Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Privat finanzierter Straßenbau - Einwendungen Lindenweg
Gesine und Wolfgang Almus
15712 Königs Wusterhausen
Lindenweg 24 b
Tel. 03375 46 87 49
Datum: 23.07.2014
Stadt Königs Wusterhausen
FB IV –Bauen und Gebäudeservice
SG 90 Kaufmännisches Management
- Frau Schumacher -
Herrn Bürgermeister
Dr. Franzke
- zur Kenntnis -
a) Bedenken gegen den privat-finanzierten Straßenbau im Lindenweg auf der Grundlage der derzeitigen Ausbaugrad-Vorgabe
b) Verfahrensfehler im Befolgen der Richtlinie 2013 zum privat-finanzierten Straßenbau“
Sehr geehrte Frau Schumacher,
vielen Dank für Ihre Mail vom 22.07.2014 und Ihre kurzen Antworten. Wir hatten auch Herrn Nusche unsere Stellungnahme vom 29.06.2014 für alle Anwohner zum aktuellen Stand der Straßenbauplanung zeitgleich zur Kenntnis gemailt, jedoch keine Antwort erhalten.
Sie schreiben am 22.07.: „Die Hinweise und Bedenken der Bürger zum Straßenausbau werden grundsätzlich entgegengenommen und geprüft, so auch geschehen im Lindenweg“. Da das uns einzig vorliegende Angebot der BBF Tiefbau GmbH vom 18.06.2014 datiert, das den von der Stadt nunmehr offenbar vorgegebenen aktuellen Ausbaugrad berücksichtigt, können Bedenken und Hinweise der Bürger ja nur bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt worden sein. Da waren wir allerdings überhaupt nicht informiert, dass es eine solche Ausbaugrad-Vorgabe gibt. Hier hätte die Stadt der Straßenverantwortlichen seinerzeit nachdrücklich die Auflage erteilen müssen, dass alle Lindenweg-Anwohner unverzüglich über diese Vorgabe zu informieren seien. Das ist nicht geschehen. Wir konnten folglich gar keine Bedenken vortragen, weil wir vorsätzlich von der Straßenverantwortlichen nicht informiert worden waren. Wir holen das nun an dieser Stelle formal nach.
Die aktuelle Planung zum „Straßenbau Lindenweg“ sieht wohl so aus:
Die Niederschlagsentwässerung soll nunmehr zu einem geringen Teil über Mulden am Rand des Lindenwegs bei 4 m asphaltierter Breite mit befahrbaren Banketten erfolgen. Ausweichbuchten oder Parkbuchten sind trotz der geringen Straßenbreite nicht vorgesehen. Wie viele Mulden angelegt werden sollen, wo solche Mulden angelegt werden sollen und welche Maße diese Mulden haben werden, darüber gibt es keine belastbaren Informationen.
Die Hauptentwässerung soll über zwei Sickerbecken erfolgen:
eines im Bereich der Straße "Zum Langen Berg" (100 qm, 1,50 m tief),
eines im Bereich zur Mittelstraße (65 qm, 1,50 m tief).
Wo genau diese Sickerbecken platziert werden sollen, ist nicht bekannt. Klar ist aber, dass beide Straßen Schulwege zur Grundschule Zernsdorf sind.
a) Bedenken gegen diese Vorgabe des Ausbaugrades:
· Die befahrbaren Bankette sollen mit Rasenschotter hergestellt/befestigt werden. Wegen der geringen Breite der Straße werden im Begegnungsfall Pkw/Pkw oder (problematischer) Pkw/Lkw bzw. Lkw/Lkw diese Bankette sicherlich häufig befahren werden, ebenso beim Parken. Da stellt sich die grundsätzliche Frage, wie lange Graswurzeln unter diesen Umständen diese Bankette halten sollen. Halten die Bankette nicht, was zu erwarten steht, wird es wieder Sand-/Kiesabtragungen bei Starkregen infolge des Gefälles geben. Sand/Kies wird in die Entwässerungsrinne gespült, die Rohre setzen sich zu, die Entwässerung funktioniert nicht mehr.
· "Insellösungen" sind grundsätzlich nur Notlösungen. Es gibt jedoch nach unserer Einschätzung keinen triftigen Grund für eine solche vorschnelle Notlösung. Tatsächlich fehlt nämlich ein schlüssiges Niederschlagsentwässerungskonzept der Stadt für alle noch auszubauenden Zernsdorfer Straßen-Sandpisten mit Gefälle. Derartige Straßen gibt es viele im Ortsteil.
Dazu Zitate aus dem "Leitfaden zur umweltverträglichen und kostengünstigen Regenwasserbewirtschaftung in Brandenburg" 2001:
Ziff. 3.1.4: Für die Beseitigung von Abwasser (= Schmutz- und Niederschlagswasser) sind .... Gemeinden und Abwasserzweckverbände zuständig.
