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"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022

Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022

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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

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Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste 

Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Ausgestaltung bestehender Sanktionsmöglichkeiten für die Agenturen für Arbeit überwiegend für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt

Stimmen zum Urteil, zusammengestellt von GT-Herausgeber Norbert Gisder
05.11.2019

Zahllose Meinungen zu diesem Thema reichen von zynischer Häme bis gnadenloser Dummheit. Wer mitdiskutieren will, kann das auf der Facebook-Seite des GT-Herausgebers Norbert Gisder tun. In GT werden außerdem Stellungnahmen, weiterführende Ideen, Meinungen von meinungsführenden Politikern und politische Stellungnahmen aus der Gesellschaft veröffentlicht, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug nehmen.

Sozialstaat stärken durch Arbeitslosengeld Plus

Kommentar von Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
06.11.2019

Zum heute vorgestellten Konzept der Fraktion zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung.

Hartz IV war ein Angriff auf unsere Sozialversicherungssysteme und hat viele Beschäftigte schutzlos dem Niedriglohnsektor ausgeliefert. Um mit dieser Logik zu brechen, müssen wir die Arbeitslosenversicherung stärken: Wer einzahlt, muss auch vom Schutz profitieren.

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) muss höher sein, früher greifen und länger gezahlt werden. Das Prinzip dabei ist so einfach wie gerecht: Wer über viele Jahre Arbeit Beiträge geleistet hat, soll länger abgesichert sein. Im Anschluss an den Bezug des ALG I soll das neue - ebenfalls  über Beiträge finanzierte - Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus) Beschäftigte davor schützen, bei Jobverlust auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Wer zum Beispiel 15 Jahre beschäftigt war, erwirbt einen Anspruch auf 25 Monate ALG I und 25 Monate ALG Plus. Das verschafft Beschäftigten die notwendige Zeit und materielle Sicherheit, um sich einen Job zu suchen, der ihren Qualifikationen entspricht.

Menschen wollen arbeiten, sich dabei aber nicht unter Wert verkaufen. Wir erkennen die Lebensleistung der Beschäftigten an. Soziale Sicherheit im Fall von Arbeitslosigkeit ist kein staatliches Almosen, sondern ein erworbener Anspruch in der Sozialversicherung. Durch die Beitragsfinanzierung beider Leistungen nehmen wir die Arbeitgeber in die Pflicht, damit das Risiko von Arbeitslosigkeit nicht allein bei den Beschäftigten liegt. Gleichzeitig schützen wir so ihre erarbeiteten Ersparnisse. DIE LINKE wird ihr Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung zeitnah in den Bundestag einbringen.

"Sanktionen schaffen ein Klima der Angst"

Britta Haßelmann im Editorial der Grünen Woche im Bundestag
06.11.2019

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestern ist ein gutes Signal, dass der aus dem Ruder gelaufenen Sanktionspraxis in der Grundsicherung endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Das Bundesverfassungsgericht tut das, wozu Union und SPD seit Jahren der politische Wille fehlt. Die aktuell 5,4 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, das Urteil zügig umzusetzen. Wir Grüne im Bundestag haben dazu eine klare Haltung: Sanktionen schaffen ein Klima der Angst und entziehen denjenigen, die sanktioniert werden, die Existenzgrundlage. Sie sind außerdem für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess mit den Jobcentern kontraproduktiv. Deswegen fordern wir eine Abschaffung der Sanktionen. Union und SPD werden sich nun endlich bewegen müssen.

Quelle: Grüne Woche im Bundestag, der Nachrichten-Newsletter der Bündnisgrünen in seiner Ausgabe vom 4. bis 8. November 2019

Durch Demütigungen kommt niemand wieder in den Arbeitsmarkt

Kommentar von Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen
05.11.2019

Heute hat das Bundesverfassungsgericht über Sanktionen bei Hartz IV entschieden. Wieder ein Thema, wo das Verfassungsgericht dort entscheiden musste, wo die Bundesregierung nicht handlungsfähig war. Ich bin froh, dass wir jetzt jedenfalls eine deutliche Minderung bei den Sanktionen haben.

Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass wir tatsächlich individuelle Förderung bekommen, dass wir ein Recht auf Weiterbildung haben, dass sich der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern deutlich verbessert, und die Zuverdienstregelungen so gestaltet sind, dass es sich für Menschen tatsächlich lohnt. Eines ist jedenfalls mit diesem Urteil noch einmal klar geworden: Durch Demütigungen kommt niemand wieder in den Arbeitsmarkt.

Quantensprung für soziale Grundrechte

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende mit dem Grundgesetz

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Parteivorsitzende, kommentiert
05.11.2019

Das ist wirklich ein bemerkenswertes Urteil. Es gibt Rückenwind für den weiteren politischen Kampf für Sanktionsfreiheit. Ein Quantensprung für soziale Grundrechte.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute erklärt, dass Totalsanktionen, Sanktionen, die die Hartz-IV-Sätze um mehr als 60 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind. Weiter heißt es im Urteil: Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Damit wird den geltenden Sanktionsregeln ein Riegel vorgeschoben.

Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als Karlsruhe sich mit politischen Vorgaben zurückhält und lediglich die Verfassungsmäßigkeit prüft. Als LINKE werden wir nun der Bundesregierung und konkret Sozialminister Hubertus Heil auf die Finger schauen, dass die Umsetzung umgehend erfolgt. Zugleich geht der Kampf um politische Mehrheiten für die vollständige Sanktionsfreiheit und die Überwindung von Hartz IV weiter. Die gute Nachricht ist: Wir werden dabei immer mehr!

Hartz IV-Urteil: Etappensieg für soziale Grundrechte aller Bürger

Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, kommentiert für die Bündnisgrünen
05.11.2019

Dieses Urteil ist ein Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht tut damit das, wozu der Großen Koalition seit Jahren der politische Wille fehlt. Es schiebt der völlig aus dem Ruder gelaufenen Sanktionspraxis der Jobcenter einen Riegel vor. Die aktuell 5,4 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt.

Das Gericht hat klargestellt: Die Bundesregierung darf nicht länger trödeln, sondern muss unverzüglich handeln. Als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben wir für die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales einen Bericht von der Bundesregierung verlangt. 

Die Frage der Sanktionierung bleibt aber eine politische Frage, die der Bundestag als Gesetzgeber zu entscheiden hat. Es muss jetzt unverzüglich um Reformen gehen, die unseren Sozialstaat modernisieren und die auf individuelle Förderung und Motivation setzen statt auf Drohen und Bestrafen.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Es ist menschenunwürdig und eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Sanktionen sind das falsche Instrument, um Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind Anerkennung, individuelle Unterstützung und Motivation entscheidend. Sanktionen dagegen sind für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess kontraproduktiv. Die pauschale Kürzung des Existenzminimums bringt die Betroffenen in existentielle Schwierigkeiten und geht oftmals mit psychischen Belastungen, Verschuldung, Misstrauen oder auch einem Rückzug aus dem Beratungsproz ess einher. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind auch angesichts der Tatsache höchst bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und deshalb von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden. 

Wir brauchen kleinere Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, bessere Hinzuverdienstregeln sowie einen Rechtsanspruch auf individuelle Qualifizierung und Weiterbildung. Es ist bedauerlich, dass Union und SPD mehrheitlich diesen Weg noch nicht gehen wollen. Wir werden deswegen in dieser Frage weiter Druck machen - im Bundestag und im Bündnis mit vielen Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Prinzip des Förderns und Forderns

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt auch Sanktionsmöglichkeiten: Minderungen sind bis zu 30 Prozent sind weiterhin möglich

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, kommentiert
05.11.2019

Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt richtig und auch für die Zukunft erhalten. Das ist die wichtigste Botschaft des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Bei Nichtmitwirken des Hilfebeziehers können die Jobcenter weiter Leistungen um 30 Prozent kürzen. Minderungen darüber hinaus müssen nach dem Urteil aber neu geregelt werden. Die Neuregelung dürfte aber nur wenig Fälle betreffen, denn in der Regel bleibt es bei einer Sanktion.

Eine sogenannte Totalrevision des Arbeitslosengeldes II ist nach dem heutigen Urteil nicht angezeigt. Vielmehr sollten wir die Anreize zur Arbeitsaufnahme weiter verbessern.


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide