Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Istanbul-Konvention: Hilfesystem für Frauen am Limit
Blick auf das zehnjährige Jubiläum der Istanbul-Konvention am 11. Mai
Gewalt an Frauen ist ein epidemisches Problem, welches tief in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Durch die Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie treten die Wunden nun offen zutage. Wir verzeichnen einen deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt, überfüllten Frauenhäusern und ein Hilfesystem am Rande seiner Belastungsgrenze.
Dieser Zustand ist kein Grund zum Feiern. Zehn Jahre nach Unterzeichnung der Konvention stehen wir vor denselben Problemen wie zuvor: Ein unterfinanziertes Hilfesystem, eklatant zu wenig Frauenhausplätze, kein Schutz von Müttern und ihren Kindern vor gewalttätigen Partnern, keine Maßnahmen zu Verhinderung von digitaler Gewalt oder von Femiziden. Es fehlt an einer Koordinierungsstelle, an einem Aktionsplan gegen Gewalt, an Forschung und Daten zu geschlechtsbezogener Gewalt und vor allem an Geld und Willen, Gewalt an Frauen bereits präventiv durch den Abbau von Geschlechterstereotypen und Ungleichheiten zu bekämpfen.
Die Istanbul-Konvention gibt den Weg vor, doch die Bundesregierung folgt ihm nicht. Ich erwarte von der Regierung, die grundlegenden Anforderungen der Istanbul-Konvention zügig umzusetzen und die eingelegten Vorbehalte zurückzunehmen, statt nur mahnend aufs Ausland zu schauen. Es darf nicht sein, dass verheiratete Migrantinnen kein eigenes Aufenthaltsrecht erhalten und ihnen die Abschiebung droht, wenn sie sich von ihren gewalttätigen Ehepartnern trennen. Alle gewaltbetroffenen Frauen brauchen Schutz und Unterstützung.
Die Autorin: Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Europa: Istanbul-Konvention darf nicht untergraben werden
BERLIN – Zehn Jahre nach Erstunterzeichnung der Istanbul-Konvention fordert Amnesty International die europäische Staatengemeinschaft auf, sich verstärkt bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen häusliche Gewalt einzusetzen.
„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Bemühen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhüten. Sie ist angesichts eines deutlichen Anstiegs von Berichten häuslicher Gewalt im Zuge der COVID-19-Einschränkungen heute wichtiger denn je“, sagt Dominique Renault, Expertin für Menschenrechtsverletzungen an Frauen bei Amnesty International in Deutschland.
Seit dem Ausbruch von COVID-19 verzeichnen die Notrufstellen und Frauenhäuser in ganz Europa eine alarmierende Zunahme der Anrufe von Frauen, denen aufgrund des Lockdowns und anderer restriktiver Maßnahmen Gewalt droht. Ausgerechnet in dieser Situation hat die Türkei im März beschlossen, aus dem Vertrag auszusteigen. Die Türkei war der erste von 13 Erstunterzeichnerstaaten, der die Istanbul-Konvention ratifizierte.
„Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention wird katastrophale Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen in der Türkei haben. Wir fordern die türkischen Behörden auf, ihre Entscheidung unverzüglich rückgängig zu machen und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen, aber auch von LGBTI-Personen, zu ergreifen“, sagt Renault.
Amnesty International weist in ihrem Jahresbericht 2020/21 darauf hin, dass in der Türkeihäusliche Gewalt infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zugenommen hat, ohne dass die Behörden darauf angemessen reagierten. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 2020 insgesamt 266 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet. Frauenorganisationen legten weitaus höhere Zahlen vor. In den ersten Monaten dieses Jahres wurden Berichten zufolge pro Monat etwa 30 Frauen ermordet – demnach zeichnet sich eine steigende Tendenz ab. In vielen Fällen hätten Frauen vor ihrer Ermordung mehrfach bei der Polizei um Schutz ersucht, aber keine Hilfe bekommen.
Amnesty International sieht zudem die europäische Staatengemeinschaft in der Pflicht, alles daran zu setzen, dass die Istanbul-Konvention nicht durch weitere Austritte untergraben wird.
„Sich von der Konvention zurückzuziehen, ist ein folgenreicher Schritt für Millionen von Frauen und Mädchen und Organisationen, die den Überlebenden von sexualisierter und häuslicher Gewalt lebenswichtige Unterstützung geben. Es sendet das Signal, dass es ihre persönliche Sicherheit und ihr Wohlergehen nicht wert sind, geschützt zu werden. Es wäre zudem ein Rückschritt, der nach internationalen Menschenrechtsnormen verboten ist“, sagt Renault.
Hintergrund
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde am 11. Mai 2011 von 13 Mitgliedsstaaten des Europarats in Istanbul unterzeichnet. Bis März 2020 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. Das türkische Parlament hat es als erstes der Unterzeichnerstaaten am 14. März 2012 ratifiziert, die sich daraus ergebenden Anforderungen jedoch nie umgesetzt. Am 20. März 2021 erklärte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan den Austritt seines Landes aus der Konvention. Wenn die Entscheidung nicht rückgängig gemacht wird, tritt der Austritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Die Istanbul-Konvention sieht einige lebenswichtige Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen vor. Sie ist der erste europäische Vertrag, der die Eindämmung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum Thema hat. Die Konvention deckt alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt ab. Länder, die die Konvention ratifiziert haben, darunter auch Deutschland, sind verpflichtet, die Überlebenden der Gewalt zu schützen und zu unterstützen. Sie müssen zudem Dienstleistungen wie Notrufe, Frauenhäuser, medizinische Leistungen, Beratung und rechtlichen Beistand einrichten.
Amnesty International ruft für den 11. Mai zu einem internationalen Aktionstag mit dem Slogan „Die Istanbul-Konvention rettet Leben“ auf. Zudem wird Amnesty International, vertreten durch Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International, an einer Veranstaltung des Europarats zum Jubiläum der Istanbul-Konvention teilnehmen.