Ziff. 3.1.5: Der öffentliche Entsorgungsträger hat der Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (hier: Regenwasserbeseitigungskonzept) vorzulegen. ... Im Abwasserbeseitigungskonzept sind der Stand sowie die zeitliche Abfolge und die Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung darzustellen. ... Dazu gehören auch die notwendigen Sanierungs- und Ergänzungsmaßnahmen .... Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept schafft die Gemeinde die entwässerungstechnischen Grundlagen für die Bauleitplanung (also auch für den Straßenbau, Anmerkung des Verfassers).
Ziff. 4.1.2.2: Offene Becken werden aus Sicherheitsgründen möglichst nur außerhalb von dichtbesiedelten Gebieten errichtet, um die Gefährdung Dritter auszuschließen. Offene Becken innerhalb stark bebauter Ortslagen sind vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zudem: Die Straße „Zum Langen Berg“ ist ohnehin sehr schmal. Angesichts der geringen Breite der Straße müsste das 100 qm-Becken mit seiner Tiefe von 1,50 m unmittelbar neben dem Fußweg angelegt werden. Das widerspricht grundsätzlich den Intentionen des "Leitfadens zur umweltverträglichen und kostengünstigen Regenwasserbewirtschaftung in Brandenburg" 2001, hier o. g. Ziff. 4.1.2.2. Sickerbecken dieser Größe und Tiefe gehören nach unserer Auffassung grundsätzlich nicht an Schulwege von Grundschulkindern.
Beide für den Lindenweg geplante Sickerbecken mit immerhin 100 qm und 65 qm Fläche und 1,50 m Tiefe liegen jedoch an Schulwegen zur Grundschule, Sicherungsmaßnahmen sind im Angebot der BBF Tiefbau GmbH gar nicht enthalten. Ein Niederschlagsbeseitigungskonzept der Stadt für ihren Ortsteil Zernsdorf liegt nicht vor.
· Bereits die "Insellösungen" zur Regenwasser-Entwässerung Bahnübergang Feldstraße und das im Auftrag der Stadt angelegte Sickerbecken im Kreuzungsbereich Mittelstraße/Hochstraße haben sich nicht bewährt. Der Mittwoch, 25.06., war ja ein typischer „Landregen-Tag“, und wir haben uns die beiden „separaten“ Lösungen zur Regenwasserentwässerung angesehen. Fotos können wir Ihnen gerne nachreichen. Die Situation bei Starkregen haben wir bislang nicht dokumentiert, aber es ist leicht vorstellbar, wie das dann aussieht.
Nach über einem Jahr Planungs- und Bauzeit und Schließung des Bahnüberganges Feldstraße wegen des Einbaus einer Regenwasserentsorgungsanlage und zweimaliger Nachbesserung dazu kann man sehen, dass sich ein großer Teil des Feldstraßen-Regenwassers beharrlich weigert, in das obere Sickerbecken der Stadt/der Bahn (?) zu fließen, wobei das Wasser in diesem Becken offenbar ohnehin Sickerschwierigkeiten hat (Das Becken war gut gefüllt!). Die Entwässerungsrinnen vor den Gleisen waren voll Wasser und liefen über in Richtung der Gleise. Ob mangelnde Wartung oder fehlerhafter Einbau die Ursache dafür sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Der optische Zustand der neuen Sickerbecken am Bahnübergang ist jedenfalls schlicht eine Katastrophe, das Gefährdungsproblem für Kinder im Prinzip überhaupt nicht gelöst.
Das Sickerbecken an der Kreuzung Mittelstraße/Hochstraße hat seine Versickerungsfunktion noch nie erfüllen können, jedenfalls nicht in den knapp 10 Jahren, in denen wir hier leben. Die Warn-Holzbegrenzungspfosten als einzige Sicherungsmaßnahme haben keine Reflektoren, schon bei relativ geringem Niederschlag läuft das Becken über und ergießt sich in den Kreuzungsbereich. Es ist dann nicht mehr zu erkennen, wo das Sickerbecken beginnt und wo es aufhört. Das daraus resultierende Gefährdungspotenzial ist nicht nur für Kinder, sondern für alle Verkehrsteilnehmer beträchtlich, vor allem bei Dunkelheit. Dortige Anwohner haben uns berichtet, dass dieser Missstand der Stadt seit Jahren vorgetragen wird, ohne dass irgendetwas geschehen ist. Wir hatten deshalb auch schon an die Stadt geschrieben, auch ohne erkennbare Wirkung.
Vertrauen in die Ingenieur- und handwerklichen Leistungen der von der Stadt beauftragten Unternehmen und in die Zuverlässigkeit der Wartung durch die Stadt lassen diese beiden nicht funktionierenden "Insellösungen" jedenfalls nicht entstehen. Wie sollen wir da der aktuellen Planung zur Entwässerung des Lindenweges vertrauen können, abgesehen von der Gefährdungsproblematik?
