Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Volkswagen erzielt Vergleichsvereinbarungen für TDI-Dieselfahrzeuge mit US-Bundesbehörden, privaten Klägern und 44 US-Staaten
- Das beabsichtigte Vergleichsprogramm beinhaltet Fahrzeugrückkäufe und vorzeitige Leasingrücknahmen, technische Fahrzeuganpassungen (sofern genehmigt) sowie Ausgleichszahlungen an betroffene Kunden für rund 475.000 in Frage kommende 2,0l-TDI-Fahrzeuge.
- Volkswagen stimmt 2,7 Milliarden US-Dollar-Fonds zur Finanzierung von Umweltausgleichsmaßnahmen zu und erklärt sich außerdem bereit, 2,0 Milliarden US-Dollar in Initiativen zur Förderung der Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen in den USA zu investieren.
- Eine separate Vereinbarung mit US-Bundesstaaten legt Verbraucherschutzklagen bei.
Wolfsburg / Herndon VA. Die Volkswagen AG hat heute bekannt gegeben, dass sie mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) und dem Bundesstaat Kalifornien sowie der Federal Trade Commission (FTC) und privaten Klägern, die durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten werden, Vergleichsvereinbarungen geschlossen hat. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit in Frage kommenden 2,0l-TDI-Dieselfahrzeugen von Volkswagen und Audi in den USA beigelegt werden. Von rund 499.000 2,0l-TDI-Fahrzeugen, die für den Verkauf in den Vereinigten Staaten produziert wurden, sind gegenwärtig rund 460.000 Volkswagen und 15.000 Audi-Fahrzeuge in Gebrauch – sie kommen für Rückkäufe, Leasingrücknahmen oder behördlich genehmigte technische Anpassungen in Frage. Volkswagen wird einen Fonds zur Finanzierung des Programms für 2,0l-TDI-Fahrzeuge in Höhe von maximal 10,033 Milliarden US-Dollar einrichten. Diese Summe basiert auf einer Teilnahmequote von 100 Prozent sowie der Annahme, dass sich 100 Prozent der in Frage kommenden Kunden entweder für einen Rückkauf oder eine vorzeitige Leasingrücknahme entscheiden.
Die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm bedürfen noch der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California, der das bundesweite MDL-Verfahren (Multi-District Litigation) zur Diesel-Thematik leitet.
Volkswagen hat außerdem bekannt gegeben, dass es mit den Attorney Generals von 44 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico übereingekommen ist, bestehende und mögliche künftige Verbraucherschutzklagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik (State Consumer Protection Claims) für einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 603 Millionen US-Dollar beizulegen.
„Wir nehmen unseren selbst gesetzten Auftrag, das Richtige zu tun, sehr ernst und sehen in diesen Vereinbarungen einen wichtigen Schritt nach vorn“, so Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. „Wir wissen das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten zu schätzen und sind unseren Kunden sehr dankbar für ihre Geduld auch im weiteren Verlauf dieses Verfahrens. Wir sind uns bewusst, dass wir noch viel tun müssen, um das Vertrauen der Menschen in Amerika zurückzugewinnen. Dabei gilt unser Augenmerk der Lösung der noch offenen Fragen. Wir werden Volkswagen zu einem besseren und stärkeren Unternehmen machen und unser Ziel, einer der weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden, konsequent verfolgen.“
Dem Gericht wurden drei Vereinbarungen als Bestandteil des 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein sogenannter Consent Decree, eine vom US-Justizministerium (DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und vom Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General gemeinsam eingereichte Vereinbarung; (2) eine von der Federal Trade Commission (FTC) eingereichte Vergleichsverfügung (Consent Order); und (3) ein angestrebter Vergleich mit dem PSC im Namen eines bundesweiten Kläger-Zusammenschlusses derzeitiger und bestimmter früherer Eigentümer und Leasingnehmer von betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit dem Ziel der Beilegung der Sammelklage. Die Parteien sind davon überzeugt, dass die bei Gericht eingereichten Vereinbarungen eine faire und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellen. Volkswagen wird weiterhin zügig daran arbeiten, für betroffene Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotor eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Am 22. April 2016 hat Volkswagen im Zuge der Veröffentlichung seines Jahresabschlusses 2015 insgesamt negative Sondereinflüsse in Höhe von 16,2 Milliarden Euro erfasst, die sich auf weltweite Rückstellungen für technische Fahrzeuganpassungen und Rückkäufe, Rechtsrisiken sowie weitere Aufwendungen als Konsequenz der Diesel-Thematik beziehen. Wie bereits damals vermerkt, kann die zukünftige Bewertung von Risiken aufgrund der Komplexität und aufgrund von Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Lösung der Diesel-Thematik eventuell abweichen.
