Corona - GT hilft
Die Tafeln können hungernden Menschen nicht helfen wie sonst. Kurzarbeit. Arbeitslosigkeit. Familien in Not. Tiere in den Zoos hungern. Tierheime haben kein Futter. GT hilft mit Infos und mehr. Das Corona-Spezial.
Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
Demokratisches Fenster
Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
Alles Wichtige über den Strommarkt in Deutschland:
Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
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Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
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Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro. mehr lesen
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Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald

Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Deutsche Umwelthilfe obsiegt: Verwaltungsgericht verurteilt Freistaat Bayern zu Zwangsgeld wegen fehlender Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München
Deutsche Umwelthilfe erwirkt die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Freistaat in der Auseinandersetzung um „Saubere Luft“ für die bayerische Landeshauptstadt – Bayerische Staatsregierung ignoriert Verpflichtungen aus rechtskräftigen Entscheidungen
Berlin. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 26.10.2017 dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro Recht gegeben. Die Zahlung ist binnen zwei Wochen zu leisten.
Das Verwaltungsgericht hatte den Freistaat bereits im Oktober 2012 dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so bald wie möglich eingehalten werden. Da dies nicht geschah, drohte der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2017 - Az. M 19 X 17.3931 - ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 € an, wenn der Freistaat nicht bis zum 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Änderung des Luftreinhalteplans beginnt, aus der sich ergibt, dass Dieselfahrverbote umgesetzt werden, sobald diese rechtlich zulässig sind. Dieser eindeutigen Verpflichtung kam der Freistaat nicht nach.
In der Begründung des uns heute zugegangenen Beschlusses heißt es: „Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 09. Oktober 2012 statuiert eine Verpflichtung des Antragsgegners, deren Inhalt und Umfang (…) sich hinsichtlich der (…) zu ergreifenden Mittel – nämlich der Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge (…) eindeutig bestimmen lässt. Dieses Urteil (…) ist somit vollstreckbar.“ Kein Verständnis zeigt das Verwaltungsgericht für die anhaltende Verzögerung der Umsetzung dieser Entscheidung. Immerhin, so die Begründung, ist der Freistaat „seit Rechtskraft des Urteils vom 09. Oktober 2012 am 08. April 2014 die Erfüllung der aus dem Urteil folgenden Verpflichtung schuldig geblieben. (…) Der Antragsgegner ist grundlos säumig.“
Das Gericht hebt weiter hervor: „Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht nur eine öffentliche Diskussion zu etwaigen Dieselfahrverboten in München anstoßen wollen, sondern aus dessen Beschluss folgt unzweifelhaft, dass (…) allein Dieselfahrverbote das verbleibende Mittel zur schnellstmöglichen Erfüllung der aus dem Urteil (…) folgenden Verpflichtung ist.“
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das deutlich werdende Demokratiedefizit von Ministerpräsident Horst Seehofer, der persönlich die im Sommer vom Gericht angeordnete Veröffentlichung eines Luftbelastungs-Gutachtens verzögerte und ganz offensichtlich nun auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung der Stadtbereiche mit Dieselfahrverboten verhindern will: „Nur zwei Regierungen in Europa ignorieren die Entscheidungen ihrer höchsten Gerichte: Polen und Bayern“.
Die bislang von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Schritte erfüllen diese Anforderungen nicht, sondern führen lediglich eine Vielzahl von politischen Absichtserklärungen auf. „Die Ignoranz der bayerischen Politik gegenüber den Urteilen der Justiz muss endlich ein Ende haben. Sie ist eines Rechtsstaats unwürdig. Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Links:
- Beschluss Bayerisches Verwaltungsgericht München 26.10.2017: http://l.duh.de/p171027a
- Beschluss Bayerischer Verwaltungsgerichtshof http://l.duh.de/p171027a
Deutsche Umwelthilfe beantragt erneut Zwangsgeld gegen Bayerische Staatsregierung – Freistaat ignoriert zum zweiten Mal Entscheidung des höchsten Bayerischen Gerichts für „Saubere Luft in München“
Rechtskräftiger Beschluss verpflichtet zum Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu allen von Fahrverboten betroffenen Straßenabschnitten bis 31.8.2017 – Frist kann nicht mehr eingehalten werden – Gemäß Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017 ist ein Zwangsgeld gegen die Staatsregierung festzusetzen – Diesel-Fahrverbote für München müssen bis zum 31.12.2017 umsetzungsfähig vorbereitet werden
Berlin, 25.8.2017: Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Freistaat Bayern für saubere Luft in München geht in die nächste Runde. Der Freistaat Bayern ist gemäß dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017 dazu verpflichtet, für die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 31.8.2017 einen Luftreinhalteplanentwurf zu präsentieren, in dem alle Straßenzüge genannt werden, die von Diesel-Fahrverboten betroffen sein werden. Da das nächste Amtsblatt erst wieder am 1.9.2017 veröffentlicht wird, kann die Einhaltung der Frist nicht mehr gewährleistet werden. Auch Nachfragen der DUH beim Umweltministerium, ob der Beschluss erfüllt werden wird, blieben unbeantwortet. Daher hat die DUH am 21.8.2017 beim Verwaltungsgericht München einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern gestellt.
Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Seit fünf Jahren kämpfen wir nun vor Gericht für saubere Luft in München. Seit 2014 haben wir einen rechtskräftigen Titel gegen den Freistaat und für die Münchner. Doch die Bayerische Staatsregierung versucht mit allen Mitteln, ihren Bürgern das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu verweigern. Erst diesen Juni hat Ministerpräsident Horst Seehofer Rechtsbruch begangen und trotz höchstrichterlichem Beschluss persönlich entschieden, die vom Gericht angeordnete Veröffentlichung eines Gutachtens zur NO2-Luftbelastung in München nicht fristgerecht zum 29.6.2017 vorzunehmen. Nun soll auch die nächste Frist nicht eingehalten werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bayerische Staatsregierung sich erneut einer höchstrichterlichen Entscheidung widersetzt.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärt: „Eine Staatsregierung, die die bindenden Beschlüsse ihres höchsten Gerichts absichtlich ignoriert, findet man europaweit aktuell in Polen und in Bayern. Es deutet alles darauf hin, dass die Staatsregierung einen Konflikt darüber führen möchte, wer in Bayern das letzte Wort hat. Wir werden alles dafür tun, dass es die Gerichte sind.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 27.2.2017 bestätigt, dass das bereits 2012 im Rechtsstreit mit der DUH ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München zu vollstrecken ist. Der Freistaat muss die Öffentlichkeitsbeteiligung für Diesel-Fahrverbote bis zum 31.8.2017 beginnen. Ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro ist mit dem Beschluss vom 27.2.2017 angedroht, falls der Öffentlichkeit bis zum 31.12.2017 kein vollzugsfähiges Konzept vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass in eine künftige Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch Fahrverbote für Pkw mit Dieselmotor aufgenommen werden können. Wird der Freistaat auch diese Frist nicht einhalten, wird die DUH alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.
Hintergrund:
Die DUH erhob am 29.2.2012 Klage gegen den Freistaat wegen Überschreitung des NO2-Grenzwertes. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9.10.2012 wurde der Freistaat Bayern antragsmäßig verurteilt. Mit der 6. Fortschreibung des Plans werden die Grenzwerte für NO2 im Jahresmittel erst nach 2030 eingehalten werden können. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ergriffen werden, hat die DUH einen Antrag auf Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils gestellt. Mit Beschluss vom 29.6.2016 forderte das Bayerische Verwaltungsgericht München die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München mit effektiven Maßnahmen innerhalb eines Jahres und drohte dem Freistaat ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro an, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Der Freistaat hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof drohte mit Beschluss vom 27.2.2017 dem Freistaat Bayern ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro an, falls er bis zum 29.6.2017 der Öffentlichkeit kein vollständiges Verzeichnis aller Straßenabschnitte im Gebiet München vorlegt, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert überschritten wird. Dies veröffentlichte der Freistaat jedoch erst im Juli 2017, so dass sich dieses Zwangsgeldverfahren erledigte. Das Gutachten zeigt, dass an 123 Kilometern des Hauptverkehrsstraßennetzes von München Überschreitungen des NO2-Grenzwertes auftreten. Allerdings wurden zu niedrige Realemissionsdaten für Diesel-Fahrzeuge verwendet, weshalb die Belastungssituation in Wirklichkeit noch gravierender ist, als angenommen. Weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 4.000 Euro werden angedroht, wenn der Freistaat bis 31.8.2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München nicht eingeleitet hat, bzw. bis 31.12.2017 der Öffentlichkeit kein vollzugsfähiges Konzept zur Kenntnis bringt, aus dem sich ergibt, dass in eine künftige Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch Fahrverbote für Pkw mit Dieselmotor aufgenommen werden können.
Ziffer 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lautet: „2. Dem Beklagten wird ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro angedroht, falls er nicht bis zum Ablauf des 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer weiteren Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München (Paragraph 47 Absatz 5 Satz 2, Absatz 5a Satz 1 bis 3 Bundes-Immisionsschutzgesetz BImSchG) dergestalt einleitet, dass er in das Amtsblatt der Regierung von Oberbayern eine den Anforderungen des Paragraphen 47 Absatz 5a Satz 2 BImSchG genügende Bekanntmachung einrückt, aus der sich ergibt, dass in eine solche Fortschreibung Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor in Bezug auf enumerativ aufzuführende Straßen(abschnitte) im Gebiet der Beigeladenen aufgenommen werden sollen, welche zeitlichen und sachlichen Einschränkungen – unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe – für diese Verkehrsverbote ggf. in Aussicht genommen sind, und hinsichtlich welcher Straßen(abschnitte) im Gebiet der Beigeladenen, an denen der in Paragraph 3 Absatz 2 der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG festgesetzte Immissionsgrenzwert nach dem aktuellsten dem Beklagten zur Verfügung stehenden Erkenntnisstand überschritten wird, von der Aufnahme eines solchen Verkehrsverbots mit welcher Begründung abgesehen werden soll.“
Links:
Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017: http://l.duh.de/p010317
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://l.duh.de/p170825
Mehr über das Projekt „Right to Clean Air“: http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/