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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste 

Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Klaus Meierotto: "Ich und mein Buch"

30.03.2012

 

Die positive Berichterstattung über ein Unternehmen löst in den Vorstands- und Chefetagen, sowie bei den meisten Mitarbeitern Begeisterung aus. Nach fast 10 jähriger Tätigkeit als Verkaufsberater in einer Mercedes Benz Niederlassung habe ich meine eigenen Erfahrungen und Beobachtungen zu Papier gebracht und unter dem Titel „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ - Geschäftspraktiken–Betriebskultur - veröffentlicht. Die Publikation soll keine Schmähkritik darstellen. Als Autor habe ich „kein Blatt vor den Mund genommen“, die Machenschaften in der Daimler AG offen angesprochen und Personen namentlich benannt.

Nachdem das Manuskript mehrmals korrigiert wurde und ich mir sicher war, dass sämtliche Tatsachenbehauptungen zu beweisen sind, begann die Suche nach einem Verlag. Die Absagen der angeschriebenen Unternehmen, das Buch aufgrund des doch sehr heiklen Titels und des brisanten Inhalts nicht zu veröffentlichen, häuften sich. Der Inhalt jedoch wurde allgemein als gut verständlich und sehr spannend beurteilt. Auch dass die genannten Personen nicht durch Abkürzungen oder fiktive Namen anonymisiert wurden, fand große Anerkennung.

Allerdings gab es auch einige Verlage, die sich nach zwei Wochen meldeten und bereit waren, das Manuskript zu veröffentlichen. Ein entsprechender Vertrag mit dem Hinweis, auf eine von mir zu zahlende Selbstbeteiligung, war den Schreiben beigefügt. Diese Selbstbeteiligung bewegte sich zwischen 1.300,00 € und 15.000,00 €.

Nach über 9-monatiger vergeblicher Suche nach einem Verlag, nahm ich mit der Firma BOD (Books on Demand) telefonischen Kontakt auf. Die freundliche und professionelle Beratung der Mitarbeiter des Hauses führten bei mir zu dem Entschluss, das Manuskript zu formatieren und das Buch in dem Haus drucken zu lassen. Das gesamte Prozedere, inkl. des Vertrages zwischen dem Autor und dem Verlag, erfolgte online. Der Druckbeginn der 1. Auflage wurde fest vereinbart. Die schriftliche Bestätigung der Druckfreigabe würde mir innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Was die Vorankündigung des Buches mit dem voraussichtlichen Erscheinungstermin anbetraf, war Eigeninitiative angesagt. Während eines langen Spaziergangs reifte ein Plan, den ich wenig später, mit voller Zustimmung des Verlags, in die Tat umsetzte.

Eine professionell gestaltete Vorankündigung wurde von mir erstellt und an ca. 3.000 ausgesuchte Personen per Mail verschickt. Das Feedback auf das Schreiben hat meine Erwartungen weit übertroffen. Innerhalb weniger Tage

wurde das Buch zum Gesprächsthema Nummer 1 in vielen Niederlassungen und bei Vertragspartnern der Mercedes Benz AG.

Da die schriftliche Bestätigung von BOD bezüglich der Druckfreigabe nicht wie versprochen nach einigen Tagen eintraf, nahm ich telefonischen Kontakt mit meinem zuständigen Mitarbeiter auf, um mich nach den Gründen zu erkundigen. Dieser teilte mir nach einigen Rücksprachen innerhalb des Unternehmens mit, dass mir die entsprechende Bestätigung am nächsten Tag zugehen würde. Tatsächlich befand sich das angekündigte Schreiben am darauffolgenden Vormittag in meiner Post. Die Überschrift und der nachfolgende Schriftsatz waren für mich erschreckend.

Manuskriptablehnung

Sehr geehrter Herr Meierotto,

Vielen Dank für Ihr Interesse, Ihr Buch bei Books on Demand zu veröffentlichen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr eingereichtes Manuskript „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ aufgrund seines Inhaltes den Grundsätzen unseres Unternehmens widerspricht und wir es deshalb nicht vertreten können, dieses unter unserem Namen zu vertreiben. Daher lehnen wir eine Veröffentlichung Ihres Titels in unserem Hause ab.

