Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen



Das steckt hinter der so genannten „Winterreifenpflicht“
Der Gesetzgeber verlangt nur Reifen mit „M+S“-Symbol – aber das garantiert keine Wintereignung
Trotz des traumhaften Spätsommers 2011 – der nächste Winter kommt. Und für die vielen Millionen Autofahrer wird es damit wieder Zeit, die für die kalte Jahreszeit geeigneten Reifen zu montieren. Konkret heißt das, dass man nun wieder „Winterreifen“ braucht. Und das keinesfalls nur freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Denn nach den knapp ein Jahr alten blumigen Erklärungen unseres Bundesverkehrsministers haben wir in Deutschland seit dem 4. Dezember 2010 die von ihm vielfach versprochene „Winterreifenpflicht“.
Ein wenig komisch ist allerdings, dass wo immer man in unseren Gesetzen sucht, man nirgendwo etwas von einer „Winterreifenpflicht“ findet – und das obwohl es sie doch geben soll. Haben wir da etwa nicht gründlich genug gesucht oder etwas übersehen? Nein – wir haben nichts übersehen und alles Suchen wird vergebens sein. Denn eine „Winterreifenpflicht“ gibt es nicht. Das, was uns vom Bundesverkehrsminister als eine solche verkauft wurde, ist nämlich lediglich die Pflicht, bei genau definierten winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen zu fahren, die als „M+S-Reifen“ gekennzeichnet sind.
Vorgeschrieben sind lediglich M+S-Reifen
Na also, werden da viele sagen – es gibt sie doch, die Winterreifenpflicht, aber sie heißt eben ein wenig anders. Doch genau da liegt, wie man so schön sagt, der Hase im Pfeffer. Die gesetzliche Pflicht, unter winterlichen Straßenverhältnissen mit „M+S-Reifen“ zu fahren, erweckt zwar im ersten Augenblick den Anschein, eine einfach nur ein wenig anders genannte „Winterreifenpflicht“ zu sein. Doch schaut man sich die Sache ein wenig genauer an, dann erkennt man bald, warum der Gesetzgeber nicht ausdrücklich „Winterreifen“ vorschreibt. Und genau genommen, schreibt er nicht einmal ausdrücklich „M+S-Reifen“ vor. Denn dieser Begriff taucht lediglich in einer Klammer hinter einem Gesetzestext auf, der dem normalen Bürger schon einiges abverlangt.
Zugegeben, der Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in seiner bis zum 4. Dezember 2010 geltenden Fassung war juristisch nicht einwandfrei und verlangte nach einer Klarstellung. Doch die Forderung nach einer „geeigneten Bereifung“ bei winterlichen Straßenverhältnissen war zumindest nachvollziehbar. Für den vom Bundesverkehrsminister Ramsauer wortreich als „Klarstellung“ deklarierten neuen Text kann man das nicht mehr sagen. Denn nun steht eine Formulierung im Gesetz, die schon eine kleine Herausforderung darstellt.
Eine „Klarstellung“ im Wortlaut
Die kennen allerdings die wenigsten. Denn die meisten Medien, die über die neue „Winterreifenpflicht“ berichten, streichen den „klarstellenden“ neuen Gesetzestext extrem zusammen und lassen die Klammern am Ende des ersten Satzes einfach fort. So erscheint dann alles viel verständlicher– aber leider auf Kosten der Korrektheit. Um der zu genügen, zitieren wir deshalb das Gesetz im Original: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/93/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992 S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Alles klar? Wissen Sie nun endlich, welches die richtigen Reifen für das Fahren unter winterlichen Straßenverhältnissen sind und was Sie kaufen müssen? Wer diesen neuen Gesetzestext und die ihm angeblich enthaltene „Winterreifenpflicht“ nicht sofort erfassen sollte, findet in der abschließenden Klammer immerhin einen Hinweis, was gemeint sein könnte: M+S-Reifen steht da – aber eben nicht das, was man eigentlich erwartet. Denn den Begriff „Winterreifen“ sucht man vergebens.
„Winterreifen“ – die gibt es überhaupt nicht
Die Antwort, warum vom Gesetzgeber nicht mit dem Begriff „Winterreifen“ Klartext gesprochen und dem Bürger gesagt wird, er müsse unter winterlichen Straßenverhältnissen auf „Winterreifen“ fahren, ist für die meisten sicher überraschend. Denn fragt man Reifenexperten, dann erfährt man schnell, dass es „Winterreifen“, auch wenn immer wieder von ihnen gesprochen wird und sie überall verkauft werden, überhaupt nicht gibt. Ja, Sie verstehen richtig und wir wiederholen es noch einmal: Es gibt keine „Winterreifen“. Denn trotz der vielen technischen Vorschriften zu Reifen in Deutschland und Europa ist bis zum heutigen Tag nirgendwo verbindlich festgelegt, was genau „Winterreifen“ sind, welche Eigenschaften sie haben müssen und wie diese nachgewiesen werden – was gleichermaßen übrigens auch für „Sommerreifen“ gilt. Ob ein Reifen auf dem Markt als Sommerreifen oder Winterreifen oder sonstwie angeboten wird, darüber entscheidet einzig dessen Hersteller – und dementsprechend können so genannte „Winterreifen“ natürlich auch sehr unterschiedliche Eigenschaften haben.
