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... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Dieselskandal: BGH verurteilt Volkswagen erstmals zu Schadensersatz
Potsdam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Volkswagen heute erstmals wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verurteilt. So muss der Konzern den manipulierten PKW des Klägers zurücknehmen und diesem dafür eine Entschädigung in Höhe von 28.257,74 Euro zahlen. “Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht. Heute haben wir Geschichte geschrieben”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt.
Das sind die Hintergründe des BGH-Falls
In dem Fall ging es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun und verurteilte Volkswagen wegen bewusst sittenwidriger Handlung.
“Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG Koblenz bestätigt, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug bis zuletzt bestritten hat. Damit konnten wir von Goldenstein & Partner einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:
“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!”
“Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben nun die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können. Sie müssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat. Über die Musterfeststellungsklage von VW hätte er hingegen nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten.
Zukünftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen. In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche Entschädigungen ihnen zustehen. Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert. Wir von Goldenstein & Partner raten sämtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen dazu, sich bezüglich ihrer Rechtsmöglichkeiten beraten zu lassen.”
Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen
Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.
Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Der Dieselskandal vor dem BGH: Alle wichtigen Fragen und Antworten
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 21.000 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Potsdam. Morgen wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit dem Dieselskandal auseinandersetzen. Doch worüber urteilt der BGH genau und welche Folgen hat die Entscheidung? Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Claus Goldenstein nachfolgend. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die rund 21.000 Mandanten in der Sache vertritt und auch für den BGH-Fall verantwortlich ist:
1. Worum geht es in dem Verfahren?
2015 wurde öffentlich, dass Volkswagen in Diesel-Modellen mit dem Motor EA 189 illegale Abschalteinrichtungen installierte. Dadurch haben die Fahrzeuge in Testsituationen einen geringeren Schadstoffausstoß vorgegeben, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. In der Folge musste der Wolfsburger Konzern weltweit mehr als elf Millionen Autos zurückrufen – allein in Deutschland waren es rund 2,4 Millionen Fahrzeuge. Die betroffenen PKW haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Zudem wurden seitdem in einigen deutschen Städten Fahrverbotszonen für bestimmte Dieselfahrzeuge eingerichtet.
Während der Konzern die Fahrzeughalter aus den USA bereits nach kurzer Zeit entschädigte, herrscht in Deutschland noch keine Rechtssicherheit. Obwohl nahezu sämtliche Gerichte hierzulande in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden, fehlt bislang ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Daran könnten sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren.
Dies ändert sich jedoch am 5. Mai, wenn ein Fall unserer Kanzlei Goldenstein & Partner als erstes Dieselskandal-Verfahren vor dem BGH verhandelt wird. Dabei geht es um einen manipulierten VW Sharan, der im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft wurde. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 25.616,10 Euro nebst Zinsen für die Rückgabe seines manipulierten PKW zu. Zu diesem Zeitpunkt war es das erste stattgegebene Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG.
Volkswagen und auch wir von Goldenstein & Partner legten Revision gegen das Urteil ein. VW, weil der Konzern die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und den Schaden weiterhin bestreitet und wir, weil sich die bisherige Laufleistung des Fahrzeuges negativ auf die Entschädigungssumme auswirkte.
2. Was muss der Bundesgerichtshof entschieden?
Am 5. Mai wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein für alle Mal klären, ob Volkswagen sich bei dem Einbau von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen sittenwidrig verhalten hat. Sollte der BGH dieser Auffassung folgen, müssen die verantwortlichen Richter zudem entschieden, in welcher Form der Konzern seine betroffenen Fahrzeughalter dafür entschädigen muss.
Zu der Zusammensetzung der Entschädigungen im Dieselskandal gab es bereits zahlreiche Urteile und Hinweisbeschlüsse von deutschen Gerichten. So urteilten einige Gerichte, dass sich die individuelle Laufleistung jedes Fahrzeugs negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt, da das Fahrzeug trotz des Betruges genutzt wurde.
Die Höhe dieser sogenannten Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Letztere wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine Maximalleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich nur die Hälfte des Kaufpreises.
