SEO-Tools von Seitwert | Analyse- & Monitoring Tool

Ukraine-Krieg ...

... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:

"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022

Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022

Spenden auch Sie

mit jedem Schein werden Sie Teil der Gemeinschaft, die sich für die Freiheit des Wortes, Hilfe für Bedürftige, Wettstreit um Gerechtigkeit einsetzt.

Spenden-Konto

GT - N. Gisder, Hrsg.

IBAN

DE63100700240603798000

Verwendungszweck:

Spende für GT

GT in Zahlen:

Mehr als 350 Autoren berichten aus 194 Ländern; 700.000 Leser im Monat finden auf 20.000 Seiten ca. 50.000 Artikel über Politik, Gesellschaft, Kultur!

Mehr Zahlen und Fakten

Leser sagen zu GT: Sehr gut!

Das ist GT - mehr darüber

Golf in GT - mit Werner Schwarz

Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen

Aktuelle Meldungen für Golfer

Neue Golf-Produkte

BI KW e.V.

BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt.  lesen.

Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen

 

Dokumentationen:

Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen

Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen

Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen

Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen

Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen 

China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen

Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen

Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen

Alle Kontinente / Alle Länder

Öffnet internen Link im aktuellen FensterEuropa
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAsien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAfrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAmerika (Nord- und Mittelamerika)
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAmerika (Süd)
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArabische Länder
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAustralien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKaribik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterOzeanien - Südse 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntarktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterStaatenbündnisse der Erd 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAllgemeine Reiseinformationen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAjman
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAbchasien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAbu Dhabi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAfghanistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄgypten
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAlbanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAlgerien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAndorra
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAruba
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntarktis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAngola
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntigua und Barbuda
Opens internal link in current windowArgentinien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterArmenien 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAserbaidschan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄquatorialguinea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÄthiopien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterAustralien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBahamas
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBahrain
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBangladesch
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBelgien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBelize
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBhutan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBirma
Opens internal link in current windowBolivien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBosnien und Herzegowina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBotswana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBrasilien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBritish Guyana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBritish Virgin Islands
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBrunei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBulgarien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurkina Faso
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurma
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBurundi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterChile
Öffnet internen Link im aktuellen FensterChina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCookinseln
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCosta Rica
Öffnet internen Link im aktuellen FensterCôte d'Ivoire
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDänemark
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDeutschland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDschibuti
Öffnet internen Link im aktuellen FensterDubai
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEcuador
Öffnet internen Link im aktuellen FensterElfenbeinküste
Opens internal link in current windowEngland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEritrea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEstland  
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEU
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFäröer
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFinnland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFrankreich
Öffnet internen Link im aktuellen FensterFujaira
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGabun
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGambia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGeorgien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGhana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrenada
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGriechenland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrönland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGroßbritannien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuatemala
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuinea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGuyana
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHaiti
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHolland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHonduras
Öffnet internen Link im aktuellen FensterHong Kong
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIndien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIndonesien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIrak
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIran
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIrland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIsland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterIsrael
Öffnet internen Link im aktuellen FensterItalien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJamaika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJapan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJemen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterJordanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKambodscha
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKamerun
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKanada
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKapverden
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKasachstan
Opens internal link in current windowKenia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirgisistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKiribati
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKolumbien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKomoren
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKongo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKorea  
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKorsika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKosovo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKroatien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterKuba
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLaos
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLa Réunion
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLesotho
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLettland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLibanon
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLiberia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLibyen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLiechtenstein
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLitauen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterLuxemburg
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMadagaskar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalawi
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalaysia
Opens internal link in current windowMalediven
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMali
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMalta
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMarokko
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMauretanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMauritius
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMayotte
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMazedonien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMexiko
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMoldawien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMonaco
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMongolei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMontenegro
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMontserrat
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMosambik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterMyanmar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNamibia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNauru
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNepal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNeuseeland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNicaragua
Opens internal link in current windowNiederlande
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNiger
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNigeria
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNordkorea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterNorwegen
Opens internal link in current windowOman
Öffnet internen Link im aktuellen FensterÖsterreich
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPakistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPalästina
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPalau
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPanama
Öffnet internen Link im aktuellen FensterParaguay
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPeru
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPhilippinen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPolen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPortugal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterPuerto Rico
Öffnet internen Link im aktuellen FensterQatar
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRas al-Khaima
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRéunion
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRuanda
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRumänien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRußland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSambia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSamoa
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSaudi Arabien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSharjah
Opens internal link in current windowSchottland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchweden
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchweiz
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSenegal
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSerbien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSeychellen
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSierra Leone
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSimbabwe
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSingapur
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSizilien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSlowenien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSlowakei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSomalia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSpanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSri Lanka
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Kitts and Nevis
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Lucia
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSt. Maarten
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSudan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdossetien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdsudan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdafrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdwestafrika
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSüdkorea
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSultanat Brunei Darussalam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSurinam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSwasiland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSyrien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTadschikistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTaiwan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTansania
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTasmanien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschad
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschechien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTschetschenien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterThailand
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTibet
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTogo
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTonga
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTrinidad und Tobago
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTunesien
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTürkei
Öffnet internen Link im aktuellen FensterTurkmenistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUganda
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUkraine
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUmm al-Qaiwain
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUNASUR - UNASUL
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUngarn
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUruguay
Opens internal link in current windowUsbekistan
Öffnet internen Link im aktuellen FensterUSA
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVanuatu
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVatikanstaat
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVenezuela
Öffnet internen Link im aktuellen FensterVereinigte Arabische Emirate
Opens internal link in current windowVietnam
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWales
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWeißrussland
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWestsahara
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZentralafrikanische Republik
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZimbabwe
Öffnet internen Link im aktuellen FensterZypern

