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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

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Dauerstreit und Debatte in GT

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Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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Lehren aus dem NSU-Prozess

Kulturanthropologin Anna Lipphardt zum weiteren gesellschaftlichen Lernprozess nach dem Urteilsspruch
11.07.2018

Das Urteil im NSU-Prozess ist nach fünf Jahren gesprochen worden: lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Für Anna Lipphardt, Professorin am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Freiburg, ist es wichtig, dass trotz des Urteils nicht nur die juristische und politische Aufklärung der Taten und der Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU fortgeführt wird. „Vielmehr müssen wir die Auseinandersetzung um den NSU-Prozess als langfristigen gesellschaftlichen Lernprozess begreifen. Wir müssen den Umgang staatlicher Behörden, der Medien und der Gesamtgesellschaft  mit den Verbrechen des NSU und seinen Opfern weiter kritisch hinterfragen  und entsprechende Veränderungen einleiten“, fordert Lipphardt.

In Zukunft gelte es besonders, sich  für transparente und verlässliche Regelungen zur Akteneinsicht einzusetzen. „Sobald wie möglich müssen klare Zuständigkeiten und Abläufe etabliert werden, die den Akten­zugang für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten sowie Akteurinnen und Akteure zivilgesellschaftlicher Initiativen regeln, die sich um die weitere Aufklärung des NSU-Komplexes bemühen.“ Dies ist unter anderem für die Aufarbeitung der Fehlermittlungen zum Mord an Michèle Kiesewetter in Heilbronn von Bedeutung. Dort richtete sich der Verdacht zunächst zwei Jahre lang auf Sinti und Roma, während die eigentlichen Täter – der NSU und seine Unterstützer – unbehelligt blieben. „Obwohl die beiden Opfer in Heilbronn Staatsdiener und Angehörige der Mehrheitsbevölkerung waren, kamen auch hier diskriminierende gruppenbezogene Ermittlungsansätze zum Tragen. Diese sind bisher noch nicht im vollen Umfang aufgearbeitet worden – was aber für ein konstruktives Verhältnis zwischen der Minderheit der Sinti und Roma und staatlichen Behörden dringend nötig ist“, so Lipphardt.     

Gleichzeitig gehe es darum, dass bestehendes Wissen geteilt und die übergreifende kritische Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex nicht ausgebremst werde. Dafür gelte es nicht nur, sich auf die unter­schiedlichen Zugänge, Kommunikationskulturen und Praxislogiken einzulassen. Es werde auch nötig sein, ausreichende Ressourcen dafür aufzutun.  Aus dem NSU-Komplex könne zudem für die Zukunft gelernt werden. „Nach dem Ende des NSU-Prozesses und der Untersuchungsausschüsse ist es wichtig, den Blick zu weiten und zu fragen: Für welche rechtspolitischen Projekte wurden die Verbrechen des NSU seinerzeit vereinnahmt? Welche selbstkritischen Lehren haben Polizei- und Justizbehörden aus der bisherigen Aufarbeitung der vorurteilsgeprägten Ermittlungslogiken und -praktiken gezogen? Was lernen wir daraus für aktuelle und künftige rechtspolitische Projekte, die institutionelle Weiterentwicklung oder das Zusammenspiel von Ermittlungsbehörden und Medien?“

Darüber hinaus gelte es, institutionellen Rassismus zu erkennen, ihn zu benennen und zu bekämpfen. Es sei die grundlegende Pflicht des Staates, seiner Vertreter und Institutionen, konstruktiv mit Kritik umzugehen und im Sinne von Artikel  3 des Grundgesetzes dafür zu sorgen, dass Strukturen und Arbeitsweisen in Polizei- und Justizwesen stetig weiterentwickelt und verbessert werden, um sicherzustellen, dass „niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt“ werde.

Die Autorin: Anna Lipphardt ist seit 2011 Professorin am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem Migrations- und Mobilitäts-Forschung, Politische Anthropologie und Kritische Sicherheitsforschung. Sie arbeitet momentan an einer Studie zum so genannten „Heilbronner Phantom“ und den Fehlermittlungen im Mordfall Michèle Kiesewetter.

