Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Werbung mit Olympia - wer darf was?
Heute abend starten die Olympischen Spiele in London. Wir gehen hier einmal der Frage nach, ob und wie ein Veranstalter sich diesem Hype anschließen und ihn für seine Zwecke ausnutzen darf.
1.) Olympische Ringe und Bezeichnungen.
Wer hätte es gedacht: Es gibt ein Olympiamarkenschutzgesetz. Geschützt sind darin die 5 Ringe und die Worte „Olympiade“, „Olympia“ und „olympisch“ (§ 1 OlympSchG)
Inhaber der Rechte daran ist das Nationale Olympische Komitee für Deutschland und das Internationale Olympische Komitee.
a.) Nutzung der 5 Ringe.
Ein Veranstalter darf ohne Zustimmung des NOK oder des IOC die 5 Ringe nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen
- zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
- in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
- als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder
- für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen.
Wenn ein ähnliches Symbol verwendet werden würde, so wäre auch dies unzulässig, wenn dadurch die Gefahr einer Verwechslung bestehen würde.
b.) Nutzung der olympischen Bezeichnungen.
Ein Veranstalter darf ohne Zustimmung des NOK oder des IOC die Bezeichnungen nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen
- zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
- in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen oder
- als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung, wenn hierdurch die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass die Bezeichnung mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung gedanklich in Verbindung gebracht wird oder wenn hierdurch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.
Im Übrigen endet das Verbot, „Olympia“ geschäftsmäßig zu nutzen, getreu dem Motto „Nach den Spielen ist vor den Spielen“ nicht mit dem Ende der Olympischen Spiele.
Vor dem Landgericht Karlsruhe kam es 2010 zu einem Streit zwischen 1und1 und dem NOK: 1und1 hatte für ein Onlinegewinnspiel „olympische Preise“ versprochen und ein Foto gezeigt, auf dem ein Siegerpodest mit den olympischen Ringen zu sehen war. Das NOK sah darin eine lizenzpflichtige Werbung, 1und1 dagegen eine redaktionelle Berichterstattung. Letztlich einigte man sich mit einem Vergleich. Der Streitwert für das Verfahren, aus dem sich dann die Kosten errechnen, wurde auf 650.000 Euro festgesetzt: Das wären nämlich die Lizenzgebühren gewesen, die man für eine begrenzte Lizenz wie einen Werbeeinsatz hätte zahlen müssen.
Das Bundespatentgericht hatte Anfang 2012 entschieden, dass der Begriff „hip hop olympics“ nicht als Marke eingetragen werden dürfe. Das IOC hatte gegen die Markenanmeldung Widerspruch erhoben. Zwar bestünde zwischen „hip hop olympics“ und der Marke „The Olympics“ keine unmittelbare Verwechlungsgefahr; es bestünde aber die Gefahr, dass das Publikum die beiden Begriffe zumindest gedanklich miteinander in Verbindung bringen und dabei von einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen den Ausrichtern beider Veranstaltungen ausgehen würde, so das Gericht. Daran ändere auch der Zusatz „hip hop“ nichts.
2.) Ambush Marketing.
Beim so genannten Ambush Marketing nutzt ein Werbetreibender einen fremden Event aus, um im Zusammenhang mit diesem fremden (zumeist sehr großen und bekannten) Event selbst Werbung machen zu können. Bekannteste Beispiele sind eben die Olympische Spiele oder auch die Fußball-WM oder -EM: Der “Ambusher” ist hier nicht Sponsor oder sonst Beteiligter, sondern nutzt nur den Hype um diese Großevents. So kann er bspw. seine Plakatwände im Einzugsbereich der Veranstaltungsstätten aufstellen, damit eine besonders große Zahl von potentiellen Besuchern seine Werbung bemerkt.
Grundsätzlich ist Ambush Marketing zulässig. Der Ambusher muss dabei aber…
• das Hausrecht des Hauptevent-Veranstalters beachten; um sich gegen Ambusher in der eigenen Veranstaltungsstätte zu wehren, empfehlen sich entsprechende vertragliche Maßnahmen (“Hausordnung”);
• das Wettbewerbsrecht, Markenrecht usw. beachten. Er darf sich also nicht als Sponsor aufspielen, wenn er keiner ist.
Dem Haupt-Veranstalter sei empfohlen, bei ambush-geeigneten Events sich sowohl in Sponsorverträgen als auch in Verträgen mit Künstlern/Sportlern schon im Vorfeld gegen etwaige Ambush-Aktionen zu wehren.
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Der Autor ist bei: Schutt, Waetke Rechtsanwälte Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
www.schutt-waetke.de
Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese Anwaltskanzlei mit ihrer Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten die beiden Gründer als Fachanwälte für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht mit ihrem Team eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, IT-Recht, Eventrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.