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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

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Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
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SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
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Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

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Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Buchrezension - Der Eintritt ins Pflegeheim

von Prof. Dr. Ekkehard Blattmann und Theresia Blattmann
13.12.2010

Das Pflegeheim kommt auf viele Menschen, vielleicht auf die meisten von uns zu. Das Heim liegt im Grünen oder in einer Betonwüste, es ist Holzklasse oder Polsterklasse.

Zunächst liegt uns der Gedanke an das Pflegeheim fern. Der Verdrängungsmechanismus vor der letzten Etappe unseres Erdenlebens funktioniert. Wir vermögen noch nicht einmal zu unterscheiden zwischen Pflegeheim, Altersheim, Altenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz und anderen Spielarten. Gerhard Schulzes „Erlebnisgesellschaft“, Spaßgesellschaft duldet keinerlei Störungen der Inzentivgaudi. Wo käme man hin, wenn man sich jetzt schon Gedanken machen sollte über den Zeitpunkt, an dem der Körper versagt oder der Geist den Geist aufgibt? Leben wir nicht fast ewig? Was aber, wenn das selbständige Leben wegen Erkrankung und Hilflosigkeit nicht mehr möglich ist? Wird man bei den Kindern Unterschlupf finden?

Es gibt durchaus Familien, deren Ethos, Liebe und Kraft ausreichen, die Belastung, die die Pflege der Eltern zu Hause mit sich bringt, zu tragen. Dass eine solche Pflege dann tiefe Einschnitte in den Tageslauf der Familie mit sich bringt, ist unumgänglich und verlangt allen Beteiligten Einschränkungen ab. In vielen Familien ist allerdings eine solche häusliche Pflege nicht einmal als Gedankenspiel vorgesehen. Und wenn keine Kinder da sind, soll man die fernen oder nahen Anverwandten belästigen? Werden die uns die Windeln anlegen und abnehmen wollen? Ein absurder Gedanke.

Also Augen zu und durch und ab ins Pflegeheim. Dort wird sich alles von selbst regeln. Der Sozialstaat wird es richten, die Wohlfahrt, das Sozialgesetzbuch, das Finanzamt, das für das Sozialbudget solange unsere Steuern eingeheimst hat. Es kann doch nicht alles Geld für die Banken verpulvert worden sein! Und wozu gibt es die luxuriösen Altersresidenzen? Dort wird man als Resident doch wohl noch ein wenig König spielen dürfen. Nur: Genaues weiß man nicht, selbst wenn man den notwendigen Bimbes zur Verfügung hätte. An wen muss man sich wenden? Welches Haus soll man wählen? Und was erwartet den Pflegebedürftigen im Heim? die Greisenhölle oder der Goldene November?

Allmählich hat selbst die Spaßgesellschaft begriffen, dass sich die mit dem Umzug ins Pflegeheim gegebenen Probleme nicht mehr abdrängen lassen. Die großen Verlage werfen Bücher auf den Markt, die die Missstände des Pflegewesens grell anprangern. Das Fernsehen hat mit Horrorsendungen gleichgezogen. Auch das Magazin „Stern“ hat jüngst seine Titelgeschichte dem Thema „Wohin mit Oma?“ gewidmet (21.10.2010). Das Titelbild zeigt eine alte Dame im Rollstuhl, die, in Packpapier eingewickelt, vom familiären Absender per Express an das Altenheim Rosenhof expediert wird. Der Artikel ist durchaus informativ: Die durchschnittliche Pflegezeit beträgt pro „Fall“ acht Jahre. Den Einkommensschwachen stehen im Pflegeheim nur wenige Quadratmeter zur Verfügung. Die Pflegeversicherung wird bald überfordert sein. Rund hunderttausend meist illegale osteuropäische Pflegekräfte bilden das Rückgrat des häuslichen Pflegealltags. Einer Tabelle ist zu entnehmen, wie viel Geld in der Pflegestufe 1-3 und für Demenzkranke gezahlt wird. Und eine Expertin von der Berliner Beratungsstelle „Pflege in Not“ gibt Tipps, was bei einem Schlaganfall als erste Notlösung zu tun ist und worauf bei der Auswahl eines Pflegeheimes zu achten ist: „Riecht es den ganzen Tag nach Urin?...Essen Sie mal Probe.“ Gewiss sind das gute Ratschläge, die aber im Ernstfall nicht weiterhelfen. Denn der Rat-und Heim-Suchende sieht sich sogleich einem ungeheuren Wust an Vorgaben und Hürden gegenüber, die nur schwer zu überwinden sind.

