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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste 

Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Wir schieben missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vor

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, prahlt
13.07.2020

Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Darauf haben sich jetzt die Koalitionsfraktionen geeinigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Mit der Einigung kann das Gesetz nach der Sommerpause in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.

Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, hat die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen.

Wirtschaft kämpft immer noch mit Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO

GT RNG
16.09.2019

Berlin. Die deutsche Wirtschaft kämpft immer noch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn haben zwar zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) die neuen Datenschutzregeln mindestens zu großen Teilen umgesetzt. Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der DS-GVO vollständig abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat. Weitere 24 Prozent haben die Verordnung teilweise umgesetzt, 6 Prozent stehen noch am Anfang. „Die Datenschutz-Grundverordnung trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen hart“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Regeln. Eine vollständige Umsetzung der DS-GVO scheint vielen Unternehmen unmöglich.“ Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel (37 Prozent) sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.

DS-GVO hat innovative Projekte verhindert

Am aufwändigsten ist es für Unternehmen, die mit der Umsetzung der DS-GVO zumindest begonnen haben, die neuen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Fast alle Befragten (97 Prozent) bestätigen einen hohen Aufwand. Die Katalogisierung der Prozesse ist für 93 Prozent sehr aufwändig, 86 Prozent geben dies für ihr Vertragsmanagement an. Die sogenannten Privacy-by-Design-Anforderungen zu erfüllen, bedeutet für 84 Prozent viel Arbeit. Ähnlich viele (82 Prozent) kämpfen wegen der Datenschutz-Grundverordnung mit hohen Aufwänden für den Betrieb ihrer Webseiten. Nicht nur der Aufwand ist hoch. Für viele haben die Datenschutzregeln auch enge Grenzen für Innovationen gesetzt. Jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) sagt: In unserem Unternehmen sind neue, innovative Projekte aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung gescheitert. „Wir müssen die Datenschutzregeln so weiterentwickeln, dass der Schutz der Privatsphäre und die Entwicklung innovativer datengetriebener Geschäftsmodelle in Einklang gebracht werden können. Datenschutz sollte kein lästiger Bremsklotz, sondern Leitplanke mit Orientierungsfunktion für datenbasierte Dienste sein“, so Dehmel.

Nahezu alle Unternehmen (98 Prozent) fordern Nachbesserungen der DS-GVO. Gleichzeitig sind fast ebenso viele (95 Prozent) der Meinung: Die DS-GVO ist praktisch nicht komplett umsetzbar. Drei Viertel (74 Prozent) geben an, dass ihre Kunden genervt sind von zusätzlichen Infoblättern und Hinweisen. Drei von zehn Befragten (29 Prozent) finden, dass die DS-GVO Innovationen innerhalb der EU verhindert. Und jedes sechste Unternehmen (16 Prozent)sagt sogar: Die DS-GVO ist eine Gefahr für unser Geschäft. Demgegenüber stehen aber auch positiv Gestimmte. So sind fast zwei Drittel (64 Prozent) überzeugt, dass die DS-GVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit Personendaten setzen wird. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) glaubt, die DS-GVO wird zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. Und ein Viertel (25 Prozent) sieht in der Datenschutz-Grundverordnung Vorteile für das eigene Unternehmen. „Die EU-Kommission wird die DS-GVO im nächsten Jahr genau prüfen. Sie sollte Erleichterungen für KMUs vorsehen und auch die Datennutzung im Forschungsumfeld erleichtern. Im Innovationsumfeld und insbesondere für Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz müssen die Rahmenbedingungen mit der Entwicklung Schritt halten. Wir brauchen hier die nötige Dynamik, um Datenschutz und Datenverarbeitung, Risikoabschätzungen und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Potenziale in Einklang zu bringen“, so Dehmel.

