Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golfszene aktuell
Am Brandenburgischen Scharmützelsee gibt es den besten Golfplatz in Deutschland 5/2025
Golflegende Langer teet in Winstongolf auf 5/2025
Ladies European Tour im Juni 2025 auf Green Eagle 2/2025
Mallorca Golfcard: Wertvoll wie nie zuvor 3/2024
Preiswert Golfen: Diese drei „Bibeln“ machen es möglich 3/2024
Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen.
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Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
In eigener Sache
Praktikumsplatz. GT - das Online-Magazin - bietet jungem, ambitionierten Kollegen von Morgen einen Praktikumsplatz für vier Wochen. Wenn Sie interessiert an einer guten Ausbildung in journalistischen Stilformen sind, die Arbeit rund um ein internationales Online-Magazin in einer spannenden Aufbauphase kennenlernen wollen, schicken Sie Ihre Kurzbewerbung mit Bild an:
GT, Chefredaktion, Laasower Straße 12, 15913 Straupitz.
Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT.
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
mehr als 490.000 Mal hatten Leser mit Ihrem "Like" Zustimmung zu einzelnen Artikeln und/oder zu GT insgesamt bekundet. Wir nennen diese Leser Abonenten. Doch den Facebook-Button - bis Mai 2018 in GT auf der Startseite sowie hinter jedem Artikel angeboten - haben wir im Zusammenhang mit der DSGVO-Diskussion 2018 abgeschaltet. So soll über diesen Weg kein Leser durch diesen Button unwillentlich Daten an Facebook senden. Lediglich noch auf der GT-Firmenseite bei Facebook selbst können Leser für GT stimmen - und tun das bitte auch.
Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezeichnet Diesel-Fahrverbote ab dem 1. Januar 2018 als rechtlich umsetzbar und verhältnismäßig
Deutsche Umwelthilfe fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, zum Wohle seiner Bürger in der am stärksten von Dieselabgasgiften belasteten Stadt Deutschlands das Urteil anzunehmen und zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote einzuführen – 102-seitige Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Sieg der DUH in Klage gegen das Land Baden-Württemberg zur „Sauberen Luft in Stuttgart“ liegt seit dem 4.9.2017 vor – Gericht bewertet die Software-Nachrüstung schon deshalb als ungeeignet, weil sie rechtlich unverbindlich ist
Berlin/Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem nun schriftlich vorliegenden Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet spätestens zum 1. Januar 2018. Das Gericht stellte klar, dass die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich einzuhalten. Unter „schnellstmöglich“ sei eben nicht, wie vom Land vorgebracht, das Jahr 2020, sondern der 1.1.2018 zu verstehen. Ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone, so das Gericht, seien unausweichlich, rechtlich zulässig und stellten keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar. Die britische NGO Client Earth, die die Klage der DUH unterstützt, begrüßt die klare Urteilsbegründung.
Das Wirkungsgutachten der baden-württembergischen Umweltamtes LUBW selbst hatte ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge als wirkungsvolle Maßnahmen benannt, um den seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwert für NO2 so bald wie möglich einzuhalten.
Kurz vor der Verhandlung im Juli 2017 hatte die baden-württembergische Landesregierung auf Druck der Diesel-Konzerne die bislang im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgesehenen partiellen Fahrverbote gestrichen und sich auf die von der Bundesregierung und den deutschen Autobauern angekündigten Software-Updates von Teilen der Diesel-Pkw Flotte berufen. Dies hatte das Gericht inhaltlich wie formal als ungeeignete Maßnahme bewertet.
„Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, das Urteil anzunehmen und zum Schutz der Menschen in Stuttgart zum 1. Januar 2018 ein umfassendes Diesel-Fahrverbot einzuführen. Nur so kann „Saubere Luft für Stuttgart“ und die Einhaltung der Luftqualitätswerte bereits ab 2018 sichergestellt werden. Mit den sinkenden Außentemperaturen beginnt jetzt wieder die Zeit, bei der die modernen Diesel-Pkw ihre Abgasreinigung weitgehend deaktivieren und mit der Ausrede ‚den Motor schützen zu müssen‘ die Lungen von Kindern, Asthmatikern, Alten und vorerkrankten Menschen belasten. Ich hoffe sehr darauf, dass Winfried Kretschmann noch vor der Bundestagswahl der Entscheidung des Gerichts uneingeschränkt folgt, das in seinem Urteil von der Landesregierung die Einhaltung geltenden Rechts fordert. Seit 2005 sträuben sich die zuständigen Behörden, Gerichtsurteile zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen. Die grüne Landesregierung hat sich da bislang von ihren Vorgängern noch nicht entscheidend abheben können. Es ist ein Unding, dass wir sie dazu zwingen müssen,“ sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt sagt: „Die Stuttgarter Landesregierung muss jetzt entscheiden, was ihr wichtiger ist: Die Gesundheit der Menschen oder die Interessen von Daimler und Bosch. Das Urteil ist so klar, dass sie der Gesundheit den Vorrang einräumen und das Urteil annehmen muss.“
Ergänzend dazu sagt Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth: “The Administrative Court of Stuttgart has clarified that local authorities must act urgently to protect people’s health from harmful air pollution. Given what’s at stake, there is no time to waste waiting for car manufacturers to implement partial and ineffective software updates to diesel vehicles. This judgment sends a strong message across Europe: authorities at all levels must fulfil their legal and moral responsibilities and tackle air pollution immediately.”
Das Urteil des VG Stuttgart folgt einer Reihe von Entscheidungen, die die DUH in den letzten Jahren gewinnen konnte und die mit zunehmender Deutlichkeit den Handlungsauftrag von Behörden unterstreichen. Bislang liegt keine Reaktion der baden-württembergischen Landesregierung dazu vor, ob man das Urteil annehmen oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim, sondern auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die DUH hat dieser Sprungrevision bereits zugestimmt.
Hintergrund:
Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 μg/m3 bzw. 82 μg/m3 rund doppelt so hoch wie erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10. Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme.
Links:
Zur Urteilsbegründung des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p170906a
Zur Pressemitteilung vom 28.7.2017: Verwaltungsgericht Stuttgart: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und erforderlich: http://l.duh.de/p170728b
Hintergrundpapier „Klagen für saubere Luft“: http://l.duh.de/p170906a
Mehr über das Projekt “Right to Clean Air”: http://right-to-clean-air.eu/