Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Saubere Luft für München: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht
Freistaat Bayern muss Luftreinhalteplan innerhalb eines Jahres fortschreiben und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte umsetzen.
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben einen entscheidenden Erfolg für die Verbesserung der Luftqualität in München errungen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat heute (29.6.2016) die schriftlichen Entscheidungen in den Verfahren der beiden Verbände gegen den Freistaat Bayern wegen der schlechten Luftqualität in der Landeshauptstadt München verkündet. Darin verpflichtet das Gericht den Freistaat dazu, wirksamere Maßnahmen als bislang zu ergreifen, um die Überschreitung der Grenzwerte durch Stickstoffdioxid (NO2) zu beenden.
„Die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Horst Seehofer und seine Umweltministerin Ulrike Scharf, die offensichtlich weiterhin Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhindern will. Wir werden die bayerische Regierung zwingen, Recht und Gesetz anzuwenden und zum Schutz der unter dem Dieselabgasgift NO2 leidenden Menschen Fahrverbote in München durchsetzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er betont, dass Käufer von Neuwagen nach diesem Urteil keine Dieselfahrzeuge erwerben sollten. Auch den Euro 6 Diesel-Pkw drohen Fahrverbote, da diese 20- bis 50-mal höhere Stickoxid-Emissionen haben als moderne Benziner.
Die DUH fordert den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München auf, im Nahverkehr Busse und Bahnen mit NOx-Filtersystemen sofort nachzurüsten. Für Taxis verlangt sie ein Verbot von Neuzulassungen der Dieselfahrzeuge ab 1.7.2017 und ab 2018 ein generelles Verbot für Dieseltaxis in München.
„Das Urteil ist ein Sieg für die Gesundheit der Menschen und führt dazu, dass München die Verkehrswende schneller und wirklich in Angriff nehmen muss. Aber auch der Freistaat Bayern ist gefragt. Stadt und Land müssen gemeinsam alles dafür tun, damit die NO2-Belastung schnell und nachhaltig zurückgeht. Dazu gehört zu allererst, dass die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Blauen Plakette geschaffen werden, mit der die Zufahrt von Fahrzeugen mit hohem Partikel- als auch Stickoxidausstoß beschränkt werden kann. Da dies Bundesrecht ist, müssen München und der Freistaat Bayern auf die Bundespolitik Druck ausüben. Erst dann erhält München die Möglichkeit, die Umweltzone zu verschärfen“, sagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.
Die DUH hatte bereits 2012 ein rechtskräftiges Urteil erstritten, nach dem der Luftreinhalteplan so geändert werden sollte, dass die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich gewährleistet werden kann. Aufgrund der dennoch anhaltend hohen Belastung mit Stickstoffdioxid und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat die DUH am 17. November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig hatte der ökologische Verkehrsclub VCD eine Klage auf Änderung des Luftreinhalteplans eingereicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat am 10. Mai 2016 über beide Verfahren verhandelt.
Mit den heutigen Entscheidungen bestätigte das Gericht sein Urteil aus dem Jahr 2012 und drohte gleichzeitig ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, wenn der Freistaat den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres fortschreibt. Weil die NO2-Belastung an den Messstellen Landshuter Allee und Stachus im Jahresmittel erheblich über dem seit 2010 gesetzlich festgelegten Grenzwert liege, sei der Freistaat Bayern verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten. Nach eigener Einschätzung könne die Schadstoffbelastung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) unter dem Grenzwert gesenkt werden. Nach Ansicht von DUH und VCD ist dies zu spät. Welche konkreten Maßnahmen der Freistaat Bayern zur Erfüllung der Pflichten aus dem Urteil vom 9. Oktober 2012 nun ergreifen muss, legt das Gericht nicht fest.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klagen von DUH und VCD eingereicht hatte, erklärte: „Die Taktik des Umweltministeriums, durch immer neue Gutachtenaufträge auf Zeit zu spielen, ist krachend gescheitert. Jetzt sind Maßnahmen gefordert, die etwas taugen, keine immer neuen Gutachten. Die Grenzwerte gelten seit mehr als 6 Jahren und sind einzuhalten. Das Umweltministerium braucht keine Zustimmung der Landeshauptstadt für die jetzt erforderlichen Maßnahmen. Denn die Verantwortung für einen Luftreinhalteplan liegt allein beim Ministerium.“
Hintergrund:
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Stuttgart und Berlin. Unterstützt wird die DUH in den Verfahren auf Luftreinhaltung von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.
Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten. Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Anträge in den Zwangsvollstreckungsverfahren betreffend die Städte Wiesbaden und Darmstadt zuletzt ab, nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz ein Zwangsgeld androhte.
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