Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Windpark durchgewinkt - Landkreis macht nicht viel Wind
Immer nur streiten. Nein, das hilft der Glaubwürdigkeit nicht. Weder in der Beurteilung von Parteien noch von politischen Diskussionen. EU- und Bundespolitiken dieser Tage sind dafür ein gutes Beispiel.
Immer alles durchwinken, glattbügeln, Schwamm drüber und jede gesetzesbrecherische Schweinerei gutheißen. Nein, auch das hilft der Glaubwürdigkeit nicht. Weder in der großen noch in der kleinen Politik. Bestes Beispiel dafür ist Königs Wusterhausen. Der im Hauptausschuss am 15. 2. 2016 den SVV-Mitgliedern mitgeteilte Genehmigungsbeschluss des Landrates für den einfach mal flott durchgewinkten Windpark Uckley. Trotz aller Widersprüche dürfen die windigen Gesellen von der Abo-Wind, der verantwortlichen Baugesellschaft für dieses gesundheitsschädliche Unternehmen die Windräder in die geschützte Naturlandschaft nördlich von Uckley ins Hochmoor stellen. Fischadlerhorste in Sichtweite? Egal, Karl, die Männer von der Abo-Wind sind die Herren des Verfahrens. Trotz der Gesetze, unter deren Dach die Windräder nicht gesetzeskonform gestellt werden dürften.
Auch in Königs Wusterhausen: Keine Fraktion votierte dagegen. Quasi ohne Diskussion war der Windpark von den Lokalpolitikern durchgewinkt worden. Von Widersprüchen, Naturschutz, Menschenrechten, Gesundheitsgefahren für die Anwohner wollten die Stadtverordneten von CDU, SPD, Linken, … nichts wissen.
Nur die BI KW e.V. sowie die BI Wernsdorf hatten im Vorfeld und außerhalb der in diesem Fall den Ton angebenden Stadtverordnetenversammlung (SVV) dagegen gestimmt und viele Hundert Menschen mobil gemacht. Sie repräsentierten damit weit mehr als die Hälfte der betroffenen Königs Wusterhausener Wähler. Sie hatten gute Argumente. Und deshalb auch die Unterstützung der Umweltschützer unter anderem vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) – aber auch von anderen.
Trotzdem wird das allein nicht reichen. Wenn sich nicht Sponsoren finden, die ein juristisches Vorgehen gegen den Landkreis sowie dessen Genehmigung und gegen die Stadt bezahlen, wird ein erneutes Mal Unrecht verwirklicht. Werden erneut Menschen geschädigt, weil die Kommunalpolitik an Ignoranz nicht zu überbieten ist.
Wir werden das Unrecht allein als BI KW e.V. nicht ändern können.
Aber: Wir werden es dokumentieren.
Denn auch die Lokalpolitiker, die zuvor schon für den Windpark gestimmt haben und am 15. 2. 2016 von Bürgermeister und Verwaltungschef Lutz Franzke über die allzu vorschnell erfolgte Genehmigung des Landrats Stefan Loge (beide SPD) informiert worden sind, haben Kinder, Enkel, Urenkel … diese werden sie eines Tages fragen: „Was hast du gemacht, um dieses Unrecht zu verhindern? Was hast du gemacht, um unsere schöne Landschaft zu erhalten?“ Wir werden es Ihnen sagen.
Erich Richter
1. Vorsitzender BI KW e.V.
Betreff: Prüfung auf Vorliegen von Rechtsverstößen zum Windeignungsgebiet WEG Uckley 01
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie hiermit um Prüfung des Vorliegens von Rechtsverstößen zu den in der Anlage befindlichen Ausführungen der Bürgerinitiative (Rechtsverstösse Plng. WEG Uckley 01.docx) bitten.
Die mündliche Genehmigungsbestätigung des LUGV Cottbus für 10 Windenergieanlagen (WEA) nördlich von Uckley wurde in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur am 1.2.2016 bekannt gegeben.
Somit werden Sie demnächst im weiteren Verfahren darüber zu entscheiden haben.
Der NABU Landesverband und der NABU Regionalverband Dahmeland unterstützen ausdrücklich die in dem o. a. Schreiben gemachten Hinweise auf Rechtsverstöße.
Zur Vermeidung von möglichen Rechtskonflikten, bitten wir Sie diese in Ihrer Entscheidung im weiteren Verfahren mit einzubeziehen bzw. darauf einzuwirken.
Besonders möchten wir auf den Punkt 2 (Verletzung des Landeswaldgesetzes) hinweisen:
„Mit der Waldkartierung des Landes Brandenburg im Jahre 2012 wurde das Waldgebiet Uckley als Mooreinzugsgebiet (WF 7711) ausgewiesen. In diesem befinden sich ca. 40 Biotope, darunter fünf Waldmoore.“
„Damit ist dieses Gebiet gem. §12 des Landeswaldgesetzes als Schutzgebiet einzuordnen, in dem der Aufbau von WEAs nicht zulässig ist“
Außerdem ist zum Punkt 4 (Unzureichende Beachtung tierökologischer Abstandskriterien (TAK)) anzumerken, dass ein Seeadlerhorst im Skaby Bruch mit einem Abstand von weniger als 6000m mit Flügen auch in Richtung Dahme nachgewiesenen ist. Diese Flüge würden auch durch die WEAs führen!
Der Seeadlerhorst wurde, obwohl er schon länger betreut wird und dem LUGV in Frankfurt/Oder bekannt war, nicht im Gutachten aufgeführt.
Die Bürgerinitiative hat auf diverse Überflüge von Seeadlern (auch mit Jungvögeln) schon frühzeitig hingewiesen. Dies ließ schon damals auf Seeadlerhorste in der näheren Umgebung des WEA-Gebietes schließen.
Zwei weitere Brutreviere des Seeadlers befinden sich im Abstand von ca. 9000m zu den geplanten WEAs.
Zusätzlich möchten wir auch auf die im Gutachten angegebenen Fledermausarten, als streng geschützte Art, hinweisen.
Abweichend von der dort angeführten Anzahl von 12 Arten, sind es laut “Bericht über die Chiropteren-Fauna des Windparkprojektes Uckley Nord“ von G. Pelz vom 30. September 2014 (Tabelle 3, S. 15) sogar 14 Fledermausarten, die dort im Gebiet nachgewiesen wurden!
Wir bitten um die Weiterleitung an weitere zuständige Mitglieder der Stadtverordneten/Ortsbeiräte, sofern diese nicht schon im Mailverteiler aufgeführt sind.
Mit freundlichen Grüßen
NABU Landesverband Brandenburg
NABU Regionalverband Dahmeland
i. A. Axel Mieritz
NABU Regionalverband Dahmeland
http://www.nabu-dahmeland.de
Rechtsverstöße
in der Vorhabenplanung der ABO Wind AG zur „Errichtung von 13 WKA in Königs Wusterhausen OT Wernsdorf“ (Waldgebiet Uckley)
im 3. Entwurf des Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bezüglich der Festlegung des vorgenannen Waldgebietes Uckley als Windeignungsgebiet „Wind 01 Uckley“, der am 17.12.2015 von der Regionalversammlung beschlossen werden soll
Nichtbeachtung des Landesentwicklungsplanes Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) und des Landesentwicklungsprogramms (LEPro 2007)
Sowohl die Vorhabenplanung der ABO Wind als auch die Teilregionalplanung Windenergienutzung basieren lediglich auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) /1/. Sie berücksichtigen nicht, dass diesem jedoch übergeordnet sind:
der LEP FS /2/,/3/,/4/
das LEPro 2007 /5/ .
So ist in /3; S.21/ und /4; S.33/ das Waldgebiet Uckley zum Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ gehörend und als Freiraumentwicklungsfläche ausgewiesen. Gemäß „Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)“ /1/ hat der „LEP FS weiterhin in vollem Umfang Bestand und überlagert insoweit Festlegungen des LEP B-B“. Damit ist das genannte Waldgebiet dem vorgenannten LSG zuzuordnen, woraus die Nichtzulässigkeit der Errichtung eines Windparks in diesem Gebiet resultiert.
