Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen


Massenunfall - Gefahrenabwehr ernster nehmen
Nicht nur „Kasse machen“. Massencrash fordert Paradigmenwechsel: Statt Tempokontrollen konsequent auf die Sicherheitsabstände achten.
Acht Tote, 131 Verletzte, 82 beteiligte Fahrzeuge von denen 40 ausbrannten – der Massenunfall auf beiden Richtungsfahrbahnen der A19 bei Kavelstorf nahe Rostock am 8. April 2011 war einer der schwersten Autobahnunfälle der letzten Jahre. Ein heftiger Sandsturm hatte den Fahrern auf der Strecke unerwartet die Sicht genommen. Was dann genau passiert ist, weiß bislang niemand wirklich und es wird Wochen, wenn nicht Monate dauern, bis der Unfallverlauf geklärt ist. Doch obwohl ihnen jede gesicherte Kenntnis über das wahre Unfallgeschehen fehlte, waren Berichterstatter, Kommentatoren und kurz danach auch Sprecher von Parteien und Verbänden sowie zahlreiche „Experten“ bereits mit Ratschlägen zu Stelle, wie sich solche Unfälle verhindern lassen. Ein Tempolimit müsse her, so die fast einhellige Meinung. Denn an der Unfallstelle habe es schließlich keine Tempobeschränkung gegeben.
Generelles Tempolimit gefordert
Als Landesverkehrsminister Volker Schlotmann (SPD) gleich nach dem Unfall erklärte: „Man kann nicht jeden Unfall durch Verkehrsregeln verhindern. Wir müssen aber darüber reden, ob und wie Tempolimits zu mehr Sicherheit beitragen können“, wurde in den Medien schnell die Forderung nach einem allgemeinen Tempolimit auf Autobahnen erhoben. Bereits drei Tage nach dem Massenunfall musste sich Bundesverkehrsminister Ramsauer laut dpa vorwerfen lassen: „Verkehrsminister Peter Ramsauer will auch nach der schweren Massenkarambolage bei Rostock keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einführen“. Und „Ramsauer schließt nach der verheerenden Massenkarambolage bei Rostock ein generelles Tempolimit aus“, las man bei AFP. Kein Wort mehr von einer Diskussion - das allgemeine Tempolimit wurde als einzige Lösung gesehen.
Drei Meldungen und keine richtig
Doch der Versuch mit der plakativen Meinungsmache ging ins Leere. Zwar meldete Bild.de bereits am 11.04.: „Zuvor gab es keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Strecke – jetzt gilt dort Tempo 80.“ Bei Spiegel-Online las man am 13. April „Behörden verhängen nach Massen-Crash Tempolimit“ und zur Erklärung: „Ein Tempolimit soll weitere Unfälle auf dem Autobahnabschnitt verhindern. Nach Angaben der Autobahnmeisterei wurde an der Unfallstelle südlich von Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert. Die Beschränkung gelte auf einer Strecke von etwa einem Kilometer. Wie lange das Tempolimit bestehen bleibt, sei noch unklar.“ Einen Tag später hieß es bei ntv: „Auf der Unfallstrecke in Mecklenburg-Vorpommern galt kein Tempolimit. Das ist mittlerweile anders: Jetzt darf hier nur noch 100 km/h gefahren werden. Die Schilder stehen schon.“
Wieder freie Fahrt – und das ist richtig
Doch keine dieser Meldungen ist richtig. Zwar habe es wegen Sandverwehungen und Ausbesserungsarbeiten an der Strecke für kurze Zeit auf einem kürzeren Streckenabschnitt ein Tempolimit von 80 km/h gegeben erklärte das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern bereits am 13. April auf Anfrage. Zugleich kündigte es für die nächsten Tage dessen Aufhebung an, die mit Datum vom 19. April auch bestätigt wurde. Kurzum: Es gibt keinerlei Tempolimits und es herrscht wieder freie Fahrt an der Unfallstelle. Und das ist nur konsequent und richtig. Denn abgesehen davon, dass es Autofahrer sehr verunsichert hätte, wenn auf freier Strecke ohne erkennbaren Grund plötzlich ein Tempolimit gegolten hätte, gab es nach bisheriger Kenntnis keinerlei triftigen Grund, den Massenunfall als Anlass für ein Tempolimit zu nutzen. Denn alles spricht dafür, dass es sich bei dem Sandsturm um ein Ereignis handelte, dem mit gesetzlichen Regelungen wie einem Tempolimit nicht zu begegnen ist.