Wir gehen davon aus, dass eine Veröffentlichung Unterlassungsklagen wegen Verletzung der Persönlichkeits- und Markenrechts nach sich ziehen würde. Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Meine erste Überlegung war, dass ich durch die verschickte Vorankündigung eine Zusage über den Erscheinungstermin des Buches gemacht hatte. Bei Nichteinhaltung des Termins könnte meine Glaubwürdigkeit mit Recht in Frage gestellt werden.

Kurz entschlossen verschickte ich eine weitere Mitteilung an die angeschriebenen Personen mit dem Hinweis, dass der Erscheinungstermin sich voraussichtlich etwas verzögern wird, da mein Verlag die Veröffentlichung des Manuskripts abgelehnt hat. Weiter teilte ich in dem Schreiben mit,

„ die Ablehnung des Verlags hat in mir einige Vermutungen aufkommen lassen, auf die ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen möchte. Das Buch wird auf dem Markt erscheinen, das ist mein fester Wille. Die entsprechenden Verhandlungen mit geeigneten Unternehmen wurden von mir aufgenommen. Die persönliche Meinungsfreiheit, ohne Persönlichkeits- und Markenrechte zu verletzen, ist ein Grundrecht unseres Staates“.

Die mir zugetragenen Informationen bestätigten meine Vermutung, dass von außen bei meinem Verlag erfolgreich interveniert wurde. Wie mir weiter von zuverlässiger Stelle mitgeteilt wurde, sei die Nachricht, dass der Verlag die Veröffentlichung des Buches abgelehnt hat, in speziellen Kreisen der Daimler AG mit großer Freude aufgenommen worden.

Nach erneuten Telefon- und Internetrecherchen fand ich eine Verlagsdruckerei, die bereit war das Buch zu drucken. Die Vermarktung musste von mir vorgenommen werden. Innerhalb von 48 Stunden gründete ich mit Unterstützung meiner Frau einen Eigen-Verlag und baute die entsprechende Logistik für den Vertrieb des Buches auf. Nachdem ich der Druckerei den Auftrag erteilt hatte, konnte ich vier Tage später das erste ungebundene Exemplar in den Händen halten. Dank der professionellen Arbeit der Druckerei konnte die 1. Auflage des Buches zu dem angegebenen Termin erscheinen. Die erfreuliche Nachricht wurde dem ausgesuchten Personenkreis in einem weiteren Rundschreiben mitgeteilt. Und wieder erreichten mich überwiegend positive Schreiben, mit denen ich nicht selten aufgefordert wurde, mein Vorhaben nicht aufzugeben.

Aus zuverlässiger Quelle erfuhr ich, dass der Leiter einer Mercedes Benz Niederlassung seinen Mitarbeitern sehr deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass der Kauf des Buches nicht ratsam sei und eventuelle Konsequenzen für den einzelnen nicht ausgeschlossen würden. Außerdem hätte die Person alles unternommen, um vor dem Erscheinungstermin an das Manuskript zu gelangen. Aus Berlin erhielt ich die Nachricht von einem Mitarbeiter der MBVD (Mercedes Benz Vertrieb Deutschland), dass es Kollegen gebe, die darauf drängten, sofort nach dem Erscheinungstermin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin einzureichen, um eine breite Publikation zu verhindern.

Zwei Tage vor dem eigentlichen Verkaufsstart der 1. Auflage standen mir die Bücher zur Verfügung. Ein ehemaliger Kollege aus der Mercedes Benz Niederlassung München nahm noch am selben Abend eine größere Anzahl von Büchern von mir persönlich in Empfang. Wie ich später erfahren habe, war ein Teil der Exemplare für die Geschäftsleitung bestimmt. Daher war es nicht verwunderlich, dass den entsprechenden Stellen der Daimler AG am nächsten Tag die Lektüre zur Verfügung stand. Die erste Rezension, geschrieben von einem der in dem Buch aufgeführten Protagonisten, erschien einen Tag später bei Amazon. Die negative Bewertung stellte sich schnell als sehr förderlich für den weiteren Verkauf heraus.

Alle eingehenden Bestellungen wurden ausnahmslos am selben Tag verschickt. Die zahlreichen mir zugeschickten Kommentare ließen nicht lange auf sich warten und waren fast ausnahmslos positiv.

