Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
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Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
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Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
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Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Wenn Finanzbeamte drohen
„Deal“ oder „Tatsächliche Verständigung“ in Steuerstrafsachen
Das Finanzgericht Köln(1)/typo3/ urteilte im kürzlich veröffentlichten Fall eines Rechtsanwaltes zwar zu dessen Ungunsten, es stellte jedoch für entsprechend gelagerte anderweitige Fälle fest, dass ein Steuerzahler Vereinbarungen mit der Finanzverwaltung grundsätzlich anfechten kann, wenn sie auf widerrechtlichen Drohungen der beteiligten Beamten beruhen. Wie kann es, so frage ich mich, bei der Besteuerung überhaupt zu Drohungen von Beamten gegenüber steuerpflichtigen Bürgern, also zu möglicherweise offenen, absichtlichen/vorsätzlichen Pflichtverletzungen, zur Verletzung der Grundsätze des Rechtsstaates kommen?
Der Fall in Kürze: Steuerfahnder hatten dem Anwalt gedroht, die bereits in Gang befindlichen strafrechtlichen Untersuchungen würden ausgeweitet werden, wenn er den von ihnen vorgeschlagenen zu zahlenden Betrag nicht zugebe. In dem hierfür angefertigten Aktenvermerk legte die Steuerfahndung den bis dahin erreichten Ermittlungsstand nieder und bemerkte, es lägen weitere Ermittlungsansätze, was ist das, vor, die aber noch nicht so weit verfolgt waren, um sie in das vorgesehene Expose´ aufzunehmen.
Der Anwalt zeigte sich zunächst bereit, dem Vorschlag zuzustimmen, wobei es für ihn wesentlich war, sein wirtschaftliches Überleben zu sichern und gemessen an dem zu erwartenden Strafmaß die Zulassung als Rechtsanwalt nicht zu gefährden. In dem vom Gericht zitierten Protokoll heißt es wörtlich: „Man drohte mir, … falls ich die tatsächliche Verständigung nicht unterschreibe, meine Zulassung verlieren und ins Gefängnis kommen würde.“ Er hatte also Angst, pure Angst, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Das wussten die Beamten und deswegen haben sie dem Anwalt gedroht. Sie wollten sich die Arbeit mit weiteren Ermittlungen ersparen, vielleicht weil sie befürchten mussten, kein angemessenes zusätzliches finanzielles Ergebnis erzielen zu können oder ihr Beweismaterial ließ zu wünschen übrig, wer weiß es.
Später hat der Anwalt dann die von ihm unterzeichnete „Tatsächliche Verständigung“ mit der Begründung angefochten, er sei rechtswidrig bedroht worden. Er verwies auf § 123 Abs. 1, BGB. Wie gesagt, das Gericht gab ihm aus formalen Gründen, die im Urteil nicht beschrieben sind, zwar nicht Recht, bestimmte aber für Fälle von Drohungen durch Finanzbeamte zum allgemeinen Verständnis eventueller Widerrechtlichkeit in typisch juristischer Diktion folgendes:
Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB ist die vom Gegner ernst genommene Ankündigung eines künftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt(2)/typo3/. Es genügt also, dass der Bedrohte ernstlich nach seiner subjektiven Vorstellung davon ausgeht, der Drohende könne den Eintritt des Nachteils beeinflussen.(3)/typo3/ Die Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB ist nach allgemeiner Auffassung dann widerrechtlich, wenn das Mittel, d.h. das angedrohte Verhalten oder der Zweck, d.h. die abgenötigte Willenserklärung, oder jedenfalls die Verknüpfung von beidem widerrechtlich ist(4)/typo3/.
Das Nötigungsmittel, also die angedrohte Handlung ist nur dann rechtswidrig, wenn es eine strafbare Handlung darstellt oder gegen die Sittenordnung verstößt. Dass die Steuerfahndung ankündigt, ihren Gesetzesauftrag zur Erforschung von Straftaten gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 AO zu erfüllen und weitere Ermittlungen durchzuführen, kann nicht rechtswidrig sein. Der Zweck der Drohung der Steuerfahndung, die Abgabe einer abgenötigten Willenserklärung zum Abschluss der tatsächlichen Verständigung, ist ebenfalls nicht rechtswidrig. Die tatsächliche Verständigung ist vielmehr ein von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkanntes Rechtsinstitut zur Verfahrensförderung, Verfahrensbeschleunigung und zur Herstellung von Rechtsfrieden;(5)/typo3/ von der tatsächlichen Verständigung kann auch bei Steuerfahndungsprüfungen bzw. nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens Gebrauch gemacht werden.(6)
Der Anwalt hat in dem gegen ihn geführten Steuerstrafprozess vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein Geständnis abgelegt. Damit hat er bekundet, dass die gegen ihn geführten Ermittlungen rechtens waren. Das Finanzgericht hätte zu einer anderen Beurteilung kommen können, wenn er das Geständnis widerrufen und substantiierte Beweisanträge für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen gestellt hätte. Um dies hier zu beurteilen, müssten Fakten des konkreten Besteuerungsverfahrens herangezogen werden. Da diese nicht vorliegen, bedarf es der Spekulation über theoretische Fälle.
