Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
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Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Unklarheiten/gravierende Fehler in der „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ zur Kita Zernsdorf
Vorbemerkung:
Als die SVV am 09.10. der Beschlussvorlage des Bürgermeisters zustimmte, lag die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ gar nicht vor. Trotzdem kam es zum Beschluss der SVV.
Dem Ortsbeirat Zernsdorf wurde sie erst wenige Minuten vor Beginn der Sitzung am 22.11.17 vorgelegt. Frau Bösenberg begründete das dem Ortsbeirat damit, dass die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ erst kurz zuvor hat fertiggestellt und deshalb dem Ortsbeirat nicht hätte mit der Einladung zugestellt werden können. Die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ hat aber das Datum „06.09.2017“.
• Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
• Wie erklärt es sich, dass die Website der Stadt aktuell sowohl bei der Sitzung der SVV am 09.10.17 diese „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ und das Anhörungsergebnis des Ortsbeirats als vorliegende Dokumente als auch bei der Sitzung des Ortsbeirates Zernsdorf am 22.11.17 die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ als vorliegendes Dokument aufführt, obwohl diese Unterlagen tatsächlich gar nicht bzw. nicht fristgerecht vorgelegen haben?
Fehler/Unklarheiten in der „Wirtschaftlichkeitsberechnung“:
• Gravierende inhaltliche Fehler in der Berechnung der angesetzten Kosten für die Stadt und bei der Zeitdauer bis zur Errichtung der Kita Zernsdorf
• Kosten für Außenanlagen:
Zeile „Außenanlagen“ (Seite 1): Variante 1 und 2 enthalten Kosten für Außenanlagen in Höhe von 255.240 €, die Variante 3 enthält diese Kosten nicht.
• Muss ein Dritter/freier Träger keine Außenanlagen erstellen? Wenn doch: Dann erhöhen sich die Baukosten für die Gesamtanlage um diesen Betrag. Das muss sich zwangsläufig dann in höheren „Mietkosten“ für die Stadt niederschlagen wegen der Notwendigkeit der Refinanzierung.
• Falsche Fläche für die Kita Zernsdorf bei der Berechnung der „Mietkosten“
Aufgeführte Flächen: Kita Am Kirchplatz 1.400,81 qm (Seite 2), Kita Zernsdorf soll 1.738 qm haben (Seite 1 oben). Anmerkung: Die Differenz zwischen NGF und BGF ist mangels zur Verfügung stehender Daten nicht berücksichtigt.
• Variante 3 (Kita Zernsdorf) enthält Mietkosten (8,30€/qm) für nur 1.400,81 qm, also 139.520,64 € p. a. Richtig sind aber bei 1738 qm 173.480,80 € p. a., wenn die Miete tatsächlich nur 8,30 €/qm betragen würde. Die „Miete“ (=Kosten für die Stadt) muss aber wesentlich höher liegen!
• Falsche Grundlage für die angegebenen Mietkosten für die Stadt:
Höhe der angesetzten Mietkosten (Seite 1 Kita Zernsdorf, Mietkosten Kita Kirchplatz Seite 2) Die Baukosten der Kita Am Kirchplatz betrugen lt. Angabe der Stadt (Seite 2) 2.654.568,14 €. Vertraglich wurde -natürlich unter Berücksichtigung dieser Baukosten!- eine „Miete“ in Höhe von 8,30 €/qm vereinbart.
Lt. Angabe der Stadt werden die Baukosten der Kita Zernsdorf aber auf 4.215.636 € geschätzt (ohne Außenanlagen). Diese Kosten zzgl. kalkulatorischer Zinsen wird sich ein Dritter/freier Träger über die „Miete“ wieder refinanzieren wollen (=Kosten für die Stadt), sonst findet sich kein Interessent.
• Das Verhältnis der Baukosten Kita Zernsdorf/Kita Kirchplatz beträgt 1,59. Folglich müssen die anzusetzenden „Mietkosten“ der Kita Zernsdorf im „Variantenvergleich“ wenigstens um diesen Quotienten berichtigt werden. Es entstehen folglich nicht „Mietkosten“ in Höhe von 8,30 €/qm, wie angesetzt, sondern wenigstens von 13,20 €/qm.
Die Kita Zernsdorf soll 1.738 qm haben, je 13,20 €/qm „Miete“ (proportional zu den Baukosten berichtige Kostenhöhe, ohne Berücksichtigung der Differenz zwischen BGF und NGF). Die anzusetzenden Mietkosten würden folglich 22.941,60 € p. m. betragen, also 275.299,20 € p. a., nicht wie angeführt 139.520,64 €!
