Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Reporter ohne Grenzen: Obama sollte Whistleblowerin Manning Reststrafe erlassen
Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert US-Präsident Barack Obama auf, der inhaftierten Whistleblowerin Chelsea Manning vor seinem Ausscheiden aus dem Amt den Rest ihrer Freiheitsstrafe zu erlassen. Manning sitzt wegen ihrer Enthüllungen etwa über Exzesse des US-Militärs in Afghanistan und im Irak seit mehr als sechs Jahren im Gefängnis und verbüßt eine insgesamt 35-jährige Haftstrafe. ROG appelliert an Obama außerdem, den in einem Indizienprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten ehemaligen CIA-Mitarbeiter und Whistleblower Jeffrey Sterling zu begnadigen.
„Chelsea Manning sitzt schon jetzt länger im Gefängnis als jeder andere verurteilte Whistleblower in der US-Geschichte und hat während ihrer Haft grausam gelitten. Ihre unverhältnismäßige Strafe weiterhin zu vollstrecken, wäre eine unnötige Verlängerung ihrer Qualen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt zeichnen sich schwere Zeiten für die Pressefreiheit in den USA unter dem künftigen Präsidenten Donald Trump ab. Gnade für Chelsea Manning und Jeffrey Sterling wäre eine späte Gelegenheit für Obama, sich nach seinem erbitterten Feldzug gegen Whistleblower mit einem positiven Signal aus dem Amt zu verabschieden.“
MANNING HAT IN HAFT ZWEI MAL VERSUCHT, SICH ZU TÖTEN
Mannings Anwalt hat die formelle Bitte seiner Mandantin um einen Erlass der verbleibenden Haftstrafe in einem Schreiben vom 10. November eingereicht (http://t1p.de/9wo6). Ein US-Militärgericht hatte Manning 2013 zu 35 Jahren Haft verurteilt (http://t1p.de/cnez); der Prozess über ihre Berufung steht noch aus. Während ihres Militärdienstes in einer Aufklärungseinheit der US-Armee in Kuwait hatte sie unter anderem Hunderttausende geheime Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan kopiert und der Enthüllungsplattform WikiLeaks zugespielt.
Die Enthüllungen stießen eine breite internationale Debatte über die Irak- und Afghanistanpolitik der USA sowie über Exzesse von Militär und Justiz an. Unter den durch Manning publik gewordenen Dokumenten war etwa das Video eines Hubschrauberangriffs von US-Soldaten auf eine Gruppe von Zivilisten in der irakischen Hauptstadt Bagdad, bei dem unter anderem zwei Reuters-Journalisten getötet wurden.
Vor ihrem Prozess verbrachte Manning, die zunächst unter dem Männernamen Bradley bekannt wurde, fast ein Jahr in Einzelhaft. Nach einem Selbstmordversuch im vergangenen Juli kam sie erneut in Einzelhaft und versuchte dort am 4. Oktober ein zweites Mal, sich das Leben zu nehmen (http://t1p.de/1dcm). In einem Begleitschreiben zu der Bitte um Straferlass schildert Manning ausführlich, wie sie nicht zuletzt während ihres Militärdienstes und in der Haft massiv unter der zunehmenden Gewissheit litt, im falschen Körper geboren zu sein und eigentlich als Frau leben zu wollen. Der Militärjustiz trotzte sie erst nach langem Rechtsstreit graduelle Zugeständnisse an ihren Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung ab.
Manning und ihr Anwalt betonen, dass sie sich im Prozess zu ihrer Schuld bekannte und auf Absprachen mit der Staatsanwaltschaft verzichtete. Ihre Hoffnung, dass die Militärjustiz ihre Sorge über Rechtsverstöße der USA und die Tötung unschuldiger Zivilisten als Motiv für die Enthüllungen anerkenne, sei jedoch enttäuscht worden. Manning bitte ausdrücklich nicht um eine Begnadigung und sei bereit, Folgen ihrer Verurteilung wie die unehrenhafte Entlassung aus der Armee und den Verlust ihrer Ansprüche als Veteranin hinzunehmen.
JEFFREY STERLING: VERURTEILT WEGEN KONTAKTEN ZU EINEM JOURNALIST
Jeffrey Sterling, ein ehemaliger CIA-Experte für das Atomprogramm des Iran, wurde 2015 in sieben Anklagepunkten der Spionage für schuldig befunden und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt (http://t1p.de/qzvn). Das Geschworenengericht verurteilte ihn aufgrund zahlreicher E-Mails und Telefonate mit dem New-York-Times-Journalist James Risen, der 2006 in einem Buch unter anderem eine gescheiterte Geheimdienstaktion gegen Irans Atomprogramm geschildert hatte.