Wer sich ernsthaft und ausführlich mit der Materie beschäftigen will, sollte deshalb umgehend zu Petra Walters Buch „Der Eintritt ins Pflegeheim“ greifen. Es ist erschienen im Logos Verlag Berlin /ISBN 978-3-8325-2431-9 und kostet 34 Euro. Das Geld ist bestens angelegt. Die Verfasserin ist Verwaltungsjuristin und wurde von Frau Christa Seeliger, ihrerseits Familienrichterin, zur Arbeit ermutigt. Frau Seeliger sah sich oft mit dem Problem konfrontiert, ob und in welcher Weise Angehörige der Unterhaltspflicht für ihre in vollstationären Pflegeheimen untergebrachten Eltern finanziell nachkommen müssen, oder ob der Sozialhilfeträger zur (partiellen) Deckung der Heimkosten heranzuziehen sei.

Petra Walter nutzte nicht nur diese juridische Quelle, sondern machte sich die Mühe, eine ältere kinderlose Dame auf der beschwerlichen Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zu begleiten. Zur Niederschrift des Buches verschaffte sich Frau Walter genaue Kenntnisse über das schier unüberschaubare Gestrüpp der komplexen Rechtslage. Überdies holte sie Auskünfte seitens einschlägiger Behörden und Experten ein.

So ausgerüstet, richtet die Verfasserin ihr Augenmerk ausschließlich auf den Aspekt der „vollstationären Dauerpflege in Pflegeheimen, die von Versicherten nach der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden“ (S. 1). In diesem Kontext dient das Buch als Ariadnefaden, um die Mechanismen des Pflegesystems wie auch die Postulate, Irrungen und Tücken bei der individuellen Suche nach dem geeigneten Heim aufzuzeigen.

Das erste Kapitel räumt zuallererst mit der verbreiteten irrigen Meinung auf, die Pflegeversicherung sei eine Art finanzieller Rundumversicherung. Indem ein Heimplatz für einen Schwerstpflegebedürftigen etwa 3.500 Euro kostet, werden von der Pflegeversicherung nur rund 1.400 Euro übernommen. Die restlichen 2.000 Euro sind vom Sozialhilfeträger (oder von den unterstützungspflichtigen Angehörigen) zu erbringen. Die Altersarmut ist da nicht fern. Viele Pflegebedürftige werden unversehens zum Fall der Sozialhilfe. Dabei steht nirgends geschrieben, dass die Pflegeversicherung die bisherigen Leistungen auf Dauer wird erbringen können. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen (heute 2, 4 Millionen) wird sich schon im Jahr 2020 auf rund drei Millionen erhöht haben, während die Zahl der Beitragszahler kontinuierlich abnehmen wird. Bittere Pointe: Die Kinderlosen, die keinen Beitrag zur positiven demographischen Entwicklung des “Beitragszahlerbestandes“ leisten, zahlen nur einen um 0,25 % höheren Beitrag als die anderen Beitragszahler, die 1,95% ihres Brutto-Arbeitsentgeltes entrichten. Die Perspektive trübt sich weiter ein, wenn man bedenkt, dass auch die Zahl der Demenzkranken rapide ansteigt. Zwei Drittel der Heimbewohner leiden an dieser Krankheit. Angesichts dieser Dimensionen liegt es nahe, den Kollaps des ganzen Pflegesystems vorauszudenken.

