Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Massenüberwachung - Europäischer Menschenrechtsgerichtshof lässt Beschwerde gegen BND zu
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Entscheidung an. Das wollte das Gericht in Straßburg am Montag (11.1.) mitteilen. Reporter ohne Grenzen wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, er habe mit seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnerinnen, Journalisten und anderen Personen ausgespäht und damit die Menschenrechte der Beteiligten verletzt.
Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr ist dies ein Etappensieg für RSF in einem weiteren hochrangigen Verfahren gegen die anlasslose Massenüberwachung des BND. Denn nur zwei Prozent aller Beschwerden an den EGMR nehmen überhaupt die Hürde, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert. Damit wird die Bundesregierung nun gezwungen sein, sich inhaltlich zu der Beschwerde zu äußern, die der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting im eigenen Namen und als Prozessbevollmächtigter von Reporter ohne Grenzen führt.
„Die anlasslose Massenüberwachung des BND ist weder mit dem Menschenrecht auf Privatsphäre noch mit der Pressefreiheit vereinbar. Wenn dieses Prinzip für die reine Auslandsüberwachung gilt, wie vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, muss es auch die digitale Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger schützen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Deutsche Gerichte haben Klagen gegen die BND-Massenüberwachung bislang stets mit dem absurden Argument abgewiesen, die Betroffenheit sei nicht nachgewiesen worden. Das Verfahren beim EGMR bietet die Chance, diesen rechtsstaatlich unhaltbaren Missstand endlich abzustellen.“
+++ Fragen und Antworten zur Beschwerde vor dem EGMR (FAQ) +++
Achtung der Korrespondenz, Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt
Konkret macht RSF in der schon 2017 eingereichten Beschwerde an den EGMR Verletzungen ihrer Rechte auf Achtung der Korrespondenz sowie auf Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß den Artikeln 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend. Denn die BND-Maßnahmen laufen auf eine unverhältnismäßige anlasslose Massenüberwachung hinaus, weil der Geheimdienst mit praktisch kaum begrenztem Zugriff digitale Kommunikationsdaten nach ausufernden Suchkriterien durchforstet. Die daraus folgenden Grundrechtseingriffe sind so weitreichend, dass der mutmaßliche Zweck der Gefahrenfrüherkennung sie keinesfalls rechtfertigt.
Darüber hinaus macht RSF geltend, dass ihr Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) verletzt wurde. Denn der weitaus größte Teil der Betroffenen erfährt nicht einmal im Nachhinein, dass ihre E-Mails erfasst und durchsucht wurden. Selbst die Allgemeinheit wird – in Form der jährlichen Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags – regelmäßig erst dann über die Überwachungsmaßnahmen informiert, wenn sogar deren Protokolldaten schon gelöscht sind. Mit ihnen muss der Geheimdienst dokumentieren, dass er E-Mails gelöscht hat, die bei näherer Prüfung als nicht „nachrichtendienstlich relevant“ aussortiert wurden.
Trotzdem lassen deutsche Gerichte Klagen oder Verfassungsbeschwerden gegen die Überwachung nur dann zu, wenn die Klägerin oder der Kläger konkret nachweisen kann, dass sie oder er betroffen ist – was unter den genannten Umständen unmöglich ist. Die Fragen nach Mitteilungspflichten des Nachrichtendienstes und nach dem Recht auf geeignete Rechtsmittel dürften deshalb eine wichtige Rolle in dem Verfahren spielen.
Sofern der EGMR der Argumentation von RSF folgt und die Bundesregierung verurteilt, müsste der BND aus Sicht von RSF künftig die von seiner Überwachung Betroffenen nachträglich informieren, so dass sie die Möglichkeit effektiver Rechtsmittel erhalten. Ebenso hofft RSF zu erreichen, dass die Massenüberwachung des globalen Internetverkehrs durch den BND grundsätzlich eingeschränkt wird.
Urteile zur BND-Überwachung verletzen Recht auf wirksame Beschwerde
Auch eine Klage von Reporter ohne Grenzen gegen die strategische Fernmeldeüberwachung wies das Bundesverwaltungsgericht 2016 ab. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem BND ist das Leipziger Gericht als erste und letzte Instanz zuständig und hatte in der Vergangenheit auch vergleichbare Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Kläger könnten ihre Betroffenheit nicht nachweisen. Eine Verfassungsbeschwerde von RSF in dieser Frage nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an – wiederum mit der Begründung, RSF habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die Organisation selbst von der BND-Überwachung betroffen sei.