Im Prozess wurde jedoch kein Beweis erbracht, dass Sterling Risens Informant war. Der Inhalt der fraglichen E-Mails und Telefonate blieb größtenteils unbekannt, und Sterling beharrt bis heute auf seiner Unschuld. Das US-Justizministerium hatte Risen mehrfach, aber erfolglos mit Beugehaft gedroht, falls er seine Quelle nicht preisgebe. Somit wurde Sterling letztlich wegen des Umstands verurteilt, dass er regelmäßig in Kontakt mit einem Journalisten stand. Im vergangenen Februar übergab ROG dem Weißen Haus mehr als 150.000 Unterschriften für seine Begnadigung (http://t1p.de/xjre).
FELDZUG GEGEN WHISTLEBLOWER AUFGRUND SPIONAGEGESETZ VON 1917
Die juristische Verfolgung von Investigativjournalisten und Whistleblowern in den USA hat unter Obama besorgniserregende Ausmaße angenommen. In seiner Amtszeit wurden mindestens acht Whistleblower mit Hilfe eines Spionagegesetzes von 1917 angeklagt, das unter allen Regierungen zuvor in nur drei vergleichbaren Fällen zur Anwendung gekommen war (http://ogy.de/gth2, PDF). Auch dem NSA-Whistleblower Edward Snowden würde im Fall seiner Heimkehr aus dem Exil in Russland eine Anklage nach dem Spionagegesetz drohen.
Besonders deutlich wird die Härte der Urteile gegen Manning und Sterling im Vergleich mit früheren Whistleblowern. Daniel Ellsberg, der 1971 die sogenannten Pentagon-Papiere über den Vietnamkrieg an mehrere US-Medien weitergab, entging einer Verurteilung, weil sein Strafprozess aufgrund von Manipulationsversuchen der Regierung Nixon platzte (http://t1p.de/az1n). 2011 kam Thomas Drake, der Missmanagement und Verschwendung beim Geheimdienst NSA publik gemacht hatte, vor allem dank Verfahrensfehlern mit einer einjährigen Bewährungsstrafe für Zweckentfremdung eines Computersystems glimpflich davon (http://t1p.de/mk9a).
Der ehemalige CIA-Mitarbeiter John Kiriakou, der Reportern die Folterpraxis des simulierten Ertränkens (Waterboarding) bestätigt hatte, wurde 2013 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt (http://t1p.de/yqbh). Reporter ohne Grenzen hat wegen solcher Fälle schon 2013 eigene Vorschläge für ein US-Bundesgesetz zum Informantenschutz vorgelegt (http://t1p.de/u11h).
In der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit haben sich die USA seit 2009 um 21 Plätze auf Rang 41 verschlechtert. Neben Obamas Feldzug gegen Whistleblower haben dazu die flächendeckende Überwachung durch US-Geheimdienste, eine zunehmend restriktive Handhabung von Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (http://t1p.de/5kh3) sowie wiederholte Festnahmen von Reportern bei Demonstrationen beigetragen (http://t1p.de/bvo2; t1p.de/770c).
TRUMP KEILT AUCH NACH DER WAHL GEGEN MEDIEN
Die bisherigen Äußerungen und Handlungen von Trump und seinem Team lassen befürchten, dass sich dieser Negativtrend nach dem Wechsel im Weißen Haus verstärken könnte. Im Wahlkampf kündigte Trump an, Verleumdungsklagen gegen Medien wegen „absichtlich negativer“ Berichte zu erleichtern (http://t1p.de/ybgp). Der Washington Post und mehreren weiteren Medien entzog er wegen kritischer Berichte die Presseakkreditierungen für seinen Wahlkampftross.
Monatelang befehdete Trump öffentlich die Fox-News-Moderatorin Megyn Kelly, die ihm bei einer Fernsehdebatte mit scharfen Fragen zugesetzt hatte. Kelly erhielt daraufhin zeitweise Morddrohungen und musste Personenschützer anheuern (http://t1p.de/6vf8). Per Twitter beschimpfte Trump im Wahlkampf laut einer Liste der New York Times rund 70 Journalisten und mehr als 20 Medien, viele von ihnen mehr- und vielfach (http://t1p.de/pe3u).
Am Tag nach seiner Wahl verweigerte Trump den Hauptstadtkorrespondenten in Washington die seit Jahrzehnten übliche Mitreise zum ersten Besuch bei seinem Amtsvorgänger im Weißen Haus (http://t1p.de/dil8). Einen Tag später bezichtigte er per Twitter die Medien, sie hätten „professionelle Demonstranten“ zu Protesten gegen ihn angestachelt (http://t1p.de/ygiw).
In seinem ersten ausführlichen Fernsehinterview nach der Wahl kündigte Trump vergangenen Samstag an, sein Twitter-Konto weiterhin zu betreiben – damit er sich wehren könne, falls Medien schlecht über ihn berichteten (http://t1p.de/3rul). Tags darauf teilte er in drei Tweets gegen die New York Times aus und behauptete fälschlich, die Zeitung habe „wegen ihrer sehr schlechten und äußerst inkorrekten Berichterstattung“ über ihn Tausende Abonnenten verloren (http://t1p.de/vc50).
Weitere Informationen zur Situation der Journalisten in den Vereinigten Staaten finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/usa.