Nach diesem Rundumblick wendet sich die Autorin praktischen Details zu: Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? Welche Verrichtungen fallen bei der Grundpflege an? Nach welchen Kriterien wird der Kranke vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung in die drei Pflegestufen (erheblich pflegebedürftig, schwer pflegebedürftig, schwerst pflegebedürftig) eingeordnet? Wie wird bei Härtefällen verfahren, die einen intensiven Pflegeaufwand erfordern, also die Anwesenheit mehrerer Pflegekräfte auch des nachts nötig machen? Um die finanziellen Lasten etwas zu mindern, wird das Konzept „ambulant vor stationär“ positiv beurteilt. Es gelte, Mittel für den ambulanten Bereich bereit zu stellen und die Selbsthilfe zu stärken (S. 29). Desgleichen richtet sich das Augenmerk auf innovative Wohnformen, die dazu beitragen, als Alternativen zur stationären Pflege zu dienen.

Der Leser erfährt in diesem Zusammenhang auch vom Mangel an ausgebildetem Pflegepersonal. Gestreift wird die (allseits offenbare) Tatsache, dass „Polinnen bereits heute gut und vor allem preiswerter als Deutsche im ambulanten Bereich“ pflegen, eine Tätigkeit, die nach EU-Recht (EU-Dienstleistungsfreiheit) erlaubt ist (S. 34). Es wird darauf verwiesen, dass es seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) für die Heimbetreiber möglich ist, zusätzlich zum Fachpersonal sogenannte Betreuungsassistenten und Pflegebegleiter einzustellen.

Ein besonders schwieriges Unterfangen stellt die Erläuterung der Heimkosten dar, in die sowohl Pflege, Unterkunft und Mahlzeiten wie auch Investitionskosten und Zusatzleistungen einfließen. Detailliert erläutert die Autorin die inhaltlichen Anforderungen bei Abschluss des Heimvertrages und ebenso die vorvertragliche Informationspflicht, die notwendige Fixierung aller Einzelleistungen bis hin zur Verabreichung der notwendigen Getränke. Kritisch merkt sie an, daß der 'Verbraucher' (Pflegeheiminsasse) als Vertragspartner keinen Durchblick erhält, wie die jeweiligen Einzelpreise entstehen. Die 'Verbraucher' haben nicht mitzuentscheiden, „wenn es darum geht, wichtige Entscheidungen zu treffen, die sich unmittelbar auf die Pflegebedürftigen auswirken“ (S. 54). Als besonders heikel erweist sich die vom Gesetzgeber 2008 geschaffene Möglichkeit, wonach der Heimträger mit einem Zusatzbonus rechnen kann, falls es ihm gelingt, aufgrund aktivierender oder rehabilitativer Maßnahmen den Pflegezustand von Pflegeheiminsassen zu verbessern. Allerdings legen die Heimbetreiber offensichtlich wenig Wert auf eine solche Amelioration, denn ein volles Haus bzw. eine höhere Pflegestufe garantieren sichere Einnahmen (S. 63 f.). Zu den Schattenseiten gehört auch, dass bei den Pflegesatzverhandlungen über die Höhe der Pflegesätze zwischen den Trägern der einzelnen Pflegeheime, den Vertretern der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die 'Verbraucher' keine gleichberechtigten Vertragspartner sind. Die 'Verbraucher', so deutet die Verfasserin an, befinden sich hier in einem Zustand, der einer Entmündigung gleichkommt (S. 68 f.).