· Dann gibt es da auch noch einen "Gemeindestraßenleitfaden Brandenburg" aus 2012, dem sich Hinweise für die bauliche Gestaltung von Straßen im Ortsgebiet entnehmen lassen:
Ziff. 4.6: „In Wohnstraßen ist der Begegnungsfall Pkw/Pkw mit verringerter Geschwindigkeit maßgebend. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle müssen zwar möglich sein, sind jedoch für die Fahrbahn- bzw. Fahrgassenbreite nicht maßgeblich. Für derartige Begegnungsfälle .... reichen Ausweichstellen in übersichtlichen Abständen. ..Neben Stellplätzen muss mindestens eine befestigte Fahrgasse von 3 m verbleiben (Anmerkung des Verfassers: Die Begegnungsfälle Pkw/Lkw und Lkw/Lkw werden nicht angesprochen.)“
Gepflasterte oder asphaltierte Ausweichstellen und/oder Parkplätze sind in der Vorgabe des Ausbaugrades nicht vorgesehen. Da Sickermulden wahrscheinlich auf der „Nicht-Baumseite“ des Lindenwegs (wo auch immer) angelegt werden sollen und der Lindenweg auf der anderen Straßenseite mit Linden bewachsen ist, verschärft sich dadurch das Fahrzeug-Begegnungsproblem. „Befahrbare Bankette“ können dieses Problem nicht lösen, die Bankette werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vielmehr nicht halten (siehe Punkt 1), was den geplanten Asphaltbelag der Straße am Rand „ausbröseln“ lassen wird. Als Beispiel dafür ist die Feldstraße mit einer rund 4 m breiten Betonfahrbahn anzuführen, deren Ränder bei Starkregen in Richtung Bahnübergang naturgemäß runtergespült werden.
b) Verfahrensfehler im Befolgen der Richtlinie 2013 zum privat-finanzierten Straßenbau
Sie schreiben, dass sich „mit heutigem Datum die Initiative in der Verfahrensstufe 5 der Variante 2“ befindet. Das kann nicht sein.
Wir weisen auf folgende gravierende Verfahrensfehler hin:
1. Gemäß Ziff. 4 der Richtlinien zur Variante 2 sollen „die Anwohner auf der Grundlage des durch die Verwaltung vorgegebenen Ausbaugrades der jeweiligen Straße 2 – 3 Kostenangebote von Bauunternehmen aus der Region einholen. Es liegt nach unserer Kenntnis lediglich ein einziges Angebot vor, nämlich das der BBF Tiefbau GmbH vom 18.06.2014.
2. Die Anlieger sollen aus diesen zwei bis drei o. g. Angeboten eines favorisieren. Bei nur einem einzigen Kostenangebot können Anwohner naturgemäß nichts „favorisieren“. Selbst wenn zwei bis drei Angebote vorgelegen hätten, hätten darüber alle Lindenweg-Anwohner informiert werden müssen. Die Stadt hat es aber versäumt, die Straßenverantwortliche auf diese Verpflichtung hinzuweisen, also den rechtzeitigen Informationsfluss sicherzustellen. Sie hat auch ihrerseits über ihre neue Vorgabe die Anwohner nicht informiert.
Zudem muss festgestellt werden, dass das einzige vorliegende Angebot dann auch noch erhebliche Kostenrisiken enthält und nicht vollständig ist:
· Das Angebot gilt nur vorbehaltlich der „noch zu erstellenden Ausführungsplanung und evtl. Forderungen durch die Genehmigungsbehörden“. Allein schon diese Einschränkung könnte sich als unliebsame, aber manifeste Kostenfalle entpuppen. Es lässt sich ja überhaupt nicht einschätzen, was dadurch an Kosten noch entstehen kann.
· Weiter aus dem Angebot: „Nicht berücksichtigt sind somit: evtl. Baumpflanzungen als Ersatzvornahmen, Herstellen eines Lichtraumprofiles am vorh. Baumbestand, Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken, eventuell entstehender Aufwand für die Umverlegung von Medienleitungen.“ Wie kostenintensiv das werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis.
· So steht z. B. auch die Zahl der möglicherweise zu fällenden Bäume derzeit nicht fest, Zitat aus einer Mail von Herrn Nusche: Während des beabsichtigten Straßenausbaus wird die ökologische Baubetreuung dazu von unserem Grünflächenamt durch Herrn Neuendorf bzw. Frau Labinski erfolgen. Bei Notwendigkeit könnten Entscheidungen sofort von den Verantwortlichen getroffen werden. Die Kosten für ebenfalls wohl von den Anliegern zu tragende Ersatzpflanzungen sind überhaupt nicht bekannt (trotz entsprechender Frage von uns). Grob geschätzt, könnten sich „Baumkosten“ bis zu einem Betrag von 800 €/Baum summieren. Ob wegen der Straßenbaumaßnahmen weitere Bäume gefällt werden müssen, wird sich erst im Zuge der Arbeiten herausstellen.
