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Aspekte der Regierungskontrolle durch die Medien.
Ein Vortrag, u.a. gehalten beim Seminar „Aspects of Decentralization“ der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) vor Entscheidungsträgern des Öffentlichen Dienstes Indonesiens in Berlin 1998, vor Reisejournalisten aus verschiedenen Ländern Afrikas 2000, 2002, 2003; vor Militärs südamerikanischer Länder sowie Indonesiens 1998, 2004 und 2006.
Prolog:
Legislative, Exekutive, Jurisprudenz. Es gibt Länder, die sich auf die Teilung der Staatsmacht in diese drei Gewalten – im schlimmsten Fall noch miteinander verwoben – konzentrieren. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Eine vierte Macht, quasi als vierte, den Staat durch fundamentale Kontrolle tragende Gewalt, ist notwendig: Die Presse. Ihre Freiheit erst sichert dem Staat als „Haus der in ihm lebenden Nation“ das Fundament.
Aspects of Gouvernment Control by the Media
Aspekte der Regierungskontrolle durch die Medien.
Die abendländische Staatsauffassung wird durch die sokrateische Sicht geprägt, die sagt: Der Staat gibt uns das Dach, unter dem wir uns frei entfalten können, also müssen wir unsere Freiheit in den Dienst des Staates stellen. Sokrates begründete diese Auffassung nach dem Sieg der griechischen Stadtstaaten Sparta und Athen über die Perser. Es war Sokrates Schüler Plato, der versuchte, die „Pflicht“ der Bürger, für ihren Staat einzustehen, hinter dem Recht des Individuums einzuordnen, den eigenen Lebensplan ohne Berücksichtigung irgendeiner Staatsräson zu verwirklichen. Plato scheiterte. „Platonische“ Auffassungen haben in unserer Zeit etwas Altruistisches. Dennoch sind die Rechte des Staates begrenzt.
Seit der sogenannten „sokrateischen Wende“ in der Philosophie – also der sokrateischen Auffassung vom Primat der Rechte des Staates über die Rechte der in ihm lebenden Individuen – gab es, sagte Friedrich-Wilhelm Nietzsche Ende des letzten Jahrhunderts, die Freiheit des Seins im Sein nicht mehr.
Friedrich-Wilhelm Nietzsche hat diese vorsokrateische Lebensweise beschrieben als einen losen Zusammenschluß von Menschen, die gleichberechtigt – also gewissermaßen natürlich und „früh-demokratisch“ – lebten, um zu sein; nicht um mehr, um größer, oder schöner, oder mächtiger zu sein. Die hellenistische Welt, das Leben der Menschen in Kleinasien und auf den Inseln, sei deswegen glücklich gewesen, weil es keinen Zwang gegeben habe, das individuelle Glück in den Dienst eines Staatswesens einzugliedern.
Der Krieg der Perser gegen Sparta und Athen im 4. Jhdt. v. Chr., der schließliche Sieg der beiden hellenistischen Städte nach ihrem Zusammenschluß zum damals mächtigsten und auch militärisch am besten organisierten Staatenbund, polarisierte nicht nur die Machtverhältnisse unter den Staaten. Auch im Denken der Menschen gewann das, was fortan der Staat als seine Rechte definierte, an Bedeutung. Das positive, das von Normen geprägte Recht hatte das Naturrecht abgelöst.
Das „Positive Recht“ (ob Grundgesetz oder Verfassung eines Staates) ist nun aber nicht von einer höheren, quasi gottgegebenen Macht – es wird von Menschen geschrieben, von Menschen interpretiert, von Menschen angewendet.
Der Staat gibt diesen Menschen die Macht der Definition, das Recht gibt ihnen den Rahmen, ihre Aufgaben für den Staat wahrzunehmen: Legislative, Exekutive und Jurisprudenz – der in drei Gewalten geteilte Staat – werden in ihrer Gesamtheit geschützt durch das allumfassende ordnende Werk eines Grundgesetzes oder einer Verfassung. Armee und Polizei gewährleisten die Einhaltung der Ordnung.
Auch in den Demokratien der westeuropäischen Staaten in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts werden alle Interessen – außer denen, die den Staat in seiner Gesamtheit zersetzen wollen – einerseits zwar geschützt, müssen sich andererseits aber dessen Regelwerken, den Verfassungen, Gesetzen, Verordnungen und den nachgeordneten Ausführungsvorschriften der zentralen Legislativen und der meist dezentralen oder zumindest begrenzt eigenständigen Exekutiven und der Jurisprudenz unterwerfen.