Große Sorgfalt verwendet Petra Walter darauf, die Fixierung von Vergütungsregelungen offenzulegen (allgemeiner Pflegesatz, Leistungsgerechtigkeit des Pflegesatzes, Höhe der Gestehungskosten, festgestellte Marktpreise, Abwägungen von Art und Größe der Pflegeeinrichtungen, Einbeziehung von Leistungs- und Qualitätsmerkmalen und die Ermittlung des einrichtungsindividuellen personellen Bedarfs des jeweiligen Heims). Dies alles mündet in 16 verschiedene Pflegeschlüssel in den 16 Bundesländern. Dabei ist der Mißstand nicht zu übersehen, dass die Personalrichtwerte in allen Bundesländern generell zu gering veranschlagt sind und dass daher die menschlichen Zuwendungen für die Pflegebedürftigen zu kurz kommen. Zusätzlich macht sich ein gewisses Nord-Süd-Gefälle bemerkbar: In Schleswig-Holstein muss die einzelne Pflegekraft bis zu sechs Bewohner betreuen, wohingegen in Bayern in derselben Pflegestufe nur drei Bewohner zu versorgen sind (S. 85). Überhaupt fehlt es bisher an wissenschaftlichen Erkenntnissen, aufgrund deren „der Einsatz von Fachpersonal in stationären Pflegeeinrichtungen zu bemessen ist“ (S. 86).

Das Bild der Pflegeheimbetreiber verschlechtert sich dadurch, dass sie keine Einsicht in ihre Gewinn- und Verlustbilanz geben müssen. „Was eine faire Gewinnspanne“ ist, bleibt im Ungewissen (S. 93). Stark differieren die unterschiedlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Nordrhein-Westfalen verlangt 26 Euro, Sachsen hingegen nur 15 Euro täglich. Bei den sogenannten Investitionskosten schlägt die unterschiedliche Förderpraxis in den 16 Bundesländern zu Buche. Der Leser kann sich hier in die Details der Objektförderung und der Subjektförderung vertiefen, zumal mit solchen Fragen auch die etwaige „Bevorzugung öffentlicher oder freigemeinnütziger Träger gegenüber privaten Anbietern“ verbunden ist (S. 113). In diesem Zusammenhang ist zu erfahren, dass die “Wohnfläche ohne Bad bei Einzelzimmern 14 qm und bei Doppelzimmern 24 qm nicht unterschreiten soll. Weiterhin soll der Einzelzimmeranteil (im Heim) bei 80% liegen, und grundsätzlich soll jedem Zimmer ein eigenes Duschbad zugeordnet sein. So genannte Tandemlösungen, bei denen ein Bad für zwei Bewohnerinnen oder Bewohner errichtet wird, sind jedoch zulässig“(S. 115).

Das dritte Kapitel lenkt die Aufmerksamkeit auf die praktische Frage, „warum es so schwierig ist, das geeignete Heim zu finden“ (S. 149). Oder zunächst: Warum ein Umzug ins Pflegeheim notwendig wird? Der triftigste Grund liegt natürlich in schweren Erkrankungen, die ein Weiterleben in den eigenen vier Wänden unmöglich machen. Ein anderer Zeitpunkt ist dann gegeben, wenn mit fortschreitendem Lebensalter das soziale Netz reißt. Das gewohnte Geflecht aus Helfern und Freunden verwandelt sich in ein Ensemble von selber Pflegebedürftigen - oder von schon Verstorbenen.

Umso schmerzlicher wird der Augenblick erfahren, an dem es unumgänglich ist, ins Pflegeheim umzuziehen. Dieser Zeitpunkt wird meist möglichst lange hinausgeschoben, denn der Umzug wird, nicht zu Unrecht, auch als ein eingestandenes Hinziehen zum Tode gefürchtet. Wenn aber eine andere Lösung nicht mehr offen steht, ist der Pflegebedürftige oft nicht mehr imstande, rasch das richtige Heim zu wählen, zumal vielerlei konkrete Fragen zu klären sind: Wie hoch liegen die Kosten? Was steuern Krankenkasse/Pflegeversicherung bei? Wie lassen sich die praktischen Schritte bewältigen? Wer steht bei der Auflösung des Haushaltes zur Seite? Muss, soll die Eigentumswohnung/das Haus zur Deckung der Unkosten verkauft werden? Wer berät bei der Wahl des Heimes? Gibt es objektive Prüfergebnisse, die als solide Leitlinie bei der Heimsuche gelten können?

