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Medienberater gesucht
GT – das deutsche Online-Magazin für Politische Kultur – hat Vakanzen für Medienberater. Wenn Sie über gute Kontakte in die werbungtreibende Wirtschaft verfügen, über Kenntnisse der Marktes der Online-Medien sowie ihrer Möglichkeiten und Spaß an einer innovativen Arbeit haben, schreiben Sie an: GT- Verlagsleitung, mail@gt-worldwide.com
Die Glinder Autorennacht im Alten Gutshaus der Stadt Glinde findet am 28. September ab 20 Uhr statt.
Moderation:
Rena Larf.
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Schon bei einer Spende ab 10 Euro erhalten Sie alle drei Bücher im Gesamtwert von über 42 Euro in einem übersichtlichen Sammelband als E-Book. Nach Überweisung der Spende wird Ihnen der Link zum Download des neuen Werkes von Norbert Gisder zugesandt.
Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro.
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GT - das Magazin der Querdenker: Menschen, Organisationen, Firmen und Vereine, die sich an denkende Zeitgenossen wenden - und die vor allem etwas zu sagen haben - werden
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Die Welt ist ein Buch. Das Neueste ist von Klaus Meierotto. Der Ex-Verkaufsberater der Mercedes-Benz-Niederlassung München hat mit dem Buch „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ ein bemerkenswertes Werk über Unternehmenskultur bei Daimler verfasst. Er wendet sich an Leser, die an den Machenschaften innerhalb der Deutschen Wirtschaft interessiert sind. Was sich hinter den Kulissen der Vorstands- und Chefetagen, aber auch zwischen den ständig unter Druck stehenden Mitarbeitern und Kollegen abspielt, liest man bei Klaus Meierotto.
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„Besatzungshoheitliche“ Enteignungen unrecht: Eigentümer bleiben Eigentümer
„Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Range, hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen 1. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, 2. Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler a.D. und 3. Alle weiteren namentlich nicht bekannten Personen, die an der Straftatsbestandsverwirklichung beteiligt waren wegen 1. Betruges, Untreue, schwerem Diebstahl, 2. Verstoß gegen internationales Recht (Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung), 3. Täuschung der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zum Nachteil in einer Vielzahl von Fällen.“
Es ist ein lakonischer Stil, in dem der Publizist und Journalist Axel Lutze diesen Brief schreibt. Aber er enthält Sprengstoff, der viele Hunderttausend Menschen allein in Deutschland, in aller Welt vielleicht Millionen interessieren und auch ganz direkt betreffen wird.
Worum geht es?
Die „Besatzungshoheitliche Enteignung“, die von der Bundesregierung und vom deutschen Parlament während und nach dem Einigungsvertrag von 1990 immer wieder bemüht worden ist, verstößt gegen das Völkerrecht.
Dieser Umstand, von immer mehr Juristen in aller Welt in extenso unter die Lupe genommen, hat neueste Weiterungen hervorgebracht: Der Europäische Gerichtshof (Eu GH) hat in einem Fall von Rückübertragung den Nachfahren einer 1938 aus NS-Deutschland vertriebenen Familie den Anspruch zur Rückübertragung einer Liegenschaft ausdrücklich zuerkannt. Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, vorherige Ablehnung dieses Anspruches aufgrund jener obskuren und berüchtigten „Besatzungshoheitlichen Enteignung“ als Alibi für „rechtswidrigen Eigentumsdiebstahl“ (Lutze) aufzuheben.
Axel Lutze: „Meiner Familie haben Liegenschaften gehört, die – identisch zu dem Fall des Eu GH – nicht an die Nachfahren zurückgegeben worden sind. Als Grund sind diesen Nachfahren, zu denen ich auch gehöre, eben die Rechtmäßigkeit jener ,besatzungshoheitlichen Enteignungen`als zwingender und bindender Rechtsgrund genannt worden.“
Selbst die zuständigen Verwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht, hatten „taube Ohren“, wie Lutze kritisiert. Dabei gilt es heute als Binsenweisheit, dass es jene berüchtigten „Besatzungshoheitlichen Enteignungen“ überhaupt nicht gegeben hat und auch nicht geben konnte. Es gab lediglich den Entzug der Besitzrechte.