• Vermeintlicher Zeitvorteil bei Variante 3:
Die Behauptung, Bau und Betrieb der Kita Zernsdorf könnten durch einen Dritten/freien Träger um acht Monate schneller durchgeführt werden als bei kommunalem Bau, ist falsch. Hierzu ein entscheidender Hinweis von Herrn Böhm (Einwohner in Niederlehme, Mitarbeiter Bundesrechnungshof):
• ´Nach aktueller Rechtsprechung (September 2017) ist ein Freier Träger öffentlicher Auftraggeber i.S. § 99 GWB. Das hat zur Folge dass er, wie auch die Kommune, ausschreiben muss (bis 5,2 Mio. Euro national, darüber EU). Damit verpufft der vermeintliche Vorteil. Das von der Stadt bevorzugte Verfahren (Erbpacht mit Baukonzession) hat sogar zur Folge, dass ein zusätzliches Vergabeverfahren notwendig wird. Die Stadt muss die Erbpacht mit Baukonzession ausschreiben (vermutlich sogar EU-weit, denn es zählen nicht nur die Baukosten, sondern die Gesamtkosten, also auch Miete über 30 Jahre…). Anschließend muss auch der Freie Träger ein Vergabeverfahren für die Baumaßnahme durchführen. Wenn die Stadt selber baut, entfällt das Vergabeverfahren für die Konzession. Das bedeutet, aus 8 Monaten angeblichem Vorteil bei Wahl eines Dritten/freien Trägers zur Errichtung und zum Betrieb der Zernsdorfer Kita (Variante 3) werden ganz schnell mehrere Monate Nachteil, und wir hätten mit Zitronen gehandelt.`
• Fördermittel:
Absatz „Bauzeit“ Seite 2: Behauptet wird, dass sich die Bauzeit ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln auf 22 Monate im Vergleich zur Kommune (30 Monate) verkürzt.
• Abgesehen davon, dass diese Behauptung einer Zeitverkürzung inhaltlich falsch ist, hätte auf jeden Fall eine Alternativrechnung für den Fall einer Inanspruchnahme von Fördermitteln durchgeführt werden müssen.
Fördermittel, die Königs Wusterhausen oder ein Dritter/freier Träger in Anspruch nehmen könnten (Landesmittel, Bundesmittel, EU-Mittel?), verringern schließlich die Baukosten, spätere Abschreibungen bei kommunalem Bau, „Mietkosten“ für die Stadt bei Bau durch Dritten/freien Träger etc.
• Entwicklung der „Mietkosten“ der Stadt im Zeitablauf von 30 Jahren:
• Es ist eben betriebswirtschaftlicher Unfug, der SVV eine “Wirtschaftlichkeitsberechnung“ vorzulegen, ohne Gesamtkosten über den Gesamtzeitraum (hier: über 30 Jahre) auszuweisen. Hier ein weiterer wichtiger Hinweis von Herrn Böhm:
´Ich sehe bei der Miethöhe für beide Kitas noch ein weiteres Problem. Die Miete wird im Laufe von 30 Jahren mit Sicherheit steigen, z.B. über ein Indexverfahren wie Inflationsrate o.ä. sowie hinzutretende Instandhaltungskosten. Die ersten 5 Jahre werden sicher konstant sein, da hier noch die Gewährleistung aus der Bauphase wirkt. Danach wird sicher erhöht. Das hätte zur Folge, dass die Mieten im Zeitablauf insgesamt höher anzusetzen sind.`
• Weitere Unklarheiten/Angaben mit Klärungsbedarf in der „Berechnung“
• Personalkosten (Seite 1)
Der Variantenvergleich führt Kosten für pädagogisches Personal bei kommunalem Betrieb in Höhe von 740.877,72 € auf, bei Betrieb durch Dritten/freien Träger nur 522.922,72 €. Differenz: 217.955 €. Gemessen am Maßstab „Kommunaler Betrieb“ liegen die geschätzten Personalkosten „Päd. Personal“ bei einem freien Träger also um 29,42 % niedriger.
Die Fachschulen für Sozialpädagogik können bereits seit mehr als einem Jahrzehnt mit ihren Absolventenzahlen den Erzieherbedarf nicht decken. Die Gründe sind bekannt. Selbst kommunale Einrichtungen haben akuten Erzieherbedarf.