Und auf keinen Fall vergessen:

Öffnet internen Link im aktuellen FensterDie Reiseapotheke

Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia

GT RNG
16.10.2020

Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären.  lesen

US-Atombomben aus Deutschland abziehen

Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Von Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
25.09.2020

 

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen

Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei  weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen

In eigener Sache

Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:

GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.

Akquise. Sie kennen Gott und die Welt und sehen sich durchaus in der Lage, interessante Werbepartner mit hochwertigen Produkten von den Vorteilen eines marktumfeldgerechten Werbens zu überzeugen? Dann sind Sie vielleicht unser Akquise-Partner von Morgen. Schreiben Sie an:

GT, Verlagsleitung, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.

Interessante Links. Sie haben selbst eine Internetpräsenz mit hochwertigen, journalistischen Inhalten, die Sie einer breiteren Öffentlichkeit als bisher bekannt machen wollen? Verlinken Sie GT auf Ihrer Seite - wir schicken Ihnen auch gern einen geeigneten Banner - wir bedanken uns mit einem Backlink. GT wird von Internetseiten in der ganzen Welt zitiert.

 

Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung

Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen


Drei Jahre in Folge wurde GT von einer Leserjury zu den 100 besten, deutschen Magazinen gewählt. Haben Sie Teil: Spenden Sie für guten Journalismus. (Gehen Sie einfach über den Spendenbutton unten.)

Dauerstreit und Debatte in GT

Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste 

Liebe Leser,

mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.

Am besten gleich hier und jetzt

Das neue Buch: "Glück im Schritt"

 

Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr lesen

 

Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen

Sie sind hier:  » Politik » Deutsche Politik

BND-Überwachung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein zum Schutz der Pressefreiheit

GT RNG
19.05.2020

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur BND-Überwachung ist ein Meilenstein im Schutz der Pressefreiheit. Das zeigt eine Blitz-Analyse des Urteils von Reporter ohne Grenzen. Erstmals wird die Bundesregierung rechtlich verpflichtet, die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten vor Massenüberwachung gesetzlich zu schützen. Es wird verboten sein, ausländische Medienschaffende wie bisher nach Belieben zu überwachen, und auch die Weitergabe von Recherche-Ergebnissen an ausländische Geheimdienste wird künftig an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. 

"Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird. Karlsruhe ist hier deutlich geworden – und wir erwarten, dass die Bundesregierung diese hohen Standards aus dem Urteil nun ins Gesetz übernimmt“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. "Das Urteil eröffnet einen Spielraum, um Quellenschutz im digitalen Zeitalter neu zu denken. Reporter ohne Grenzen wird sich in diese Diskussion konstruktiv einbringen und erwartet, dass die Bundesregierung nun den Austausch mit der Zivilgesellschaft suchen wird."

Gericht passt Rechtsprechung dem digitalen Wandel an

Das heute verkündete Urteil stellt einen Paradigmenwechsel der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) dar. Mit dieser Maßnahme kann der deutsche Auslandsgeheimdienst derzeit bis zu 1,2 Billionen Verbindungen allein an einem Internetknoten in Frankfurt nach Suchbegriffen filtern, zum Beispiel nach Email-Adressen oder Telefonnummern. In der letzten Entscheidung der Verfassungshüter aus dem Jahr 1999 spielte ein Schutz der journalistischen Kommunikation vor massenhafter Überwachung kaum eine Rolle. Die Bundesregierung hat daher bis heute in Gesetzen zur strategischen Überwachung keine Schutzrechte für Journalistinnen und Journalisten verankert. Diese Rechtslücke wollte Reporter ohne Grenzen mit der Verfassungsbeschwerde schließen – mit Erfolg.