In den Demokratien der westlichen Welt gibt es als einzige organisierte, dem Staat weniger als den Interessen der Menschen verpflichtete „Macht“ die Presse, die eine mehr oder weniger unabhängige Kontrolle der drei Gewalten des Staates darstellt. Die Presse hat also auch eine definierte Aufgabe. Aber als Kontrollorgan sollte sie den Staat quasi von unten betrachten. Sie soll ihn etwa aus der Sicht der Menschen beurteilen, in deren Interesse fragen, ob es sich für das Individuum im Staat noch lohnt, all seine Freiheiten für den Staat einzusetzen, wie Sokrates das vor 2300 Jahren unter den Bedingungen eines Krieges forderte, der die Menschen in ihrer gesamten Existenz bedroht hat.
Je mehr diese Kontrollfunktion der Presse allein der Effektivität der staatlichen Aufgaben gewidmet ist, umso „staatstreuer“ wird sie sein, je mehr sie sich um eine generelle Interessensorganisation im Sinne derjenigen kümmert, die im Staat sonst keine eigene Lobby formieren können (sozial Schwache, Randgruppen etc.), umso kritischer wird sie auch schon dem Grundgedanken staatlicher Organisation gegenüberstehen. Wird sie platonisch; altruistisch? Revolutionär? Oder einfach kritischer gegenüber den Definitionen des Staates, kristallisiert in den Verfassungsartikeln?
Wie auch immer – soziologische, psychologische, philosophische und politologische Wissenschaften sind sich in ihren Forschungen in einem zentralen Punkt weitgehend einig: Je besser die Kontrolle der Träger der dreigeteilten Staatsgewalt organisiert, je dezentraler sie aufgebaut und in Netzwerken organisiert ist, umso besser, humaner, lebenswerter funktioniert das Leben. Das Wir-Gefühl der Menschen, die Identifikation mit ihrem Staat – und folglich auch die Bereitschaft, sich für ihren Staat einzusetzen – wachsen.
Die Freiheit der Presse ist also für das Funktionieren eines Staates insgesamt ausschlaggebend. Ihre Kontrolle der Regierung ist den Exponenten der Regierung nicht angenehm – das muß sie aber auch nicht sein. Fakt ist: Nur wer sich kontrollieren läßt, bleibt glaubwürdig. Und das muß ein Staat sein, wenn er von seinen Bürgern ernstgenommen werden will.
Regierungskontrolle durch die Medien in Deutschland
Deutschland hat der Pressefreiheit Verfassungsrang eingeräumt. In Artikel 5 des Grundegesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird die Freiheit der Meinung und des Wortes geregelt.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Um die Tragweite dieses Artikels zu beurteilen, muß man sich mit den Erläuterungen und juristischen Kommentaren befassen. Der bedeutendste wurde von Dr. G. Leibholz, o. ö. Professor der Rechte, Richter am Bundesverfassungsgericht und von Dr. H.J. Rinck, Oberlandesgerichtsrat, Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beim Bundesverfassungsgericht verfaßt (erschienen im Band: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar an Hand der Rechtstprechung des Bundesverfassungsgerichts, Verlag Dr. Otto Schmidt KG in Köln-Marienburg 1966).
Auszüge:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt;“
„ ... es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“
„Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit ...“
Dabei heben die Richter hervor, daß „nicht nur das Äußern einer Meinung ... sondern auch die darin liegende oder damit bezweckte Wirkung auf andere“ grundrechtlich geschützt sind.
Das ist wichtig. Denn der Sinn der Arbeit der Presse in Freiheit ist es gerade, „meinungsbildend und überzeugend“ zu wirken: „Deshalb sind Werturteile, die immer eine geistige Wirkung erzielen, nämlich andere überzeugen wollen, vom Grundrecht des Art. 5 Abs. I Satz 1 geschützt.“
Geradezu dreidimensional wird die Diskussion um die Pressefreiheit – also um die Grundlage von Government Control by Media – dort, wo die Einschränkungen diskutiert werden. Die Komplexität ergibt sich daraus, daß das Grundgesetz natürlich eine Vielfalt von Rechten schützen muß. Und überall dort, wo die Pressefreiheit die Freiheits-, also die grundgesetzlich geschützten Rechte anderer verletzt, eine Wechselwirkung diskutiert und untersucht werden muß.