Wie soll ein Dritter/freier Träger seinen Personalbedarf decken, wenn er um rund 30 % niedrigere Gehälter zahlt (Ggf. liegen die Gehälter „nur“ um 15 bis 20 % unter kommunalen Gehältern, weil nicht alle Kosten zu 100 % erstattet werden.)? Viele nicht-kommunale Einrichtungen „überleben“ nur, indem sie (kostenlose) Fachschulpraktikanten und (sehr billige) Berufspraktikanten oder Unausgebildete „in der Tätigkeit von Erziehern“ beschäftigen, das ist hinlänglich bekannt. Das geht zwangsläufig zu Lasten der Qualität.
Das gilt analog auch für das nicht-pädagogische Personal (Reinigung, Hausmeister, ggf. Küche).
• Platzzahl, fehlende Anpassung der Berechnung an die Beschlussvorlage
Der Variantenvergleich bezieht sich auf eine Platzzahl von 120 Kindern. Die Kita Zernsdorf soll jedoch 140 Plätze haben.
Weshalb wurden die Beträge nicht der Platzzahl angepasst, ehe die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ in die Wiederholung des parlamentarischen Verfahrens ging? Die Kapazität von 140 Plätzen hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Kostenhöhe für das pädagogische Personal, die Kosten der Erstausstattung, die Höhe der Elternbeiträge etc.
• Elternbeiträge (Seite 1):
Bei Variante 1 werden 206.784,17 €, bei 2 und 3 nur 194.600,81 € aufgeführt. Ohnehin stimmen die Zahlen nicht, da die Kita Zernsdorf 140 Plätze umfassen soll, nicht nur 120!
Wie erklärt sich die o. g. Differenz?
• Variantenvergleich:
Angeführt ist unter „Hinweis zur Berechnung der Folgekosten“ (Seite 2): Grundlage für die Variante 3: Kita Am Kirchplatz evtl.
Was soll das heißen?
• Unklarheit Baukosten-Berechnung:
In der Zeile „Baukosten Neubau“ wird angeführt (Seite 1): 1200 qm*150,00 €
Was bedeutet dieser Kostenbetrag in Höhe von 180.000 €?
• Unklarheit Verwaltungspauschale:
Zeile „Verwaltungskostenpauschale“ (Seite 1): Bei kommunalem Betrieb sind Kosten von 33.850 €, bei Betrieb durch Dritten/freien Träger Kosten von 20.995,97 € angeführt.
Wie erklärt sich diese Differenz?
• Vollständige Unklarheit bei den Grundlagen der Bewertung:
Zeile „monetäre Bewertung“/Tabelle Gesamtbewertung (Seite 2): Es ist überhaupt nicht ersichtlich, was mit dem Feldinhalt „Platz 1“ etc. und der zugeordneten Punktzahl bei der monetären Bewertung ausgedrückt werden soll und wie es zur Punktzuordnung kommt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kostenaufstellung, wie oben dargestellt, in sich bereits erhebliche Unstimmigkeiten/gravierende Fehler aufweist.
Gleichermaßen unklar bleibt die Bewertungszuordnung innerhalb der Gesamttabelle.
Beispiel: nicht-monetäre Bewertungspunkte bei
Variante 1
Variante 2
Variante 3
75
50
100
Welche Überlegung steckt dahinter?
Fazit:
• Die SVV sollte dem Votum des Hauptausschusses vom 27.11.2017 unter gar keinen Umständen folgen (Hauptausschuss: 6 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen für den Beschluss, die notwendige Kita in Zernsdorf durch einen Dritten/freien Träger errichten und betreiben zu lassen). Die hohe Zahl der Enthaltungen belegt eindeutig, dass immerhin fünf Stadtverordnete des Hauptausschusses selbst erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Beschlussvorlage haben.
• Lt. Ausführungen von Herrn Böhm existiert gemäß aktueller Rechtsprechung kein Zeitvorteil bei der Variante 3 gegenüber den anderen Varianten, im Gegenteil!. Der Beschluss der SVV vom 09.10.2017 (Beschlussvorlage 40-17-178) muss folglich zurückgenommen werden. Die Zeche zahlt sonst der Steuerzahler, wenn die SVV ihren Beschluss vom 09.10. nicht revidiert und stattdessen erneut dem Votum des Hauptausschusses folgt!
• Natürlich bleibt es der SVV unbenommen, sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für alle drei Varianten mit inhaltlich und rechnerisch korrekten Zahlen, bezogen auf eine 30jährige „Laufzeit“, vorlegen zu lassen. Das vorliegende „Rechenwerk“ ist jedoch kompletter Unsinn und noch nicht einmal ansatzweise brauchbar, um Varianten betriebswirtschaftlich zu vergleichen.
