Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
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Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Mehr Demokratie zur EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bürgerklage hat Wirkung: Bundesverfassungsgericht geht von Kompetenzüberschreitung der EZB aus – Bundesregierung und Bundestag müssen auf Einhaltung von Mandatsgrenzen hinwirken.
Zu der vom Verein Mehr Demokratie initiierten Bürgerklage zu ESM und Fiskalvertrag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil für den 18. März 2014 angekündigt. Zugleich hat das Gericht einen Teil der Klage abgetrennt und zum ersten Mal in seiner Geschichte dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Inhaltlich bestätigt das Bundesverfassungsgericht die mit der Klage vorgetragenen Bedenken gegen das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB). Zugleich ist die Auffassung der Bürgerklage bestätigt, dass es der EZB an Legitimation für eine eigene Wirtschaftspolitik fehle. Auch sieht das Gericht in der Ankündigung der EZB, unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, eine klare Kompetenzüberschreitung der EZB.
Hinzu komme, dass die demokratisch legitimierten Organe der Bundesrepublik gehalten seien darauf hinzuwirken, dass die europäischen Organe sich eindeutig im Rahmen ihres europarechtlichen Mandats hielten. Dies gebiete auch das Grundgesetz.
Demnach haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen mit der Verfassungsbeschwerde einzuklagen. Dies war von Bundesregierung und Bundestag bisher vehement bestritten worden. „Zentralbanken haben große Macht, sind demokratisch nicht legitimiert und können von der Politik nicht kontrolliert werden. Dies ist demokratisch nur hinnehmbar, wenn sie bei ihrem klar begrenzten Mandat bleiben“, so der von Mehr Demokratie beauftragte Staatsrechtler Prof. Christoph Degenhart.
Mehr Demokratie sieht die Politik in der Pflicht: „Die Politik hat sich bisher als unfähig gezeigt, die nötigen grundlegenden Reformen zu beschließen, die mit der Übertragung von Hoheitsrechten auf europäische Institutionen verbunden sein müssen. Insbesondere muss das europäische Parlament mehr Rechte erhalten. Es geht nicht an, die europäische Zentralbank als Ersatz zu akzeptieren und sie Entscheidungen treffen zu lassen, die demokratisch nur das Europäische Parlament beschließen könnte. Unter der Behauptung, den Euro so retten zu können, bestimmen heute nicht legitimierte Finanzeliten auf Druck der Finanzmärkte über das Schicksal von Millionen Europäern und belasten sie einseitig. Das verändert Europa und trägt zu seiner Schwächung bei“, so Prof. Herta Däubler-Gmelin, die gemeinsam mit Degenhart die Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt. Der Konflikt zwischen schwachen und starken Euroländern sowie der Einfluss der Finanzmärkte und deren Regulierung blieben so weiter ungelöst.
Der Senat zeigt aber auch Wege auf zu einer möglichen unionsrechtskonformen Handhabung des OMT-Programms. Dies entspricht dem Gedanken einer Kooperation der Gerichte. Der Beschluss richtet sich also ebenso wenig wie die Bürgerklage gegen die europäische Integration. Nach Ansicht von Mehr Demokratie wird das Gericht den ESM und Fiskalvertrag selbst nicht mehr grundsätzlich in Frage stellen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Gericht auch hier ebenso klare verfassungsrechtliche Direktiven aufzeigen wird.
„Bereits mit dem heutigen Beschluss sind wesentliche Ziele unserer Verfassungsbeschwerde erreicht, die Stärkung demokratischer Legitimation und demokratischer Verfahren in Europa“, so Degenhart. Mehr Demokratie fordert in diesem Zusammenhang, dass bei zukünftigen Souveränitätsübertragungen an die EU die Wählerinnen und Wähler über obligatorische Referenden direkt mit einbezogen werden.
Hintergrund:
Im September 2012 hatte Mehr Demokratie gemeinsam im Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ mit Vollmacht von 37.000 Bürgerinnen und Bürgern die größte Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt eingereicht. Hintergrund der Beschwerde ist die zunehmende Entmachtung nationaler Parlamente und damit einhergehend auch der Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen passieren lassen und den Fiskalpakt nicht beanstandet. Ebenfalls im September hatte der Rat der Europäischen Zentralbank den OMT-Beschluss verabschiedet, worauf sich das Verfahren seit dem konzentriert hat.