2. Verletzung des Landeswaldgesetzes
Mit der Waldkartierung des Landes Brandenburg im Jahre 2012 wurde das Waldgebiet Uckley als Mooreinzugsgebiet (WF 7711) ausgewiesen /6/. In diesem befinden sich ca. 40 Biotope, darunter fünf Waldmoore. Entsprechend /7/ sind „Mooreinzugsgebiete in Bezug auf die Wirkung des Waldes ähnlich den Wassereinzugsgebieten zu beurteilen. Im Mittelpunkt stehen Aufgaben zur Förderung der Grundwasserneubildung und des Wasserhaltevermögens. …. Sie sind wegen der hohen ökologischen Bedeutung und Wertigkeit so zu behandeln, dass keine Schäden und nachhaltigen Eingriffe zu erfolgen haben“. Damit ist dieses Gebiet gem. §12 des Landeswaldgesetzes /8/ als Schutzgebiet einzuordnen, in dem der Aufbau von WKA`n nicht zulässig ist, zumal die WKA`n direkt in diesem Mooreinzugsgebiet errichtet werden sollen.
3. Nichtbeachtung der Sicherung des Freiraumverbundes
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das ausgewiesene Windeignungsgebiet den im LEP-FS unter Z1 formulierten beachtungspflichtigen Zielen wie Sicherung des Freiraumverbundes, Erhalt der naturräumlichen Potenziale, Sicherung von Erholung u. Tourismus, sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter u.v.m. /2; S.13,14,15/ im Flughafenumfeld als Ausgleich für die durch den BER vom Fluglärm betroffenen Anwohner entgegensteht!
4. Unzureichende Beachtung tierökologischer Abstandskriterien (TAK) für die Errichtung von WKA`n
Gegen die in /9/ geforderten TAK`n wird insbesondere verstoßen bei:
Seeadler: im Umfeld befindlicher Horst und Nahrungshabitat
Fischadler: im Umfeld befindliche Horste und Nahrungshabitate
Rotmilan: mindestens ein vorhandener Horst und Nahrungshabitat
direkt im ausgewiesenen WEG(Umsiedlung vorgesehen!)
Ziegenmelker, Eulenvögel: Horste und Nahrungshabitate
12 festgestellten von 18 im Land Brandenburg vorkommenden Fledermausarten (wie Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus).
Darüber hinaus wurden Vogelzugbewegungen von Kranichen und nordischen Gänsen im Herbst und Frühjahr über dem Waldgebiet Uckley unzureichend berücksichtigt.
Quellennachweise:
/1/ Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) – (GVBl. II, Nr. 24 v.02.06.2015)
/2/ Gemeinsamer Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) v. 30.05.2006
1.Auflage Nov. 2006, Herausg.: Ministerium f. Infrastruktur und Raumplanung
/3/ Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin Brandenburg International (BBI)
3.Auflage August 2009, Herausg.: Ministerium f. Infrastruktur und Raumplanung
/4/ Flughafenumfeld Berlin Brandenburg International (FU-BBI) - Planungsatlas
1.Auflage September 2008, Herausg.: Ministerium f. Infrastruktur und Raumplanung
/5/ Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
/6/Landschaftspflegerischer Begleitplan Windpark Uckley, Karte 3: Waldfunktion, Stand: Dez. 2012
/7/Eberswalder Forstwirtschaftliche Schriftenreihe Bd. 34 Jg. 10/2007 (Leitfaden, Definition
Waldkartierung in Brandenburg)
/8/ Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 10.07.2014 (Gbl.I/14 Nr.33)
/9/ Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01.01.2011
„Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten
und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (einschließlich Anlagen 1-4)
P.S.: Wir erklären, dass die hier aufgezeigten Quellennachweise u.a. Quellen von uns gründlich studiert wurden und wir zu dem Schluss kommen, dass hier erhebliche Rechtsverstöße bei der Bewertung bzw. Einordnung dieses Gebietes als WEG 01 – Uckley Nord vorliegen bzw. vorliegende Erkenntnisse nicht in die Bewertung eingeflossen sind.
Wernsdorf, am 16.12.2015
Monika Schulz Dr. Joachim Schulz
Anlage: Greifvogelbeobachtungen im Gebiet Wernsdorf/ Uckley