Der Anwalt hätte z.B. detailliert beweisen müssen, dass im Zeitpunkt der Drohung durch die Steuerfahndung objektiv nicht mehr mit weiteren steuerlichen Ergebnissen zu rechnen gewesen wäre, dass der von der Fahndung geforderte „Betrag“ in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem bisherigen und dem zu erwartenden Ergebnis gestanden hätte, das Szenario des Verlustes seiner wirtschaftlichen Existenz als Drohpotential keinen sachlichen Hintergrund mehr hatte, also als Quasi-Erpressung willkürlich und deshalb rechtswidrig war. Das alles konnte der Anwalt wohl nicht vortragen, sodass das Finanzgericht in diesem konkreten Fall mit Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung die Anfechtung der tatsächlichen Verständigung zu Recht zurückgewiesen hat. Vermutlich rechnete der Anwalt mit der Rettung seiner Zulassung, wenn er zunächst den Deal mit der Finanzverwaltung eingeht, um hinterher mittels Anfechtung der tatsächlichen Verständigung allenfalls Zeit zu gewinnen oder letztendlich gar Recht zu bekommen. Sein Geständnis hat dies alles zunichte gemacht.
Die sog. „tatsächliche Verständigung“ ist ein „Deal“ mit der Finanzverwaltung, auf Seiten der Behörde zum Zweck der Verfahrensförderung, der Verfahrensbeschleunigung und der Herstellung von Rechtsfrieden, auf der Seite des betroffenen Bürgers zur Steuerminimierung, zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, z.B. zur Abwendung beruflichen Zulassungsentzuges oder der Ersparnis von Gerichts-, Sachverständigen- und Anwaltskosten. Meine Erfahrungen in diesem Bereich sagen: Richter und Staatsanwälte, Finanzbeamte und Steuerfahnder neigen mit hohem Verhandlungsgeschick dazu, die Risiken eines Strafverfahrens zu unterstreichen und die Angst der involvierten Bürger vor Strafe und Verfahrenskosten zu nutzen.
Strafverteidiger verdienen ihr Honorar ohne großen Aufwand. Hinter vielen Einstellungen verbirgt sich ein Strafprozess, der zu einem Freispruch hätte führen können oder müssen. Der sog. „Deal im Strafprozess“ ist derzeit auch Gegenstand politischer Entscheidungsprozesse. Dazu schreibt der Richter am OLG Koblenz Hermann Summa(7)/typo3/ „... wird mit dem der Wahrheitsfindung verpflichteten Strafprozess eine der wichtigsten Errungenschaften deutscher Rechtsstaatlichkeit faktisch abgeschafft. An seine Stelle tritt der Kuhhandel mit der Gerechtigkeit; an die Stelle der öffentlichen Hauptverhandlung ein Kammerspiel zur Täuschung der Öffentlichkeit“.
Geschäftsgrundlage des "Urteils" ist dann nicht die Schuld des Angeklagten, sondern das gemeinsame Bestreben der Juristen, eine Sache ohne größeren Aufwand über die Bühne zu bekommen. Verfahrensökonomie ersetzt Gerechtigkeit; an die Stelle der Regeln des Rechts treten die Gesetze des Handels. Deals und tatsächliche Verständigungen haben also, obwohl von der Gerichtsbarkeit gedeckt, beim Umgang der Bürokraten mit betroffenen Bürgern in der Praxis und bei sachkundigen Juristen ein erhebliches „Geschmäckle“; sie bewegen sich im Graubereich menschlicher Unzulänglichkeiten auf beiden Seiten. Dem Verteidiger kommt dabei ein erhebliches Maß an Verantwortung und Engagement zu, dem er nur in absoluter Unabhängigkeit gerecht werden kann.
1) Urteil des FG Köln vom 20.10.2011, 15 K 3692/08
2) BGH-Urteil vom 22.11.1995, XII ZR 227/94, NJW RR 1996, 1281 ff; Jauernig, BGB, 8. Aufl., § 123 Rz. 12; Urteil des BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 457/97, NJW 1999, 2059
3) Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Aufl. 2004, Rz. 26
4) BGH-Urteil vom 23.09.1957, VII ZR 403/56, BGHZ 25, 217; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2010, § 123 Rz. 19 ff
5) BFH-Urteil vom 01.09.2009, VIII R 78/06, BFH/NV 2010, m.w.N.
6) BFH-Ureil vom 08.10.2008, I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121; Peter Fischer, jurisPR-SteuerR 15/2010, Anm. 2
7) Hermann Summa, Ein Kammerspiel zur Täuschung der Öffentlichkeit, FAZ vom 30.01.2009, Nr. 25, S. 37; BGH-Präsident kritisiert "Deals" in F.A.Z., 31.01.2009, Nr. 26, S. 4; Reinhard Müller, Wenn Justitia dealt, Ein Gesetz soll Absprachen vor Gericht regeln – und weicht das Strafverfahren auf, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 25.01.2009, Nr. 4, S. 12.
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