Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
Spenden auch Sie
mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.
Spenden-Konto
GT - Norbert Gisder
IBAN
DE63100700240603798000
Verwendungszweck:
Spende für GT
GT in Zahlen: Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur! Leser sagen zu GT: Sehr gut! |
Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
Alle Kontinente / Alle Länder
Europa
Asien
Afrika
Amerika (Nord- und Mittelamerika)
Amerika (Süd)
Arabische Länder
Australien
Karibik
Ozeanien - Südse
Arktis
Antarktis
Staatenbündnisse der Erd
Allgemeine Reiseinformationen
Ajman
Abchasien
Abu Dhabi
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Arktis
Aruba
Antarktis
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äquatorialguinea
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Belgien
Belize
Bhutan
Birma
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
British Guyana
British Virgin Islands
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burma
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dschibuti
Dubai
Ecuador
Elfenbeinküste
England
Eritrea
Estland
EU
Färöer
Finnland
Frankreich
Fujaira
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
Grönland
Großbritannien
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Holland
Honduras
Hong Kong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kapverden
Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Korea
Korsika
Kosovo
Kroatien
Kuba
Laos
La Réunion
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Nordkorea
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Qatar
Ras al-Khaima
Réunion
Ruanda
Rumänien
Rußland
Sambia
Samoa
Saudi Arabien
Sharjah
Schottland
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Sizilien
Slowenien
Slowakei
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts and Nevis
St. Lucia
St. Maarten
Sudan
Südossetien
Südsudan
Südafrika
Südwestafrika
Südkorea
Sultanat Brunei Darussalam
Surinam
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Tasmanien
Tschad
Tschechien
Tschetschenien
Thailand
Tibet
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Umm al-Qaiwain
UNASUR - UNASUL
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
USA
Vanuatu
Vatikanstaat
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Wales
Weißrussland
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zimbabwe
Zypern
Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:
GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.
Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Deutschland – ein Winter(reifen)märchen
Wie Peter Ramsauer Rechtssicherheit für sicheres Fahren im Winter schaffen will
Das ist kein Gedicht wie einst beim „Wintermärchen“, sondern schlichte Prosa. Die hat ein Bundesminister gesprochen - in einfachen Sätzen fürs gemeine Volk. „Sie wissen alle, wer im Winter mit unzureichender Bereifung fährt, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, gefährdet nicht nur sich, sondern er gefährdet auch andere. ... Sie wissen, dass dadurch immer wieder schwere Unfälle ausgelöst werden...Dies leider Gottes, obwohl die Straßenverkehrsordnung eindeutige Vorschriften macht.“ Da allerdings stutzt der bislang geduldige Zuhörer. Was bitte meint der Herr Minister mit „eindeutige Vorschriften“?
Da steht seit Mai 2006 in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar, „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung ...“, aber was eine geeignete Bereifung bei welchen Wetterverhältnissen konkret ist, das bleibt das große Geheimnis des Gesetzgebers. Ein Autofahrer hielt bei schneefreien winterlichen Straßen neue Sommerreifen für geeignet - wie übrigens auch der Vorgänger auf dem Ministersessel bei Einführung der neuen Regelung. Doch eine unerwartete Eisplatte ließ ihn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren.
Deshalb sollte er wegen Fahrens mit nicht geeigneter Bereifung Bußgeld bezahlen – aber er wehrte sich. Und das mit Erfolg. Denn das Oberlandesgericht Oldenburg (2 SsRS 220/09) stellte fest, anhand des reinen Wortlauts des Gesetzes könne der Fahrer eines Kraftwagens nicht erkennen, was von ihm verlangt werde. Das Tatbestandsmerkmal „der an die Wetterverhältnisse angepassten geeigneten Bereifung“ nenne keine konkrete Bereifung für genau bezeichnete Wetterverhältnisse und stelle deshalb einen „unbestimmten“ Begriff dar, der auch nicht aus anderen Normen auszufüllen sei. Denn „weder gesetzliche noch technische Vorschriften regeln, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssen. Damit sei unbestimmt, was „geeignete Reifen“ seien.
Doch der Bürger, der ein Gesetz zu befolgen habe, müsse aus dem Gesetzestext voraussehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe oder der Auferlegung eines Bußgeldes bedroht sei. Diesem vom Grundgesetz geforderten Bestimmtheitsgebot werde die gesetzliche Regelung aber nicht gerecht. Und das Gericht entschied: „Ein Bußgeld für eine nicht den Wetterverhältnissen angepasste „geeignete“ Bereifung, wie es die Bußgeldverordnung bei Nichtbeachtung von Paragraf 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung festsetzt, ist verfassungswidrig. Eine klare Stellungnahme zu einer offensichtlich ungeeigneten gesetzlichen Regelung, die offenbar nur der zuständige Minister als „eindeutige Vorschrift“ interpretiert.
Dennoch gibt er gleich im nächsten Satz zu: „Die Verkehrsministerkonferenz hat sich bereits im vergangenen Winter darauf verständigt, dass diese Probleme genauer unter die Lupe genommen werden.“ Gemeint sind wohl die Unfälle und Staus wegen Fahrens mit unzureichender Bereifung – ein durchhaus wichtiges Thema also. Doch „jetzt wurde diese Überprüfung durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Oldenburg erschwert“, erklärt der Minister. „Wieso erschwert?“ fragt sich der geneigte Zuhörer und kann dem Gedankengang des Herrn Ministers beim besten Willen nicht folgen. Und als der zu erklären versucht: „Dieses Urteil hätte möglicherweise dazu geführt, dass die jetzige Straßenverkehrsordnung, also die jetzige gesetzliche Lage sozusagen als Handhabe für gefährliche Rutschpartien im Winter herhalten hätte müssen“, fragt er sich, ob es an seinem Unvermögen als einfacher Autofahrer liegt, dass er das nicht versteht, oder vielleicht doch daran, dass der, der diese Worte spricht, vielleicht gar nicht versteht, wovon er spricht.