· Der Punkt "Medienleitungen" im Angebot, gemeint sind ja wohl Wasser-, Abwasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen, ist uns völlig unklar. Ein entstehender Aufwand für die Umlegung von Medienleitungen ist im Angebot ausdrücklich nicht enthalten, lediglich die Kosten für anzulegende Suchgräben für diese Leitungen. Nun liegen diese Leitungen ja nicht schon 100 Jahre im Boden, sondern sind nach unserer Kenntnis erst lange nach der Wende im Lindenweg verlegt worden. Hierüber sollten bei der Stadt detaillierte Verlaufspläne vorhanden sein. Schließlich fertigt ja auch später das ausführende Unternehmen Bestandspläne für die Stadt zu den ausgeführten Straßenbauarbeiten und Leitungsneuverlegungen, die wir Anwohner bezahlen müssen. Hat sich die Stadt seinerzeit keine derartigen Verlaufspläne geben lassen, als die o. g. Leitungen verlegt wurden? Wurden etwa die Leitungen "einfach so" in den Boden verbracht, ohne dass die zuständigen Stellen der Stadt hinsichtlich des ja notwendigen zukünftigen Straßenausbaus irgendwelche Vorgaben erlassen haben? Sollten diese Vermutungen zutreffen, können diese deshalb nunmehr erforderlichen Sondierungs- und Leitungsumlegungskosten nicht den Anwohnern in Rechnung gestellt werden, da die Stadt diese Arbeiten wegen ihrer Versäumnisse zu vertreten hat. Wäre sorgfältig gearbeitet und dokumentiert worden, gäbe es ja keine Notwendigkeit für diese Arbeiten. Die Anschließungskosten für die Leitungen mussten damals von den Grundstückseigentümern selbstverständlich bezahlt werden, damit sollte das dann eigentlich erledigt sein. Bei Leitungen, die noch aus dem Kaiserreich stammen, ist das selbstverständlich anders zu sehen. Jedenfalls könnte das Problem „Medienleitungen“ kostenträchtig werden.
· Das Angebot enthält weder die Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die beiden geplanten großen Sickerbecken, noch sind Warn-Pfosten mit Reflektoren an den vorgesehenen Mulden trotz sehr geringer Breite der asphaltierten Straßenfläche vorgesehen.
· Da in Zernsdorf an vielen Stellen Wasser-undurchlässige Schichten im Boden aufzufinden sind, sind eigentlich auch bei den anzulegenden Mulden und den beiden großen Sickerbecken im Prinzip Sondierungen vorzunehmen, ob Wasser dort überhaupt versickern kann. Die Kosten dafür sind im Angebot nicht enthalten, eine solche Sondierung ist schlicht nicht vorgesehen. Sind nun aber in den vorgesehenen Bereichen Wasser-undurchlässige Schichten, müssen diese abgetragen und entsorgt, das entnommene Material ersetzt werden. Das stellt ein hohes Kostenrisiko dar (Abrechnung auf Stundenbasis!).
Sie hatten uns in unserem Gespräch am 17.07.2014 erklärt, dass im Falle des Erschließungsvertragsabschlusses die Stadt den Straßenbau-Zahlern quasi einen Festbetrag garantiert, so dass Nachforderungen des Straßenbau-Unternehmens an die Anwohner ausgeschlossen sind. Angesichts der Gültigkeitseinschränkungen des Angebots der BBF Tiefbau GmbH und wegen der Unvollständigkeit des Angebotes wird es kaum bei der Angebotsendsumme von 133.379,65 € verbleiben können.
Informell hören wir, dass die Straßenbaumaßnahme bereits als Beschlussvorlage für den Ortsbeirat Zernsdorf und die entsprechenden Ausschüsse der SVV auf den Weg gebracht wurde/auf den Weg gebracht wird. Diese Vorgehensweise halten wir für höchst bedenklich, da sich die Mitglieder des Ortsbeirats und die betreffenden Ausschussmitglieder der SVV kein „richtiges Bild“ machen können, worüber sie abstimmen sollen. Wir verstehen nicht, weshalb der privat-finanzierte Straßenbau „Lindenweg“ ohne Not im „Hau-Ruck-Verfahren“ durchgesetzt werden soll.
Wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit eines vernünftigen Straßenbaus im Lindenweg, aber nicht auf der Grundlage einer für Kinder gefährlichen und nach unseren Maßstäben unpraktikablen „Billigst-Lösung“.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Almus Wolfgang Almus