• Zudem sollte/muss geprüft werden, ob es kommunale/oder veräußerte, also nicht-mehr-kommunale Bestandsbauten, im gesamten Stadtgebiet gibt, in denen zügig eine „Not-Kita“ als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer neuen Kita in der Undinestraße eingerichtet werden kann.
Begründung:
• Die vorliegende „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ ist vom Ansatz her falsch, also absoluter Unfug. Sie ist in sich nicht stimmig, enthält schwere Berechnungsfehler und gravierende inhaltliche Fehler, in vielen Punkten besteht zudem erheblicher Klärungsbedarf.
• Die „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ wurde lt. Überschrift „in Anlehnung an die Kostenvergleichsrechnung Neubau Kita Zernsdorf“ durchgeführt. Diese Kostenvergleichsrechnung liegt der SVV jedoch nicht vor, so dass sich die SVV kein Bild machen kann. Es fehlt also eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
• Die Stadt ist auf 30 Jahre gebunden, wenn sie für Zernsdorf mit einem Dritten/freien Träger einen ähnlichen Vertrag abschließt wie mit der AWO (Kita Am Kirchplatz). Berücksichtigt werden muss aber, dass sich der derzeitige Zuzug von Familien mit Kindern im Kita-Alter in Zernsdorf und benachbarten Ortsteilen nicht kontinuierlich so fortschreiben lässt. Ist die derzeitige „Kita-Kinder-Generation“ in die Grundschule übergewechselt und ziehen nicht ausreichend Familien mit kleinen Kindern nach, muss die Stadt über eine andere Nutzungsmöglichkeit für das (ggf. dann von einem Dritten/freien Träger) errichtete Gebäude in der Undinestraße nachdenken und entscheiden können. Eine solche Entscheidung ist aber nur möglich, wenn die Kita kommunal errichtet wird.
Ein weiterer Hinweis von Herrn Böhm aus Niederlehme:
´Das gilt übrigens auch für erhöhten Platzbedarf. In diesem Fall könnte die Stadt einen eigenen Baukörper auf eigenem Grund unproblematisch erweitern (im Rahmen des Baurechts natürlich). Diese Möglichkeit bliebe ihr in der Erbpacht/Mietvariante verwehrt. Sie muss dann auf einem anderen Grundstück neu bauen.`
• Eine Kita ist auch vor allem ein „Lernort“ für die Kinder. Auf die pädagogische Qualität eines solchen Lernortes bei einem Dritten/freien Träger hat die Stadt jedoch kaum Einfluss (außer über die Kita-Aufsicht bei anhaltenden und gravierenden Personalschlüssel-Verstößen!).
• Gemäß Anhörungsergebnis des Ortsbeirates Zernsdorf lehnt der Ortsbeirat einstimmig ohne Enthaltung die Vergabe des Kita-Baus und -betriebes an einen Dritten/freien Träger ab. Ohne zwingende Gründe sollte die SVV nicht einfach so dieses einstimmige Votum des Ortsbeirates ignorieren.
• Der Ortsbeirat Zernsdorf empfiehlt, wegen des erheblichen Mangels an Kita-Plätzen die Kita kommunal im „beschleunigten Verfahren“ (wie bei der Grundschule in Senzig) errichten zu lassen. Was spricht dagegen?
• Es müssen unverzüglich Möglichkeiten zur Einrichtung einer „Not-Kita“ für den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer neuen Kita in Zernsdorf geprüft werden (Rechtsanspruch auf Kita-Platz!).
Das Bürgerhaus Zernsdorf z. B. ist in kommunalem Eigentum. Der Trägerverein führt jedoch wenig/kaum noch Veranstaltungen durch, die das gesellschaftliche Miteinander der Zernsdorfer tatsächlich fördern. Überwiegend ist das Gebäude leer. Hier sollte geprüft werden, ob sich angesichts des akuten Bedarfes an Kita-Plätzen übergangsweise eine Kita einrichten ließe, wenn es rechtlich und vom Bau des Hauses her möglich ist und sich die Kosten dafür in einem wirtschaftlich einigermaßen vernünftigen Umfang bewegen.
Das Gelände in Uckley z. B. ist zwar von der Stadt verkauft worden, ist aber ungenutzt (Auskunft des Hausmeisters). Hier könnte man prüfen, ob Teile der als Flüchtlingsunterkunft sanierten Gebäude als „Not-Kita“ genutzt und ggf. vom jetzigen Eigentümer gemietet werden können. Das gilt analog auch für das von der Stadt verkaufte Gelände mit leer stehendem Gebäude an der Friedensaue in Zernsdorf etc.