Für die Arbeit der Presse ist dies von sekundärer Bedeutung. Für sie ist die jeweilige Ausgestaltung ihrer Rechte in den 16 Landespressegesetzen der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland weit erheblicher.
Ja, Presserecht ist Landesrecht in Deutschland. Das Recht der Presse, das Recht auch der staatlichen Organe gegenüber der Presse, werden von den Bundesländern für den Rahmen ihres jeweiligen Landes bestimmt. Nur so ist eine Lex Lafontaine zu erklären und zu verstehen: Die Tatsache, daß ein Ministerpräsident wie Oskar Lafontaine nach Enthüllungen über seine persönliche Auffassung, die die Selbstbedienungsmentalität einer ganzen Kaste der politischen Führung charakterisiert, das Presserecht seines Landes über politische Willensbildung bei der Mehrheit der Volksvertreter ändern läßt, ist nicht nur als positiv zu bewerten. Aber so ist das in der Demokratie: Mehrheiten entscheiden. In Deutschland werden die Mehrheiten repräsentiert durch die Mehrheiten von Abgeordneten einer Partei in den Parlamenten der Länder, und die geben dann eben auch ihren Kritikern, der Presse, den Rahmen, in dem sie sich persönlich, dienstlich und amtlich „maßnehmen“ lassen.
In den Pressegesetzen der Länder wird ein präziser Rahmen dessen gesteckt, was Journalisten an Rechten und Pflichten haben. Das Wichtigste dabei dürfte allerdings sein, daß auch hier der Gesetzgeber den Journalisten nicht nur die Kontrolle über ihre eigene Arbeit überläßt (Bsp. Presserat), sondern auch jedem Publikationsorgan und innerhalb dessen jedem Journalisten das Recht zur Interpretation seiner eigenen Rechte – innerhalb des Rahmens der gesellschaftlichen Auffassungen – gewährt.
Dabei kommt dem Deutschen Presserat eine entscheidende Bedeutung zu. Denn die Kritiker, die Journalisten, als Kontrolleure des Staates müssen sie sich auch selbst kontrollieren lassen. Der Presserat hat diese Aufgabe. In ihm sitzen die Vertreter der Zunft, die über ihre eigenen Kollegen und eventuelles Verhalten urteilen. In ungezählten Fällen kritisch. Denn die Kontrolleure, die die Kritik zu ihrem Metier gemacht haben, wissen, und beachten dies auch, daß sie den gesamten Berufsstand unglaubwürdig machen, wenn sie Fehlverhalten von Journalisten, also von Standeskollegen, nicht rügen.
Der Deutsche Presserat ist zentral organisiert (analog zu diesem Selbstkontrollorgan der Presse sind übrigens auch Rundfunk- und Fernsehkontrolle in den Rundfunkräten feste Institutionen). Im Presserat sitzen: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.v., BDZV, der Deutsche Journalisten-Verband e.V. DJV, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V., VDZ, die Industriegewerkschaft Medien, Druck und Papier, Publizistik und Kunst, IG Medien.
Die Regierungskontrolle durch die Medien fußt in Deutschland also einerseits auf einer fast zweieinhalb Jahrtausende alten Staatsauffassung, andererseits auf den modernen Erkenntnissen der Neuzeit, daß die Menschen zwar nicht ohne Regeln leben wollen, aber auch nicht ohne Möglichkeiten ihrer persönlichen Entfaltung auch über diese Regeln hinaus, also zwangsläufig dezentral organisiert, um den Besonderheiten der Regionen gerecht zu werden. In einem vereinten Europa wird diese Struktur erhalten bleiben und dem politischen Willen der Staatsoberhäupter zufolge sogar noch an Bedeutung gewinnen.
Vor allem Letzteres führt naturgemäß immer wieder zu Spannungen zwischen dem Staat und der Presse.
