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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


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Dauerstreit und Debatte in GT

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SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
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Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

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ZdK veröffentlicht Grundsätze für die Ausgestaltung von TTIP

GT rms
16.10.2015

Vor der 11. Verhandlungsrunde zwischen der EU-Kommission und der Regierung der Vereinigten Staaten zum Freihandelsabkommen TTIP hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) einen Katalog von sechs Grundsätzen veröffentlicht, an denen sich nach seiner Überzeugung die Verhandlungen und ihre Ergebnisse orientieren müssen, damit ein solches Abkommen sich positiv für die Menschen in den Partnerstaaten, aber auch in anderen Ländern, auswirken kann.

Diese Grundsätze machen deutlich, dass es nach Überzeugung des ZdK eines internationalen Handelssystems mit einem klaren Ordnungsrahmen bedarf, das neben dem Abbau von Handelshemmnissen auch eine Verpflichtung zu gemeinsam geteilten Werten und Standards enthält, die einer Liberalisierung des internationalen Handels vorgeordnet sind.

Grundsätzlich hält das ZdK in einer globalisierten Welt und im Sinne eines globalen Gemeinwohls multilaterale Handelsregime unter Beteiligung aller Staaten zur Gestaltung eines fairen Welthandels für prioritär und wünschenswert, heißt es in dem am Freitag, dem 16. Oktober 2015 in seinem Hauptausschuss verabschiedeten Papier. Auf dem Weg hierzu könnten bilaterale oder regionale Handelsabkommen unter bestimmten Bedingungen einen wichtigen Beitrag leisten.

Wichtigste und erste Voraussetzung für ein Gelingen von TTIP sieht das ZdK in einer möglichst großen Transparenz des Verhandlungsprozesses und in einem intensiven demokratischen Konsultationsprozess mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Ein offener Dialog und eine sachgerechte Diskussion könnten wieder Vertrauen und Akzeptanz für den Verhandlungsprozess schaffen.

Freihandelszonen, die allein eine Liberalisierung und Deregulierung der Märkte bezwecken, ohne internationale Standards der Humanität, der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit sowie die vorrangige Option für die Armen zu berücksichtigen, lehnt das ZdK ab. In diesem Sinne fordert das ZdK, das es durch TTIP zu keiner materiellen Absenkung der Schutzstandards in Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutzfragen kommen darf. Das Recht zur Beibehaltung und Festsetzung von hohen Schutzstandards durch die EU oder ihre Mitgliedstaaten in sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen sowie im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz müsse gegenwärtig und zukünftig gewährleistet sein.

Darüber hinaus müsse ein transatlantisches Freihandelsabkommen rechtsstaatlichen Standards und Verfahren genügen, so das ZdK. Ein privates Schiedsgerichtsverfahren lehnt es ab und fordert stattdessen die Einrichtung eines öffentlich bestellten Handelsgerichtshofs.

Des Weiteren müsse das Abkommen entwicklungspolitisch kohärent sein und Maßnahmen enthalten, die Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit des Wirtschaftens fördern.

Nicht zuletzt drängt das ZdK auf den Schutz der öffentlichen und sozialen Daseinsvorsorge und der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege sowie die Anerkennung des besonderen Schutzes kultureller Güter in Deutschland.

Das sagen die deutschen Katholiken zu TTIP

Für ein faires und zukunftsorientiertes Freihandelsabkommen – Wichtige Anforderungen an TTIP
16.10.2015

Den globalen Handel mit Waren und Dienstleistungen gerecht zu gestalten, ist zentral für die Förderung von wirtschaftlicher Entwicklung und die Schaffung von Wohlstand in allen Ländern weltweit. Die kirchliche Soziallehre betont, dass das Wirtschafts- und Handelssystem dem Menschen dienen muss und nicht umgekehrt. Für uns als Christinnen und Christen sind die Würde des Menschen, die Bewahrung der Schöpfung und die sozialethischen Grundsätze des Gemeinwohls, der Solidarität und Subsidiarität zentrale Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns. Auf dieser Basis begleitet das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) aufmerksam und kritisch die derzeitigen Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA. In diesem Papier werden Bedingungen formuliert, unter denen ein solches Abkommen sich positiv für die Menschen in den Partnerstaaten – aber auch in anderen Ländern – auswirken kann.

Handelsabkommen müssen nach unserem Verständnis zu gesicherter Beschäftigung, Einkommen und damit auch gesellschaftlicher Entwicklung in den Regionen dieser Welt beitragen. Aus Sicht des ZdK sind in unserer globalisierten Welt und im Sinne eines globalen Gemeinwohls grundsätzlich multilaterale Handelsregime unter Beteiligung aller Staaten zur Gestaltung eines fairen Welthandels prioritär und wünschenswert. Im Rahmen der WTO müssen daher die im Jahr 2001 zu Beginn der sogenannten "Doha-Entwicklungsrunde" gemachten Versprechungen der EU und der USA eingehalten werden, aus dieser Verhandlungsrunde tatsächlich eine Entwicklungsrunde zu machen. Dabei müssen substantielle Vorschläge etwa zur Verbesserung des Agrarabkommens und des Abkommens über geistige Eigentumsrechte vorgelegt werden, um ein gerechteres Welthandelsregime zu schaffen. Solange diese Verhandlungen jedoch stocken und eine Reform der Welthandelsordnung im Rahmen der WTO ausbleibt, können bilaterale oder regionale Handelsabkommen unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen, zukünftige Strukturen für einen fairen Welthandel mitzugestalten.