Brexit bringt Unsicherheit für Datentransfers

Darüber hinaus sehen sich Unternehmen mit Datenschutzherausforderungen durch den anstehenden Brexit konfrontiert. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) lässt Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten. Von diesen sind es wiederum 11 Prozent, die dies in Großbritannien erledigen lassen. Die Konsequenz: Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) derer, die derzeit Personendaten in Großbritannien verarbeiten lassen, wollen dies nach dem Brexit nicht mehr tun. Dehmel: „Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien übermittelt werden. Ohne Brexit-Deal müssen viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. Das kann sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg auswirken und die Wirtschaft in Deutschland insgesamt empfindlich treffen.“ Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen.

Großteil hat sich ePrivacy-Verordnung auseinandergesetzt

Neben der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen demnächst auf ein weiteres Regelwerk für den Datenschutz einstellen, die sogenannte ePrivacy-Verordnung. Diese Verordnung soll die DS-GVO im Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Den meisten Unternehmen ist diese Verordnung ein Begriff. So haben 90 Prozent bereits von der ePrivacy-Verordnung gehört, davon haben sich wiederum acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) schon mit der Thematik auseinandergesetzt. Doch insgesamt steht die Wirtschaft der ePrivacy-Verordnung gespalten gegenüber. Drei Viertel (75 Prozent) derer, die sich bereits inhaltlich damit auseinandergesetzt haben, sagen: Die ePrivacy-Verordnung schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Kommunikationsanbieter. Zwei Drittel (68 Prozent) meinen jedoch auch, dass die ePrivacy-Verordnung einen hohen Umsetzungsaufwand erzeugen wird. Ähnlich viele (63 Prozent) geben an, dass diese Verordnung zu neuen Unsicherheiten im Bereich des Datenschutzes führt. Und immerhin 21 Prozent meinen, dass die ePrivacy-Verordnung Innovationen verhindere. Dehmel: „Die EU muss aus den Erfahrungen der DS-GVO lernen. Eine unklare und zu weit gefasste Verordnung provoziert Rechtsunsicherheit und Probleme bei der Umsetzung. Nach derzeitigem Stand gefährdet die ePrivacy-Verordnung die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 503 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Bitkom: Bundesregierung muss bei Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachbessern

Kommentar zur 100-Tage-Bilanz der neuen Bundesregierung von Bitkom-Präsident Achim Berg
22.06.2018

Die Bundesregierung hat zahlreiche digitalpolitische Projekte aufgesetzt, doch gehen einige in die falsche Richtung. Im Kanzleramt und vielen Ministerien wurden neue Strukturen geschaffen, um digitale Kompetenzen aufzubauen und zu bündeln. Eine Reihe von Digitalkommissionen werden demnächst ihre Arbeit aufnehmen und es wurden Grundsatzentscheidungen zur Frequenzvergabe für die neuen 5G-Netze getroffen.

Der Digitalpakt für Schulen nimmt Gestalt an und die Bundesregierung wird die Digitalisierung der Verwaltung durch eine Modernisierung der Register schneller nach vorne bringen.

An anderer Stelle aber stehen Entscheidungen aus. So brauchen wir dringend eine rechtssichere Klarstellung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere für kleine Unternehmen, Mittelständler und Vereine. Änderungen am NetzDG sind überfällig und sollten nicht weiter aufgeschoben werden. Auf europäischer Ebene würden wir eine klare Positionierung gegen das Leistungsschutzrecht, für eine Modernisierung des Urheberrechts und Anpassungen der E-Privacy-Verordnung erwarten. Hier muss die Bundesregierung nachlegen.

Missbrauch des Abmahnrechts beenden: "Nach SPD Blockade muss das Bundesjustizministerium nun schnell Vorschläge liefern"

Forderungen der rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker
13.06.2018

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, schnell Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen zu ergreifen. Der Missbrauch des Abmahnrechts durch schwarze Schafe sorgt vor allem bei Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Vereinen für Unsicherheit und Frust. Als Union wollen wir dem ein Riegel vorschieben, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Die SPD hat leider mögliche Sofortmaßnahmen im Zuge des Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage abgelehnt, die in einem ersten Schritt missbräuchliche Abmahnungen in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung eingeschränkt hätten. Es besteht aber Einigkeit mit der SPD, das Thema nun umfassend anzugehen. Ein Gesetzentwurf hierzu soll bis zum 1. September vorgelegt werden. Ziel ist es, vor allem Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Ehrenamtlichen Sicherheit vor missbräuchlichen Abmahnungen zu bieten.