Viele Beispiele sind bekannt:
die Watergate-Affäre in den USA etwa,
die Starfighter-Affäre,
die Firmenspionage, die zur Aufdeckung der Giftgas-Produktion in Rabtah, Libyen geführt hat,
die Freigabe von Kindern von Regimegegnern der DDR zur Zwangsadoption,
Ungezählte könnte man hinzufügen. In fast jedem Fall hat der Staat oder eines seiner Organe, Militär, Polizei, Staatsanwaltschaft, mit Repressionen, Unterdrückungen von „journalistischen Botendiensten“ für die interessierte Öffentlichkeit reagiert – und damit in ausnahmslos jedem dieser Fälle an Respekt, Authorität und Existenzberechtigung verloren.
Unterdrückung von Journalisten bedeutet immer: Verlust an Legitimation für die Unterdrücker.
Diskussion hingegen beflügelt. Dezentrale Kompetenz und Entwicklung verhindern darüber hinaus die allzu unübersichtliche Ballung von Macht. Die dezentralen Fälle von Regierungskontrolle durch Medien zeigen deshalb besonders wirkungsvoll, wie mit der damit verbundenen Pressearbeit die Identifikation von Menschen mit ihrem Gemeinwesen, ja, mit dem Staat insgesamt, gesteigert werden kann.
Government Control by the Media – ein Beispiel aus Berlin.
Die zweite große Verwaltungsreform Berlins als Beispiel für eine funktionierende Regierungs-Kontrolle durch die Medien.
Berlin ist zugleich Stadt und Staat: „Seit der Vereinigung am 3. Oktober 1990 ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 20. 6. 1991 wird die Stadt in den kommenden Jahren auch Parlaments- und Regierungssitz werden. Damit übt sie in ihrer über 750jährigen Geschichte zum siebten Mal für den insg. siebten Staat bzw. Staatenbund die Funktion der H. aus.“ (aus: Berlin-Handbuch, das Lexikon der Bundeshauptstadt, FAB Verlag 1993)
Die deutsche Hauptstadt ist zugleich eines der 16 deutschen Bundesländer. Somit ist sie in der zweiten deutschen Kammer, der Länderkammer, dem Bundesrat, vertreten.
Nach innen hat Berlin seine Verwaltung zweistufig organisiert:
Senats- oder Hauptverwaltungen;
Bezirksverwaltungen.
Hauptverwaltungen:
Der Senat von Berlin tagt im Berliner Rathaus im Bezirk Mitte und stellt die vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählte Regierung des Landes Berlin dar. Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, seinem Stellvertreter, dem Bürgermeister, außerdem aus zur Zeit 10 Senatoren. Die Senatoren sind zugleich die Chefs ihrer jeweiligen Senats- oder Hauptverwaltungen.
Die Kontrolle der Hauptverwaltungen obliegt dem Abgeordnetenhaus von Berlin, das ist „die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung“ (Art. 25, Abs. 1, Verf. Von Berlin).
Bezirksverwaltungen:
Das Stadtgebiet gliedert sich in 12 Bezirke, die jeweils über eigene Rathäuser verfügen, in denen die Bezirksämter (Bürgermeister und Dezernenten) als Wahlbeamte bisher sowohl eigene Verantwortungsbereiche wahrnehmen als auch Vorbehaltsaufgaben. Das wurde in fast allen politischen Kolumnen der Zeitungen in Berlin immer wieder kritisiert: Zersplitterung der Stadt in Viertel, aus denen heraus das Gesamtinteresse der Entwicklung einer europäischen Metropole nicht mehr beurteilt werden könne, sagten die Kritiker in den Redaktionen, dürfe nicht sein. Resultat: das Allgemeine Zuständigkeits-Gesetz (AZG) wurde nach jahrelanger Diskussion mit der beschlossenen Gebietsreform gleich mitgeändert.
Statt der Vorbehaltsaufgaben gibt es in Zukunft ein Eingriffsrecht des Senats in viele Belange, die bisher von den Stadtvätern der Bezirke allein entschieden werden konnten.
Beispiel Bauen: Wo bisher in den dezentralisierten Rathäusern über gigantische Investitionsvolumen entweder positiv oder negativ entschieden wurde, kann die für das Projekt oder die Entwicklung verantwortliche Hauptverwaltung des Senats im Auftrag spätestens vom Jahr 2001 an erheblich leichter mitsprechen oder das gesamte Verfahren von der Planung bis zur Realisierung mit allen Genehmigungsschritten in den eigenen Verantwortungsbereich übernehmen, oder die Bezirke anweisen, die Entscheidungen im Interesse der zentral geplanten Entwicklung zu verkünden.