Die aktuellen Verhandlungen zu TTIP haben eine intensive öffentliche Debatte über Kosten, Nutzen und Grenzen des Freihandels mit den USA und auch generell ausgelöst. In dieser sind Befürchtungen zu Tage getreten, dass durch TTIP bewährte Rechte und Standards in Europa wie Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- oder Umweltschutz in Frage gestellt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Systeme unterlaufen oder eingeschränkt werden könnten.

Diese Debatte ist auch auf die mangelnde Transparenz der ersten Phase der Verhandlungen, im Falle der EU von Seiten der Europäischen Kommission, zurückzuführen. Mittlerweile haben die Debatten im Europäischen Parlament, in den nationalen Parlamenten, in der Öffentlichkeit und der Druck der Zivilgesellschaft dazu geführt, dass die neue EU-Kommission veränderte Transparenzregeln und -praktiken eingeführt hat, durch die eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über Zielsetzungen, Inhalte und Fortgang des Verhandlungsprozesses möglich geworden ist. Das ZdK fordert daher alle Beteiligten auf, diese Informationsmöglichkeiten wahrzunehmen und für einen intensiven demokratischen Konsultationsprozess mit allen gesellschaftlich relevanten Akteuren im Laufe der Verhandlungen zu nutzen. Ein offener Dialog und eine sachgerechte Diskussion, die die Sorgen der Kritiker ernst nimmt, ohne sich zum Verstärker bloßer Ressentiments zu machen, kann Vertrauen und Akzeptanz für den Verhandlungsprozess in der Öffentlichkeit schaffen. Eine substantielle, kontinuierliche Information und politische Einbindung der demokratischen Entscheidungsträger im Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten über den gesamten Verhandlungsprozess hinweg ist unbedingt notwendig.

Deutschland trägt als wichtige Wirtschafts- und Exportnation in der EU und weltweit eine besondere Verantwortung für einen fairen und gerechten Welthandel. Die Europäische Union ist nicht nur eine reine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern versteht sich auch als Wertegemeinschaft, in der die Person im Mittelpunkt des Handelns steht[1] und die Wirtschaftsordnung sich am Leitbild einer internationalen sozialen und ökologischen Marktwirtschaft orientieren muss. Freihandelszonen, die allein eine Liberalisierung und Deregulierung der Märkte bezwecken, ohne die international anerkannten Standards der Humanität, der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit sowie die vorrangige Option für die Armen zu berücksichtigen, lehnen wir ab.

Daher müssen bei der Bewertung eines Freihandelsabkommens alle positiven und negativen Wohlstandseffekte in den Blick genommen werden. In der Folgenabschätzung darf es keine einseitige Fokussierung auf positive ökonomische Folgen eines Freihandelsabkommens wie z.B. erhöhtes Wirtschaftswachstum oder einen Beschäftigungszuwachs in bestimmten Branchen geben. Es müssen ebenso mögliche Wohlfahrtsverluste wie erhöhte Umwelt- oder Gesundheitskosten sowie Verteilungswirkungen innerhalb oder zwischen den beteiligten Staaten sowie die Auswirkungen auf Drittstaaten berücksichtigt werden.

Für ein transatlantisches Freihandelsabkommen sind für das ZdK folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

  1. Die Harmonisierung technischer Normen für einen erleichterten Marktzugang europäischer und amerikanischer Unternehmen ist in den Bereichen sinnvoll, in denen es um technische Normen im engeren Sinne geht. Eine solche Einigung stellt vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine große Entlastung dar. Bei der Angleichung oder gegenseitigen Anerkennung von Normen und Qualitätsstandards muss die Einhaltung weltweiter Normen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, wie z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen, und die Einhaltung der UN-Menschenrechtskonventionen gewährleistet sein. So ist etwa die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines zukunftsorientierten Freihandelsabkommens. Es darf durch TTIP zu keiner materiellen Absenkung der Schutzstandards in Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutzfragen kommen. Besonders ist darauf in Bereichen zu achten, in denen sich die EU und die USA durch grundlegend andere Systeme oder politische Präferenzen unterscheiden. So dürfen beispielsweise Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produkte, wie gentechnisch verändertes Saatgut oder Lebensmittel, nicht umgangen werden.

  2. Das Recht zur Beibehaltung und Festsetzung von hohen Schutzstandards durch die EU oder ihre Mitgliedstaaten in sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen sowie im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz muss gegenwärtig und zukünftig gewährleistet sein. Die demokratisch gewählten Entscheidungsträger müssen weiterhin auf neue technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Sinne des Gemeinwohls reagieren können, um veränderte Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder bessere soziale Regelungen vereinbaren zu können. Solange die Befugnisse und die regulatorische Gestaltungsmacht demokratisch gewählter Instanzen wie der Parlamente nicht beeinträchtigt werden, können gemeinsame Gremien zur regulativen Kooperation zwischen den Vertragspartnern sinnvoll sein.