Abmahnmissbrauch beenden

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Jens Zimmermann, netzpolitischer Sprecher; Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher fordern
13.06.2018

Wir brauchen eine grundlegende Regelung, um Abmahnungen als Geschäftsmodell zu unterbinden. Der Koalitionsvertrag sieht auf Initiative der SPD die Überarbeitung des gesamten Abmahnwesens, vor allem des missbräuchlichen Abmahnunwesens vor. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung heute aufgefordert einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen.

In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Abzocke durch missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen. Wir nehmen damit die Sorgen von Vereinen und Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen ernst.

Wir müssen Anwaltsgebühren deckeln, damit es keine finanziellen Anreize für Abmahnungen gibt. Das wollte die Union bislang nicht. Wir wollen den so genannten fliegenden Gerichtsstand abschaffen, damit Gerichtsverfahren am Wohnsitz des Abgemahnten und nicht weit entfernt stattfinden. Und wir wollen höhere Anforderungen an die Klagebefugnis, damit nur seriöse Einrichtungen abmahnen können. Dabei geht es uns nicht nur um Abzocke durch Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung, sondern missbräuchliche Abmahnungen auch auf anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Urheberrecht.

Wir brauchen eine umfassenden Lösung, die kleinen Unternehmen und Selbständigen ebenso hilft wie Bloggern oder  Privatpersonen, um sie gegen den Abmahnmissbrauch zu schützen – ganz gleich, ob es sich um eine missbräuchliche Abmahnung im Datenschutzrecht oder um eine missbräuchliche Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung handelt.

Abmahnkosten bei Datenschutzverstößen aussetzen

Abmahnmissbrauch aufgrund der Datenschutzgrundverordnung muss kurzfristig unterbunden werden

Kommentar der rechts- und verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker
06.06.2018

Unseriöse Verbände und Kanzleien sprechen bereits Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung aus. Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden. Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien und die Unternehmen haben Zeit, neuen Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden.

Hintergrund:

Maßgeblicher Grund für missbräuchliche Abmahnungen, die nicht auf das Abstellen einer real belastenden Vorgehensweise eines Wettbewerbers abzielen, sind die möglichen Einnahmen aus Kostenerstattung und Vertragsstrafen. Dieser Anreiz sollte aufgehoben werden, indem der Ersatz der Aufwendungen einer Abmahnung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Verhängung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Bestimmungen der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig ausgeschlossen werden. Die Wirkung wäre ähnlich der aussetzenden Regelung in Österreich, die in der aktuellen Diskussion vielfach als Beispiel für eine Regelung in Deutschland genannt wird.

Vorbild hierfür könnte die i.R.d. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführte Vorschrift des § 32e GWB sein. Hiernach ist für die Dauer von vier Monaten nach Abschluss einer Sektoruntersuchung, bei der das Bundeskartellamt die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen untersucht, zwar eine Abmahnung eines Unternehmens dieses Sektors möglich, aber nicht die Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch den Abmahnenden. Auch hier ist der Zweck der Regelung, gezielte Geschäftsmodelle zu verhindern. Gegenüber einem Ausschluss von Abmahnungen aufgrund der DSGVO hätte dies den Vorteil, dass Unternehmen und Gewerbetreibende auf die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften hingewiesen und Unterlassung verlangt werden kann, bei - oftmals unbeabsichtigten/unbewussten - Verstößen aber nicht das hohe und vielfach unangemessene Kostenrisiko einer Abmahnung tragen müssen.


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