Die Antwort: Schon bisher lagen zwar Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und der Heimaufsichtsbehörden vor, wurden aber eher als geheime Verschlusssache behandelt. Ab dem 1. 1. 2009 müssen die Landesverbände der Pflegekassen nun dafür sorgen (Pflegetransparenzvereinbarung), dass die Ergebnisse per Internet und per Aushang im Heim veröffentlicht werden. Dabei konzentrieren sich die Überprüfungen auf Schwerpunktaspekte wie Pflege und medizinische Versorgung, Berücksichtigung von Demenzkranken, soziale Betreuung und Qualität von Wohnen, Verpflegung und Hygiene. Zusätzlich werden auch Heimbewohner befragt, deren Urteile allerdings separiert behandelt werden und unpubliziert bleiben. Dies alles besagt aber noch lange nicht, dass damit die erwünschte Transparenz erreicht wäre. Denn manche Heimleitungen reagieren, wie Frau Petra Walter vor Ort selbst erfahren musste, bisweilen sehr allergisch auf legitime Bitten um die Klärung von Details (z. B. Finanzen), um die Aushändigung eines Heimvertragsformulars oder um die Benennung des Personalschlüssels (S. 161). Bei solchen Bitten wurden die Gespräche öfter abgebrochen.

Angesichts der vielen für den Laien, der unter Zeitdruck ein geeignetes Heim sucht, noch immer vorhandenen Unsicherheiten erhebt sich die Frage, wo kundige Ad-hoc-Beratung zu finden ist. Hier gibt Petra Walter dankenswerterweise detaillierte Hinweise, die auch die Varianten in den einzelnen Bundesländern beinhalten. Lange war es die Aufgabe der Heimaufsichtsbehörde der Pflegekassen gewesen, als beratende Stellen zu fungieren. Diese Stellen waren jedoch kaum je in der Lage, individuelle und umfassende Hilfe zu leisten. Deshalb soll nun aufgrund der Pflegereform von 2008 von den Kreisen und den kreisfreien Städten eine wohnortnahe Beratungsinfrastruktur aufgebaut werden. Dazu dienen Beratungsstellen in Form von „Pflegestützpunkten und/oder persönlichen Pflegeberatern“ (S. 178) bzw. eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung. Allerdings ist bisher nicht abzusehen, inwieweit die Kommunen ihrem diesbezüglichen Auftrag nachkommen. Diese Lücke füllen nun mehr und mehr die freien Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, DRK etc.), der Krankenhaussozialdienst und private Anbieter. Petra Walter hebt in diesem Zusammenhang die bisher zutage tretenden Stärken und Schwächen der Beratungsstellen hervor und deutet wünschenswerte Optimierungen an, etwa durch Einbezug von Pflegefachkräften, Selbsthilfegruppen oder kirchlichen Trägern. Am wichtigsten aber ist die Fähigkeit des Pflegeberaters in den Pflegestützpunkten, individuell zu beraten und die entsprechenden maßgeschneiderten Organisationsleistungen zu erbringen.

