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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


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Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde: schwere Versäumnisse des Betreibers

GT RNG
30.08.2019

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort. Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

René Schuster von der Grünen Liga: „Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird – sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung.“

Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen.“

Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts: http://l.duh.de/p190830

Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010:
https://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/_archiv/dichtwand_fak.pdf

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung: Stopp des Tagebaus Jänschwalde wird wahrscheinlicher

GT RNG
29.08.2019

Berlin/Cottbus: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und Grüner Liga, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.

Alle Beschwerden richteten sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus im Eilverfahren vom 27. Juni 2019. Dieser stellte zwar fest, dass die Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig ist und gab DUH und Grüner Liga damit recht. Das VG Cottbus ließ den Stopp des Tagebaus jedoch nicht sofort zu. Den zweimonatigen Aufschub begründete das Gericht damit, dass ein sofortiger Stopp zu rechtswidrigen und sicherheitsrelevanten Zuständen führen würde, die das LBGR zunächst noch zu beseitigen habe. Auch das OVG bestätigte den Aufschub nun.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH weiter: „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist. Der gestern offiziell eingereichte Antrag beim VG Cottbus, die Abgabefrist vom 31. August bis Ende November zu verlängern, ist deshalb ein Offenbarungseid der katastrophalen Planung der LEAG. Sie beantragt damit, auch weiterhin auf rechtswidriger Grundlage den Tagebau fortführen zu dürfen. Damit vernachlässigt sie grob ihre Vorsorgepflicht zur recht- und ordnungsgemäßen Führung eines Tagebaus.“

Ob der Tagebau Jänschwalde ab 1. September 2019 im Sicherheitsbetrieb laufen wird, muss das VG Cottbus vor dem Hintergrund des gestern eingereichten Antrags der LEAG zur Fristverlängerung für die überfälligen Unterlagen zur Prüfung der naturschutzrechtlichen Verträglichkeit noch entscheiden.

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga: Sicherheitsbetrieb im Tagebau Jänschwalde aufgrund jahrelanger Versäumnisse notwendig

GT RNG
14.08.2019

Berlin/Cottbus: Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga sieht die am gestrigen Dienstag bekannt gewordene Anordnung des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde zu treffen, als vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich damit darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann. Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und Grüne Liga geklagt hatten.

René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“

Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan.

Dagegen haben DUH und Grüne Liga Anfang des Jahres Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus ist im Rahmen des Eilverfahrens bereits im Juni 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist. Das Gericht hatte der LEAG jedoch eine Frist bis zum 1. September 2019 eingeräumt, um notwendige Prüfungen nachzureichen. Weil das Gericht den Betrieb des Tagebaus dennoch weiter zugelassen hat, haben DUH und Grüne Liga Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Diese Beschwerde ist noch anhängig.

Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH, kommentiert: „Zum Erhalt der Moor- und Feuchtgebiete ist es essentiell, dass keine weiteren Fakten geschaffen werden. Deshalb hoffen wir so bald wie möglich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Sinne des Naturschutzes.“

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629


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