Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
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BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
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Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
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Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
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Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
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Und auf keinen Fall vergessen:
Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden
Amnesty International appelliert mit einer Petition an den US-Justizminister, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen.
Das Gericht in London hat den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange am Montag überraschend abgelehnt. Und trotz der inhaltlich inakzeptablen Gründe wendete sich die Berichterstattung über die größte Kapitulationserklärung des Rechtsstaates und seiner Justiz vor der Willkür britischer Richter innerhalb von Minuten: Dem 49-Jährigen hätten in Amerika im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht; damit begründete die Richterin ihre Entscheidung. Außerdem mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges sowie den voraussichtlichen Haftbedingungen in den USA. Schon seit Wochen wird dieser "Windwechsel" von US-hörigen Medien auch in Deutschland vorbereitet, die das Argument aufgreifen, es sei damit zu rechnen, dass sich Julian Assange in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Amnesty International appelliert mit einer Petition an den US-Justizminister, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen. lesen
Großbritannien: Assange-Urteil bestätigt Prozess als politisch motiviert
Zum heutigen Urteil eines Londoner Gerichts gegen die Auslieferung von Julian Assange an die USA, wo ihm Misshandlungen im Gefängnis drohen, sagt Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International:
„Wir begrüßen die Tatsache, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird, und dass das Gericht anerkannt hat, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustands in US-Gefängnissen Misshandlungen drohen. Doch die Anklagen gegen ihn hätten erst gar nicht erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe waren politisch motiviert und die britische Regierung hätte die US-Regierung nicht so bereitwillig bei der unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen.“
Und weiter: „Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber Großbritannien muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben. Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den die US-Regierung die Verantwortung und die britische Regierung eine Mitschuld trägt.“
Hintergrund
Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruht auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen sind. Derartige Informationen zu veröffentlichen, ist ein Grundelement der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten sind daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren.
In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben. Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schließt verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss.
Amnesty International appelliert mit einer Petition an den US-Justizminister, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen.
Sevim Dagdelen & Heike Hänsel fordern: Freiheit für Julian Assange
Die beiden Kommentatorinnen bilden die Speerspitze einer ehrlichen, offensiven Auslegung der journalistischen Arbeit von Julian Assange
DIE LINKE begrüßt die überraschende Entscheidung des britischen Gerichts, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Dies ist ein guter Jahresauftakt und war nach dem Verlauf des gesamten Verfahrens nicht zu erwarten. Julian Assange muss jetzt rasch aus britischer Haft freikommen.
Sevim Dagdelen: "Das Urteil ist auch ein Erfolg der großen internationalen Solidaritätsbewegung. Gleichwohl ist es kein Grund zum Feiern im Sinne der Pressefreiheit. Das Gericht folgt inhaltlich den US-Klägern und damit der Kriminalisierung von investigativem Journalismus. Es öffnet Spielraum sogar für die Verfolgung von Assange durch die britische Justiz. Julian Assange wird in den USA kein faires Verfahren bekommen und ihm drohen 175 Jahre Gefängnis, das heißt, Haft bis zum Tod, allein dafür, dass er Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan publik gemacht hat. Nicht wer Kriegsverbrechen enthüllt, gehört ins Gefängnis, sondern wer sie befiehlt und begeht.“
Heike Hänsel weiter: „Beunruhigend ist, dass das Londoner Gericht die US-Anklagepunkte stützt. Julian Assange wird nicht als Journalist gesehen. Damit wird investigative journalistische Arbeit grundsätzlich kriminalisiert. Nach der Berufung der US-Kläger gegen den britischen Urteilsspruch bleibt aktuell: Die Auslieferung von Julian Assange an die USA muss weiter verhindert werden."
Die Autoren: Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss und Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die mehrfach als Beobachterinnen am Prozess in London teilgenommen haben.
Margit Stumpp: Ablehnung der Auslieferung Assanges‘ ist folgerichtig
Die Ablehnung der Auslieferung Julian Assanges an die USA ist folgerichtig und ein wichtiger Meilenstein im Wikileaks-Fall. Allerdings ist das noch nicht die letzte Entscheidung. Denn die USA können innerhalb der nächsten zwei Wochen Berufung gegen das Urteil von diesem Montag einlegen. Sollten sie das tun, wird der britische Supreme Court das Urteil dann hoffentlich bestätigen. Wir schließen uns der Forderung des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an, Assange jetzt schnellstmöglich aus der unrechtmäßigen Haft im Hochsicherheitsgefängnis zu entlassen.
Unabhängig vom positiven Urteil kritisieren wir die Urteilsbegründung ausdrücklich. So bemerkenswert es ist, dass die Entscheidung humanitär begründet ist, in allen anderen wichtigen Punkten ist die Argumentation nicht nachzuvollziehen. So wird grundsätzlich ignoriert, dass das Auslieferungsgesuch politisch motiviert ist. Darüber hinaus wird nicht angenommen, dass es sich bei der Anklage nach dem US-Spionagegesetz auch um eine Gefährdung der Pressefreiheit handelt, obwohl die Gefahr eines negativen Präzedenzfalls für die Pressefreiheit von der Fachwelt gesehen wird. Zuletzt geht das Gericht davon aus, dass Assange in den USA ein faires Verfahren erhalten würde. Es bleibt zu hoffen, dass das Argument des schl echten gesundheitlichen Zustands von Assange auch vor dem Supreme Court Bestand hat. Zu wünschen ist aber, dass der Oberste Gerichtshof Großbritanniens im Falle einer Berufung seitens der USA ein unvoreingenommeneres und gerechteres Urteil sprechen wird.