Die Richterinnen und Richter erweitern nun ihre Rechtsprechung, indem sie dem digitalen Wandel Rechnung tragen (Rn. 150-151). War 1999 eine "strategische Überwachung" noch eng auf Telefongespräche begrenzbar, ist anlasslose Überwachung heute allumfassend. Indem alles ans Internet angeschlossen wird, birgt eine Massenüberwachung des Internets eine qualitativ neue Form der Überwachung. Menschen können in all ihren Handlungen gläsern werden, was besonders für Journalistinnen und Journalisten problematisch ist, wenn sie mit Quellen vertraulich kommunizieren wollen. Folglich wertet das Gericht die strategische Fernmeldeaufklärung nun auch als Eingriff in die Pressefreiheit und entwickelt Kriterien, wie diese in Zukunft geschützt werden muss.

Pressefreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht

Das Urteil klärt dadurch eine Grundsatzfrage, die für den internationalen Menschenrechtsschutz von hoher Bedeutung sein wird. Im ersten Leitsatz heißt es, die Bindung der Bundesregierung ans Grundgesetz sei "nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt". Daraus folgt, dass Artikel 10 (Telekommunikationsgeheimnis) sowie Artikel 5 (Pressefreiheit) als Abwehrrecht auch ausländische Personen im Ausland haben.  

Im Klartext heißt dies für den Journalismus: Der BND kann nicht wie bisher praktisch schrankenlos ausländische Journalistinnen und Journalisten digital durchleuchten, sondern muss ihre Kommunikation besonders schützen. Außerdem müssen sie sich gegen die Überwachung wehren können, etwa in einem Gerichtsverfahren. Die Leitsätze des Gerichts sind als Auftrag an die Bundesregierung zu lesen, die Massenüberwachung endlich rechtsstaatlich einzuhegen. 

"Besondere Anforderungen an Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen"

Die für Journalistinnen und Journalisten wichtigen Passagen des Urteils finden sich in den Randnummern 193 bis 198. Die Richterinnen und Richter fordern, bei der Massenüberwachung "besondere Anforderungen (...) an den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen" zu stellen. "Die  journalistische Tätigkeit rechtfertigt nicht, Personen einem höheren Risiko der Überwachung auszusetzen (...) und sie wegen ihrer Kontakte und Recherchen zum Objekt der Informationsabschöpfung zur Verfolgung von Sicherheitsinteressen zu machen." 

Das Gericht fordert stattdessen "qualifizierte Eingriffsschwellen" für eine Überwachung der Presse, die nur in Einzelfällen zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten gerechtfertigt sein könne. Die Richterinnen und Richter machen zwar keine konkreten Vorschläge, spielen in ihren Formulierungen aber auf gesetzliche Schutzrechte an, die bisher nur für gezielte Überwachung von Journalistinnen und Journalisten galten. Explizit wird verwiesen auf Paragraph 160a der Strafprozessordnung, die regelt, unter welchen Bedingungen gegen Medienschaffende ermittelt werden darf. Der BND müsse künftig abwägen, ob im Einzelfall die Sicherheitsinteressen Deutschlands oder das öffentliche Interesse an der Vertraulichkeit der Presse höher zu bewerten sei. Das Gericht fordert: "Abzusichern ist ihr Schutz jedenfalls grundsätzlich durch eine gerichtsähnliche ex ante-Kontrolle." Hier wird die Bundesregierung neue Standards zur Kontrolle des BND erarbeiten müssen, um den Schutz der Pressefreiheit angemessen umzusetzen. 

Keine blinde Weiterleitung ohne Kontrolle mehr

Bisher beteiligt sich der Bundesnachrichtendienst an einem globalen System, in dem Geheimdienste de facto partnerschaftlich je einzelne Teile der Welt überwachen und Daten gemeinsam austauschen. Auch hier sollen Journalistinnen und Journalisten künftig besser geschützt werden (Rn. 240-241, 256-257). Der BND darf Daten nur noch teilen, wenn der ausländische Nachrichtendienst ein Schutzniveau hat, welches dem Grundgesetz vergleichbar ist. 

Hier wird das Urteil sehr konkret: "Die Vergewisserung über die Einhaltung des geforderten Schutzniveaus ist eine nicht der freien politischen Disposition unterliegende Entscheidung. Sie hat sich auf gehaltvolle, realitätsbezogene und aktuelle Informationen zu stützen. Sie muss dokumentiert werden und einer unabhängigen Kontrolle zugänglich sein." Erfreulich ist, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter in diesem Zusammenhang auch "unter Verfolgungsdruck stehende Dissidenten oder sogenannte Whistleblower" nennen. Daten über sie müssten ebenfalls vor einer Weitergabe an ausländische Geheimdienste besonders geschützt werden – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. 

