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Begleichung durch Kreditkarten ist nicht möglich.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Restaurant nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Restaurants, behält sich das Restaurant das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Kapitäns-Klub in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nimmt der Gast den bestellten Raum, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
Reservierungen und Rücktrittsfristen:
Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Restaurant vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 60 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Restaurant kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.
6. Haftung
Die Vertragspartner des Restaurants bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Kapitäns-Klub im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Restaurant zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird das Restaurant durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Restaurant dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Restaurant haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (maximal Euro 3.500,00). Die Haftung des Restaurants ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Das Restaurant bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Missverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Restaurant sind, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Restaurants.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Restaurantgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Restaurants besteht nicht. Das Restaurant haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,00 je Fahrzeug, einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Restaurantgrundstückes gegenüber dem Restaurant angezeigt werden.
7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis eine Woche vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da der Kapitäns-Klub anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine größere als vereinbarte Teilnehmerzahl.
Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kapitäns-Klub. Das Restaurant hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Kapitäns-Klub beeinträchtigt werden oder das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.
Raumänderungen bleiben dem Kapitäns-Klub vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Restaurants für den Veranstalter zumutbar ist.
Soweit das Restaurant für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Stornierungsfristen sind:
bis 60 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 35% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
bis 21 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
bis 15 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen
bis 8 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / Umsatzgarantie, Zuzüglich Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen
unter 3 Tagen vor Veranstaltung Berechnung der Miete/ Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 90% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Restaurant vorbehalten. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Restaurant mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Restaurant, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschäftigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Restaurant kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Restaurants zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Restaurant geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Restaurant gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
8. Allgemeines
Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Kapitäns-Klub und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Restaurantdirektion.
Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch den Kapitäns-Klub vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Restaurants für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt der Kapitäns-Klub in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Unwirksame Geschäftsbedingungen
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine Wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebsort des Restaurants. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
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