Man hätte auch ehrlich sein können
Natürlich wusste der Gesetzgeber, als er sich anschickte, die den Bürgern mehrfach versprochene Winterreifenpflicht einzuführen, dass es „Winterreifen“ nicht gibt und dieser Begriff in einem Gesetzestext nichts zu suchen hat. Das hätte man den Bürgern natürlich auch ehrlich sagen und zugleich erklären können, dass eine „Winterreifenpflicht“ gar nicht möglich ist, weil sie etwas vorschreiben müsste, was es nicht gibt. Doch die Kategorie Ehrlichkeit scheint in der Politik unserer Tage kaum noch eine Rolle zu spielen. Um das Gesicht zu wahren und trotzdem eine „Winterreifenpflicht“ einzuführen, suchte man krampfhaft nach einem Ausweg. Und der führte zu dem so unverständlichen Gesetzestext, der eigentlich ein Täuschungsmanöver ist.
Denn wer in den zitierten Europäischen Gesetzen nachforscht, der findet jenen Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/93/EWG, in dem es heißt: „ Im Sinne der Richtlinie bedeuten: „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Das ist alles. Irgendein Wort dazu, wie die Leistung der mit “M+S” gekennzeichneten Reifen definiert oder gemessen wird, fehlt.
So sahen Winterprofile in den 90-ern aus
Praktisch gesehen ist das neben einem sehr allgemein gehaltenen Hinweis auf die Reifenstruktur vor allem eine Beschreibung des Designs von Winterprofilen, die schon knapp zwei Jahrzehnte alt und längst durch neue technische Entwicklungen überholt ist. Denn moderne Winterprofile sehen heute ganz anders aus als vor zwei Jahrzehnten, wie man bei allen großen Reifenherstellern erfährt. Entscheidende Kriterien für Reifen für den Wintereinsatz sind, neben einer speziellen Laufflächenmischung, heute Profile mit tausenden von Feineinschnitten. Diese so genannten Lamellen sorgen dafür, dass sich die Antriebs- und Bremskräfte durch Öffnen und Schließen besser auf die Straße übertragen und somit mehr Grip entsteht.
Um es noch einmal zu wiederholen. Was dem Bürger angeblich Klarheit bezüglich der für den Winterbetrieb geeigneten Reifen bringen soll, ist nicht mehr, als eine technisch längst überholte Designbeschreibung von Winterprofilen. Und nicht nur die ist überholt. Denn das gilt inzwischen auch für die gesamte Richtlinie 92/93/EWG selbst. Die ist nämlich am 1. November 2011 durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009 abgelöst worden, in der man bislang ebenso vergeblich nach einer technischen Beschreibung von Winterreifen sucht. Aber die 92/93/EWG bleibt voraussichtlich noch bis 01.11.2017 in Kraft.
„M+S“ kann auch auf einem Sommerreifen stehen
Die entscheidende Frage abseits aller Bemühungen seitens der Politik, dem Verbraucher eine „Winterreifenpflicht“ vorzugaukeln, ist allerdings, was die Neureglung nun konkret für den Bürger bedeutet, der sein Fahrzeug mit besonders für winterliche Fahrbedingungen geeigneten Reifen ausstatten und den gesetzlichen Vorschriften folgen möchte. Um dem Gesetz zu genügen, muss er nun auf jeden Fall darauf achten, dass die im Winter verwendeten Reifen auf ihrer Flanke die Bezeichnung „M+S“ tragen. Doch sind die so gekennzeichneten „M+S-Reifen“ dann auch Reifen, bei denen man sicher sein kann, dass sie speziell für winterliche Fahrbedingungen ausgelegt sind?
Die Antwort auf diese für die tägliche Fahrpraxis und die Sicherheit im Winter entscheidende Frage lautet eindeutig und klar: Nein! M+S-Reifen können zwar geeignete Reifen für das Fahren unter winterlichen Bedingungen sein - aber sie müssen das nicht sein. Und wenn es ganz schlimm kommt, dann können „M+S-Reifen“ sogar ganz normale Sommerreifen ohne spezielle Winterqualitäten sein. Denn ebenso, wie nirgendwo genau definiert ist, was „Winterreifen“ sind, ist bislang nirgendwo verbindlich definiert, welche Eigenschaften M+S-Reifen haben müssen und wie diese nachgewiesen werden.
„M+S“-Markierung ohne jeden konkreten Aussagewert
Doch es kommt noch schlimmer. Denn die Bezeichnung „M+S“ ist in keiner Weise geschützt. Damit kann jeder Reifenhersteller jeden Reifen, ohne dass dafür irgendeine Prüfung oder ein Nachweis erforderlich ist, als „M+S-Reifen“ bezeichnen und anbieten. Damit ist das einzige vom Gesetzgeber geforderte und von der Polizei bei Kontrollen geprüfte Erkennungsmerkmal für die jetzt gesetzlich korrekten Reifen unter winterlichen Fahrbedingungen mit Blick auf die wirklichen Reifeneigenschaften ohne irgendeinen Aussagewert.
