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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

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GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


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Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Reporter ohne Grenzen: Türkische Journalisten nicht ins Asylverfahren treiben

GT rms
09.11.2016

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die Bundesregierung auf, bei der Visavergabe an verfolgte türkische Journalisten keine vermeidbaren bürokratischen Hürden zu errichten. „Es kann nicht sein, dass türkische Journalisten ungewollt in ein Asylverfahren getrieben werden, weil deutsche Behörden ihnen als einzige Alternative die Rückreise in ihre Heimat und damit direkt in die Arme einer Willkürjustiz lassen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Bei der Visavergabe ist dringend mehr Flexibilität nötig, um den Bedürfnissen politisch verfolgter Journalisten gerecht zu werden. Hier könnten Deutschlands diplomatische Vertretungen deutlich mehr tun.“

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Zeitungsinterview ein wichtiges politisches Signal gesetzt und betont: „Alle kritischen Geister in der Türkei sollen wissen, dass die Bundesregierung ihnen solidarisch beisteht.“ Auf die Frage nach der Aufnahme verfolgter Politiker, Journalisten oder Künstler verwies auf das Grundrecht auf Asyl: „Deutschland ist ein weltoffenes Land und steht allen politisch Verfolgten im Grundsatz offen. Sie können in Deutschland Asyl beantragen. Das gilt dezidiert nicht nur für Journalisten. Dafür gibt es unser Recht auf Asyl.“ (http://t1p.de/5r5z)

Der wichtige Hinweis auf das Asylrecht geht jedoch weitgehend an den Bedürfnissen der betroffenen Journalisten vorbei: Die weitaus meisten der türkischen Medienschaffenden, die sich mit der Bitte um Zuflucht in Deutschland an Reporter ohne Grenzen wenden, wollen weder politisches Asyl noch dauerhaft im Ausland bleiben. Ihnen geht es vielmehr um vorübergehende Zuflucht, bis sich die politische Situation in der Türkei beruhigt hat – und vor allem darum, ihre journalistische Arbeit fortzusetzen. Würden sie politisches Asyl beantragen, könnten sie jedoch während eines Verfahrens von ungewisser Dauer nur sehr schwer eine Arbeit aufnehmen und wären in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

BENÖTIGT WERDEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN ALS FREIER JOURNALIST

Sinnvoller ist für diesen Personenkreis deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Arbeit als freier Journalist, die automatisch mit einer Arbeitsgenehmigung verbunden ist. Zudem ist in vielen Fällen schnelles Handeln entscheidend, da Justiz und Behörden in der Türkei derzeit fast täglich Journalisten oder deren Angehörige festnehmen, sie mit Verwaltungssanktionen wie Ausreisesperren oder der Annullierung von Reisepässen belegen und in vielen Fällen vor Gericht bringen. In der Praxis errichten die deutschen Behörden jedoch immer wieder zusätzliche Hürden nicht zuletzt für geflohene Journalisten, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Unter den von ROG betreuten Fällen ist etwa ein Journalist, der zunächst mit einem Touristenvisum nach Deutschland gekommen ist und angesichts der Repressionswelle in seiner Heimat nun einen neuen Aufenthaltstitel für einen längeren Aufenthalt benötigt. Gemäß dem üblichen Verfahrensweg müsste er zunächst in die Türkei zurückreisen und dort bei einer deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen – obwohl ihm in seiner Heimat die reale Gefahr einer Festnahme aufgrund seiner journalistischen Arbeit droht. Dabei läge es im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde, die Aufenthaltsgenehmigung auch in Deutschland zu erteilen.

In einem anderen Fall hat ROG eine von Repressalien bedrohte Journalistin offiziell nach Deutschland eingeladen und die Bereitschaft zur Kostenübernahme für ihren Aufenthalt erklärt. Nun hat das deutsche Konsulat in Istanbul – entgegen der Praxis in vergleichbaren von ROG betreuten Fällen – zusätzliche Auflagen für die Visumerteilung gemacht und verlangt, die Antragstellerin müsse neben einem Rückflugticket auch eine Hotelbuchung vorlegen.

Das Nothilfereferat von Reporter ohne Grenzen in Berlin steht derzeit mit mehr als einem Dutzend Journalisten aus der Türkei über die Möglichkeit eines sicheren Aufenthalts in Deutschland in Kontakt. Daneben leistet ROG Hilfe vor Ort etwa durch Anwaltskosten für inhaftierte Medienschaffende.

