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Medienberater gesucht
GT – das deutsche Online-Magazin für Politische Kultur – hat Vakanzen für Medienberater. Wenn Sie über gute Kontakte in die werbungtreibende Wirtschaft verfügen, über Kenntnisse der Marktes der Online-Medien sowie ihrer Möglichkeiten und Spaß an einer innovativen Arbeit haben, schreiben Sie an: GT- Verlagsleitung, mail@gt-worldwide.com
Die Glinder Autorennacht im Alten Gutshaus der Stadt Glinde findet am 28. September ab 20 Uhr statt.
Moderation:
Rena Larf.
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Schon bei einer Spende ab 10 Euro erhalten Sie alle drei Bücher im Gesamtwert von über 42 Euro in einem übersichtlichen Sammelband als E-Book. Nach Überweisung der Spende wird Ihnen der Link zum Download des neuen Werkes von Norbert Gisder zugesandt.
Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro.
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GT - das Magazin der Querdenker: Menschen, Organisationen, Firmen und Vereine, die sich an denkende Zeitgenossen wenden - und die vor allem etwas zu sagen haben - werden
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Die Welt ist ein Buch. Das Neueste ist von Klaus Meierotto. Der Ex-Verkaufsberater der Mercedes-Benz-Niederlassung München hat mit dem Buch „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ ein bemerkenswertes Werk über Unternehmenskultur bei Daimler verfasst. Er wendet sich an Leser, die an den Machenschaften innerhalb der Deutschen Wirtschaft interessiert sind. Was sich hinter den Kulissen der Vorstands- und Chefetagen, aber auch zwischen den ständig unter Druck stehenden Mitarbeitern und Kollegen abspielt, liest man bei Klaus Meierotto.
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Sex-Attacke – Marco Weiss: Türkische Justiz zeigt Fingerspitzengefühl
Kommentar von Peter Haisenko
Am 16.September 2009 wird Marco Weiss von einem türkischen Gericht schuldig befunden, sich an der damals 13-jährigen Engländerin Charlotte sexuell vergangen zu haben. Das Gericht legt Marco Weiss eine Haftstrafe von 2 Jahren, 2 Monaten und 20 Tagen auf, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Immerhin zwei Jahre hat es gedauert, bis dieses geradezu salomonische Urteil gefunden werden konnte. Alle Beteiligten sind unzufrieden mit diesem Richterspruch – Und das zu Recht!
Es hätte schon viel früher öffentlich diskutiert werden müssen, dass dieser Prozess so gar nicht hätte stattfinden dürfen. Von Anfang an stand die falsche Person vor Gericht. Dem 17-jährigen Jugendlichen Marco wurde etwas vorgeworfen, für das er nicht verantwortlich ist. Er musste 8 Monate in einem türkischen Gefängnis verbringen, weil Erwachsene Erziehungsberechtigte ihre Pflichten grob vernachlässigt hatten. So stand das türkische Gericht vor einer unlösbaren Aufgabe, die durch die Einflussnahme der Politik und das Interesse der Medien noch erschwert wurde.
Mein Respekt gilt der Weisheit der türkischen Richter, denen es gelungen ist, unter diesen Umständen ein Urteil zu finden, mit dem alle Beteiligten leben könnten. Jedoch habe ich ebenso volles Verständnis für Marco, der dieses Urteil anfechten will, weil er sich – zu recht – keines Vergehens schuldig fühlt. Er hat nur das getan, was jeder andere unerfahrene Jugendliche auch getan hätte. Er ist der Einladung einer frühreifen Lolita gefolgt, die unbeaufsichtigt Freiheiten genossen hatte, mit denen auch sie überfordert war. Zudem ist eigentlich nichts Außergewöhnliches passiert, was nicht täglich unter Jugendlichen ganz selbstverständlich abläuft. Wenn jeder Jugendliche, der eine unwillkürliche Ejakulation in der Nähe eines jungen Mädchens erfahren hat, ins Gefängnis gehen sollte, dann müssten alle jungen Männer vorsichtshalber erst mal eingesperrt werden.