In der Begründung für seine Strafanzeige gegen den aktuellen Bundesfinanzminister, den einstigen Bundeskanzler sowie weitere Beteiligte führt Axel Lutze aus:
Schäuble und Co. hätten „im Zusammenhang mit dem Vereinigungsprozess den Begriff der ,besatzungshoheitlichen‘ Enteignung erfunden. Erfunden deshalb, weil es diesen Begriff bis dahin in der deutschen Sprache nicht gab.“
Doch der Journalist, der auch als Geheimer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nahezu 10 Jahre für die Bundesrepublik Deutschland gearbeitet hat – und nicht nur deshalb als absolut unverdächtig gelten muss, sich konspirativer Hetze gegen den Staat und seine Organe zu befleißigen – hat natürlich noch mehr Pfeile im Köcher:
Ein umfangreiches Statement des Ordinarius der Rechtsfakultät der Universität Leipzig, Prof. Dr. Theodor Schweißfurth, hat Lutze in einem Dokumentarfilm („Das geplatzte Alibi“) der Staatsanwaltschaft angeboten.
Die Behauptung des Beschuldigten Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler a.D. im Deutschen Bundestag, wonach es eine sowjetische Vorbedingung für die sowjetische Zustimmung zur Deutschen Einheit gegeben haben soll, ist unwahr: Als Zeugen benennt Lutze dafür keinen Geringeren als den einstigen Präsidenten der Sowjetunion, Dr. Michail S. Gorbatschow. Auch dessen Aussagen finden sich in dem Dokumentarfilm von Axel Lutze vollumfänglich wieder.
Zwei Bücher, die der Autor eigens zur dokumentarischen Klarstellung aller Umstände verfasst hat, sind überdies ausdrücklich zum Bestandteil der Strafanzeige gemacht worden.
Für Generalbundesanwalt Range keine uninteressante Lektüre: Beschreibt – und beweist – GT-Autor Lutze darin doch präzise und mit juristischem Sachverstand die Stichhaltigkeit seines Räsonnements.
Nach seinen Recherchen hat es demnach keine „besatzungsrechtlichen“ Enteignungen gegeben, also sind auch „besatzungshoheitliche“ Enteignungen schon denkgesetzlich überhaupt nicht möglich gewesen.
Lutze: „Die Wortschöpfung ist eine der infamsten Erfindungen der Organe der Bundesrepublik Deutschland und namentlich des heutigen Bundesministers der Finanzen. Das Ziel war schlicht und einfach: Man wollte sich die widerrechtlich von den Kommunisten in der sowjetischen Besatzungszonge den Eigentümern nach dem Krieg weggenommenen Liegenschaften nun selbst unter den Nagel reißen und dies wenigstens dem Anschein nach rechtsstaatlich begründen.“
Diese Finte dürfte ihren Erfindern nun auf die Füße fallen: Sollten die deutschen Rechtsfindungsorgane erneut wegschauen auf ihrer Suche nach dem Recht der Geschädigten – und sollten sie erneut nur ihren eigenen Nutzen im Sinn haben – so wird Lutze die Strafanzeige sowie die Herausgabe vor internationalen Gerichten vortragen.
Weil er als Mann von Weitsicht und Denker von intellektuellem Rang weiß, dass alles Leben endlich ist, hat der 71-jährige vorgesorgt: Alle seine Ansprüche und Rechte hat er wirksam übertragen und so dafür gesorgt, dass auch im Fall seines eventuellen Ablebens – nicht nur auf Grund seiner Kenntnisse der Geheimdienstarbeit – die Ansprüche von kompetenten Stellen weiter verfolgt werden können und müssen.
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