Das vierte Kapitel dient der Autorin dazu, dem Leser mit praktischen Hinweisen bei der Suche nach dem gewünschten Heim an die Seite zu treten. Zunächst wird ein Überblick über die verschiedenen Heimformen gegeben (Pflegeheim, Altenwohnheim, Altenheim, betreutes Wohnen, begleitetes Wohnen, Pflegewohnen, Service-Wohnen etc.). In einem nächsten Schritt ist zu erfahren, wo Verzeichnisse von Alten- und Pflegeheimen zu erhalten sind, nämlich bei der zuständigen Pflegekasse, die eine Leistungs- und Preisvergleichsliste zur Verfügung zu stellen hat. Für Heimverzeichnisse sind ferner die Pflegestützpunkte, die Sozialberatungen in den Krankenhäusern und die Statistischen Landesämter zuständig. Dem Leser dürfte ebenso eine Auflistung von konkreten Merkmalen willkommen sein, um einen Pflegeheimvergleich zu realisieren. Ebenso wenig fehlt ein Verweis auf Möglichkeiten, sich über Heime unter dem Gesichtspunkt der „Bewertung der Lebensqualität“ zu informieren. Schließlich wird das Internet angesprochen, aus dem heutzutage Auskünfte zu erhalten sind (z. B. über die Datenbank www.aok-pflegenavigator). Unter bestimmten Umständen vermag der bisherige Modus der Heim-Zertifizierungen den Standard eines Heimes anzudeuten. Und doch liegt über den Zertifizierungen ein Grauschleier, weil in ihnen die „Ergebnisqualität“ der Pflege, auf die es schlussendlich ankommt, nicht genug berücksichtigt wird. So bleibt also die persönliche Besichtigung der zur Wahl stehenden Heime unabdingbar. Dem Besucher gibt Petra Walter eine ausdifferenzierte „Checkliste“ mit auf den Weg, um im Verlauf der Besichtigung möglichst treffende Fragen zu stellen und Auskünfte einzuholen (S. 236-240).

Das letzte Kapitel wendet sich der Frage zu, ob die staatlich institutionalisierten Kontrollen (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen und Heimaufsichtsbehörden) in der Praxis ausreichend greifen. Dabei zeigt es sich, dass vor allem die Heimbeiräte, also die Vertretungen der Heimbewohner, bisher nicht mit den notwendigen Mitentscheidungsrechten ausgestattet sind.

Insgesamt ist festzustellen: Es ist Petra Walter in bewunderungswerter Weise gelungen, die schwierige Pflegeheim-Materie unter weitgehendem Verzicht auf fachsprachliches Vokabular für Laien verständlich darzustellen. Und den Fachleuten ist es ein leichtes, sich dank der reichlich beigefügten Fußnoten auf Gesetzestexte, Gerichtsurteile und wissenschaftliche Arbeiten weitere Auskünfte einzuholen. Es ist der Autorin überdies hoch anzurechnen, dass sie immer wieder auch auf evidente Mängel zu sprechen kommt und vor allem ein institutionell fixiertes Mitentscheidungsrecht (anstelle eines bloßen Mitwirkungsrechts) für die Interessenvertreter der Heimbewohner einfordert. Denn nur auf diesem Wege wären die Heimbewohnervertreter an Landesrahmenverträgen, an Preis- und Investitionskosten-verhandlungen, an Pflegetransparenzvereinbarungen und an Grundsätzen zur Weiter-entwicklung der Pflegequalität effizient beteiligt.

So sprechen aus diesem Buch Sachverstand und warmherzige Empathie für die Alten. Dass die Autorin sich mit einer alten Dame dem Experiment der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim unterzogen, sich also auch 'experimentell' auf den Weg gemacht hat, gibt dem Buch, zusätzlich zu seiner aufklärenden Sachlichkeit und Transparenz, eine spürbar humane Besorgtheit und gelebte Wärme.

Es gibt für den „Eintritt ins Pflegeheim“ keine sachkundig und leserorientiert besser aufbereitete Handreichung als eben dieses Buch. Wer es gründlich zu Rate zieht, ist bei der Heimsuche nicht mehr nur auf seine Nase angewiesen: „Riecht es den ganzen Tag nach Urin oder Essen?“ Ein mit Hilfe von Frau Petra Walter gelingender „Eintritt ins Pflegeheim“ bewahrt dann doch wohl vor der Pflegeheimhölle.

 Bleibt nur ein Desiderat für eine wünschenswerte zweite Auflage: ein Abkürzungs-, ein Literatur- und ein Inhaltsverzeichnis wären willkommen.

 

 

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Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide

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