Tempolimit wäre völliger Unsinn
Das allerdings bedeutet nun keinesfalls, dass die an der Unfallstelle gefahrenen Geschwindigkeiten situationsbedingt nicht zu hoch und die dabei eingehaltenen Sicherheitsabstände ausreichend waren. Im Gegenteil, vieles spricht dafür, dass angesichts der starken Sichtbehinderung zu schnell und auch mit zu geringem Sicherheitsabstand gefahren wurde – ob fahrlässig oder in Fehleinschätzung der Situation, muss noch geklärt werden. Doch wie man sich in einer solchen Situation konkret verhält, das muss man als Fahrzeuglenker situationsbedingt blitzschnell entscheiden – ein gesetzlich verordnetes Tempolimit hilft dabei beim besten Willen nicht. Und deshalb wäre eine Tempobegrenzung allein wegen des Unfalls völliger Unsinn und durch nichts begründbar.
Zu geringe Sicherheitsabstände das Problem
Trotzdem könnte man aus dem Massenunfall auf der A19 eine Menge lernen. Denn wer viel unterwegs ist, erlebt es tagtäglich, dass insbesondere auf Autobahnen mit viel zu geringen Sicherheitsabständen gefahren wird. Das aber bedeutet in der Praxis, dass man dann, wenn man in einer Notsituation eine richtige Notbremsung vornimmt, immer damit rechnen muss, dass ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt, weil dessen Fahrer nicht genügend Abstand hält und damit auch nicht genügend Zeit für eine sichere Reaktion hat. Das aber ist eine nicht hinnehmbare Gefahr, die erheblich größer ist als die Gefahren, die durch reine Tempoüberschreitung drohen.
Höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel
Trotzdem konzentrieren sich die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen insbesondere auf Autobahnen und auch auf Landstraßen vorrangig auf Tempokontrollen. Denn hier ist von den verantwortlichen Stellen viel in modernste und teure Messtechnik investiert worden, die sich nun schnellstens amortisieren muss. Und so wird konsequent „Kasse gemacht“ und wo immer möglich gelasert und geblitzt – und das auch immer wieder an Stellen, an denen Tempoüberschreitungen für die Verkehrssicherheit eher unbedeutend sind. Deshalb wird es höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel nach dem Motto: Gefahrenabwehr ernster nehmen als „Kasse machen“! Das heißt in der Praxis: statt aufs Tempo konsequent auf die Sicherheitsabstände achten. Das spült mit Sicherheit nicht so bequem Geld in die Kassen wie Tempokontrollen, leistet dafür aber einen umso wichtigeren Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.
Grundregeln: Halber Tacho oder zwei Sekunden
Zwei einfache Grundregeln beschreiben, wie groß der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen mindestens sein muss. Die eine heißt: Sicherheitsabstand gleich halber Tacho – das heißt 50 Meter bei Tempo 100 und 75 Meter bei Tempo 150. Um diesen Abstand richtig einzuschätzen, kann man sich an den Leitpfosten am Fahrbahnrand orientieren, die auf Autobahnen einen Abstand von 50 Meter haben und auf Landstraßen von 25 Meter. Wem das Einschätzen von Entfernungen schwer fällt, der kann auch die Regel „Sicherheitsabstand zwei Sekunden“ anwenden. Denn ein Auto mit Tempo 100 fährt in zwei Sekunden 55,5 Meter, eines mit Tempo 150 in zwei Sekunden 82 Meter – das ist sogar ein wenig mehr als der doppelte Tachoabstand. Und diese Regel gilt bei jedem Tempo und ist doch eigentlich ganz einfach!