Allerdings sind sich nicht alle deutschen Gerichte bezüglich dieser Nutzungsentschädigung einig. So gab das Oberlandesgericht in Hamburg beispielsweise kürzlich bekannt, dass die Nutzungsentschädigung nur bis zur Aufforderung zur Rückabwicklung durch Volkswagen gelten solle. Schließlich wollen die Halter ihre Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt eindeutig nicht mehr fahren. Das damit verbundene Gerichtsverfahren zwingt sie jedoch dazu, den PKW noch mehrere Monate weiterhin zu nutzen.
Einige Gerichte halten eine Nutzungsentschädigung zudem generell für nicht rechtens. Das Landgericht Potsdam hat dem Halter eines VW-Passats beispielsweise den vollständigen Kaufpreis seines PKW als Entschädigung zugesprochen. Nun wird der BGH entscheiden müssen, wie verbraucherfreundlich das Gericht sich in dieser Angelegenheit positioniert.
Neben dem möglichen Abzug einer Nutzungsentschädigung wird sich der BGH zudem dazu äußern, ob dem Kläger Verzugszinsen zustehen, die die Entschädigungssumme erhöhen. In der vorherigen juristischen Instanz sprach das Oberlandesgericht Koblenz dem Kläger diese Zinsen zu.
3. Wann wird ein Urteil erwartet?
Das Urteil wird wahrscheinlich noch am 5. Mai 2020 verkündet. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidung erst einige Tage oder auch Wochen später mit der Öffentlichkeit teilt.
4. Was bedeutet das Urteil?
Insgesamt wird das BGH-Urteil für sämtliche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen relevant sein, denn der Bundesgerichtshof wird erstmals seine finale Rechtsauffassung zu diesem Thema mit der Öffentlichkeit teilen. Zukünftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Urteilen im VW-Dieselskandal auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen.
Da es in dem behandelten Fall um einen Volkswagen-PKW mit einem EA 189-Motor geht, wird das Urteil zunächst für diesen Motortyp endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut – auch in Fahrzeugen der Hersteller Audi, Skoda, Seat und Porsche. Fahrzeughalter können in ihrem Serviceheft prüfen, ob der Motor EA 189 in ihrem Auto verbaut wurde. Im Normalfall ist diese Information auf der ersten oder letzten Seite des Heftes eingetragen.
5. Wie wird das Urteil vermutlich ausfallen?
Sämtliche Experten gehen davon aus, dass der BGH ein verbraucherfreundliches Urteil fällen wird und eine sittenwidrige Täuschung durch VW bejaht. Wir von Goldenstein & Partner sind davon ebenfalls überzeugt, denn bislang urteilen 20 der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland dementsprechend. Auch der BGH hatte bereits in einem Hinweisbeschluss in einem Verfahren aus Gewährleistungsansprüchen gegen einen Händler angedeutet, sich verbraucherfreundlich zu positionieren und die Abschalteinrichtung als Mangel zu bewerten.
6. Hat das Urteil Einfluss auf den VW-Vergleich in der Musterfeststellungsklage?
Nein. Die Musterfeststellungsklage, an der sich rund 260.000 berechtigte VW-Halter beteiligt haben, wurde mit dem Vergleich mit VW beendet. Das Urteil des BGH wird dementsprechend keinen direkten Einfluss auf die Musterfeststellungsklage haben. Allerdings haben sämtliche Teilnehmer der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, ihre Rechte bis Mitte Oktober 2020 individuell durchzusetzen, wenn sie den Vergleich nicht akzeptiert haben.
Für diese Fahrzeughalter ist das Urteil daher relevant, denn im Anschluss wissen sie, welche Entschädigung ihnen zusteht. Sollte der BGH sein Urteil zudem bereits am 5. Mai verkünden, können sämtliche MFK-Teilnehmer, die den Vergleich erst ab dem 21. April angenommen haben, ihre Entscheidung widerrufen. Für das Angebot gilt nämlich die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Während VW im Rahmen des Vergleichs eine Entschädigung in Höhe von durchschnittlich 3.167 Euro pro Fahrzeug bietet, sind über Einzelklagen deutlich höhere Entschädigungen möglich. Nicht selten setzen wir von Goldenstein & Partner Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro durch. Im Gegenzug dürfen unsere Mandanten ihre manipulierten Fahrzeuge an VW zurückgeben. Das ist in dem Vergleichsangebot trotz der enormen Wertverluste von Dieselskandal-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht vorgesehen.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen und im Zweifel von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Gern beraten wir sämtliche Teilnehmer der Sammelklage kostenfrei bezüglich ihrer Rechte.