Das Ziel ist, daß der Senat sich auf Hauptstädtische Aufgaben beschränkt, und „Kleinkram“ (etwa die Ausstellung von Pässen oder die Kita-Planung) von den Bezirken abgearbeitet werden. Außerdem sollen die Bezirke auch weiterhin ihre „Kiezinteressen“ vertreten – dabei liegt der Teufel im Detail: Denn was hauptstädtischer Belang, was Kiezinteresse ist, darüber streiten sich oft die Parteien.
Und dann? Läuft kaum noch etwas ohne die Presse.
Wenn Journalisten sich nicht an die Recherche machen, und genau sagen, jener Gewerbepark geht den Senat nichts an, oder diese Straße darf ein Bezirk nicht ohne gesamtstädtische Betrachtungsweise auf zwei Spuren zurückbauen, finden Entscheidungen oft einfach nicht statt.
Auch in den Bezirken gibt es zwischen den gewählten Vertretern der Viertel, den Bezirksverordneten, je nach Partei und Haltung, oft Streit. Die Bezirksverordneten-Versammlungen, sozusagen 23 Parlamente, in denen auch politischer Wille der lokalen und sublokalen Ebene gesammelt und nach oben, auf die Regierungsebene transportiert wird, schweben ja nicht in einem sterilen Raum. Ihre Exponenten wollen Karrieren machen – sind also vom Wohlwollen der Parteispitzen (und der Presse) abhängig. Je nachdem, wessen Wohlwollen sie erwerben wollen, dessen Musik blasen sie, mitunter. Nicht immer. Aber in diesem Konzert gibt die durch die Zeitungen repräsentierte öffentliche Meinung oft die Richtung und den Weg vor.
Diese zugegebenermaßen sehr komplizierte Struktur von Hauptverwaltung/Regierung und Bezirke hat den Vorteil, daß sie sehr schnell und sehr genau auf die Interessen der Menschen in den Bezirken und Stadtteilen eingehen kann.
Die Aufteilung in zwei Verwaltungsebenen, Senat und Bezirke, entstand übrigens bei der Bildung von Groß-Berlin im Jahr 1920. Damals wurde einem Magistrat als Regierung ein Parlament als Kontrollorgan für die gesamtstädtischen Interessen beigeordnet, in damals 20 Bezirken arbeiteten Verwaltungen und die „kleinen Parlamente“, den heutigen Bezirksverordneten-Versammlungen analog, daran, die von der Stadtregierung übertragenen Aufgaben für die jeweiligen Viertel den Menschen plausibel zu machen.
Seit 1990 arbeitete der Berliner Senat nun an einer Reform mit dem Ziel, die Wucherungen zu beschneiden, die z. B. in der DDR zur Gründung von drei neuen Bezirken im Ost-Teil der Stadt und quer durch alle Verwaltungsbezirke zu einem enormen Aufgaben- und Personalzuwachs geführt haben. Teilweise hatten sich dort Bürgermeister und Stadträte (also die Bezirksämter, die die Bezirke „regieren“) stattliche Kompetenzen gesichert. Der Rat der Bürgermeister der 23 Bezirke hatte seit 1991 immer mehr Macht und Entscheidungsbefugnisse für sich reklamiert. Man sei näher an den Menschen dran, man kenne ihre Interessen und Bedürfnisse besser, man könne ihnen die effektiveren Dienstleistungen bieten, lauteten – vereinfacht – die Argumente. Das stimmte in weiten Teilen auch. Allerdings gab es auch viele Probleme, die von fehlender Kompetenz über Mißwirtschaft, Korruption – vor allem im Baubereich – und Vetternwirtschaft (bei Senat und Abgeordneten noch schlimmer) reichten. Eine Reform war also notwendig, alle waren sich einig, gestritten wurde über das „Wie?“ ...
Jede Pressure Group mobilisierte ihre Lobby, jede Lobby mobilisierte so weit wie möglich die Presse, die für jede Nachricht, die sie gegen andere abwog, von der jeweils des „Verrats“ bezichtigten Partei mit hoher Beschwerdekompetenz als parteilich bezeichnet wurde.
