Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
Spenden auch Sie
mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.
Spenden-Konto
GT - Norbert Gisder
IBAN
DE63100700240603798000
Verwendungszweck:
Spende für GT
GT in Zahlen: Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur! Leser sagen zu GT: Sehr gut! |
Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
Alle Kontinente / Alle Länder
Europa
Asien
Afrika
Amerika (Nord- und Mittelamerika)
Amerika (Süd)
Arabische Länder
Australien
Karibik
Ozeanien - Südse
Arktis
Antarktis
Staatenbündnisse der Erd
Allgemeine Reiseinformationen
Ajman
Abchasien
Abu Dhabi
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Arktis
Aruba
Antarktis
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äquatorialguinea
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Belgien
Belize
Bhutan
Birma
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
British Guyana
British Virgin Islands
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burma
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dschibuti
Dubai
Ecuador
Elfenbeinküste
England
Eritrea
Estland
EU
Färöer
Finnland
Frankreich
Fujaira
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
Grönland
Großbritannien
Guatemala
Guinea
Guyana
Haiti
Holland
Honduras
Hong Kong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kapverden
Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Korea
Korsika
Kosovo
Kroatien
Kuba
Laos
La Réunion
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Nordkorea
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Qatar
Ras al-Khaima
Réunion
Ruanda
Rumänien
Rußland
Sambia
Samoa
Saudi Arabien
Sharjah
Schottland
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Sizilien
Slowenien
Slowakei
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts and Nevis
St. Lucia
St. Maarten
Sudan
Südossetien
Südsudan
Südafrika
Südwestafrika
Südkorea
Sultanat Brunei Darussalam
Surinam
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Tasmanien
Tschad
Tschechien
Tschetschenien
Thailand
Tibet
Togo
Tonga
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Umm al-Qaiwain
UNASUR - UNASUL
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
USA
Vanuatu
Vatikanstaat
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
Wales
Weißrussland
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zimbabwe
Zypern
Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:
GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.
Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Eritrea
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.
Das Auswärtige Amt warnt vor:
- Einreisen auf dem Landweg,
- Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
- dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
- dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.
Allgemeine Reiseinformationen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
- Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
- Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
- Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
- Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
- Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
- Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de
Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Bei einer Ausreise über den Flughafen Kairo wird seit Mai 2011 der Nachweis einer Gelbfieberimpfung durch die ägyptischen Behörden verlangt, wenn der Reisende aus Eritrea kommt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
● körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
● in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
● ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle und Aktualisierungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes