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... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:

"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022

Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022

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Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen

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Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen

Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen 

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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
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Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

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Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Grundstücksspekulationen: Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen? Das große Geld machen die Insider!

Seit den Diskussionen um einen Weg von der Friedensaue hinab zum Zernsdorfer Krüpelsee, der seit fast 50 Jahren rechtswidrigerweise für die Menschen im Ort gesperrt ist, ohne dass sich die Kommunalpolitiker einigen können, dem Recht an dieser Stelle zur Geltung zu verhelfen, haben viele Menschen in Zernsdorf Angst. Die Anwohner des Weges gelten als mächtig. So mächtig, dass sie sogar den Königs Wusterhausener Bürgermeister unter Druck setzen können, wie es unter der Hand heißt; so mächtig, dass ihnen zugetraut wird, immer noch über die Kontakte aus der Zeit der DDR zu verfügen, in der sie wichtige Posten im Sicherheitsapparat kontrolliert haben sollen ... jedenfalls mächtig genug, dass weder SPD noch Linke für die Öffnung des Weges plädieren. Lediglich die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein. Das führt dazu, dass seit über einem Jahr weit mehr als 200 Zernsdorfer mit den unterschiedlichsten Storys zur BI KW e.V. kommen - sie wollen helfen, trauen sich aber nicht, sich mit ihrem Namen zu dem zu bekennen, was genau sie erzählen. Für diese Menschen hat die Bürgerinitiative die Kolummne "Anonymous kommentiert" ins Leben gerufen. Regelmäßig können Whistleblower an dieser Stelle das Leben in der Stadt kommentieren, in der es mitunter so scheint, als ob alle Angst vor dem Sheriff haben ...  diese Geschichten werden demnächst auch in einer Textsammlung der BI KW e.V. als Buch erscheinen. Denn sie stehen so recht symptomatisch für das, was faul ist im Land, in dem alle verschaukelt werden außer jenen, die die Schaukel anschubsen.

Lesen Sie heute:

Wie verschaukelt man ein ganzes Volk?

Anonymous kommentiert ...
10.10.2015

Ein Zernsdorfer schaut zurück auf die Ortsbeiratssitzung vom 2. September 2015 – eine Sitzung, wie sie wohl typisch für den Umgang von Lokalpolitikern mit den Menschen in den Orten ist. Und er blickt voraus auf die Sitzung des Stadtverordneten-Versammlung (SVV) am Montag, in der das Unrecht wahrscheinlich wieder nicht hinterfragt wird.

Worum es geht: Am Krüpelsee wurde ein Grundstück verkauft. Ohne darüber groß zu sprechen, hat offensichtlich das Filetstückchen der Alten Werft mit Bootshaus und altem Herrenhaus im wilhelminischen Stil den Besitzer gewechselt. Es handelt sich, so die unklaren Aussagen, um ca. 10.000 Quadratmeter – geschätzt 200 Meter Uferlinie, die zum Grundstück gehören, beherbergen einen Bootskran, eine Slipanlage, eine betonierte und eine naturbelassene Uferfläche sowie das sehr große, sehr schöne und vor allem in bestem Zustand befindliche Bootshaus. Dieses Grundstück ist mit der Eingemeindung von Zernsdorf nach Königs Wusterhausen aus dem Besitz der Zernsdorfer in die Königs Wusterhausener Wohnungsbaugesellschaft übernommen worden. Und eben von dieser nun offensichtlich verkauft.

Warum offensichtlich? Nun, darüber will eben in der kleinen, ebenfalls offensichtlich nicht ganz freien Zernsdorfer Politik, kein Mensch so recht Auskunft geben. Selbst eine Bürgeranfrage vom 15. 1. 2015 des armen Herrn Lehmann ist bis heute nicht beantwortet worden. Das mag seine Hintergründe haben.

Etwa den: Kommunales Land, erst recht solches mit Zugang zu den besonders attraktiven Seen im Landkreis, darf, ohne öffentlich angeboten worden zu sein, überhaupt nicht verkauft werden. Wenn schon aber, dann bitte so, dass jeder, der Interesse daran hat, auch die Chance erhält, es zu erwerben.

Nun, an eine solche Chance kann sich in Zernsdorf kein Mensch erinnern.

Das heißt: Hier wurde gekungelt. Vielleicht sogar so unredlich, dass der Verkauf gar nicht als rechtens gelten kann und im Fall des Bekanntwerdens rückabgewickelt werden müsste? Vielleicht sogar zum Nutzen von wem auch immer, der eigentlich den Staatsanwalt auf den Plan rufen müsste? Richtig ist, der Staatsanwalt hat im Landkreis und auch im Verhältnis mit Topentscheidern in Königs Wusterhausen schon heute reichlich zu tun. Vielleicht will man den Mann der Justitia nun etwas entlasten?

