SEO-Tools von Seitwert | Analyse- & Monitoring Tool

Ukraine-Krieg ...

... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:

"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022

Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022

Spenden auch Sie

mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.

Spenden-Konto

GT - Norbert Gisder

IBAN

DE63100700240603798000

Verwendungszweck:

Spende für GT

GT in Zahlen:

Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur!

Mehr Zahlen und Fakten

Leser sagen zu GT: Sehr gut!

Das ist GT - mehr darüber

Golf in GT - mit Werner Schwarz

Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen

Aktuelle Meldungen für Golfer

Neue Golf-Produkte

BI KW e.V.

BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt.  lesen.

Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen

 

Dokumentationen:

Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen

Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen

Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen

Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen

Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen 

China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen

Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen

Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen

Alle Kontinente / Alle Länder

Öffnet internen Link im aktuellen FensterEuropa
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAsien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAfrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAmerika (Nord- und Mittelamerika)
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAmerika (Süd)
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArabische Länder
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAustralien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKaribik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterOzeanien - Südse 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntarktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterStaatenbündnisse der Erd 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAllgemeine Reiseinformationen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAjman
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAbchasien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAbu Dhabi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAfghanistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄgypten
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAlbanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAlgerien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAndorra
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAruba
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntarktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAngola
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntigua und Barbuda
Opens internal link in current windowArgentinien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArmenien 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAserbaidschan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄquatorialguinea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄthiopien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAustralien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBahamas
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBahrain
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBangladesch
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBelgien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBelize
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBhutan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBirma
Opens internal link in current windowBolivien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBosnien und Herzegowina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBotswana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBrasilien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBritish Guyana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBritish Virgin Islands
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBrunei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBulgarien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurkina Faso
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurma
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurundi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterChile
Öffnet internen Link im aktuellen FensterChina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCookinseln
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCosta Rica
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCôte d'Ivoire
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDänemark
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDeutschland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDschibuti
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDubai
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEcuador
Öffnet internen Link im aktuellen FensterElfenbeinküste
Opens internal link in current windowEngland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEritrea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEstland  
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEU
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFäröer
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFinnland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFrankreich
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFujaira
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGabun
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGambia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGeorgien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGhana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrenada
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGriechenland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrönland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGroßbritannien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuatemala
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuinea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuyana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHaiti
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHolland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHonduras
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHong Kong
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIndien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIndonesien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIrak
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIran
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIrland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIsland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIsrael
Öffnet internen Link im aktuellen FensterItalien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJamaika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJapan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJemen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJordanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKambodscha
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKamerun
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKanada
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKapverden
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKasachstan
Opens internal link in current windowKenia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirgisistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKiribati
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKolumbien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKomoren
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKongo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKorea  
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKorsika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKosovo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKroatien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKuba
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLaos
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLa Réunion
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLesotho
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLettland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLibanon
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLiberia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLibyen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLiechtenstein
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLitauen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLuxemburg
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMadagaskar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalawi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalaysia
Opens internal link in current windowMalediven
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMali
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalta
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMarokko
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMauretanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMauritius
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMayotte
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMazedonien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMexiko
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMoldawien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMonaco
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMongolei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMontenegro
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMontserrat
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMosambik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMyanmar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNamibia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNauru
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNepal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNeuseeland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNicaragua
Opens internal link in current windowNiederlande
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNiger
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNigeria
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNordkorea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNorwegen
Opens internal link in current windowOman
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÖsterreich
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPakistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPalästina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPalau
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPanama
Öffnet internen Link im aktuellen FensterParaguay
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPeru
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPhilippinen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPolen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPortugal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPuerto Rico
Öffnet internen Link im aktuellen FensterQatar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRas al-Khaima
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRéunion
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRuanda
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRumänien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRußland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSambia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSamoa
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSaudi Arabien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSharjah
Opens internal link in current windowSchottland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchweden
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchweiz
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSenegal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSerbien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSeychellen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSierra Leone
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSimbabwe
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSingapur
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSizilien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSlowenien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSlowakei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSomalia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSpanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSri Lanka
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Kitts and Nevis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Lucia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Maarten
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSudan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdossetien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdsudan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdafrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdwestafrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdkorea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSultanat Brunei Darussalam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSurinam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSwasiland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSyrien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTadschikistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTaiwan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTansania
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTasmanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschad
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschechien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschetschenien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterThailand
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTibet
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTogo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTonga
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTrinidad und Tobago
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTunesien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTürkei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTurkmenistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUganda
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUkraine
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUmm al-Qaiwain
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUNASUR - UNASUL
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUngarn
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUruguay
Opens internal link in current windowUsbekistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUSA
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVanuatu
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVatikanstaat
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVenezuela
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVereinigte Arabische Emirate
Opens internal link in current windowVietnam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWales
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWeißrussland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWestsahara
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZentralafrikanische Republik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZimbabwe
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZypern

Und auf keinen Fall vergessen:

Öffnet internen Link im aktuellen FensterDie Reiseapotheke

Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:

GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.

 

Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste 

Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Sie sind hier:  » Reise - Länder in GT » Eritrea - Index

Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Eritrea

Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.

Das Auswärtige Amt warnt vor:

  • Einreisen auf dem Landweg,
  • Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
  • dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
  • dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.

Allgemeine Reiseinformationen

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.

Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.

Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:

Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.

Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Ausreisesteuer

Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.

Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:

  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist

Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Reisedokumente

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).

Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige

Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.

Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.

Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.

Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.

Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.

Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.

Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.

Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.

Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).

Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Bei einer Ausreise über den Flughafen Kairo wird seit Mai 2011 der Nachweis einer Gelbfieberimpfung durch die ägyptischen Behörden verlangt, wenn der Reisende aus Eritrea kommt.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Dengue Fieber

Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,

ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).

Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.

Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss

 

Haftungsausschluss

 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Öffnet externen Link in neuem FensterQuelle und Aktualisierungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

 


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide

Eritrea, Visum, Reisen, Botschaft, Einreise, Staatsangehörige, Ausreise, Personen, Reisenden, Behörden, Reise, Asmara, Dschibuti, Auswärtigen, Auswärtige, Vertretung, Eritreas, Asmaras, Fieber, Amtes, Verstöße, Reiseerlaubnis, Besondere, Fragen, Staatsangehöriger, Gelbfieberimpfung, Gebäude, Medikamente, Häfen, Landeswährung, Tropenmediziner, Grenzgebiet, Bescheinigung, Deutschland, Kontaktaufnahme, Anlaufen, Insbesondere, Reisende, Aufenthalt, Hinweise, Sicherheitshinweise, Haftungsausschluss, Einreisen, Hauptstadt, Durchfallerkrankungen, Ankunft, Einzelfall, Monate, Grenze, Aufenthaltsdauer, Versorgung, Deutsche, Einreisebestimmungen, Touristenvisa, Monat, Entry, Medizinische, Aufenthalts, Wohnsitz, Infektionskrankheiten, Wasser, Auskunft, Erkrankung, Stich, Flughafen, Höhe, Gesetz, Chemoprophylaxe, Dengue, Hepatitis, Vorschriften, Erwachsene, Einfuhr, Geräte, Gepäck, Himbol, Malaria, Moskitonetz, Kleidung, Lebensjahr, Person, Kinder, Reisemediziner, Berlin, Risiko, Devisen, Mücken, Devisenvorschriften, Hinweis, Landesteilen, Kinderausweis, Notfall, Hafenanlagen, Behörde, Informationen, Schwierigkeiten, Reiseziel, Flughäfen, Straßenkreuzungen, Haftung