Was diesen allerdings nicht dran hindert, daraus abzuleiten: „Für mich stellt sich jetzt die Herausforderung, wir müssen schnell handeln.“ Und er ist bereits aktiv geworden: „Deshalb habe ich veranlasst, dass wir erstmals den Begriff des Winterreifens konkret in die Straßenverkehrsordnung hineinschreiben. Anders ausgedrückt, wir schreiben eine Winterreifenpflicht ausdrücklich jetzt in die Straßenverkehrsordnung. Damit ist diese Pflicht auch gesetzlich eindeutig verankert.“
Das sind gleich mehrere Schritte auf einmal. Schritt eins: Der „Begriff des Winterreifens“ wird in die Straßenverkehrsordnung hineingeschrieben. Klingt vernünftig, ist aber nichts als eine Worthülse. Denn niemand weiß oder kann beschreiben, was ein „Winterreifen“ ist. Denn Winterreifen ist, was der jeweilige Hersteller darunter versteht. Aber nirgendwo ist verbindlich festgelegt, welche Eigenschaften ein Reifen haben muss, der mit Fug und Recht „Winterreifen“ genannt werden kann.
Das allerdings hat den Gesetzgeber nicht gehindert, zum Beispiel in § 18 (Ausrüstung) der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorzuschreiben, „Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen ... mitzuführen“ und in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) findet man die Passage „Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt...“.
Doch die in diesem Gesetz erfolgte Gleichsetzung von M+S-Reifen und Winterreifen ist nur auf den ersten Blick schlüssig. Denn der Begriff „M+S“ in den verschiedensten Schreibweisen ist weder durch irgendeine Norm definiert noch in irgendeiner Form geschützt. Fazit. Jeder Reifenhersteller kann auf jede Art von Reifen „M+S“ schreiben – auch auf einen minderwertigen Sommerreifen, der dann als Winterreifen anerkannt werden müsste, wenn in der Straßenverkehrsordnung „M+S“ als Kennzeichen von Winterreifen festgeschrieben würde - eine geradezu beängstigende Vorstellung, wenn man bedenkt, dass bereits zahlreiche minderwertige Sommerreifen mit M+S-Kennzeichnung auf dem Markt angeboten werden.
Doch der zuständige Minister will, das ist Schritt zwei, nicht nur den „Begriff Winterreifen“ ins Gesetz schreiben, sondern auch eine „Winterreifenpflicht“ und damit die Verpflichtung, Reifen zu benutzen, deren Eigenschaften nirgendwo definiert sind. Das ist geradezu abenteuerlich.
Doch dem Minister geht es offensichtlich auch gar nicht darum. Denn „unser langfristiges Ziel bleibt allerdings eine europäische Regelung für die einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen“, fährt er fort. Also will er gar keine Winterreifenpflicht, sondern nur eine europäische Regelung zur Kennzeichnung von Winterreifen – und damit wird zum langfristigen Ziel erklärt, was eigentlich Mindestvoraussetzung sein sollte, wenn er den Begriff Winterreifen und eine Winterreifenpflicht im Gesetz verankert. Da passt beim besten Willen nichts mehr zusammen: Deutschland – ein Winter(reifen)märchen. Doch der Minister ist offenbar überzeugt, alles im Griff zu haben, denn sein Fazit lautet: „Wir schaffen Rechtssicherheit für sicheres Fahren im Winter“. Ob er das tatsächlich glaubt?
P.S. Damit niemand dem Autor unterstellen kann, er habe den Bundesverkehrsminister eventuell falsch zitiert, hat der sich die Mühe gemacht, hier den Originaltext zum Video des Bundesverkehrsministeriums mit dem Statement des Ministers Peter Ramsauer zur Winterreifenpflicht vom 5. Oktober 2010 zu dokumentieren:
"Meine sehr geehrten Damen und Herren, sie wissen alle, wer im Winter mit unzureichender Bereifung fährt, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, gefährdet nicht nur sich, sondern er gefährdet auch andere. Das betrifft insbesondere auch Lkws und sie wissen, dass dadurch immer wieder schwere Unfälle ausgelöst werden und vor allen Dingen auch Staus. Dies leider Gottes, obwohl die Straßenverkehrsordnung eindeutige Vorschriften macht. Zum Hintergrund: Die Verkehrsministerkonferenz hat sich bereits im vergangenen Winter darauf verständigt, dass diese Probleme genauer unter die Lupe genommen werden.
Jetzt wurde diese Überprüfung durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Oldenburg erschwert. Dieses Urteil hätte möglicherweise dazu geführt, dass die jetzige Straßenverkehrsordnung, also die jetzige gesetzliche Lage sozusagen als Handhabe für gefährliche Rutschpartien im Winter herhalten hätte müssen. Für mich stellt sich jetzt die Herausforderung, wir müssen schnell handeln.
Deshalb habe ich veranlasst, dass wir erstmals den Begriff des Winterreifens konkret in die Straßenverkehrsordnung hineinschreiben. Anders ausgedrückt, wir schreiben eine Winterreifenpflicht ausdrücklich jetzt in die Straßenverkehrsordnung. Damit ist diese Pflicht auch gesetzlich eindeutig verankert. Unser langfristiges Ziel bleibt allerdings eine europäische Regelung für die einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen. Fazit unser Fahrplan für sicheres Fahren im Winter steht und vor allen Dingen, wir schaffen Rechtssicherheit für sicheres Fahren im Winter.“