Tatsächlich waren die Journalisten – genau betrachtet – bewundernswert objektiv. Zwar häuften sich mit der Zuspitzung des Streits um eine bevorstehende Verwaltungs- und Gebietsreform in allen deutschen und in den etwa 10 Berliner Tageszeitungen die Zahlen der Kommentare. Zwar wurde auch manche subjektive Meinungsmache in vermeintlich objektiver Berichterstattung versteckt, angesichts der sehr großen Konkurrenz der großen Berliner Tageszeitungen waren sich dennoch die Journalisten im Klaren darüber, daß jede ihrer Behauptungen von jedem der Kollegen – und bei diesem erheblich öffentlichen Streit – auch von einem Großteil der Berliner, also der Leser, beurteilt werden konnten. Und so wurde die Verwaltungsreform, die im März 1998 mit dem Beschluß des Abgeordnetenhauses, die 23 Berliner Bezirke bis 2001 zu 12 größeren Bezirken zusammenzulegen, zu einem Lehrbuchbeispiel für die Möglichkeit der Presse, Regierungsarbeit durch Kontrolle nicht nur zu veröffentlichen, sondern Fehlentwicklungen und Fehler in den Argumenten der Politiker sogar zu lenken.
Die Etappen der Reformdiskussion
Männer, Meinungen, Manipulationen, könnte man die ersten Reformvorstellungen betiteln. Da trat 1990 plötzlich der Schöneberger Bürgermeister auf den Plan und schlug vor, Bezirke zu vereinigen. Später stellte sich heraus: persönliche Amtsmüdigkeit mischte sich mit Hoffnungslosigkeit – der Mann hatte für eine neue Wahlperiode einfach kaum noch Chancen, als Verwaltungschef am Hebel im Rathaus zu bleiben.
Die Idee des Verwaltungschefs, die 23 Bezirke zu 14 zusammenzulegen, wurde dann von der Senatsinnenverwaltung aufgegriffen. Senator Heckelmann, Ex-Uni-Chef, ging noch einen Schritt weiter, wollte nur noch zwölf Bezirke „durchboxen“. Doch in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung wehrten sich vor allem die neuen Bürger im Ost-Teil der Stadt dagegen, wieder neue Strukturen übergestülpt zu bekommen. Die Zeitungen ergriffen die Partei der Bürger – der Reformplan wurde immer wieder auf Eis gelegt.
Da über eine Gebietsreform vorerst die Probleme der Stadt wie zuviel Personal, zuwenig Geld (Sonderzulagen für die einstige Stadt im roten Meer wurden von Bonn gestrichen) nicht zu bewältigen waren, „erfand“ die Regierung die Verwaltungsreform.
Dadurch wollte man langfristig den teuren Personalüberhang reduzieren. Denn die Stadt hatte durch Übernahme der Angestellten im Osten etwa doppelt soviel Personal, wie benötigt wurde, wollte aber gleichzeitig niemanden entlassen: Es handelte sich schließlich um Wähler – und für die Zeitungen um Leser, die man umwarb!
Im Rahmen der Diskussion über eine optimale, betriebswirtschaftliche Verwaltungsführung kam dann auch die Forderung nach einer Gebietsreform wieder auf den Tisch.
Weil aber auch Ex-Bundeswehrgeneral und Innensenator Jörg Schönbohm allein nicht weiter kam, spielte die seit 1992 amtierende Große Koalition den politischen Spielball zwischen den Fronten hin und her.
Einen erfolgreichen Part übernahm die „eiserne Lady Berlins“ , Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing. Sie stetzte drastischen Geldkürzungen vor allem der Bezirkshaushalte durch, die das Lahmlegen politischer Spielräume der Dezerneten zur Folge hatte (das Geld der Bezirke wurde um ein Drittel von ca. 15 Milliarden Mark auf unter 10 Milliarden Mark gekürzt).
Gedeckt wurde das anfangs durch die Zeitungen, die jede gesparte Mark in den Politikredaktionen bejubelten.
Nach einer gewissen Zeit der Einkehr zeigte sich ein Anstieg der Jugendkriminalität, die Straftaten wie Handtaschendiebstähle, Zigarettenschmuggel, Kaufhauseinbrüche, Überfälle auf Kioske etc. etc. stieg im gleichen Maße, in dem Jugendklubs geschlossen wurden und eine ganze Generation Heranwachsender ihre Enttäuschung über die Gesellschaft in Form von Aggression gegen ebendiese deutlich machte. Darüber schrieben die Lokalredaktionen und vor allem mit einer besonderen Dichte immer wieder die Bezirksredaktion der Berliner Morgenpost.