Die Autorin: Margit Stumpp Sprecherin für Medienpolitik der Bündnisgrünen, die bis dato als Unterstützer von Julian Assange nicht sonderlich aufgefallen sind.
Antje Meier: Kritische Bewertung - das Urteil war keine Gerechtigkeit
Julian Assange "gewinnt". Auf Kosten der Pressefreiheit, gelabelt als psychisch krank
In der Tat, die Entscheidung heute war eine große Erleichterung für Assange, seine Familie, und für alle seine Unterstützer auf der ganzen Welt. Aber es war keine Gerechtigkeit.
"Es ist gut zu hören, dass das Gericht gegen die Auslieferung von Julian Assange entschieden hat, aber ich bin vorsichtig mit der Tatsache, dass es auf psychische Gesundheit Gründen ist", AP's Joana Ramiro kommentierte die Entscheidung. "Es ist ein ziemlich schwacher Präzedenzfall gegen die Auslieferung von Whistleblowern und/oder zur Verteidigung der freien Presse. Die Demokratie braucht etwas Besseres als das."
"Das war kein Sieg für die Pressefreiheit", twitterte der Journalist Glenn Greenwald. "Ganz im Gegenteil: Die Richterin machte deutlich, dass sie glaubt, dass es Gründe gibt, Assange im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von 2010 strafrechtlich zu verfolgen. Es war stattdessen eine Anklage gegen das wahnsinnig repressive US-Gefängnissystem für 'Sicherheitsbedrohungen'."
Es ist gut, dass Richterin Baraitser letztendlich gegen eine Auslieferung entschied, aber ihr Urteil unterstützte auch das gesamte staatsanwaltschaftliche Narrativ der US-Regierung, das eine Auslieferung von Journalisten unter dem Espionage Act in Zukunft ermöglichen würde. Das Urteil ist ein bedeutender Schritt in Richtung Freiheit für Julian Assange, aber es ändert nichts, soweit es die globale imperialistische Tyrannei betrifft.
Die angemessene Reaktion zu diesem Zeitpunkt ist also ein Seufzer der Erleichterung, aber keine Feier. Der Fall Assange hat sich nie nur um einen Mann gedreht; der größere Teil des Kampfes, der, den wir alle kämpfen, geht unvermindert weiter.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://caitlinjohnstone.substack.com/.../the-assange...
Die Autorin: Antje Meier ist eine ebenso sachliche wie engagierte Verfechterin der Menschenrechte und als solche eine beachtete Kolumnistin in Facebook
Großbritannien/USA - Warnung vor Hintertür für Verfolgung von Medienschaffenden
Ein Gericht in Großbritannien hat am Montag (4. Januar) den Antrag der USA auf Auslieferung des Wikileaks-Gründers und -Verlegers Julian Assange abgelehnt. Reporter ohne Grenzen (RSF) ist erleichtert über diese Entscheidung, sieht die Begründung von Richterin Vanessa Baraitser aber sehr kritisch.
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Londoner Gerichts, Julian Assange aus humanitären und gesundheitlichen Gründen nicht an die USA auszuliefern. Wir teilen die Einschätzung, dass eine Auslieferung angesichts der voraussichtlichen Haftbedingungen in den USA und angesichts des fragilen psychischen und körperlichen Gesundheitszustands von Julian Assange für ihn lebensbedrohlich wäre“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die vorausgegangenen Ausführungen von Richterin Baraitser geben uns allerdings Anlass zu großer Sorge. Ihre Ansicht, dass es sich nicht um ein politisches Verfahren handelt und dass es nicht um grundlegende Fragen der Pressefreiheit berührt, teilen wir in keiner Weise. Die Richterin hält die Anklagepunkte der USA in der Sache für gerechtfertigt und gibt dem Auslieferungsantrag nur deshalb nicht statt, weil Assange in schlechter gesundheitlicher Verfassung ist. Das lässt eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen, wie es Assange getan hat.“
Mihr weiter: „Es liegt jetzt an den USA, die Anklage juristisch fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen. Das Verfahren hat zudem gezeigt, dass langfristig das US-Spionagegesetz überarbeitet werden muss, damit ausgeschlossen wird, dass es gegen Medienschaffende verwendet werden kann.“
Die US-Regierung hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Assange wurde nach dem Gerichtstermin wieder in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Am Mittwoch (6. Januar) entscheidet die Richterin, ob er auf Kaution freikommt. RSF fordert nach wie vor Assanges unverzügliche Freilassung und wird auch den Termin am 6. Januar beobachten.
RSF war die einzige NGO, die das Auslieferungsverfahren seit Beginn im Februar 2020 kontinuierlich im Gericht mitverfolgt hat. Auch bei der heutigen Entscheidung war RSF im Gericht in London vor Ort. Wie schon während der Anhörungswochen im September hatte RSF weder einen garantierten Zugang zum Gerichtssaal noch Zugriff auf den Videolink für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, obwohl letzteres vorab vom Gericht zugesagt worden war. Die Organisation erlangte nur deshalb Zutritt, weil Mitarbeitende seit den frühen Morgenstunden vor dem Gericht in der Kälte ausgeharrt hatten.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Großbritannien Platz 35, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.
Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Großbritannien finden Sie hier: www.reporter-ohne-grenzen.de/grossbritannien/ Mehr zur Lage der Pressefreiheit in den USA finden Sie hier: www.reporter-ohne-grenzen.de/usa
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