Nach einer Woche wurde mir in einem 17 seitigen Schreiben von einem Anwalt aus Berlin mitgeteilt, dass er die Vertretung von einer in dem Buch beschriebenen Person übernommen habe. Ich wurde aufgefordert, die in der Anlage beigefügte „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ zu unterschreiben und innerhalb von 2 Tagen an seine Kanzlei zurückzuschicken. Die von mir zu zahlenden Kosten wurden in dem Schriftstück mit aufgeführt. Bei nicht fristgemäßer Abgabe der Erklärung, sollte eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Nun stand ich vor der Wahl, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und den Verkauf einzustellen, oder die angekündigte einstweilige Verfügung abzuwarten. Hätte ich mich für die erste Variante entschieden, dann hätte ich neben dem aufgeführten Namen vierzehn, teilweise sehr umfangreich beschriebene Punkte aus dem Buch entfernen müssen. Damit wäre die intensive Arbeit einiger Jahre, ein Buch über wahre Begebenheiten zu schreiben und auf den Markt zu bringen, innerhalb einer Woche zunichte gemacht worden. Mein Entschluss stand sehr schnell fest, den Kampf aufzunehmen und der einstweiligen Verfügung entgegenzusehen.

Diese wurde mir drei Wochen später zugestellt. Der Verkauf des Buchs wurde sofort unterbrochen. Eine Woche danach erhielt ich von derselben Kanzlei und demselben Anwalt ein vom Inhalt gleiches Schreiben, nur der Mandant war ein anderer. Die einstweilige Verfügung folgte wie gehabt drei Wochen später.

Um bei der gerichtlichen Auseinandersetzung Zeit zu sparen, forderte mein Anwalt Professor Dr. Weberling die Gegenseite auf, mich zu verklagen. Ein brillanter Schachzug. Wie von meinem Anwalt erwartet, wurde beiden Klagen ohne Beweisaufnahme über den Wahrheitsgehalt der streitgegenständlichen Äußerungen durch das Landgericht Berlin zugestimmt. Gegen das Urteil eines der Kläger wurde zwischenzeitlich Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt.

Umgehend informierte ich den von mir angeschriebenen Personenkreis, dass der Verkauf des Buches vorübergehend eingestellt werden muss. Es tut schon sehr weh, die täglich eingehenden Bestellungen nicht ausliefern zu dürfen.

Nach genauer Prüfung der Urteilsbegründung kam ich zu der Auffassung, dass es möglich sein müsste, die Namen der beiden Kläger zu pseudonymisieren. Der weitere Inhalt des Buches könnte unverändert bestehen bleiben. Nach eingehendem Studium des Urteils durch meinen Anwalt und einem seiner Mitarbeiter, wurde mir kurzfristig grünes Licht für den Druck der 2. Auflage gegeben. Im November 2011, neun Monate nach der einstweiligen Verfügung, war meine Lektüre wieder auf dem Buchmarkt erhältlich. Ein sofort verschicktes Rundschreiben per Mail, diesmal an einen größeren Personenkreis, brachte den erhofften Erfolg. Die Verkaufszahlen haben deutlich den vierstelligen Bereich überschritten.

Tatsachenbehauptungen, die nachweislich wahr sind, sollten in einer Publikation erlaubt sein. Die namentliche Erwähnung einer Person verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn diese Person keine Gelegenheit auslässt, sich in der Öffentlichkeit medienwirksam zu präsentieren. Die von mir beschriebene ganz persönliche Geschichte soll dem Leser deutlich machen, dass nicht jede Entscheidung des Vorgesetzten widerstandslos hingenommen werden muss. Die Anzahl der Menschen, die rücksichtslos nur die Karriereleiter vor Augen haben, wird immer größer. Die wichtigen Voraussetzungen, wie unternehmerisches Denken, kundenorientiertes Verhalten und soziale Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, gehen dabei immer mehr verloren und kosten einem Unternehmen nicht selten sehr viel Geld. Auch wenn die von mir aufgezeichneten Beobachtungen teilweise schon längere Zeit zurückliegen, viel geändert hat sich in der Daimler AG bis heute nicht.

Klaus Meierotto - Autor des Buches "Nicht jeder Stern hält, was er verspricht" (ISBN 978-3-00-033703-1, 20,95 € 260 Seiten, Paperback)


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