 

Das Urteil ist gesprochen, die Aufklärung des NSU-Terrors muss weitergehen

Kommentar zum Zum Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess von Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, sowie Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Bündnisgrünen
11.07.2018

Wir haben keine Zweifel, dass Beate Zschäpe und die Mitverurteilten Teil des grausamen NSU-Terrorsystems waren, dem nach heutigem Kenntnisstand zehn Menschen zum Opfer fielen. Auch mit Blick auf die Angehörigen begrüßen wir, dass nach weit mehr als fünf Jahren und 430 Verhandlungstagen ein klares Urteil gesprochen wurde.

Leider wurde im Verfahren nur ein kleiner Teil des gesamten Netzwerkes ausgeleuchtet, sodass man davon ausgehen muss, dass noch viele weitere Mitbeteiligte und Schuldige sich frei im öffentlichen Raum bewegen. Die Bundesanwaltschaft hat den Blick viel zu frühzeitig auf das Trio und ein paar Helfer verengt. Der sehr wahrscheinlichen These, dass das Trio nur Teil eines viel größeren, möglicherweise terroristischen Zusammenhangs war, konnte somit nicht mehr nachgegangen werden. Dabei haben diverse Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern deutlich aufgezeigt, wie wenig plausibel die Grundannahme der Anklage ist, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und ein paar befreundete Helfer ohne Einbindung in größere Zusammenhänge gehandelt haben. Die Frage nach der Tatortauswahl beispielsweise wurde seitens der Ermittler nie intensiver behandelt. Das bedeutet für die Familien der Opfer, dass sie weiterhin keine Antwort auf ihre quälende Frage haben, warum ausgerechnet ihr Angehöriger als Opfer ausgewählt wurde. Die weiterhin bestehende Unkenntnis über das terroristische Netzwerk sowie der immer offener zu Tage tretende Rassismus führen zu einer anhaltenden Verunsicherung unter Migrantinnen und Migranten und People of Color.

Die Aufklärung des NSU-Terrors muss auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens unbedingt fortgesetzt werden. Dabei geht es nicht nur um Vergangenheitsbewältigung. Uns treibt die Frage um, ob das Netzwerk des NSU mit seinen losen kameradschaftlichen Strukturen über die Jahre und bis zum heutigen Tag fortbestehen konnte und weiterhin aktiv ist. Denn die Sicherheitsbehörden, vor allem auch der Verfassungsschutz, nehmen selbst über sechs Jahre nach der Selbstenttarnung des Trios die Strukturen der Nazis nicht intensiver in den Blick. Es bleibt auch heute bei der Fixierung auf isolierte Einzeltäter ohne Einbindung in größere Szenezusammenhänge. Das ist verantwortungslos angesichts des hohen Gewalt- und Gefahrenpotentials, das von Neonazis ausgeht.

NSU-Urteil darf kein Schlussstrich sein – Rolle von institutionellem Rassismus muss untersucht werden

"Weiter unklar, wie es zu dem erschreckenden Versagen der Behörden bei den Ermittlungen kommen konnte"

GT Gis-
11.07.2018

BERLIN – Amnesty International begrüßt, dass mit dem Schuldspruch des Oberlandesgerichts München gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte für zehn Morde, Beihilfe und weitere Verbrechen ein wichtiger Teil der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen ist. „Sieben Jahre nach dem Ende der rassistisch motivierten Mordserie des sogenannten NSU sendet das Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten ein klares Signal“, sagt Maria Scharlau, Anti-Rassismus-Expertin bei Amnesty International in Deutschland. „Gleichzeitig bleibt nach mehr als 400 Verhandlungstagen weiter unklar, wie es zu dem erschreckenden Versagen der Behörden bei den Ermittlungen kommen konnte und inwieweit institutioneller Rassismus hierfür verantwortlich war.“ 

„Die Ermittlungsbehörden haben elf Jahre lang die rassistischen Tatmotive verkannt und durch eine teilweise offen rassistische Vorgehensweise eine rasche und umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert. Die NSU-Täter konnten ein Jahrzehnt lang im Untergrund leben und ihre Morde vorbereiten, während teilweise bis zu 40 V-Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld des NSU eingesetzt waren“, sagt Scharlau. Die Polizei konzentrierte sich dagegen auf eine Theorie, für die es weder Hinweise noch Beweise gab: dass die Morde von organisierten Banden begangen worden seien, die in der türkischen und griechischen Community illegalen Aktivitäten nachgehen würden. Die Polizei verhörte Hunderte türkeistämmige Personen; Familienangehörige der Ermordeten wurden häufig als Verdächtige behandelt und nicht ausreichend über den Stand der Ermittlungen informiert. „Die angewandten Ermittlungsmethoden sind Anzeichen für ein strukturelles Versagen der Behörden und für institutionellen Rassismus.“ 