Darüber sollte gesprochen werden.

Unter anderem auch in der Sitzung des Ortsbeirats am 2. 9. 2015. Da stand ein Punkt auf der Tagesordnung, der hieß: „Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan 06/08 „Alte Werftstraße“ im Ortsteil Zernsdorf Vorlage 60-15-107. Klingt schwierig? Ist es nicht. Es drehte sich einfach um ein Papier für die Bebauung des ehemaligen Betonwerkes und des oben kurz beschriebenen Grundstückes. Doch was war dran an diesem Papier?

Erich Richter, Chef der Wählergruppe "Zernsdorf lebt!" und als solcher der Repräsentant der allermeisten unter den Zernsdorfer Bürgern (der wahrscheinlich wegen seiner Redlichkeit nicht zum Ortsvorsteher gewählt worden ist), sagte in der Sitzung: Die Beschlussvorlage sei unvollständig. Da die Anlagen 2 – 4 nicht dem Ortsbeirat rechtzeitig vorgelegen hätten, habe er selbst sich kein Bild von der Situation und von dem Grundstück machen können.

Erst um 18.00 Uhr, d. h. mit Beginn der Sitzung seien die Anlagen ausgeteilt worden, moniert Richter. Die anderen 6  Mitglieder nicken. Ja, stimmt, hörte man es murmeln, als der BI-Chef das kritisierte.

Erich Richter hatte offensichtlich den Finger in eine klaffende Wunde gelegt. Der Ortsvorsteher, ein gewisser Herr Borck, ein angeblich gewerkschaftlich orientierter "Solidarnosc", den jedoch niemand so recht einschätzen kann, der irgendwie die nötigen Stimmen für dieses Amt hinter sich gescharrt hatte, sagte: Ja, dann … äh - … was sollen wir machen?

Erich Richter und ein zweiter, tapferer Kämpfer für die Rechte der Bürger, Stefan Wichard, ebenfalls für die Wählergruppe "Zernsdorf lebt!" im Ortsbeirat, beantragten, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und zu verschieben. Natürlich mit dem Ziel, die nicht gelieferten Informationen über das Grundstück später zu erhalten und danach dann eine Entscheidung treffen zu können, die im Interesse der Bürger ist. Dazu gehört auch, über die geplanten 2,5 geschossigen Gebäude entlang der Karl-Marx-Str., die nicht unbeträchtliche Lärmreflexionswände darstellen werden, nachzudenken. Für den Vorschlag, diesen TOP abzusetzen und später zu verhandeln, kam aus der CDU _ Beifall, auch aus der SPD hatte sich überraschenderweise ein Aufrechter gefunden, Harald Wilde, der ebenfalls für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes stimmte.

Trotzdem wollte „äh äh“-Borck den TOP beschließen. (Mir kommt es so vor, als ob es diesem Mann nicht wirklich um die Wahrheit, geschweige denn um die Informationen gegangen ist.) Und so stimmten mit dem Ortsteil-"Meister" die einstige BI-Aktivistin Karin Schwitalla und der Linke Manfred Jauert, der irgendwie immer in Symbiose mit den Sozis sein Süppchen kocht – jedenfalls weisen die Abstimmungsergebnisse darauf hin.

Dagegen waren trotzdem mehr, nämlich vier, neben Erich Richter auch Stefan Wichard, Ingmar Bethke, CDU und Harald Wilde, SPD. Damit war der Tagesordnungspunkt verschoben.

Die Überraschung erlebten nun eine Hand voll Bürger, die sich im Hauptausschuss der Stadt Königs Wusterhausen umtaten, um zu hören, wie die Stadtverordneten auf einen solchen Wunsch der untersten kommunalen Ebene nach mehr Informationen reagierten.

Hier kam das „sprechende Maschinengewehr“ wie der Bürgermeister Dr. L. F. (eigentlich will man den Namen gar nicht aussprechen, ich fürchte aber, ich muss den Mann doch irgendwie nennen, also: Franzke) so recht zum Zuge. Wer diesem Administrator der Bürgerferne je zugehört hat, weiß, dass dieser Mann eigentlich noch schneller redet, als ein Maschinengewehr schießt. Die Kadenz der Silben spricht allerdings nicht immer für die Klugheit ihrer Inhalte. Also fasse ich hier mal zusammen, was mir von Seiten seiner Parteigenossen nach der Ausschussitzung mitgeteilt worden ist: Der Tagesordnungspunkt in der Ortsbeiratssitzung in Zernsdorf hätte angeblich nur einen „informativen“ Wert gehabt, ein Recht auf Anhörung, geschweige denn Mitarbeit, hätten die Menschen in diesem Ortsbeirat sowieso nicht gehabt. So sagte es der Verwaltungschef. Und weiter: Der Ortsbeirat habe sein Informationsrecht abgelehnt, die anwesende Frau Koffke konnte zum Offenlegungsbeschluss keine Ausführungen machen, da der TOP abgesetzt wurde. Also gebe es auch keine Nachbesserung der Informationen – und der Situation. Mit Acht Ja-, Null Neinstimmen und Null Enthaltungen winkte der Hauptausschuss den Offenlegungsbeschluss durch und schuf damit die Vorraussetzung für die Abstimmung der SVV am 12.10.2015.

