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Rückübertragung ist immer noch ein Thema. Zigtausende deutscher Staatsbürger haben großes Unrecht über sich ergehen lassen müssen, als ihre Rechte im Jubel der Millionen nach 1989 unter die Räder von Trabis und der Interessen des ganz großen Kapitals gelangt sind. Axel Lutze ist einer von ihnen: Seine Familie wurde - staatlich verordnet - entehrt und er selbst kriminalisiert. Lesen Sie hier das Dossier einer unfassbaren Vergewaltigung von Recht und Empfinden, von Menschlichkeit und Anstand im Umgang mit Opfern, die auch ohne die bundesdeutsche Häme schon - eigentlich - genug gelitten haben.

Warum ist in diesen Fragen die Politik ebenso wie die Rechtssprechung so bigott? Kann es sein, dass die Summen zu hoch sind?

Immerhin geht es um Vermögen von geschätzt mehr als einer Billion Euro -, um die die einstigen Eigentümer betrogen worden sind. Das entspricht dem Wert des Aktienkapitals der 30 im Dax gelisteten internationalen Aktiengesellschaften.

Der Rechtsstaat hat sich abgeschafft

Von Axel Lutze
16.10.2011

 

Taschentuch. Wo ist mein Taschentuch. Ich spüre, wir mir eine Träne über die Wange läuft. Vor meinen Augen sehe ich das Haus am See in Zeuthen am Berliner Stadtrand. Heruntergekommen. Aber meines. Als Erbe sollte ich dort das Andenken meines Vaters und Großvaters in Ehren halten. Eigentlich. Aber das Haus wurde meiner Familie genommen. Es sei eine "besatzungshoheitliche" Enteignung gewesen - und deshalb sollte ich es auch nicht zurückerhalten, sagen die, die - eigentlich! - für Recht sorgen sollten. Doch ich kämpfe. Es sind viele Schritte nötig zum Erfolg. Doch auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten. Jetzt sitze ich (zum wievielten Mal? ...) vor Gericht und sinniere. Was heißt das denn: "besatzungshoheitlich"? Tatsächlich ist es diese Wortschöpfung, die Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß möglich gemacht hat. Ich werde mich mit diesem Thema noch gesondert beschäftigen.

 

Eine Stimme weckt mich aus meinem Sinnieren. Der Richter.

 

Ich atmete tief ein. Erschrocken seh ich mich um, ob das von den Anwesenden bemerkt worden ist. Der Anlass lässt ein Stück Rechtsstaatlichkeit zurückkehren. Soeben hat der Vorsitzende des 6. Senats beim Oberverwaltungsgericht Berlin den Urteilstenor in der mich betreffenden Sache verkündet: „Im Namen des Volkes! - Das Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wird aufgehoben und die Beklagte für verpflichtet erklärt, dem Kläger einen Bundesvertriebenenausweis ,C' auszustellen.“ (Datum Aktenzeichen)

 

Es könnte sein, denke ich, ...

 

 

Die Bundesvertriebenenausweise sind in drei Kategorien ausgestellt worden: A - für die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten; B - für die Vertriebenen aus dem Sudetenland; C - für die Vertriebenen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
Diesen Ausweis zu besitzen bedeutet, zu dem Kreis der Lastenausgleichsberechtigten (LAG) zu gehören. Für verlorengegangene Vermögenswerte in Form von Grundstücken gab es die so genannte LAG-Hauptentschädigung. Das Urteil der OVG Berlin ist deswegen von besonderer Bedeutung.
Die dramatischen Umstände der Flucht beschreibt Axel Lutze in diesem Buch: "Man kann auch ohne Tränen weinen" erschien bei Frieling.

 

Damit hatte dieses Gericht die dramatischen Umstände1) meiner Flucht aus der damals noch in der Amtssprache genannten sowjetischen Besatzungszone anerkannt.

 

Ich erhielt den „AUSWEIS für Vertriebene und Flüchtlinge C, Nr. 30012/20925“2).

 

Damit gelangte ich in den Personenkreis, der von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffen war. Um diese Folgen zu mildern, schuf der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG). Schon der Name machte den Zweck dieses Gesetzes deutlich. Die deutsche Sprache3) erklärt das Ausgleichen  als die Beseitigung von Unterschieden und die Herstellung eines Gleichgewichts.

 

Ich erhielt auch für ein von den kommunistischen Behörden in der DDR enteignetes Grundstück, bei dem ich Miteigentümer war, eine LAG-Hauptentschädigung in Höhe von damals neunhundertzweiunddreißig Deutsche Mark und achtzehn Pfennige.

 

Auch die Entschädigung hat die deutsche Sprache4) bisher eindeutig definiert: Jemandem einem Ersatz geben, jemandem für einen Verlust mit Geld zu entschädigen. Die Formulierungen im Lastenausgleichsgesetz waren klar und ließen keine Umdeutung zu. Es waren Leistungen, die nicht zurückgefordert werden konnten. Auch eine direkte Rückforderungsvorschrift gab es nicht. Sie wäre ohnehin illusorisch: West und Ost befanden sich im „Kalten Krieg“.

 

Zur Erklärung

 

Erst den Politikern im Vereinigungsprozess blieb es vorbehalten, die seit Martin Luther klare deutsche Schriftsprache für ihre Zwecke auf der Suche nach zusätzlichem Geld zu verfälschen. Zwar wurde das Lastenausgleichsgesetz als nun überflüssig außer Kraft gesetzt. Doch wenig später wurde es in geänderter Form mit der Rückforderungsmöglichkeit (§§ 350 a, 350b und 350c LAG) wieder in Kraft gesetzt. Die Politiker hatten sich die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, einem von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffenen  Personkreis in die Hosentasche zu fassen und daraus Geld zu nehmen.

 

Merkwürdig ist dabei, die Verwendung der so erlangten finanziellen Mittel. Entschädigungsansprüche nach den LAG gibt es nicht mehr und so wird erneut ein Stück Abschaffung des Rechtsstaats sichtbar. Diese Mittel sollen für die Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - ein Gesetz, nach dem die Betroffenen einer „besatzungshoheitlichen“ Enteignung mit einem Bruchteil des Wertes ihren erneut - diesmal vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland - enteigneten Vermögenswert entschädigt werden sollen.

 

Das ist eine bemerkenswerte politische Praxis: Bisher galt im „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland: Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, muss auch dessen Finanzierung geregelt sein. Da es das Ausgleichsleistungsgesetz vor der Rückforderungsmöglichkeit des geänderten LAG gab, müssen die vorher bereitgestellten finanziellen Mittel im politischen Sumpf verschwunden sein.

 

Auch ich erhielt einen Rückforderungsbescheid ...

 

 

... über diesmal 466,09 Euro.

 

Mit diesem Bescheid wurde das Widerspruchsrecht ausgeschlossen. Als Rechtsmittel wurde nur die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung für diesen belastenden Verwaltungsakt habe.

Ergo

 

Dieser Rückforderungsbescheid zeigte aber, dass der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland sich einem weiteren Stück Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hatte. Er sah den Bürger nicht mehr als Individuum mit Rechten und Pflichten, sondern nur noch als Mittel zum Zweck. In diesem Bescheid war das für einen belastenden Verwaltungsakt sonst erforderliche Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Selbst gegen einen Steuerbescheid hat der Bürger noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser Rückforderungsbescheid verlangte von ihm, dass er sofort ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einleiten müsste. Außerdem würde ein solches Vorgehen keine aufschiebende Wirkung haben; das heißt, er müsste erst einmal zahlen, bevor ein ordentliches Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheidet.

 

Schon hier zeigt sich, das der „Rechtsstaat“ die grundgesetzlich geschaffene Schlichtungsinstanz für Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürger und Staat nicht mehr ernst nimmt und ihr nur noch eine scheinbare Bedeutung beimisst.

Der Rückforderungsbescheid wies mich darauf hin, dass das seinerzeit enteignete Grundstück „rückübertragen“ wurde; ein Schaden also nicht entstanden sei. Die seinerzeit gewährte LAG-Hauptentschädigung wäre zu unrecht gewährt worden und müsse deshalb zurückgezahlt werden.

 

Ich schüttelte mit dem Kopf über einen solchen Unsinn.

 

Natürlich war ein Schaden entstanden. Er war fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen worden. Auch nach seiner Kenntnis des Rechts war dieser Bescheid verfassungswidrig. Ich holte aus meinem Bücherregal einen Kommentar zum Grundgesetz6) und las nach:

 

Das Grundgesetz sagt zur Rückwirkung

„Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Gesetzes, das abgeschlossene Tatbestände erfasst, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Rechtssätzen zu beurteilen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten sind.

    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit. Der Staatsbürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können. Er muss darauf vertrauen können, dass sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen anerkannt bleibt. In diesem Vertrauen wird der Bürger aber verletzt, wenn der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände ungünstigere Folgen knüpft als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war - echte Rückwirkung. Zum anderen kann unter Umständen auch das Vertrauen des Bürgers darauf beanspruchen, dass seine Rechtsposition nicht nachträglich durch Vorschriften entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken - unechte Rückwirkung. Denn es ist auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, dass der Vertrauensschutz verletzt wird, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seiner Disposition nicht zu berücksichtigen brauchte.“

 

Leibholz/Rinck Grundgesetz

- Kommentar an Hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Verlag Dr. Otto Schmidt KG

 

Ich las noch einmal den Rückforderungsbescheid. Dabei fiel mir auf, dass in meinem konkreten Fall der über zweitausend Jahre alte Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ (Nicht zweimal das Gleiche) vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland mit den Füßen zertreten wurde: Axel Lutze ist Rechtsnachfolger seines Großvaters.

In einem anderen Verfahren für einen „besatzungshoheitlich“ enteigneten Vermögenswert, wurde ich als unwürdig für den Empfang von Ausgleichsleistungen bezeichnet (Az VG Berlin 22 A 506.05 vom 10. November 2005).

In dem entsprechen Urteil wurde mein Großvater posthum zu einem Mittäter nationalsozialistischer Verbrechen gemacht, obwohl er nicht Mitglied der NSDAP war und für ihn ein Rehabilitierungsbescheid der Russischen Föderation  vorlag. Das war die erste Bestrafung für Axel Lutze, der bei Kriegsende fünf Jahre alt war.

 

Was für ein Unsinn. Das zeigen auch die drei folgenden Dokumente
direkt aus Moskau und aus der US-Botschaft in Berlin

Dieses Dokument - direkt aus Moskau - sagt, dass Hans Oskar Richard Lutze, mein Großvater, nach Internierung im NKWD-Speziallager Nr. 6 (wo er am 8. Dezember 1945 auch gestorben ist) posthum rehabilitiert wurde.
Die deutsche Übersetzung des russischen Dokuments.
Auch das US-Dokument beweist, dass mein Großvater kein Mitglied der NSDAP gewesen ist.

In dem Buch "Die Rückkehr - oder: Verlierer der Einheit" beschreibe ich punktgenau die Schwierigkeiten, die es bereitet hat, diese Rehabilitierungsbescheide überhaupt zu beschaffen. Ich möchte gern mal wissen, wie viele Deutsche überhaupt auf solche "Positivatteste" zurückgreifen können, wenn sie vom Deutschen Staat ihr Recht fordern - und sonst nichts. 

Nun verlangt der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland von mir, Axel Lutze, dass ich zur teilweisen Wiedergutmachung des von den kommunistischen Machthabern in der sowjetischen Besatzungszone angerichteten Schadens einen finanziellen Beitrag leiste. Das ist mir gegenüber nicht nur ein unglaublicher Zynismus, sondern zugleich eine zweite Bestrafung.

 

Völlig unberücksichtigt gelassen hat der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland, dass ich, Axel Lutze, fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung meines Miteigentumsanteils ausgeschlossen war. Das ist für mich eine dritte Bestrafung.

 

Ich beschließe, diesen Rückforderungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Berlin anzugreifen.

 

Dazu muss ich zwei Anträge stellen: Einmal in der Hauptsache die Aufhebung dieses Bescheides und zum anderen einen vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

 

Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik reagierte in der Form, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen werden müsse, weil ich, Axel Lutze, keinen „Aussetzungsantrag“ gestellt habe. Vergeblich suche ich in der Rechtsbehelfsbelehrung einen  entsprechenden Hinweis auf diese vermeintliche Voraussetzung. Was ich fand, war der Hinweis, dass eine eingelegte Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben würde.

Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Dieser „Rechtsstaat“ ist nicht zu verstehen. Da verlangen seine fragwürdigen Exponenten einen Antrag und lassen in dem nachfolgenden Satz schon erkennen, wie sie über diesen noch nicht gestellten, aber schon geforderten Antrag entscheiden würden: Sie würden ihn zurückweisen.

Diese Menschen sollten nicht Juristen, sondern Beschäftigungstherapeuten genannt werden.

 

 

 

 

 

Nach dem Grundsatz „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ folgte das Verwaltungsgericht dem „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland und wies diesen Antrag von Axel Lutze ab.

 

Das war falsch, denn nun sollte auch das Verwaltungsgericht zu spüren bekommen, wie ernst es vom „Rechtsstaat“ genommen wird.

 

Mit einen Mahnbescheid werde ich aufgefordert, den mit dem Rückforderungsbescheid  verlangten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Geschieht das nicht, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Gegen diesen Bescheid gab es ein Rechtsmittel. In der Rechtsbehelfsbelehrung hieß es, dass dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden müsse.