„Amnesty International fordert eine lange überfällige Untersuchung, inwieweit institutioneller Rassismus in den Behörden eine bessere Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert hat. Bundeskanzlerin Merkel hat den Familien der Ermordeten im Februar 2012 vollständige Aufklärung versprochen – dazu gehört auch eine umfassende und unabhängige Untersuchung des Behördenversagens“, so Scharlau. NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene haben wichtige und zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur besseren Bekämpfung von rassistischen Gewalttaten gegeben: Daraufhin wurden zum Beispiel die Richtlinien der Ermittlungsbehörden so ergänzt, dass Hinweise von Opfern und Zeugen auf rassistische Tatmotive dokumentiert werden müssen. „Amnesty fordert die Innen- und Justizbehörden auf, sicherzustellen, dass diese Verbesserungen auch in die Praxis umgesetzt werden. Alle Angehörigen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen entsprechend geschult und für Rassismus sensibilisiert werden.“

Der 80-seitige Amnesty-Bericht „Leben in Unsicherheit: Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“ (2016) dokumentiert unter anderem, dass eine schnelle Aufklärung der Verbrechen des sogenannten NSU nicht zuletzt wegen rassistischer Vorurteile der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Angehörigen der Opfer über Jahre hinweg immer wieder scheiterte. Den vollständigen Bericht sowie eine Zusammenfassung finden Sie auf bit.ly/AmnestyDeutschland
 

NSU: Aufarbeitung noch nicht am Ende

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag, kommentiert
11.07.2018

Das heutige Urteil im NSU-Prozess ist ein wichtiger Meilenstein in der juristischen Aufklärung der Verbrechen des NSU. Doch es bleiben weiterhin viele Fragen offen. Wir dürfen nicht aufhören, nach den Antworten auf diese Fragen zu suchen.

Die Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle der rechtsextremen Terrorgruppe NSU waren Anschläge auf uns alle, auf unsere Demokratie, auf unser friedliches Zusammenleben, auf unsere offene und tolerante Gesellschaft. Es ist gut, dass gegen Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten ein klares Urteil ergangen ist.

Auch wenn viele Angehörige der Opfer sich vielleicht eine härtere Strafe gewünscht hätten: Der NSU-Prozess hat gezeigt, wie gut unsere rechtsstaatlichen Mittel und Verfahren sind. Fünf Jahre und 437 Verhandlungstage lang wurde der Prozess von Manfred Götzl mit aller Gründlichkeit geführt. Ein Mammutprozess, den wir auch zum Anlass nehmen müssen, um über Reformen des Strafprozesses nachzudenken, vor allem was die Dauer und Kosten der Verfahren betrifft. Wir müssen künftig für solche großen Verfahren gewährleisten, dass der Prozess effektiv geführt werden kann und gleichzeitig die Rechte von Angeklagten und Nebenklägern gewahrt werden können.

Das Hauptverfahren ist jetzt abgeschlossen: Doch es laufen immer noch Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, um weitere Mittäter und Unterstützer des NSU zu identifizieren. Das Engagement und der Aufklärungswille der Behörden dürfen nicht nachlassen.

Darüber hinaus ist eines klar: Die gesellschaftliche Aufarbeitung ist bei Weitem noch nicht beendet. Nicht zuletzt den Opfern und ihren Angehörigen sind wir es schuldig, alles dafür zu tun, dass sich solch grausame Verbrechen niemals wiederholen. Wir dürfen nicht aufhören, nach den Antworten auf die noch offenen Fragen zu suchen.

Es ist wichtig, dass alle Forderungen der Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag wie beispielsweise das Demokratiefördergesetz umgesetzt werden. Der umfassende Reformprozess bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz im Bund muss weiter konsequent fortgesetzt werden.

Denn Rechtsextremismus bleibt eine große Bedrohung für unsere Gesellschaft. Das sehen wir zum Beispiel an den Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. Wir alle müssen uns gegen Rechtsextremismus engagieren – staatliche Behörden genauso wie zivile Organisationen und Initiativen.


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide