Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
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BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
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Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
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Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Wenn SUV unter die Räder kommen
Lastenräder sind als Alternative zum Auto aus unseren Städten nicht mehr wegzudenken. In puncto Sicherheit und Regulierung gibt es aber noch reichlich Luft nach oben


SUV sind beliebte Auto-Gattungen. Damit zeugen diese Nutzer allesamt von praktischer Intelligenz: Da sich unter ihnen viele Eltern mit Kindern gesellen, ist der SUV prädestiniert für Transportaufgaben aller Art – bis hin zur Fahrt in den Kindergarten oder in die Schule. Und unter diesem Sammelbegriff tummeln sich so brave Fahrzeuge wie ein Opel Crossland oder VW T-Roc. Die Macans, Q 5 oder GLE’s sind zwar oft auffälliger, aber gar nicht so häufig anzutreffen auf Deutschlands Straßen.
Und wenn’s politisch völlig korrekt zugehen soll, wird auf den „Zweitwagen“ umgesattelt: den SUV unter den Rädern. Dieser Abstieg ist für viele der Aufstieg: in die Upper Class der Radfahrenden. Lastenräder boomen: Bereits 2019 verzeichnen die Hersteller solcher Gefährte einen Zuwachs auf 76.000 Einheiten – allein in Deutschland. Cargobike-Hersteller gaben in einer anonymen Umfrage der European Cargo Bike Industry Survey für 2018 bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von über 50 Prozent an.
Dabei können Kunden zwischen hecklastigen oder frontlastigen Lastenrädern wählen – mit beachtlicher Ladekapazität. Immerhin offerieren sie Laderäume, die nahe an das Kofferraumvolumen eines Autos heranreichen. Bis zu vier Kinder können je nach Ausführung transportiert werden, und damit ist eine Zuladung bis zu 200 kg zulässig. Da ist der Ruf nach motorischer Unterstützung nicht weit: Akkus mit bis zu 500 Watt/h sind auf Wunsch erhältlich, um aus den Lastenfahrrädern ein richtig komfortables Gerät auch für weitere Strecken zu machen.
Das Einsteigermodell Babboe City-E schlägt mit 2.749 Euro zu Buche. Beim Urban Arrow, einem unter trendbewussten Eltern derzeit sehr beliebten E-Bike, muss man 4.750 Euro auf den Tisch legen. Es geht aber noch deutlich mehr.
Mit ihrer Höhe, Breite und Länge füllen diese Gefährte gängige Fahrradwege aus, sodass sie sich notwendigerweise schnell Platz auf den Straßen verschaffen (müssen) und sich im Straßenkampf in den Städten wiederfinden. Ihr Sicherheitspolster sind die Knautschzonen der Autofahrer, deren Bremsbereitschaft und Umsicht. Und das in mittlerweile vielen Fahrschulstunden erworbene Wissen um Anhalteweg, Toter Winkel oder „Holländischer Griff“.
Denn sicherheitstechnisch strafen sie die jahrzehntelangen Bemühungen aller Experten, Verbände sowie Autoentwickler Lügen: Die aus Stahlrohren und Holzbeplankung geformten „Fahrgastzellen“ sind im Falle einer Kollision ein Hohn. Die Gurte wirken lediglich als Placebo: „Zu schmal, ungepolstert und unzureichend fixiert“ so das Resumee des Autotesters Albert Königshausen in der Sendung „Vox – Das Auto-Magazin“. Er bemängelt zudem die mangelhafte „Straßenlage“ der dreirädrigen Fahrzeuge: „Wer hier unbeladen mit 20 km/h und schneller unterwegs ist, erlebt ein völlig indifferentes Fahrverhalten“, so sein erschreckendes Resumee. Die einspurigen Räder schneiden in diesem Punkt deutlich besser ab. „Aber bei diesen wirkt das Lenkverhalten in beladenem Zustand taumelig.“ Das ist konstruktiv bedingt. Lob ernten die Räder hinsichtlich ihrer Bremsleistung: „Doch Vorsicht“, mahnt Königshausen. „Wer das erste Mal damit unterwegs ist, muss deren Bremsleistung einkalkulieren.“ Wenn nicht, landet der Fahrer neben dem Sattel. Respekt vor der Technik und ihren Defiziten ist also dringend geboten.
Im umgekehrten Verhältnis steht jedoch das Verhalten vieler dieser Radfahrenden: Sie fordern gern ihr selbst erklärtes Recht, überqueren Kreuzungen bei Rot oft über den Fußgängerweg und erfreuen sich über die Zeitersparnis mit ihren Alternativ-Mobilen. Dass sie dabei öfter Fußgänger schocken, einspurige Fahrräder gern an den Rand drängen und Autofahrern zuweilen den Angstschweiß auf die Stirn treiben, nehmen sie in Kauf: Sie wähnen sich immer auf der richtigen, weil moralisch besseren Seite. Da spielt es keine Rolle, dass diese Räder ein völlig anderes Handling, Bremsverhalten und Ablenkungspotenzial haben, als „normale“ Räder.
Weil sich der Nachwuchs im Frontkoffer zwangsläufig im Fokus des Chauffeurs befindet, ist dessen Aufmerksamkeit zumindest zweigeteilt: Ein Blick gilt dem Nachwuchs, ein zweiter dem Verkehrsgeschehen. Einen Führerschein braucht es nicht; für Mofa, Roller, Motorrad und Pkw ist er ein Muss, in Hamburg und anderen Städten wird er sogar für Hundehalter gefordert.
Wer sich in Sachen Lastenräder umschaut, entdeckt Erstaunliches: Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Wer mit dem Lastenrad unterwegs ist, hat also die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Radfahrer. Aber er lebt verkehrstechnisch auf großem Fuß (siehe unten).
Kurios: Eine feste rechtliche Begrenzung des Gesamtgewichts von Lastenrädern gibt es nicht. Wachsweich ist auch diese Formulierung: Allerdings „darf die Ladung den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigen“.
Lastenräder, egal wie groß sie sind, dürfen im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen:
• Radwege und für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen, Busspuren, Gehwege und Fußgängerzonen benutzen. Die Gesamtbreite der „Dreiräder“ sprengt jedoch die ursprünglich für diese Regelung angedachte Voraussetzung: Nicht selten müssen entgegenkommende Autos den Rückwärtsgang einlegen, um diesen Gefährten den Vortritt zu lassen.
• an wartenden Autos am rechten Fahrbahnrand langsam vorbeifahren.
• Parken und Halten auf dem Gehweg (wenn Fußgänger nicht behindert werden) und genau wie Kraftfahrzeuge am Fahrbahnrand (aber nicht unbeleuchtet bei Dunkelheit) sowie auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Parkschein. Für diese Pullmann-Versionen bedarf es denn auch vollwertiger Pkw-Stellplätze – an Abstellplätzen für Räder wirken sie nicht nur deplatziert, sondern auch hier überragen sie ihre Schmalspur-Kollegen bei Weitem.
• Bei entsprechender Ausschilderung gilt die „Radwegebenutzungspflicht“. Allerdings sind mehrspurige Lastenräder davon ausgenommen, wenn die Breite des Radweges nicht ausreicht.
• Beim Be- und Entladen in Ladezonen mit eingeschränktem Haltverbot auf der Fahrbahn gelten die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge: Halten zum zügigen Be- und Entladen ist erlaubt, wenn Gewicht und Menge des Transportgutes die Beförderung durch ein Fahrzeug verlangen.
• In Fußgängerzonen erlaubt die Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei“ (meist zeitlich befristet) auch gewerblichen Lieferverkehr mit Fahrrädern und Lastenrädern. Sollte die Beschilderung nur Kfz-Verkehr freigeben, wäre das eine anfechtbare Einschränkung. Bei Zusatzbeschilderung „Fahrräder frei“ ist der gewerbliche Lieferverkehr mit Fahrrädern und Lastenrädern unabhängig von Lieferfenstern ganztägig erlaubt. Anders als beim Be- und Entladen zählt zum Lieferverkehr auch die Beförderung kleiner und leichter Waren.
Es liegt auf der Hand, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Denn die Entwicklung dieser Mobile hat gewissermaßen die gängige Rechtsverordnung überrollt.
Solange jedoch eine Wildwest-Mentalität vorherrscht, sind klare Regeln, strikte Kontrolle und eine möglichst hohe aktive und passive Sicherheit bei Radfahrern generell erstes Gebot.
Bei Fahrradkontrollen an mehreren Orten in Neuruppin und Rheinsberg hat die Polizei im Mai 2020 zum Beispiel zahlreiche Verstöße gegen die Verkehrsregeln geahndet. Am Aktionstag richteten die Beamten ihren Fokus insbesondere auf das Benutzen von Radwegen in unzulässiger Richtung sowie das Befahren von Gehwegen.
Innerhalb von sechs Stunden kontrollierten Polizisten insgesamt 184 Radfahrer sowie neun PKW-Fahrer und sprachen sie auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung an. In 71 Fällen wurde ein Verwarngeld erhoben. In den meisten Fällen waren Radfahrer auf der falschen Straßenseite unterwegs. Ganz nebenbei: Nicht selten beobachtet die Polizei Radfahrende, die virtuos während der Fahrt E-Mails checken und auch beantworten ...
Dass man es hier mit einer Art modernem Darwinismus zu tun hat, davon ist auch Bernd Irrgang überzeugt.
Denn der 73-jährige Vorsitzende des Bundes der Fußgänger macht sich Sorgen um die Zukunft des Gehwegs. „Auf dem Bürgersteig findet ein Verdrängungswettbewerb statt, bei dem der Fußgänger zunehmend zu kurz kommt“, sagt er. Das Verkehrsministerium lege die Priorität darauf, in den Innenstädten – wegen der Diskussionen über CO2-Belastung – zunehmend auf umweltfreundlichere Mobilitätsformen als das Auto zu setzen.
Irrgang kritisiert dabei vor allem ein Verkehrsmittel, das in den vergangenen Jahren stetig an Beliebtheit gewonnen hat: das Fahrrad. „Es liegt in der Natur des Radfahrers, dass er 90 Prozent der für ihn geltenden Regeln ignoriert“, sagt Irrgang. Es gehe immer darum, die kürzeste Strecke zu nehmen. „Damit trifft er den schwächsten Verkehrsteilnehmer, den Fußgänger.“
Fußgänger verunglücken im Straßenverkehr am häufigsten
Zugrunde liege eine Unsitte – nämlich: Wer bremst und absteigt, hat verloren. Deshalb wichen Radfahrer häufig auf den Gehweg aus. „Das schafft riesige Probleme“, sagt Irrgang. Er sieht vor allem die Gefahr, dass ältere Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht schnell reagieren können, dabei verletzt werden.
Tatsächlich ist der Fußgänger im Straßenverkehr besonders gefährdet. Pro zurückgelegtem Kilometer verunglückt er unter allen Verkehrsteilnehmern am häufigsten, zeigt eine Analyse des Versicherers Allianz.
Und Radfahrer rücken dabei durchaus in den Fokus. Der Konflikt Fuß-/Fahrradverkehr trage zehn Prozent zu allen verunglückten und ein Prozent zu allen getöteten Fußgängern bei. Allein zwischen 2001 und 2017 stieg zudem die Zahl der Verkehrsunfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern um sieben Prozent – bei insgesamt rückläufigen Unfallzahlen. Der „Unfallort Bürgersteig“ ist Zufluchtsort aller Arten von Fahrrädern. Und diese werden immer mehr. Und sie treffen zwangsläufig auf schwächere Verkehrsteilnehmer, die sich den Platz teilen. Mit fatalen Folgen: „Die Anzahl der Fahrradfahrer hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). „Da nehmen die Unfälle zwangsläufig zu.“
Ein typisches Beispiel: Wer an einer Haltestelle wartet und in einen Bus einsteigen will, muss oft einen Radweg überqueren. Nicht jeder ist reaktionsschnell genug, drohenden Gefahren auszuweichen. Hinzu kommt: Radfahrer bewegen sich in einem rechtferneren Raum, weil sie anonym unterwegs sind. Niemand kann sie zur Rechenschaft ziehen. Wären sie wie Autohalter und -fahrer an einem Nummernschild zu identifizieren, wäre ihr Verhalten deutlich moderater.