Damit hat der vom Bundesverkehrsminister unternommene und als großer Erfolg dargestellte Versuch, mit einer so genannten „Winterreifenpflicht“ etwas vorzuschreiben, was es angesichts fehlender technischer Bestimmungen nicht geben kann, nicht nur ein enttäuschendes sondern für die Sicherheit beim Fahren unter winterlichen Straßenverhältnissen geradezu gefährliches Gesetz hervorgebracht. Denn nirgendwo ist wirklich verbindlich geregelt, welche besonderen Eigenschaften Reifen für das Fahren im Winter haben müssen, wie diese geprüft und gemessen werden und wie diese vom Verbraucher zu erkennen sind. Da einzig die Markierung „M+S“ auf der Reifenflanke Maßstab für einen zulässigen Reifen ist, ist auch die Benutzung billiger Import-Sommerreifen im Winter gesetzeskonform, wenn diese die Markierung „M+S“ tragen.
Verantwortungslos und reif für den Gesetzesmüll
Fassen wir noch einmal zusammen: Der Gesetzgeber hat zwar recht genau definiert, unter welchen aktuellen Fahrbahn- und Witterungsbedingungen mit wintertauglichen Reifen gefahren werden muss. Doch eine verbindliche Erklärung, wie diese Reifen auszusehen haben und wie man sie erkennt, sucht man vergebens. Wer sich, wie im Gesetz festgelegt, allein auf die Markierung „M+S“ verlässt, hat damit keinerlei Gewähr, auch tatsächlich wintertaugliche Reifen zu erwerben. Wer technischer Laie ist und nicht im Fachhandel kauft, dem kann es durchaus passieren, dass er bei Reifen mit „M+S“-Symbol der festen Überzeugung ist, auf winterlichen Straßen auch auf den richtigen Reifen unterwegs zu sein, obwohl er ohne das zu wissen auf Sommerreifen fährt. Das kann fatale Folgen haben!
So etwas gesetzlich zu gestatten, ist in höchstem Maß verantwortungslos. Denn was dem Bürger vom Gesetzgeber seit knapp einem Jahr als „Winterreifenpflicht“ verkauft wird, ist eine gesetzliche Regelung, die unehrlich, realitätsfern und im schlimmsten Fall sogar eine Gefahr für die Sicherheit beim Fahren unter winterlichen Fahrbedingungen ist. Sie gehört, um es im Klartext zu sagen, umgehend auf den Gesetzesmüll.
Auf seriöse Experten und Tests vertrauen
Trotz der hinter vielen blumigen Worthülsen versteckten Unfähigkeit des Gesetzgebers, sinnvolle Regelungen für die geeignete Bereifung beim Fahren unter winterlichen Fahrbedingungen zu erlassen, gilt es nun aber, die Verbraucher angesichts des beginnenden Winters nicht im Regen stehen zu lassen. Deshalb lautet die auch von seriösen Experten ausnahmslos unterstützte grundsätzliche Empfehlung: Fahren Sie im Winter auf jeden Fall mit Reifen, die von seriösen Herstellern mit gutem Gewissen als so genannte „Winterreifen“ oder „Allwetterreifen“ angeboten werden. Beachten Sie auch die Ergebnisse seriöser Reifentests und lassen Sie sich im Fachhandel beraten – aber verlassen sie sich nicht allein auf das „M+S“-Symbol. Es muss zwar laut Gesetz vorhanden sein, aber es ist wertlos!.
Mit Snowflake-on-the-Mountain auf der sicheren Seite
Im Unterschied zu Europa und dem hier vor mehr als sechs Jahrzehnten geschaffenen „M+S“-Symbol gibt es in Nordamerika das so genannte „Snowflake-on-the-Mountain-Symbol“, das eine Schneeflocke vor drei Bergspitzen zeigt. Dieses Symbol dürfen nur Reifen tragen, die in einem genormten Testverfahren zumindest einige definierte Winterqualitäten bewiesen haben. Bevorzugen Sie beim Kauf von Reifen für den Winter deshalb solche Reifen, die das Snowflake-on-the-Mountain-Symbol tragen – und lassen Sie sich nicht durch irgendwelche ähnlichen Symbole oder auch diverse Schneeflockenbilder auf den Reifen täuschen.
Mindestens 4mm Profil – in Österreich sogar Gesetz
Und zum Schluss noch ein wichtiger Sicherheitshinweis: „Winterreifen“ sollten mindestens vier Millimeter Profil haben, damit sie ihre speziellen Winterqualitäten auch ausspielen können. Ganz wichtig für alle Autofahrer, die im Winter in Österreich unterwegs sind, ist die dort jeweils vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres geltende „Winterreifenpflicht“, die für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gilt und für schwere Fahrzeuge grundsätzlich. „Winterreifen“ müssen in Österreich mindestens 4 mm Restprofil haben – mit weniger gelten sie, selbst wenn sie Winterreifen sind, automatisch als für Winterbedingungen unzulässige Sommerreifen. Und dann drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro, die leicht den gesamten Urlaubsetat aufzehren können.