„Die heutige Bekanntgabe bewegt sich im Rahmen unserer bereits veröffentlichten Rückstellungen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Wir sind in der Lage, die Konsequenzen zu beherrschen. Die Bekanntgabe bedeutet für unsere US-Kunden und -Händler sowie auch für unsere Anteilseigner mehr Klarheit. Vergleichslösungen in dieser Größenordnung belasten uns ohne Zweifel erheblich. Wir werden uns nun auf die Umsetzung unserer TOGETHER-Strategie 2025 konzentrieren und daran arbeiten, die operative Exzellenz im gesamten Konzern zu verbessern“, sagte Frank Witter, Finanzvorstand der Volkswagen AG.
Die heute verkündeten Vereinbarungen stellen kein Schuldanerkenntnis von Volkswagen dar. Gemäß ihrer Bedingungen sind sie nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt, wo die Umsetzung eines genehmigten Programms zur Anpassung von TDI-Fahrzeugen, mit dem die UN/ECE und europäischen Abgasnormen vollumfänglich erfüllt werden, in Übereinkunft mit den entsprechenden Behörden bereits begonnen hat.
Angestrebte 2,0l-TDI-Vergleichslösungen
Vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung des angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms hat sich Volkswagen unter anderem zu folgenden Maßnahmen bereit erklärt:
Einen Rückkauf beziehungsweise eine vorzeitige Leasingrücknahme zu tätigen oder kostenlos die technische Anpassung von Fahrzeugen (sofern von EPA und CARB genehmigt) zu leisten sowie zusätzlich Ausgleichszahlungen an derzeitige und bestimmte frühere betroffene Eigentümer und Leasingnehmer vorzunehmen. Im Einzelnen bedeutet das:
Volkswagen wird einen eigenen Fonds zur Finanzierung des 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms einrichten. Die Einlage in diesen Fonds wird einen Betrag von maximal 10,033 Milliarden US-Dollar nicht überschreiten. Konkret hängt der Betrag von der Anzahl der an dem Programm teilnehmenden Kunden ab sowie von den von eben diesen Kunden gewählten Optionen, sofern die vorgeschlagenen technischen Anpassungen von den Behörden freigegeben werden und somit als Möglichkeit zur Verfügung stehen.
Kunden können wählen, ob sie ihr Fahrzeug an Volkswagen zurückverkaufen oder ihr Leasing ohne Sanktion beenden, oder, sofern technische Maßnahmen genehmigt sind, ihr Fahrzeug kostenfrei anpassen lassen und es behalten. Kunden, die sich für eine dieser Optionen entscheiden, erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von Volkswagen.
Der Rückkauf-Wert eines in Frage kommenden Fahrzeugs wird auf dem „Clean Trade-In“-Wert basieren wie in der Ausgabe September 2015 des NADA „Used Car Guide“ veröffentlicht, unter Berücksichtigung von möglichen Zusatzausstattungen und Meilenstand.
Folgende Umweltprogramme in den USA in Absprache mit EPA und CARB zu unterstützen:
Über einen Zeitraum von drei Jahren eine Summe von 2,7 Milliarden US-Dollar in einen von einem gerichtlich bestellten Treuhänder verwalteten Fonds einzuzahlen, um überhöhte Stickoxid-Emissionen (NOx) von 2,0l-TDI-Fahrzeugen auszugleichen.
Über zehn Jahre hinweg 2,0 Milliarden US-Dollar in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen zu investieren, die den entsprechenden Zugang und die öffentliche Sensibilisierung für diese Technologie fördern.
Volkswagen wird mit dem Vergleichsprogramm beginnen, sobald das Gericht die Vergleichsvereinbarungen abschließend genehmigt hat. Dies wird frühestens im Herbst 2016 der Fall sein.
Eine Kontaktaufnahme potenzieller Anspruchsteller aus der Klägergruppe mit Volkswagen oder Audi bzw. mit deren Händlern ist gegenwärtig nicht erforderlich. Die einzelnen Sammelkläger werden umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten einschließlich des sogenannten Opt-out (Option zur Ablehnung des Vergleichsvorschlags) informiert, sofern das Gericht bei einer für den 26. Juli 2016 terminierten Anhörung die vorläufige Genehmigung der eingereichten Vereinbarung zur Sammelklage erteilt.
Weitere Informationen zum angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm einschließlich des vollständigen Wortlauts der Vergleichsvereinbarungen finden Sie unter www.VWCourtSettlement.com sowie unter www.AudiCourtSettlement.com.
Volkswagen in den USA
Die Volkswagen Group of America (VWGoA), eine hundertprozentige Tochter der Volkswagen AG, beschäftigt in den USA mehr als 6.000 Mitarbeiter und kooperiert mit über 1.000 Händlern in allen 50 US-Bundesstaaten. Volkswagen ist in den USA schon seit über 60 Jahren präsent. Heute unterhält die VWGoA dort mehr als 30 Standorte, darunter ein mit LEED Platin zertifiziertes Produktionswerk in Chattanooga, Tennessee.