Keine Helmpflicht für Kinder in Lastenrädern
Angesichts solcher Tendenzen und vor dem Hintergrund notwendiger Schadstoffreduzierung ist die Ausweitung eines Radwegesystems und vieler Schnellradwege dringend geboten. Momentan hat man aber den Eindruck, dass das freie Spiel der Kräfte einfach Fakten schaffen soll: Autofahrer sollen sich dem Druck der Straße beugen und auf diese Art Mobilität verzichten. Dabei ist es gerade das Auto, das allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen eine komfortable und sichere Fortbewegung ermöglicht. Und oft genug die einzige, weil der ÖPNV schlecht ausgebaut ist. Eine Radfahrpflicht einzuführen, davon träumen vielleicht 27-jährige Mitglieder bestimmter Parteien und Verbände. 72-Jährigen bedeutet diese Vorstellung eher ein Alptraum – und oft das Aus ihrer individuellen Mobilität.
Dass es noch keine Helmpflicht für Radfahrer und Kinder im „Sozius“ der Lastenräder gibt, liegt im Übrigen am Interessenvertreter und Anwalt der Radfahrenden: dem ADFC. Er befürchtet bei Einführung dieses Sicherheitsstandards einen Rückgang der Akzeptanz fürs Radfahren. Lieber nimmt er Verletzungen – meist sogar schwere – in Kauf.
Mit einer Begündung, auf die man erst mal kommen muss: „Denn Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag. Hausputz und Gartenarbeit sind statistisch gesehen deutlich riskantere Tätigkeiten – und hier käme niemand auf die Idee, Schutzmaßnahmen gesetzlich vorzuschreiben.“
Außerdem seien sich Experten und die Bundesregierung seit Langem einig, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen, was weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten sei.
Das wäre ungefähr so, als ob Herstellern von E-Autos der Einbau von Airbags, Sicherheitsgurten, ABS und ESP erlassen würde – und diese als Option angeboten würden für den Fall, dass die Autos hauptsächlich für Fahrten zu sportlichen Betätigungen eingesetzt werden. Dann wären sie ein paar Tausender billiger, würden sich besser unters Volk bringen lassen und der Umwelt zugutekommen. Sondermodell: „Fitness & Nature“.
Dennoch gilt immer noch: Auch wer gesund stirbt, ist tot.
Fakten zur Last mit den Lastenrädern
Lastenräder dürfen bis zu 2,50 Meter hoch und sogar vier Meter lang sein. Während immerhin einspurige Räder einen Meter breit sein dürfen, verdoppelt sich die Verkehrsfläche bei mehrspurigen auf zwei Meter (je nach Rechtsauslegung gelten in diesem Fall sogar die größeren Abmessungen für Kraftfahrzeuge, d.h. 2,55 Meter Breite). Eine elektrische Tretkraftunterstützung bis 25 km/h mit einer Nenndauerleistung bis 250 Watt sowie eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird aufgefordert, die Regelungen für die Mitnahme von mehreren Kindern auf Fahrrädern (auch sogenannten Lastenrädern) in der StVO zu präzisieren. Dabei ist die Mitnahme von mehreren Kindern unter anderem auf einspurigen Fahrrädern zum Transport von Gütern oder Personen aufgrund der fahrphysikalischen Gegebenheiten dieser Fahrzeuge und der unberechenbaren Bewegungen von Kindern zu untersuchen und gegebenenfalls präziser zu regeln. Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen (Lastenräder), die für die Mitnahme von Kindern bis sieben Jahre konzipiert sind, sollten entsprechende Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen vorweisen. Vorhandene Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen müssen genutzt werden.
Mit der stetigen Entwicklung von sogenannten „Lastenrädern“ kommen auch Fahrzeuge (Fahrräder) auf den Markt, die für die gleichzeitige Mitnahme von mehreren Kindern unter sieben Jahren vorgesehen sind. Dabei existieren auch einspurige Fahrzeuge, auf denen im Bereich vor der fahrenden Person mehrere Kinder transportiert werden können.
Die geltenden Regelungen des § 21 Absatz 3 StVO decken derartige Verhaltensweisen nur unzureichend ab. Hier heißt es, dass auf Fahrrädern nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden dürfen, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt wird, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Diese Formulierung betrifft die Kindersitze, die vorn oder hinten auf gewöhnlichen Fahrrädern angebracht werden. Die Vorschrift zu den Radabdeckungen verhindert Fußverletzungen von Kindern, die bis in die sechziger und siebziger Jahre häufig waren, sie reicht aber nicht mehr aus.
Insofern sind zum Schutz der Gesundheit von Kindern klare Regelungen zur Mitnahme auf sogenannten „Lastenrädern“ zu definieren, die eine sichere Mitnahme ermöglichen.