Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Verwaltungsgericht Cottbus gibt Umweltverbänden Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA in Eilentscheidung recht – Hauptbetriebsplan des Tagebau Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig – Geschützte Moorgebiete bis zur Wirksamkeit der Entscheidung im September weiter von Austrocknung durch Tagebau gefährdet.
Etappensieg für den Naturschutz: Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig
Berlin/Cottbus. Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA durchgesetzt. Die Umweltverbände sehen Schutzgebiete durch den Tagebau als bedroht. Laut Gericht wurde bisher nicht hinreichend geprüft, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt, die einen europäischen Schutzstatus besitzen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus ist ein Etappensieg für uns und die betroffenen Schutzgebiete. Das Gericht erteilt eine klare Abfuhr an die Versuche des verantwortlichen Betreibers LEAG, die Umweltfolgen des Tagebaues kleinzurechnen und zu ignorieren.“
Im Februar 2019 hatte die Deutsche Umwelthilfe in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Rechtsmittel gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaues mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört.
Obwohl das Verwaltungsgericht im Ergebnis seiner Prüfung im Eilverfahren die Argumentation der Umweltverbände bestätigt, hat es unverständlicherweise die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs nicht ab sofort hergestellt. Dies ist ansonsten ständige Praxis aller Verwaltungsgerichte in Deutschland. Stattdessen wurde die aufschiebende Wirkung erst ab dem 1. September 2019 angeordnet. Dies erfolgte ausdrücklich, um der LEAG und dem Bergamt in den verbleibenden zwei Monaten die Gelegenheit zu geben, die bislang fehlenden Prüfungen der Umweltverträglichkeit nachzuholen. Unter Einbeziehung dieser Ergebnisse soll dann über den Widerspruch von DUH und GRÜNEN LIGA gegen den Zulassungsbescheid entscheiden werden. Weil die Schutzgebiete dadurch weiterhin gefährdet sind, prüft das Klagebündnis, zeitnah eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.
René Schuster, Braunkohle-Experte von der GRÜNEN LIGA kommentiert: „Wir gehen davon aus, dass die Verträglichkeit des Tagebaues auch bis September nicht nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt keine weiteren Tatsachen durch neue Entwässerungsbrunnen geschaffen werden.“
Dirk Teßmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer ergänzt: „Eine solche Vorgehensweise habe ich in meiner 20-jährigen Erfahrung als Anwalt in umwelt- und planungsrechtlichen Verfahren noch nie erlebt. Wenn ein Gericht im Rahmen seiner Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass ein Bescheid voraussichtlich für rechtswidrig zu erkennen sein wird, dass folgt daraus zwingend, dass dieser Bescheid nicht weiter vollzogen werden darf.“
Hintergrund:
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.
Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.
Widerspruch von Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA: Zulassung des Tagebaus Jänschwalde muss erneut auf den Prüfstand
Berlin/Cottbus: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
„Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.
Im Jahr 2018 hatte die Bergbehörde die LEAG dazu aufgefordert, in mehrere Seen Wasser einzuleiten, um die durch den Tagebau bewirkte Grundwasserabsenkung auszugleichen. Bis zum Frühjahr 2021 sollte der Wasserstand des Jahres 2010 wieder erreicht sein. Doch vor allem im Pinnower See sank der Wasserstand trotz umfangreicher Einleitung weiter.
René Schuster von der GRÜNEN LIGA in Cottbus erklärt dazu: „Die Anwohner und Nutzer des Pinnower Sees sind wütend. Seit Monaten wenden sie sich erfolglos mit Petitionen an Behörden und den Landtag. Die angeordnete Wassereinleitung in den See ist gescheitert, daher muss der Tagebau als Hauptursache des Wasserentzuges gestoppt werden. Denn eine Beseitigung des Pinnower Sees hat die LEAG nie beantragt und hätte sie auch nie genehmigt bekommen. Darauf droht der Weiterbetrieb des Tagebaues aber hinauszulaufen.“
Der Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Jahre 2020-2023 war schon 2020 fristgerecht erhoben worden und wird in dem jetzt eingereichten Schreiben näher begründet. Unter anderem wird darin auch argumentiert, dass die Beeinflussung der Eichenbestände und auf diese angewiesene geschützte Tierarten nicht ernsthaft geprüft wurde. Die im Jahr 2019 von der LEAG vorgelegte, so genannte Flora-Fauna-Habitat-Prüfung (FFH-Prüfung), mit der untersucht werden sollte, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen die für den Tagebaubetrieb erforderliche Grundwasserabsenkung mit den Erhaltungszielen besonderer Schutzgebiete vereinbar ist, behauptet pauschal, dass es im Schutzgebiet der „Pinnower Läuche und Tauerschen Eichen“ keine Eichenbestände mit Kontakt zum Grundwasser gäbe. Diese Aussage ist aus Sicht von GRÜNE LIGA und DUH jedoch nicht haltbar und die FFH-Prüfung daher unvollständig. Mit Hilfe eines von der GRÜNEN LIGA beauftragten Gutachtens konnte nachgewiesen werden, dass ein Teil der Eichenbestände grundwassernah ist und empfindlich auf Grundwasserabsenkungen reagiert. Dem Tagebau durfte daher vom LBGR nicht ohne eine vertiefte Prüfung attestiert werden, FFH-verträglich zu sein.