Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

- EU-Kommission muss über Wettbewerbsvorteile für LNG-Terminal entscheiden, über das Fracking-Gas importiert werden soll
- Rechtsgutachten im Auftrag der DUH widerlegt Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsvorteilen
- Umweltauswirkungen und sinkender Gasbedarf in der Prüfung bisher unbeachtet; Positiver Vorentscheid der Bundesnetzagentur beruht auf Gefälligkeitsgutachten für die German LNG GmbH
Geplante Gewährung von Wettbewerbsvorteilen für das LNG-Terminal Brunsbüttel ist rechtswidrig
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die EU-Kommission auf, dem geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel keine Wettbewerbsvorteile zu gewähren. Die Kommission muss bis zum 30. März 2021 final über einen entsprechenden Antrag der German LNG GmbH entscheiden, den die Bundesnetzagentur vorab bereits positiv beschieden hatte. In einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten belegt die DUH, dass eine Befreiung von Wettbewerbsregeln rechtswidrig wäre: Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Prüfung die Umweltverträglichkeit vollständig ausgeklammert. Mangels entsprechender Gasnachfrage, wovon die Bundesregierung selbst ausgeht, würde das geplante Terminal zudem nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen. Umweltverträglichkeit und Verbesserung der Versorgungssicherheit sind laut Energiewirtschaftsgesetz jedoch zwingende Voraussetzungen, um einer neuen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile einzuräumen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel würde sich offensichtlich nur mit Subventionen und Ausnahmen bei der Regulierung rechnen. Durch die Gewährung von Wettbewerbsvorteilen versuchen Politik und Behörden das Projekt voran zu treiben – trotz der enormen Klimaschädlichkeit von Flüssigerdgas und einer mangelnden Nachfrage im Markt. In ihren eigenen Prognosen geht die Bundesregierung von einem Rückgang der Gasnachfrage aus, die bestehenden LNG-Terminals in der EU sind zu weniger als 50 Prozent ausgelastet: Es ist offensichtlich, dass ein neues LNG-Terminal keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, die Fehlentscheidung der Bundesnetzagentur zu revidieren und keine Wettbewerbsvorteile zu ermöglichen.“
Bereits im November 2020 hatte die Bundesnetzagentur den Antrag der German LNG GmbH positiv beschieden und zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt. Auf Druck der DUH wurde der Vorentscheid veröffentlicht und konnte deshalb nun auch rechtlich überprüft werden. Rechtsgrundlage für die Befreiung von Wettbewerbsregeln ist §28a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Rechtsanwalt Jörg Himmelreich, Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens: „Aus dem Gesetzeszweck des Energiewirtschaftsgesetzes geht glasklar hervor, dass für die Verbesserung der Versorgungssicherheit auch die Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden muss. Dazu dürfen auch die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz formulierten energiepolitischen Ziele nicht völlig ausgeklammert werden, die eine ambitionierte Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger und die Klimaneutralität bis 2050 vorsehen. Dies bestätigen auch die Bestimmungen der europäischen Verträge. Eine Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit sowie der energiepolitischen Ziele von EnWG und EEG hat die Bundesnetzagentur jedoch in unzulässiger Weise ignoriert. Die Befreiung von der Regulierung wäre vor diesem Hintergrund rechtswidrig.“
Aus dem Vorentscheid der Bundesnetzagentur wird zudem deutlich, dass die Behörde die Auswirkungen des geplanten Terminals auf Versorgungssicherheit und Wettbewerb nicht hinreichend selbst geprüft hat, sondern sich vornehmlich ein Auftragsgutachten der Antragstellerin selbst zu eigen macht, das nicht veröffentlicht wurde. Das Gutachten stammt von Frontier Economics, einem Unternehmen, das der Gasindustrie nahesteht und deren Prognosen sich in Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 bereits als falsch herausgestellt haben.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Bundesnetzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren. Sie übernimmt ohne erkennbare kritische Überprüfung wesentliche Aussagen aus dem Gutachten, das von der betroffenen Antragstellerin selbst bezahlt wurde. Dies offenbart einen eklatanten Mangel an Transparenz und kann nicht die Grundlage einer unabhängigen Verwaltungsentscheidung sein. So entsteht der Eindruck, als würden mit der Entscheidung ein politischer Auftrag erfüllt und Sonderregeln für eine Infrastruktur geschaffen, die energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch verheerend ist.“
Links:
Rechtsgutachten zur Überprüfung der Regulierungsbefreiung: http://l.duh.de/p210223
LNG-Terminal in Brunsbüttel aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig?
