Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Wiesbaden und Darmstadt – Verwaltungsgericht erlässt auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe Zwangsgeldandrohung gegen hessische Landesregierung
Grundlegende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in beiden Städten zu erwarten. Gericht gewährt Landesregierung nur neun bzw. zwölf Monate Frist und erklärt, zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bestehe ‚keine Alternative‘.
Berlin. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt durch Beschlüsse stattgegeben. Es hat dem Umweltministerium des Landes Hessen ein Zwangsgeld von 10.000,00 Euro angedroht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird. Dazu werden in beiden Städten Fahrverbote für Dieselautos sowie die Einführung einer City-Maut und eines Bürgerticket zu berücksichtigen sein. Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist. Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen besteht „keine Alternative“, so das Gericht.
„Die erstmalige gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Landesregierung ist eine Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen. Wiesbaden und Darmstadt werden nach dieser Entscheidung die ersten konsequenten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen müssen. Der Betrug der Automobilindustrie, mit vollem Wissen der Bundesregierung rechtswidrig Diesel-Fahrzeuge zu verkaufen, die auf der Straße die Abgasgrenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, rächt sich nun. Mit unseren Klagen auf Einhaltung der geltenden Luftschadstoff-Grenzwerte werden wir kurzfristig Fahrverbote für Diesel-Pkws in über zehn weiteren Städten Deutschlands durchsetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Bereits im Juli 2011 hatte die DUH gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingeleitet. Im Oktober des gleichen Jahres verpflichtete das Gericht das hessische Umweltministerium dazu, den geltenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben und darin Maßnahmen zur Verringerung der Belastung mit Stickstoffdioxid zu verankern. Doch auch vier Jahre nach diesem Urteil wird mit den derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor dem Jahr 2021 erwartet. Wegen Überschreitung des NO2-Grenzwerts in Darmstadt hatte die DUH im Februar 2012 den Rechtsweg beschritten. Am 5. September 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden müsse.
„Das Gericht leitet einen grundlegenden Wandel in der Verkehrspolitik ein. Und dies nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland. Saubere Luft ist ein begrenztes Gut, dies gilt es zu schützen. Schlimm genug, wenn die für eine saubere Luft zuständigen Umweltministerien dies seit Jahren ignorieren. Die Gerichte tun dies nicht. Andere Gerichte werden dem folgen, dies ist sicher“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertrat.
Das Gericht hat dem Land eine Frist von neun beziehungsweise zwölf Monaten gesetzt, um für beide Städte wirksame Maßnahmen vorzulegen und in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Da die Änderung des Luftreinhalteplans nur mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen kann, muss das Ministerium unverzüglich handeln, um die Frist einhalten zu können. Das Zwangsgeld von 10.000,00 Euro ist das höchste Zwangsgeld, das das Gesetz gegenüber Behörden vorsieht. Das Gericht verweist darauf, dass die Tatsache, dass das Geld in den allgemeinen Haushalt des Landes Hessen fließen würde und kein gesonderter Justizhaushalt existiert, eklatant rechtsstaatswidrig ist und „nicht die Mindestanforderungen der Europäischen Union an mögliche beitrittswillige Staaten hinsichtlich der hierfür notwendigen rechtsstaatlichen Verhältnisse“ erfüllt.
Die NO2-Emissionen, die in Wiesbaden und Darmstadt seit vielen Jahren zu einer anhaltend hohen Belastung führen, stammen zu etwa zwei Drittel aus dem Dieselverkehr. In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen.
Die Entscheidung des Gerichtes kommt zu einem Zeitpunkt, da das Europäische Parlament über die Zurückweisung eines durch Kommission und Mitgliedstaaten beschlossenen ergänzenden Messverfahrens im Rahmen der Neuzulassung von Pkw der Eurostufe 6 diskutiert. Der vorliegende Beschluss sieht vor, bei den geplanten Messungen im realen Betrieb der Fahrzeuge (RDE) dauerhaft eine Überschreitung des geltenden Grenzwertes von 80g/km Stickoxide (NOx) für Dieselfahrzeuge zuzulassen. Diese faktische Aufweichung des Grenzwertes stößt bei den Parlamentariern auf Widerstand. Ein juristisches Gutachten der Nichtregierungsorganisation Client Earth kommt zu dem Ergebnis, dass diese faktische Aufweichung geltenden Rechts nicht mit den Kompetenzen des sogenannten Komitologieverfahrens in Einklang steht. Die im Entwurf zugebilligte Überschreitung des Grenzwertes würde dafür sorgen, dass auch weiterhin Dieselfahrzeuge massiv zur hohen Belastung insbesondere der Innenstädte mit Stickoxiden beitragen und Grenzwerte vielerorts vor 2030 nicht eingehalten werden.
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Zuletzt hatte sie vor wenigen Wochen Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Die DUH will die zuständigen Behörden damit verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden und nach wie vor überschrittenen Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten.
Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt. Auch dort liegen rechtskräftige Urteile vor, die nicht umgesetzt werden. Die Zwangsvollstreckungsbeschlüsse für München und Reutlingen werden kurzfristig erwartet.
Unterstützt wird die DUH dabei von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth. Deren Anwalt Alan Andrews kommentiert die Entscheidung aus Wiesbaden: “This judgment leaves the car industry with nowhere to hide. They will have to clean up dirty diesel engines or face the wrath of drivers who find themselves banned from city centres. It also puts a marker down for our courts, showing that judges can and must step in to uphold our right to breathe clean air where Governments fail to do so. It should leave authorities in no doubt that all options to cut traffic fumes must be on the table. This is a shot in the arm for our ongoing case against the UK government and for other cases against toxic air pollution across Europe.”
Rechtskräftige Urteile, ebenfalls gegen das Land Hessen, liegen darüber hinaus für die Städte Limburg und Offenbach vor. Auch hier muss das Umweltministerium wirksame Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ansonsten wird die DUH auch in diesen Fällen mit der Zwangsvollstreckung beginnen.
Links:
Ein Hintergrundpapier mit Informationen zu allen Klagen und den betroffenen Städten sowie deren Luftqualität finden Sie unter l.duh.de/t1s9t. Die beiden Beschlüsse des VG Wiesbaden vom11.01.2016 (Az.: 4 N 1727/15.WI (2) und 4 N 1726/15. WI (2)) finden Sie unter l.duh.de/p130116.