DEUTSCHE BOTSCHAFTEN VERWEISEN VERFOLGTE AUF ANTRAGSTELLUNG IN DER HEIMAT

Immer wieder fliehen Journalisten – nicht nur aus der Türkei – auf der Flucht vor Verfolgung zunächst in andere Staaten, in denen sie aber keine Aussicht auf einen längeren legalen Aufenthalt haben. Auch in solchen Fällen haben deutsche Botschaften ungeachtet der offensichtlichen Gefahren für die Betroffenen beispielsweise auf das übliche Verfahren verwiesen, zur Beantragung eines deutschen Aufenthaltstitels zurück ins Heimatland zu reisen.

In einem Fall verweigerte eine Botschaft trotz Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen ein Visum für ein Stipendienprogramm in Deutschland, weil sie Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin hegte. Nötig ist auch hier mehr Flexibilität: Die Botschaften sollten sich in solchen Ausnahmefällen selbst für die Visumerteilung zuständig erklären.

Eine wertvolle Ergänzung könnten auch zusätzliche Austausch- oder Stipendienprogramme für türkische Journalisten sein, mit deren Hilfe sich von Verfolgung bedrohte Journalisten wie derzeit in der Türkei zumindest kurzfristig der Repression in ihrem Heimatland entziehen könnten. Entsprechende Überlegungen, wie sie Staatsminister Roth in dem Zeitungsinterview angedeutet hat, sind aus Sicht von ROG zu begrüßen.

PROZESS GEGEN ROG-KORRESPONDENT IN DER TÜRKEI VERTAGT

Neben Dutzenden Journalisten steht in der Türkei derzeit auch der ROG-Korrespondent Erol Önderoglu vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm wegen der Teilnahme an einer Solidaritätsaktion mit der pro-kurdischen Zeitung Özgür Gündem „Propaganda für eine terroristische Organisation“ vor (http://t1p.de/t9gw). Zu Prozessbeginn wies Önderoglu am Dienstag die Anschuldigungen zurück und betonte, er habe nur sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt. Den Antrag der Verteidigung, die Anklage fallen zu lassen, lehnte das Gericht ab (http://t1p.de/8pp4). Der Prozess wird am 11. Januar fortgesetzt.

Mehr zur Arbeit des ROG-Referats für Nothilfe und Flüchtlingsarbeit finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/hilfe-schutz/nothilfe/, mehr zur Lage der Journalisten in der Türkei unter www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.

Vor Prozessbeginn: Türkische Justiz muss Anschuldigungen gegen ROG-Korrespondent fallenlassen

GT rms
07.11.2016

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die türkische Justiz auf, sämtliche Anschuldigungen gegen den Türkei-Korrespondenten der Organisation fallen zu lassen. Erol Önderoglu muss sich von Dienstag an in Istanbul zusammen mit der Vorsitzenden der türkischen Menschenrechtsstiftung, Sebnem Korur Fincanci, und dem Cumhuriyet-Kolumnisten Ahmet Nesin vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen wegen ihrer Teilnahme an einer Solidaritätsaktion mit der pro-kurdischen Zeitung Özgür Gündem „Propaganda für eine terroristische Organisation“ vor. Auch Özgür-Gündem-Chefredakteur Inan Kizilkaya steht von Dienstag an vor Gericht.

„Dass mit Erol Önderoglu nun ein Mensch selbst auf der Anklagebank sitzt, der sich sonst immer für andere Verfolgte einsetzt, macht das ganze Ausmaß der Repression greifbar“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Allein für ihre Solidarität mit der verfolgten pro-kurdischen Zeitung Özgür Gündem drohen Dutzenden Journalisten und Intellektuellen Haftstrafen. Auf die willfährige türkische Justiz wagt man für sie kaum noch zu hoffen. Deshalb brauchen Erol Önderoglu und seine Mitangeklagten größtmögliche internationale Unterstützung, damit sie ihren Einsatz für die Menschenrechte in der Türkei fortsetzen können.“

ANSCHULDIGUNGEN WEGEN SOLIDARITÄTSAKTION MIT PRO-KURDISCHER ZEITUNG

Önderoglu, Fincanci, und Nesin waren am 20. Juni in Istanbul verhaftet und erst nach zehn Tagen und internationalen Protesten – unter anderem von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon (http://t1p.de/vwsy) – unter Auflagen freigelassen worden. Ebenso wie mehr als 40 weitere Journalisten und Prominente hatten sie jeweils für einen Tag symbolisch den Posten des Chefredakteurs von Özgür Gündem übernommen, um ihre Solidarität mit der Zeitung zu demonstrieren, die unter immer stärkerem Druck der Behörden stand (http://t1p.de/q6h3).

