Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

GTÜ-Ratgeber: Sicher in den Urlaub mit Dachbox und Radträger
„Achtung Autofahrer! Auf der A8 München Richtung Salzburg zwischen Anschlussstelle Irschenberg und Rosenheim liegt ein Fahrrad auf der linken Spur.“ Gefahrenmeldungen aus dem Verkehrsfunk wie diese häufen sich in der Urlaubszeit und sind ein Indiz dafür, dass die Bundesbürger zwar gern mit Sack und Pack verreisen, aber die Ladung, die nicht mehr ins Auto rein passt, allzu oft nur ungenügend sichern. Gerissene Spanngurte und Abwürfe von Rädern, Boards und Dachboxen sind häufig fatale Folgen purer Bequemlichkeit oder schlichten Unwissens. Denn vielen Verkehrsteilnehmern fehlt es an der Vorstellungskraft, welchen Belastungen das Ladegut am Auto durch Fahrtwind, Brems- und Lenkmanöver ausgesetzt ist. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt wichtige Tipps, damit das Gepäck am Auto die Fahrt zum Urlaubsort auch problemlos übersteht.
Der richtige Grundträger fürs Autodach
Ob Dach- oder Heckträger – moderne Autos benötigen nicht nur ein auf den Einsatzzweck optimiertes System für Räder oder Dachboxen. Vielmehr braucht man in aller Regel auch einen speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf. Nicht zuletzt dienen die individuellen Konstruktionen dazu, um Lack- und Blechschäden am Fahrzeug selbst zu vermeiden. Auch für die vermeintlich universellen Systeme zur Befestigung an einer Anhängekupplung gelten Einschränkungen. Darauf weist die GTÜ ausdrücklich hin.
Systeme für die Anhängekupplung müssen ein zusätzliches Kennzeichen tragen. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung darf nicht überschritten werden. Für Kupplungen aus Aluminium sind spezielle Träger notwendig. Die meisten hochwertigen Trägersysteme sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese Extra-Beleuchtung ist Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen durch den Träger oder dessen Ladung in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden. Den richtigen Dach- oder Heckträger samt Befestigung fürs eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften meist gar nicht so schwierig. Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln.
Auf Sicherheit mit Prädikat achten
Empfehlung der GTÜ: Verwenden Sie keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung. Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung „sicher“ ist. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig auch mit GS gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt. Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung nach § 22 StVO, wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Gewichte und Geschwindigkeit beachten
Selbstverständlich darf das Auto für den Urlaub nicht überladen werden. Aber was ist zu viel? Die mögliche Zuladung lässt sich zwar aus den Angaben im Fahrzeugschein als Differenz aus dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht errechnen. Die GTÜ weist aber darauf hin, dass die maximal zulässige Dachlast für Pkw nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100 Kilogramm. Dort steht in der Regel auch die zulässige Stützlast für die Anhängekupplung (meist in ähnlicher Größenordnung). Die Stützlast findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren.
Vermeintlich am großzügigsten lässt es sich bei Fahrradträgern an der Heckklappe rechnen, denn dort begrenzt die relativ hohe zulässige Achslast an der Hinterachse die Zuladung. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Grundsätzlich empfiehlt die GTÜ größte Vorsicht beim Fahren mit Dach- und Heckträgern. Denn es ändert sich das Fahrverhalten beim Lenken und Bremsen. Außerdem steigen der Kraftstoffverbrauch und die Seitenwindempfindlichkeit enorm an.
GTÜ-Tipp: Selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollten Sie möglichst nie die Autobahnrichtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreiten. Und überlegen Sie es sich besser zweimal, ehe sie zu viel aufladen. Besonders kritisch ist zum Beispiel die Beladung mit mehr als drei Fahrrädern, selbst wenn dabei die zulässigen Gewichtsgrenzen ordnungsgemäß beachtet werden.
Richtig Montieren und Rangieren
Ohne akkurate Sicherung von Träger und Ladung nützt das beste Produkt nichts. Montieren Sie also die Trägersysteme nur mit geeignetem Werkzeug und beachten Sie die möglicherweise vorgeschriebenen Anzugsdrehmomente des Herstellers beim Zusammenbau und der Anbringung am Fahrzeug.
Spannen Sie Zurrgurte niemals über scharfe Kanten und achten Sie vor deren Verwendung darauf, dass die Gurte keine Risse oder Schnitte aufweisen und auch sonst völlig unversehrt sind. Besonders geeignet sind Gurte mit sogenannten Ratschen, die sich solchermaßen zuverlässig und dauerhaft stramm spannen lassen.
Achten Sie darauf, dass bei Rädträgern die Befestigungsteile für den Fahrradrahmen wirklich formschlüssig anliegen, damit das gute Stück auch tatsächlich fest sitzt. Manchmal sind die Rohre nämlich zu dick oder zu dünn.
Beachten Sie bei der Verwendung von Dachboxen nicht nur die maximal erlaubte Dachlast für das Fahrzeug, sondern auch die maximale Beladung für die Box selbst.
Montieren Sie die Box für optimales Fahrverhalten möglichst mittig, selbst wenn man sie dann etwas schlechter beladen kann.
Montieren Sie die Box so, dass sie (bei Rechtsverkehr) gefahrlos von der rechten Seite aus beladen werden kann.
Verzurren Sie das Gepäck auch in der Box an den dafür vorgesehenen Ösen, damit es nicht während der Fahrt verrutschen kann.
Prüfen Sie unterwegs, ob Träger und Ladung noch stramm befestigt sind.
Sperren Sie alle vorgesehenen Schlösser vor dem Start grundsätzlich ab, nicht nur, um unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt zu verhindern, sondern auch, um Dieben das Handwerk zu erschweren.
Beim Parken an Beladung denken
Ein wichtiger Tipp der GTÜ-Experten zum Schluss: Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach oder am Heck. Sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen und das Rückwärtsparken ausgesprochen teuer werden.