  3. Ein transatlantisches Freihandelsabkommen muss rechtsstaatlichen Standards und Verfahren genügen. Für das Ziel einer Nichtdiskriminierung ausländischer Investoren und eines schnellen, effektiven und unparteiischen Rechtsschutzes ist kein privates Schiedsgerichtsverfahren (ISDS - Investor-State-Dispute Settlement) notwendig. Anstelle der bisherigen ISDS-Verfahren fordert das ZdK zur Regelung von Handels- und Investitionsstreitigkeiten die Einrichtung eines eigenen Handelsgerichtshofes, der mit öffentlich bestellten Richtern besetzt ist, über eine Revisionsinstanz verfügt und transparente Verfahren gewährleistet. Ein solcher Handelsgerichtshof sollte Modell für einen zukünftigen internationalen Handelsgerichtshof sein, um rechtsstaatliche Standards auf globaler Ebene umzusetzen

  4. Ein transatlantisches Freihandelsabkommen muss entwicklungspolitisch kohärent sein und darf die Bemühungen um Armutsbekämpfung und nachhaltige wirtschaftliche Diversifizierung nicht negativ beeinflussen. Es darf keine direkte oder indirekte Benachteiligung der Länder des globalen Südens nach sich ziehen. Ein faires Freihandelsabkommen muss dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer Verdrängung von Produkten aus Entwicklungsländern kommt und dass der Aufbau von inländischen Wertschöpfungsstrukturen in diesen Ländern nicht beeinträchtigt wird. Deshalb sind Maßnahmen zur entwicklungsfreundlicheren Gestaltung von TTIP notwendig, damit auch Drittländer, insbesondere Entwicklungsländer, von einem transatlantischen Abkommen profitieren können. Dazu gehören beispielsweise die Ausdehnung der gegenseitigen Anerkennung von Normen und Standards auch auf Produkte von Drittstaaten oder vereinfachte und für Vormaterialien und Produkte aus Entwicklungsländern großzügig ausgestaltete Ursprungsregeln.

  5. Die öffentliche und soziale Daseinsvorsorge ist für uns keine Dienstleistung, die allein den Gesetzen des Marktes unterworfen werden darf. Sie dient dem Gemeinwohl und dem sozialen Ausgleich in den Gesellschaften. Deshalb ist sie besonders schützenswert. Sie muss weiterhin für alle zugänglich bleiben und hohen qualitativen, sozialen und umweltrechtlichen Standards genügen. Die Arbeit der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege als wichtige und gemeinnützige Erbringer von sozialen Dienstleistungen unterliegt besonderen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Standards, die europarechtlich anerkannt sind. Ebenso gilt es, öffentlich geförderte Bildungsangebote zu schützen und sicherzustellen, dass die Beteiligung von privaten Anbietern auf der Grundlage von Bundes- oder Landesrecht genehmigungspflichtig bleibt. Daher dürfen im Rahmen von TTIP keine Verpflichtungen übernommen werden, die diese Regelungen beeinträchtigen. Wenn andere Einzelbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in das Abkommen einbezogen werden, dann ist aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit eine Regelung, z.B. über Positivlisten, vorzunehmen.

  6. Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zur Konsequenz haben, den besonderen Schutz für kulturelle Güter in Deutschland einzuschränken. Die öffentliche Kulturförderung muss in einem Freihandelsabkommen durch die Aufnahme wirksamer Klauseln geschützt werden.

Diese Grundsätze machen deutlich, dass es eines internationalen Handelssystems mit einem klaren Ordnungsrahmen bedarf, das neben dem Abbau von Handelshemmnissen auch eine Verpflichtung zu gemeinsam geteilten Werten und Standards enthält, die der Liberalisierung des internationalen Handels vorgeordnet sind.

Ein Freihandelsabkommen wie TTIP sollte – bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen und bei der Verwirklichung hoher Standards – wirksame Veränderungen für den gesamten Welthandel entfalten. Angesichts des starken wirtschaftlichen Gewichts der vorgesehenen EU-USA-Freihandelszone können gegenwärtige oder zukünftig vereinbarte Standards langfristig globale Bedeutung erhalten und somit prägender Maßstab für eine multilaterale Handelsordnung sein, die hohe rechtsstaatliche, soziale und ökologische Anforderungen erfüllt.

Die TTIP-Verhandlungen sind ein wichtiger Anlass, um sich über weitergehende Fragen, die für einen fairen und gerechten Welthandel relevant sind, zu verständigen. Dazu gehört beispielsweise eine Vereinbarung zur endgültigen Abschaffung von Agrarexportsubventionen diesseits und jenseits des Atlantiks. Ein faires und zukunftsorientiertes Freihandelsabkommen muss im Einklang mit der neuen globalen „Agenda 2030“ zu einer nachhaltigen Entwicklung in unserer Einen Welt beitragen.

[1] Siehe Präambel der EU-Grundrechte-Charta.


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide

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