Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
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BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
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Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
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Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
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Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

BND darf bald ausländische Journalisten überwachen - Scharfe Kritik von Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen fordert die Regierungsfraktionen im Parlament auf, den Entwurf für das neue BND-Gesetz unverzüglich zu überarbeiten und Journalisten vor Überwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst zu schützen. Mit dem aktuellen Entwurf, der am Freitag (8.Juli) erstmals im Bundestag beraten wird, soll der Bundesnachrichtendienst ausdrücklich die Erlaubnis erhalten, ausländische Journalisten zu überwachen. Statt die bisher schwammige Rechtslage zu korrigieren, hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Schutz für ausländische Journalisten komplett gestrichen und ist dabei, eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechtes auf Meinungs- und Pressefreiheit zu legalisieren.
Es ist ein Skandal, dass deutsche Politiker unseren Geheimdiensten erlauben wollen, ausländische Journalisten zu überwachen, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Bisher findet sich in jedem deutschen Überwachungsgesetz eine Ausnahmeregel für Journalisten. Im neuen BND-Gesetz aber ist an keiner einzigen Stelle ein Hinweis darauf zu finden, dass Journalisten nicht ausgespäht werden dürfen. Besonders Journalisten aus Nicht-EU-Ländern geraten damit in das Visier des Nachrichtendienstes. Offenbar betrachtet die Bundesregierung Pressefreiheit als ein deutsches Exklusivrecht, um das sie sich im Ausland nicht zu scheren braucht, sagte Mihr.
GRUNDRECHTSSCHUTZ ABHÄNGIG VON NATIONALITÄT
Mit der Reform (http://t1p.de/kx9z) will die Bundesregierung Menschen abhängig von ihrer Nationalität einen unterschiedlichen Grundrechtsschutz zusprechen: Deutsche darf der BND laut Gesetz nicht überwachen, Europäer nur eingeschränkt, Bürger von Drittstaaten hingegen immer dann, wenn dies die Handlungsfähigkeit Deutschlands sicherstellen oder Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung bringen kann. Journalisten geraten damit rasch in den Fokus der Geheimdienste, insbesondere wenn sie mit Informanten kommunizieren.
Eine Ausnahmeregel für Journalisten, wie sie etwa in Paragraf 3b des G 10-Gesetzes zu finden ist, fehlt im Entwurf für das neue BND-Gesetz komplett. Bisher war umstritten, ob diese Ausnahme auch für ausländische Journalisten gilt. Nun wird klargestellt, dass der BND Journalisten aus Nicht-EU-Ländern ungehindert überwachen darf, wenn dies im Interesse Deutschlands ist. Er könnte zum Beispiel Journalisten der New York Times belauschen, wenn sie sich vertraulich mit Politikern über Außen- und Verteidigungspolitik ihres Landes austauschen. Vor genau einem Jahr sorgte für Empörung, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA das Nachrichtenmagazin Der Spiegel abhört haben soll (http://t1p.de/voio). Nun soll dem BND gesetzlich erlaubt werden, genau dies im Ausland zu tun.
In Deutschland sind Journalisten aus gutem Grund vor einer solchen Überwachung durch den Staat geschützt, damit sie ihrer Kritik- und Kontrollfunktion uneingeschränkt gerecht werden können. Es ist völlig unverständlich, warum die deutsche Bundesregierung ausländischen Journalisten diesen Schutz verweigern will. Das Problem wird in Zukunft noch gravierender, weil der BND seine Erkenntnisse über ausländische Journalisten auch an ausländische Geheimdienste weiterleiten darf.
BLOGGER UND BÜRGERJOURNALISTEN UNFREIWILLIGE GEHILFEN DES BND
Neben der massiven Verletzung der Pressefreiheit ignoriert das neue BND-Gesetz auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999. Die Karlsruher Richter stellten damals klar, dass Telekommunikation auch dann schon dem Grundrechtsschutz unterliegt, wenn sie von Deutschland aus abgehört wird. (http://t1p.de/w295) Die Bundesregierung argumentiert dennoch, dass sich Ausländer außerhalb der EU nicht auf das Fernmeldegeheimnis aus dem deutschen Grundgesetz beziehen können.
Statt ausländischen Journalisten jeden Schutz vor Überwachung zu verweigern, wäre eine Korrektur der bisher schwammigen Rechtslage dringend nötig gewesen. Reporter ohne Grenzen hat bereits mehrfach kritisiert, dass auch das G 10-Gesetz nur Menschen vor Überwachung schützt, die berufsmäßig als Journalisten arbeiten, also damit Geld verdienen. Blogger, die in ihrer Freizeit de facto journalistisch tätig sind und damit Medienvielfalt im Interesse der Allgemeinheit sicherstellen, fallen zum Beispiel nicht darunter. In vielen Ländern ist dies ein gravierendes Problem: Gerade in autoritär regierten Staaten können kritische Menschen häufig gar nicht berufsmäßig als Journalisten arbeiten, weil sie Verfolgung fürchten müssen. Sie stellen in ihrer Freizeit als Aktivisten oder Bürgerjournalisten Öffentlichkeit her. Diese mutigen Aktivisten werden nun endgültig zu unfreiwilligen Steigbügelhaltern des BND, wenn sie mit Informanten kommunizieren, so Christian Mihr.
REPORTER OHNE GRENZEN VERKLAGT DEN BND
In diesem Zusammenhang hat Reporter ohne Grenzen den Bundesnachrichtendienst bereits verklagt und am 30. Juni 2015 eine Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die mündliche Verhandlung in Leipzig ist für den 14. Dezember angesetzt. (http://t1p.de/glgh > 6. Senat)
ROG wirft dem BND vor, den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern und Journalisten ausgespäht und die Arbeit von ROG damit massiv beeinträchtigt zu haben. Für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China ist ROG ein wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit vertraulichen Informationen wenden. Reporter ohne Grenzen hält die Überwachungspraxis des BND für unverhältnismäßig. (http://t1p.de/cjg1)
Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland derzeit auf Platz 16 von 180 Staaten.
Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/
Mehr über die neue BND-Affäre und den BND als Büttel der NSA
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