Die Person, die wirklich vor Gericht gestellt werden müsste, ist die Mutter von Charlotte. Sie hat ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig vernachlässigt. Sie hat es zugelassen, dass ihre 13-jährige Tochter nach 22 Uhr durch die Diskotheken ziehen konnte und anschließend junge Männer in ihr Zimmer unbeaufsichtigt einladen konnte. Marco trifft hier keine Schuld. Er konnte nicht wissen, dass Charlotte erst 13 Jahre alt war. Im Gegenteil musste er davon ausgehen, dass dieses junge Mädchen alt genug sein muss, weil es sich ohne Aufsicht ins Nachtleben stürzen durfte. Die einzigen, die um das Alter von Charlotte definitiv wussten, waren Charlotte und ihre Mutter.
In den letzten Monaten liefen einige Reports im Fernsehen, die plastisch beschrieben, aus welchen Motiven alleinerziehende englische Mütter ihren Urlaub in der Südtürkei verbringen. Da wurde kein Blatt vor den Mund genommen, wenn gezeigt wurde, wie schamlos Engländerinnen um die fünfzig sexuelle Dienste junger Türken suchen. Es gab sogar eine Mutter, die frustriert darüber war, dass ihr ihre 17-jährige Tochter den jungen Lover ausgespannt hatte.
Nach diesen Reports darf jeder selbst spekulieren, warum die Mutter von Charlotte keine Zeit oder Lust hatte, ihrer Aufsichtspflicht genüge zu tun. Fest steht, sie hat es nicht getan, denn ansonsten hätte es keine Möglichkeit für Marco gegeben, vor Gericht Rede und Antwort stehen zu müssen. Es darf auch darüber spekuliert werden, ob es für die Mutter von Bedeutung war, dass Marco ein Deutscher ist. Leider findet man in England immer noch verbreitet die Einstellung, dass Deutsche Feinde sind. Und mit so einem darf die Tochter keinen engeren Kontakt pflegen.
Die heuchlerische Verlogenheit, mit der Charlottes Mutter einen jungen Deutschen ins Gefängnis gebracht hat, ist kaum zu überbieten. Sie muss gewusst haben, dass sie die Einzige ist, der ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Sie hat zu verantworten, dass ein junger Mann für sein Leben traumatisiert ist. Nicht nur durch den Gefängnisaufenthalt. Auch sein Verhalten gegenüber Mädchen dürfte auf lange Zeit gestört sein. Sie hat auch nichts getan, einen zügigen Fortgang des Verfahrens zu fördern oder gar zur Aufklärung beizutragen. Sie hat Ansuchen des türkischen Gerichts nicht, oder nur zögernd erfüllt. Sie hat überdies der Frauenbewegung keinen guten Dienst erwiesen, weil sie ein weiteres Beispiel geschaffen hat, das zeigt, wie schwer ein sexuelles Verhalten beurteilt werden kann, wenn von vornherein die falschen unter Anklage gestellt werden. Die meist weiblichen Opfer von echten Vergewaltigungen wissen darum.
Mir ist unverständlich, warum die deutsche Öffentlichkeit das Verhalten dieser englischen Mutter nicht laut angeklagt hat. Die Sympathien in Deutschland sind auf Marcos Seite. Aber dennoch war das offensichtliche Fehlverhalten der Mutter in den Medien nicht mal einen Kommentar wert. Da ist es nicht verwunderlich, dass das türkische Gericht sich nicht in der Lage sah, die Anschuldigungen gegen Marco fallen zu lassen und stattdessen ein Verfahren gegen die Mutter zu eröffnen.
So, wie die Dinge stehen, wird Marco die Genugtuung, die ihm zusteht, leider nicht erfahren. Die englische Mutter und ihre Tochter Charlotte werden nicht begreifen, welche Schuld sie auf sich geladen haben. Wie lange wird es wohl dauern, bis in Deutschland die Samthandschuhe auch dann ausgezogen werden, wenn es nicht um Deutsche geht, sondern um Verfehlungen, die Nichtdeutschen vorzuwerfen sind? Noch einmal: Respekt vor der Weisheit der türkischen Justiz. GT-17-09-2009
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Warum die Deutschen für England nach wie vor als Feinde gelten und wie es England geschafft hat, Deutschland, das Land des Humanismus zum Hort des Bösen zu stilisieren, lesen Sie in dem Buch
"England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert". Nach Lektüre dieses Buchs werden Sie verstehen, wie groß die Notwendigkeit ist, auch die Verbrechen Englands und seiner Alliierten während der zwei Weltkriege und nachher offen zu diskutieren. Dieses Buch wird Ihr Weltbild verändern und dazu beitragen, dass Sie als Deutscher mit erhobenem Haupt der Welt gegenübertreten dürfen.