Dabei hat RSF in seinen Klagen detailliert begründet, warum die Organisation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der Massenüberwachung betroffen ist. Denn nach allem, was über den Umfang der strategischen Fernmeldeüberwachung zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, muss RSF davon ausgehen, dass zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden. Weiterhin geht RSF davon aus, dass diese Überwachungspraxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt ist, das Ausnahmen vom Grundrechtsschutz des Fernmeldegeheimnisses regelt.
Für viele Journalistinnen und Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China ist RSF ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wenden. Wenn der BND diese Kommunikation im Zuge seiner Massenüberwachung womöglich ausforscht, können sich diese Medienschaffenden nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Anfragen vertraulich bleiben.
BND-Praxis untergräbt Glaubwürdigkeit deutscher Menschenrechtspolitik
Durch seine ausufernde Überwachungspraxis stellt der BND nicht nur den Quellenschutz als zentrales Element der Pressefreiheit in einer Demokratie in Frage. Er untergräbt auch die Glaubwürdigkeit deutscher Forderungen nach mehr Achtung der Medienfreiheit in autoritären Regimen und beraubt dortige Journalistinnen und Journalisten somit eines Fürsprechers in ihrem Kampf gegen Überwachung und andere Arten der Repression. Digitale staatliche Überwachung spielt in einer Vielzahl der von RSF betreuten Nothilfefälle eine Rolle und wird zunehmend zu einer der zentralen Bedrohungen für die Pressefreiheit.
Wie der EGMR in Straßburg jetzt mitteilte, wurde die Beschwerde von RSF schon am 9. Dezember der Bundesregierung zugestellt. Am 4. März endet eine verfahrensübliche Frist für eine mögliche gütliche Einigung. Danach hat die Bundesregierung zwölf Wochen Zeit, um inhaltlich zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Ob das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzt, entscheidet es zu einem späteren Zeitpunkt.
Wie auch in der Verfassungsbeschwerde von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), über die das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai 2020 entschied, geht es in dem jetzigen Verfahren beim EGMR um Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung des BND. Beide Verfahren behandeln jedoch verschiedene rechtliche Teilaspekte: Während es in Karlsruhe um die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung auf der Basis des BND-Gesetzes ging, hat der EGMR nun über Fragen der Kommunikation zwischen In- und Ausland nach dem G10-Gesetz zu urteilen.
Reform des BND-Gesetzes könnte Metadatensammlung VerAS wiederbeleben
Die ursprüngliche Klage von 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, auf die sich das Verfahren beim EGMR bezieht, hatte sich außerdem gegen die Erfassung der RSF-Kommunikation in einer bestimmten Datenbank des BND gerichtet, dem Metadaten-Analysesystem „VerAS“. Das Leipziger Gericht trennte beide Verfahrensteile und verbot dem BND, Verbindungsdaten von RSF in dieser Datenbank zu speichern, in der er seit 2002 ohne gesetzliche Grundlage Telefon-Metadaten deutscher Bürgerinnen und Bürger sammelte. Nachdem mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe eines von RSF bereitgestellten Online-Tools ebenfalls ihre Löschung aus VerAS beantragten, stellte der BND die Datenbank 2018 ein.
Allerdings wurde in dem Verfahren auch deutlich, dass der Geheimdienst diverse ähnliche Datenbanken für andere Arten von Metadaten unterhält, über die öffentlich nichts Näheres bekannt ist. Mit der derzeit diskutierten Novellierung des BND-Gesetzes will die Bundesregierung nun eine gesetzliche Grundlage für diese Datenbanken schaffen, die auch den erneuten Betrieb von VerAS erlauben würde.
- FAQ: Fragen und Antworten zur Beschwerde vor dem EGMR
- Mehr zum Einsatz von RSF für Informationsfreiheit im Internet
- Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland
- Im Volltext: Beschwerdeschrift von RSF an den EGMR
- Im Volltext auf Englisch: Beschwerdeschrift von RSF an den EGMR
- Pressemitteilung auf Englisch: EGMR nimmt RSF-Beschwerde an
- Pressemitteilung auf Spanisch: EGMR nimmt RSF-Beschwerde an
- Pressemitteilung auf Russisch: EGMR nimmt RSF-Beschwerde an
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