Im August ließ ein Gericht die Räume der Zeitung wegen angeblicher Verbreitung von Propaganda für die verbotene kurdische Untergrundorganisation PKK versiegeln (http://t1p.de/oz4w), am 29. Oktober wurde das Blatt per Regierungsdekret endgültig geschlossen. Chefredakteur Kizilkaya ist seit dem 16. August in Haft (http://t1p.de/12tj).

Önderoglu werden insbesondere drei am 18. Mai in Özgür Gündem erschienene Artikel zur Last gelegt, in denen es um Machtkämpfe innerhalb der türkischen Sicherheitskräfte und Einsätze gegen die PKK in Südostanatolien ging. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze, die auch immer wieder gegen Özgür Gündem eingesetzt worden sind.

Erol Önderoglu ist seit 1996 Türkei-Korrespondent von Reporter ohne Grenzen. Daneben verfasst er die Quartalsberichte der alternativen türkischen Nachrichtenagentur Bianet zum Stand der Meinungsfreiheit in der Türkei, arbeitet regelmäßig mit der OSZE zusammen und ist Vorstandsmitglied von IFEX (International Freedom of Expression Exchange), einem weltweiten Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Meinungsfreiheit einsetzen.

LANGE LISTE VON PROZESSEN GEGEN JOURNALISTEN

Der Prozess gegen Önderoglu, Financi und Nesin reiht sich ein in eine lange Liste von Prozessen gegen Journalisten, die auf der Grundlage der türkischen Anti-Terror-Gesetze strafrechtlich verfolgt werden. So wird am 16. November der Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der unabhängigen Tageszeitung Cumhuriyet, Can Dündar, und den Hauptstadtbüroleiter des Blattes, Erdem Gül, wegen angeblicher Unterstützung einer terroristischen Organisation fortgesetzt (http://t1p.de/k6zn).

Dieser Prozess wurde von dem Verfahren abgekoppelt, in dem Dündar und Gül wegen vermeintlicher Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen im Mai in erster Instanz zu fünf Jahren und zehn Monaten bzw. zu fünf Jahren verurteilt wurden. Gegen das Urteil haben beide Berufung eingelegt (http://t1p.de/x4yn). ROG unterstützt Dündar und Gül seit einem Jahr intensiv durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Dündar inzwischen auch mit einem Überbrückungsstipendium und in Behördenangelegenheiten in seinem derzeitigen Exil in Deutschland.

Ende Oktober begann der Prozess gegen den ehemaligen Nachrichtenchef des pro-kurdischen Fernsehsenders IMC-TV, Hamza Aktan. Die Justiz beschuldigt ihn, sich mit Kurznachrichten auf Twitter an terroristischer Propaganda beteiligt zu haben  (http://t1p.de/550v). Seine Verteidiger machten zu Prozessbeginn geltend, die Tweets riefen nicht zu Gewalt auf und stammten zum Teil gar nicht von ihrem Mandanten.

Allein im dritten Quartal dieses Jahres standen in der Türkei laut Bianet 117 Journalisten wegen Vorwürfen auf Grundlage der Anti-Terror-Gesetze vor Gericht (http://t1p.de/hac9). Für sie verlangten die Staatsanwaltschaften insgesamt 880 Jahre und sechs Monate Haft. Dutzende weitere Journalisten mussten sich wegen Vorwürfen wie Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation, Veröffentlichung vertraulicher Dokumente zur nationalen Sicherheit oder Verunglimpfung des Präsidenten verantworten. Insgesamt liefen im dritten Quartal Prozesse gegen 226 Journalisten, denen Haftstrafen von insgesamt 2235 Jahren und vier Monaten drohten.

Schon vor dem Putschversuch hatten Journalisten in der Türkei massiv unter den zunehmend autoritären Zügen von Präsident Erdogan und seiner Regierung zu leiden. Seit der Verkündung des Ausnahmezustands hat die Repression gegen Journalisten ein nie gekanntes Ausmaß erreicht (http://t1p.de/l7xk). Momentan sitzen mindestens 130 Journalisten in der Türkei in Haft. Unter dem Ausnahmezustand kann die Polizei Verdächtige für 30 statt zuvor vier Tage ohne Haftbefehl festhalten. In den ersten fünf Tagen nach einer Festnahme kann ihnen der Zugang zu einem Anwalt verwehrt werden.

Die Türkei stand schon vor dem Putschversuch im Juli auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 151 von 180 Staaten. Weitere Informationen zur Lage der Journalisten und Medien dort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/t

ürkei.WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Online-Petition: Vorwürfe gegen Erol Önderoglu fallenlassen: www.reporter-ohne-grenzen.de/mitmachen/erol-oenderoglu/

- ROG-Bericht zu den Auswirkungen des Ausnahmezustands auf die Pressefreiheit: t1p.de/l7xk


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide

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