Die Bezirksredaktion der Berliner Morgenpost wurde zum mahnenden Finger. Die Reportagen, Serien, die Berichtsfolgen erhellten nicht nur schlaglichtartig, sondern mit System den Zerfall einer städtischen Gemeinschaft, die sich in Extreme aufzulösen schien. Andere Zeitungen konnten sich dem nicht mehr entziehen. Zweimal deutscher Lokaljournalistenpreis, ein weiteres Mal ein Sonderpreis, Buch- und Fachpublikationen, Lehr- und Vortragstätigkeiten – das ist nicht nur den Wissenschaftlern an den Universitäten vorbehalten. Die Redakteure der Bezirksredaktion der Berliner Morgenpost reisten durch die Stadt, durchs Land, waren als Chronisten zugleich Meinungsbildner – und zwar auch im Innenleben des journalistischen Handwerks.
Und je mehr das engagierte Mahnen der meinungsführenden unter den Berliner Tageszeitungen von den anderen Zeitungen aufgegriffen wurde, umso weniger konnte die Politik ihre plakativen, aber die Probleme nicht lösenden sondern verschärfenden Kürzungsprogramme fortsetzen.
Nachdem in der ersten gemeinsamen Wahlperiode von SPD und CDU viele hochtrabende Projekte scheiterten, die Bewerbung der Stadt für Olympia und die Vereinigung mit Brandenburg zu einem Land, wollte die große Koalition zumindest eine Reform realisieren: Die Gebietsreform.
Unter dem Deckmantel „schlanker Staat“ waren nach sechs Jahren fast alle politisch Verantwortlichen so weichgeklopft, daß ihnen eine Entscheidung – wie auch immer lieber war, als das Beharren auf alten Pfründen. Und: Angesichts der nicht mehr vorhandenen Entscheidungsmöglichkeiten und der knappen Kassen machte sich bei vielen Dezernenten Amtsmüdigkeit breit – man kann nichts mehr bewegen, wenn das Portemonnaie leer ist.
Hinzu kam: Immer häufiger wurde Kritik an der Qualifikationen der politischen Mandatsträger laut. Ein Manko, das auch Journalisten zum Teil nicht verborgen blieb. Denn auch die Anforderungen der Bürger an ihre Mandatsträger steigen, sie sind kritischer geworden, geben sich nicht mehr mit jeder Entscheidung der Politiker zufrieden (Bsp. Früher wurden Bäume gefällt, heute muß erst ein Gutachten angefertigt werden).
Mit der Verringerung der Bezirke und der Verkleinerung des Parlaments hoffen auch die Parteien selbst, daß sich so Qualität gegen Quantität durchsetzt. (Was unwahrscheinlich ist, da die neuen Seilschaften ihr Handwerk wesentlich besser verstehen, als die alten „Haudegen“).
Die Zeitungen werden das weiter begleiten. Viele Entscheidungsträger werden weiterhin zuerst in den Redaktionsstuben nachfragen, wie ein Beschluß der Regierung den Menschen auf der Straße zu vermitteln sein wird, ehe man mit einem Gesetzesentwurf vor dem Parlament ein Scheitern riskiert.
Es wird sich weiterhin täglich beweisen lassen, was die Kommentatoren Leibholz und Rinck in ihren Ausführungen zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagten: „Die Presse ist neben Rundfunk und Fernsehen das wichtigste Instrument der Bildung der öffentlichen Meinung; die Pressefreiheit genießt deshalb gemäß Art. 5 Abs. I Satz 2 spezifischen Grundrechtsschutz.“ Und weiter: „Sie muß in ihrer institutionellen Eigenständigkeit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinnung eine vierte Säule des Staates bleiben.“
Legislative, Exekutive und Jurisprudenz reichen nicht aus – selbst unterstellt, daß ihre Selbstkontrolle und der gute Wille ihrer Entscheidungsträger vorhanden ist. Ohne eine funktionierende Presse wird kein Staat die Legitimation erwerben, die aber erst dazu führt, daß sich die Menschen mit ihm identifizieren – für ihn und seine Belange arbeiten.
(c) Norbert Gisder