Für mich liest sich das so, dass genau hinter diesem Verwaltungschefchen der Auslöser zu suchen wäre, der für die Informationsverhinderung zum Zwecke der Wahrheitsverschleierung stecken dürfte.

Denn: In seiner Kommunalverfassung hat das Land Brandenburg im Artikel 46 eindeutig geschrieben:

(1) Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:

Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil, Änderung der Grenzen des Ortsteils und Erstellung des Haushaltsplans.

Die Hauptsatzung oder der Gebietsänderungsvertrag können weitere Anhörungsrechte bestimmen. Eine Anhörung findet nicht statt, wenn der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist.

(2) Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.

(3) Die Hauptsatzung oder der Gebietsänderungsvertrag können bestimmen, dass der Ortsbeirat über folgende Angelegenheiten entscheidet:

Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht, Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.

Ist der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Ausübung seines Entscheidungsrechts gehindert, so tritt an seine Stelle die Gemeindevertretung. Sie entscheidet mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder.

(4) Zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt.

(5) Auf die Mitglieder des Ortsbeirates und das Verfahren im Ortsbeirat finden die Vorschriften der §§ 30 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1, 31, 34 bis 40 und 42 entsprechend Anwendung. § 38 Abs. 1 Satz 3 findet keine Anwendung auf Ortsbeiräte mit drei Mitgliedern.

(6) Die Beschlüsse nach Absatz 3 sind dem Hauptverwaltungsbeamten unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Die Gemeindevertretung kann die Beschlüsse innerhalb von acht Wochen nach ihrem Zugang beim Hauptverwaltungsbeamten mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder ändern oder aufheben.

(7) Der Bürgermeister, der Amtsdirektor und die Gemeindevertreter haben in den Sitzungen des Ortsbeirates ein aktives Teilnahmerecht. § 22 gilt entsprechend.

Die Vorschriften der §§ 54 Abs. 1 Nr. 2 und 55 Abs. 1 finden entsprechend Anwendung.

Nun gehört schon eine ordentliche Portion Frechheit dazu, aus dem einzigen Satz, der die Auffassung des Bürgermeisters decken könnte, eine rechtliche Position herzuleiten, die das nun gewählte Verfahren auch wirklich rechtssicher macht: „Ist der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Ausübung seines Entscheidungsrechts gehindert“, dann könnte, so heißt es in der Textur, die Gemeindevertretung an die Stelle des Ortsbeirats treten. Der Ortsbeirat Zernsdorf war nach meinem Dafürhalten als Zuschauer jedoch nicht gehindert – er wurde untergraben. Er wurde bewusst nicht in die Lage versetzt, sich ein Bild verschaffen zu können.

Mit anderen Worten: Den gewählten Vertretern im Ort wurden Knüppel zwischen die Beine geworfen. Und der Verwaltungschef, dessen Namen ich wirklich nicht gern nenne, tut nichts, um das zu ändern, sondern macht sich stattdessen lustig über die Rechte der Menschen.

So, lieber Herr Bürgermeister, werden Sie in die Geschichte eingehen als das, was Sie wohl wirklich sind: Die ignoranteste Karrikatur eines sprechenden Maschinengewehrs mit einem Antlitz, das ich nicht in meiner Freundesrunde sehen möchte. Ein ganzes Volk wird von Menschen wie Ihnen verschaukelt. Und wir, die wir uns an demokratischen Prozessen gern beteiligen würden, sind mehr und mehr gezwungen, anonym solche Meinungen aufzuschreiben, weil wir Angst vor Bedrohungen haben müssen, wenn wir uns mit unseren Namen dazu bekennen: Zumindest würde ich, da bin ich sicher, nie wieder einen Auftrag von der Stadt bekommen, wenn man dort wüsste, dass ich es bin, der hinter dieser Meinung steckt.

Inwiefern das Verhalten der Entscheider in der Verwaltung justitiabel ist, wird hoffentlich ein Gericht klären.


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