Knackpunkt: Wer gilt als Journalist oder Journalistin?

Die Bundesregierung wird vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, das BND-Gesetz bis Ende 2021 zu überarbeiten – und darin unter anderem die Anforderungen an den Schutz der Presse zu verwirklichen. In zwei Punkten hat Karlsruhe der Regierung hier Gestaltungsspielraum gegeben: Einerseits könne sie den Schutz beschränken auf Personen, "die tatsächlich schutzwürdig sind, deren Tätigkeit also durch die Freiheit und Unabhängigkeit gekennzeichnet ist, die den besonderen grundrechtlichen Schutz dieser Institutionen rechtfertigen". Es geht also um die Frage, wer als Journalist oder Journalistin gilt. Reporter ohne Grenzen wird sich in diese Debatte konstruktiv einbringen und Vorschläge für den Journalismusbegriff erarbeiten. 

Andererseits gibt Karlsruhe dem BND die Möglichkeit, auf den Schutz der Presse gänzlich zu verzichten, wenn Überwachungen "ausschließlich dazu bestimmt und darauf ausgerichtet sind, der politischen Information der Bundesregierung zu dienen und eine Übermittlung der Erkenntnisse an andere Stellen prinzipiell ausgeschlossen ist". An anderer Stelle (Rn. 177) knüpfen die Richterinnen und Richter diese Option an strikte Auflagen, die verhindern sollen, dass zum Beispiel Journalistinnen und Journalisten durch BND-Erkenntnisse in ihren Heimatländern Repressalien erfahren. Hier ist die Bundesregierung bei der Reform aufgefordert, diese Option als Ausnahme zu nutzen und den Schutz journalistischer Kommunikation nicht zu unterwandern. 

Gericht gibt klagendem Bündnis um RSF Recht

Am Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das BND-Gesetz in der aktuellen Version verfassungswidrig sei. Reporter ohne Grenzen begrüßte die Entscheidung in einer ersten Reaktion. Gegen das BND-Gesetz hatten unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilova, und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) geklagt. Verfahrensbevollmächtigter war der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker; RSF wird daneben vertreten von Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini. Die Klage koordinierte die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.

Deutschland: Verfassungsgericht verhandelt über weltweite Massenüberwachung durch Bundesnachrichtendienst

GT RNG
07.01.2020

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt ab dem kommenden Dienstag (14.01.) zwei Tage lang darüber, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Anlass für die mündliche Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und fünf Medienorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen. Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein und könnte den internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit deutlich stärken. 

„Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „De facto gilt das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann.“ 

Die vom BVerfG veröffentlichte Gliederung der mündlichen Verhandlung deutet darauf hin, dass die Bundesregierung viele Fragen wird beantworten müssen, insbesondere dazu, wie die Internet-Überwachung durch den BND konkret aussieht. Dass das Gericht so viele Fragen hat, zeigt bereits, wie viel der Gesetzgeber im Unklaren gelassen hat. Auch die völlig unzureichende Kontrolle der Auslandsüberwachung wollen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats diskutieren. 

Der Fall wirft zudem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen. Die Bundesregierung verneint das. „Das halten wir für eine absurde Ansicht. Artikel 1 des Grundgesetzes bindet die Regierung an die Grundrechte – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird“, sagte Buermeyer. „Auch Menschen im Ausland sind Menschen und haben ein Recht auf Privatsphäre. Gerade ein deutscher Geheimdienst sollte nicht frei entscheiden dürfen, ob er dieses Recht achtet oder nicht.“ 

Dieser unzureichende Grundrechtsschutz im BND-Gesetz hatte die klagenden ausländischen Journalistinnen und Journalisten zu ihrer Verfassungsbeschwerde bewegt. „Es entsteht eine große Unsicherheit unter Medienschaffenden, weil man nie wissen kann, ob man überwacht wird“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Zudem wissen wir nicht, was zwischen den Geheimdiensten ausgetauscht wird.“ Die Beschwerdeführenden befürchten, dass sich Informantinnen und Informanten aus Angst vor der permanenten Überwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an Journalistinnen und Journalisten wenden wollen. Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwachen. 

Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporters sans Frontières. Verfahrensbevollmächtigter ist der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.

Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.

Weitere Informationen inklusive der vollständigen Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.


Zusammenfassung der Seite:

Grand Tourisme - Worldwide