 

 

Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
ignoriert die Dritte Gewalt im Staat

 

Ich schüttel erneut mit dem Kopf. So etwas war mir noch nicht passiert. Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland ignoriert die 3. Gewalt in diesem Land. Bevor eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in der Hauptsache ergangen ist, wird auf dem Umweg über einen Mahnbescheid dieser belastende Verwaltungsakt - die  Hauptsache - von der als Partei im Verwaltungsstreitverfahren teilnehmenden Beklagten für „rechtens“ erklärt und mit der Zwangsvollstreckung gedroht. Eine größere Mißachtung des „unabhängigen“ Gerichts gibt es nicht.

 

Es gibt auch keinen Fall in der deutschen Rechtsgeschichte,

in dem der Bürger verpflichtet wird, in ein und derselben Sache nun zwei Verwaltungsstreitverfahren zu führen.

 

 

Die neueste Entwicklung

 

 

 

 

Nachdem die 2. Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, geschieht ein Wunder: Was bisher nicht gewährt wurde, wird auf einmal für Recht befunden - auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird bis zu einer Entscheidung des Gerichts verzichtet.

Erst "nach eventueller Ablehnung" der Klage soll ich - dann sogar mit Säumniszuschlägen und Kontoführungsgebühren - zahlen.

Interessant: die Einfügung des Wortes "eventuell". Damit wird ausgesagt, dass der Rechtsstaat im Grunde schon gar nicht mehr von einem "Erfolg" ausgeht, der ohnedies dubios wäre und einem Pyrrhussieg gliche. Denn Recht wäre damit nicht geschaffen. 

Mein Fazit

Meinem Vater wurde die Ehre abgeschnitten. Meinem Großvater genauso. Unserer Familie wurde der Besitz weggenommen. Zu Unrecht. Doch was noch nicht einmal die Russen in der sowjetisch besetzten Zone getan haben, tut der "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland mit einer Chuzpe, die mich aus der Gemeinschaft entfernt. Die Russen haben mir und meiner Familie zu keinem Zeitpunkt der Geschichte eine nationalsozialistische Gesinnung vorgeworfen. Sie haben uns nicht einmal in die Nähe dieses Unrechtsdenkens gerückt. Das haben erst die bundesdeutschen "Rechtsstaatsschützer" getan. 

Ich soll aufgeben. Aber dazu habe ich nicht 71 Jahre meines Lebens gekämpft.

Ich kehre Deutschland den Rücken. Ziehe nach Polen. Mit meiner Heimatstadt Königs Wusterhausen verbindet mich immer noch meine Erinnerung, mein Sohn, der dort lebt - und die Hoffnung, dass es so etwas gibt wie eine Rückbesinnung auf das, was Deutschland einst ausgezeichnet hat: Die Praxis humanistischer und gerechter Prinzipien in allen drei Teilen der staatlichen Gewalt ebenso wie in der Produktion, der Dienstleistung, dem Gewerbe.

Eine Bewegung, die das System in Frage stellt, lässt mich aufhorchen.

Es ist die Occupy- ...-Strategie. 

Hier wächst eine Jugend heran, die auch uns begeistert, uns früher Geborene, jung gebliebene Alte!

In dieser Bewegung artikulieren sich Menschen, die es nicht mehr normal finden, dass die Politik, gedeckt und unterstützt durch die Institute der Rechtssprechung und der Rechtspflege nur das Kapital der Banken und Versicherungen, der ebenso abstrakten wie abstrusen Finanzgebaren des großen Kapitals stützen.

Ich war nie ein Kommunist. Eher ein Humanist. Aus dieser Überzeugung habe ich mich für Recht eingesetzt - als Journalist. In dieser Geschichte tue ich es in eigener Sache. Ich hoffe, es gibt allen Menschen Mut, denen vergleichbare Willkür und vergleichbares Unrecht widerfahren ist.

Mein Appell:

Kämpfen Sie! 

 

Drei Tage nach Veröffentlichung der Dokumente
reagiert der Rechtsstaat

Von Axel Lutze
22.10.2011

Von der Senatsverwaltung für Finanzen wurde mir dieser Brief zugestellt. Ich gestehe, mich verwundert diese Eskalation nicht. Das "Wunder", der Brief vom 12. Oktober 2011, also nur eine Woche zuvor geschrieben, war eine weitere Seifenblase.

Nun räumt die Senatsverwaltung für Finanzen selbst ein, dass ihr ein Fehler in einer wichtigen Sache unterlaufen ist.

Ich frage mich allerdings: Woher nehmen die Verwaltungs-"Experten" den Optimismus, zu denken, dass der Erlass des eigentlichen Rückforderungsbescheids nicht auch schon ein Fehler war? - Dies insbesondere, weil dabei das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes einfach ignoriert worden ist.


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Grand Tourisme - Worldwide

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