Das Werk in Chattanooga beschäftigt über 2.500 Mitarbeiter und kooperiert mit Zulieferern, die ihrerseits rund 9.200 Arbeitsplätze bereitstellen. In Chattanooga läuft der Volkswagen Passat vom Band; Ende 2016 geht hier die Produktion eines neuen mittelgroßen Siebensitzer-SUV an den Start. Volkswagen investiert 900 Millionen US-Dollar, um mit der Fertigung des neuen SUV seine Produktion in den USA zu erweitern. Insgesamt plant die Volkswagen AG für Nordamerika ein Investitionsvolumen von mehr als 7 Milliarden US-Dollar zwischen 2015 und 2019.
Das MDL-Verfahren (Multi-District Litigation)
Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Gerichtsverfahren In Re: Volkswagen „Clean Diesel“ Marketing, Sales Practices and Products Liability Litigation, MDL 15-2672, vor dem United States District Court for the Northern District of California in San Francisco unter der Leitung von Richter Charles R. Breyer.
Die folgenden Fahrzeuge mit 2,0l-TDI-Motor sind Bestandteil des angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms:
VW Beetle VW Golf VW Jetta VW Passat Audi A3
2013- 2015 2010-2015 2009-2015 2012-2015 2010-2013; 2015
Das angestrebte 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm zur Beilegung der Sammelklage wurde von der Volkswagen AG, der Volkswagen Group of America, Inc., der Volkswagen Group of America Chattanooga Operations, LLC und der Audi AG unterzeichnet. Diese Unternehmen haben zugestimmt, die Verfahrenskosten, sowie Anwaltskosten und sonstige Kosten der Kläger in angemessenem Umfang zu übernehmen. Volkswagen hat außerdem der Einsetzung eines „Claim Supervisors“ durch das Gericht zugestimmt, der die Klagen von Kunden prüfen wird um sicherzustellen, dass der Verwaltungsprozess im Einklang mit der Vergleichsverfügung (Consent Order) der FTC vonstattengeht.
Nach der finalen Freigabe der Vergleichsvereinbarungen bzgl. der Sammelklage werden Ansprüche von Sammelklägern, die von einem sogenannten Opt-out keinen Gebrauch gemacht haben, zurückgewiesen.
Resolution mit US-Staaten
Die separaten Vereinbarungen mit US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico legen bestehende sowie mögliche künftige Verbraucherschutzklagen vor dem Hintergrund bestimmter Bestimmungen der Bundesstaaten („Unfair and deceptive acts and practices“, UDAP) in Verbindung mit mehr als 534.000 2,0l- und 3,0l-TDI-Fahrzeugen bei, die ursprünglich vor dem 18. September 2015 in den an der Vereinbarung teilnehmenden Staaten oder Distrikten verkauft oder geleast wurden. Sie wurden unterzeichnet von der Volkswagen AG, der Volkswagen Group of America, Inc., Audi of America, LLC, der Volkswagen Group of America Chattanooga Operations, LLC, der Audi AG sowie der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und Porsche Cars North America, Inc.
Volkswagen wird einen Betrag in Höhe von rund 583 Millionen US-Dollar an die unterzeichnenden Vertragsstaaten sowie 20 Millionen US-Dollar an die National Association of Attorneys General (NAAG) zahlen, wobei letztgenannte Summe von den State Attorney Generals für die Aufsicht über den Verbraucherschutz, Trainings- und Umsetzungsmaßnahmen sowie für die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Angelegenheit verwendet werden. Die teilnehmenden Bundesstaaten beinhalten Kalifornien, Florida, Illinois, New York, Pennsylvania und Texas. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Vereinbarungen nicht von Arizona, New Jersey, New Mexiko, Oklahoma, Vermont und West Virginia unterzeichnet. Jene Staaten haben innerhalb der nächsten 30 Tage noch die Möglichkeit sich der Vergleichslösung anzuschließen.
Weitere rechtliche Angelegenheiten
Volkswagen arbeitet weiterhin an der Lösung noch offener rechtlicher Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten. Dies beinhaltet zivilrechtliche Ansprüche des DOJ, der FTC sowie privater Kläger, die vom PSC im Zusammenhang mit 3,0l-TDI-Fahrzeugen vertreten werden sowie verschiedene andere mögliche Sammelklagen, durch die EPA angestrebte zivilrechtliche Strafen, mögliche Umweltschutzklagen von US-Bundesstaaten sowie strafrechtliche Untersuchungen des DOJ.
Die Autoren: Für VOLKSWAGEN Group of America, Inc. Leiter Kommunikation Nordamerika Pietro Zollino; Für Volkswagen Konzernkommunikation Leiter Konzernkommunikation Unternehmen und Wirtschaft Eric Felber.