Proteste zeigen Wirkung: Behörde fordert zusätzliche Sicherheitsprüfungen für geplantes Flüssiggas-Terminal
Der Betreiber des geplanten Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel muss umfangreiche Sicherheitsprüfungen nachweisen. Dazu rief das dem Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein unterstellte Amt für Planfeststellung Verkehr den Betreiber German LNG mit Schreiben vom 31. Juli 2019 auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diesen Schritt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der DUH kommt zu dem Ergebnis, dass das LNG-Terminal in Brunsbüttel aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist. Das Terminal soll insbesondere dem Import von verflüssigtem Fracking-Gas aus den USA dienen.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das LNG (liquified natural gas)-Terminal in Brunsbüttel sollen nun mit Störfallablaufszenarien mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft werden.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Mit den Prüfanforderungen gesteht das zuständige Ministerium ein, dass die Deutsche Umwelthilfe mit dem Gutachten ungeklärte Sicherheitsfragen aufgedeckt hat. Offenbar haben die Argumente die Genehmigungsbehörde überzeugt, die Sicherheitsaspekte genauer unter die Lupe zu nehmen. Damit sind wir dem Ziel, den Bau neuer fossiler Infrastruktur für klimaschädliches Fracking-Gas zu verhindern, ein Stück nähergekommen.“
Das Gutachten der DUH vom Mai 2019 legt detailliert dar, dass die Ansiedlung eines Störfallbetriebs wie dem LNG-Terminal am Standort Brunsbüttel nicht zulässig ist. Dort können angemessene Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten und Gefährdungsquellen nicht eingehalten werden. Im geltenden Bauplanungsrecht ist die Ansiedlung eines Störfallbetriebs am Standort Brunsbüttel aufgrund der immissionsschutz- und atomrechtlichen Störfallvorgaben ohnehin als unzulässig festgesetzt worden.
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich – neben Wohngebieten und Betrieben etwa der chemischen Industrie – eine Sonderabfallverbrennungsanlage sowie insbesondere drei atomare Anlagen: das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel, das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das im Bau befindliche Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Die eingeforderten Untersuchungen geben auch den Kritikern vor Ort wie dem „Klimabündnis gegen LNG“ neue Hoffnung, dass die Entscheidung über den Standort Brunsbüttel in einem transparenten Verfahren und nach rein fachlich-rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt.
Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen Endlager-CO2: „Bisher schienen die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der Bundesregierung der schleswig-holsteinischen Landesregierung wichtiger zu sein als die Sicherheit der Menschen vor Ort. Wir hoffen, dass die eingeforderten Untersuchungen die Genehmigungsbehörde von der Gefährlichkeit des Standortes überzeugen. Statt des Imports fossiler klimaschädlicher Energieträger, die zudem noch Mensch und Gesundheit gefährden, streben wir eine innovative Entwicklung für Brunsbüttel mit klimafreundlichen Technologien an.“
Links:
Über den Link finden Sie folgende Dateien: http://l.duh.de/p190822
• Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals Brunsbüttel
• Einwendung der DUH gegen die Anschlussleitung zum Terminal
• Linksammlung zum Import von amerikanischem LNG bzw. Fracking-Gas nach Deutschland
• Lageübersicht LNG-Terminal in Brunsbüttel