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Medienberater gesucht
GT – das deutsche Online-Magazin für Politische Kultur – hat Vakanzen für Medienberater. Wenn Sie über gute Kontakte in die werbungtreibende Wirtschaft verfügen, über Kenntnisse der Marktes der Online-Medien sowie ihrer Möglichkeiten und Spaß an einer innovativen Arbeit haben, schreiben Sie an: GT- Verlagsleitung, mail@gt-worldwide.com
Die Glinder Autorennacht im Alten Gutshaus der Stadt Glinde findet am 28. September ab 20 Uhr statt.
Moderation:
Rena Larf.
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Schon bei einer Spende ab 10 Euro erhalten Sie alle drei Bücher im Gesamtwert von über 42 Euro in einem übersichtlichen Sammelband als E-Book. Nach Überweisung der Spende wird Ihnen der Link zum Download des neuen Werkes von Norbert Gisder zugesandt.
Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro.
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GT - das Magazin der Querdenker: Menschen, Organisationen, Firmen und Vereine, die sich an denkende Zeitgenossen wenden - und die vor allem etwas zu sagen haben - werden
hier miteinander vernetzt.
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Die Welt ist ein Buch. Das Neueste ist von Klaus Meierotto. Der Ex-Verkaufsberater der Mercedes-Benz-Niederlassung München hat mit dem Buch „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ ein bemerkenswertes Werk über Unternehmenskultur bei Daimler verfasst. Er wendet sich an Leser, die an den Machenschaften innerhalb der Deutschen Wirtschaft interessiert sind. Was sich hinter den Kulissen der Vorstands- und Chefetagen, aber auch zwischen den ständig unter Druck stehenden Mitarbeitern und Kollegen abspielt, liest man bei Klaus Meierotto.
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Libyen und das deutsche Grundgesetz
Manchmal fällt es wirklich schwer, die Politik zu verstehen. Zum Beispiel Libyen. Eigentlich sind wir ja gegen jeden Diktator, also auch gegen Gaddafi. Oder doch nicht? Jedenfalls war das bisher nicht erkennbar. Jetzt ist alles plötzlich klar. Wir sind dagegen – oder doch nicht? Die Bundesregierung konnte sich vor der UNO nicht klar entscheiden: Enthaltung! Dabei müsste gerade für Deutschland eigentlich alles ganz einfach sein: Für Deutschland gilt das Grundgesetz – oder vielleicht doch nicht?
Angenommen das Grundgesetz ist für das Handeln der Bundesregierung bindend, dann wäre alles ganz einfach: Deutschland stimmt in der UNO unmissverständlich für militärische Aktionen gegen Gaddafi und hat kein Problem. Das Grundgesetz verbietet jeglichen Einsatz der Bundeswehr, der nicht der direkten Landesverteidigung dient. Das bedeutet, Deutschland könnte locker jeder Militäraktion gegen Diktatoren oder ähnliche Bösewichte zustimmen mit der Einschränkung, dass eine aktive Beteiligung deutscher Soldaten ausgeschlossen ist. Alles klar? Eben nicht!
Seit der Regentschaft Schröder/Fischer wird Deutschland an den absurdesten Plätzen verteidigt. Jugoslawien, Afghanistan etc.. Obwohl Libyen näher bei Deutschland liegt als Afghanistan, wird Deutschland also offensichtlich nicht in Libyen verteidigt. Was könnte sonst eine Begründung für die strikte Abstinenz der Bundeswehr bei dem Libyen-Einsatz sein?
Wie gesagt, es könnte ganz einfach sein: Das Grundgesetz verbietet einen Einsatz deutscher Soldaten in Libyen. Das würde sogar ich verstehen und der Rest der Welt müsste die rein defensive Ausrichtung des deutschen Militärs zähneknirschend akzeptieren. So einfach ist es aber offensichtlich nicht. Der Sündenfall für den weltweiten Einsatz der Bundeswehr liegt schon lange hinter uns und deswegen ist die Bundesregierung jetzt in Erklärungsnot. Sie kann sich jetzt im Fall Libyen nicht mehr so einfach auf das Grundgesetz berufen, obwohl genau das jeder in Deutschland und Libyen akzeptieren könnte und wollte.
Ich würde mir wünschen, dass unsere Regierung eindeutige Kriterien festlegt, unter welchen Umständen der Verteidigungsfall für Deutschland eintritt und damit der Einsatz der Bundeswehr nach dem Grundgesetz erlaubt ist. Das will sich aber offensichtlich niemand antun – er würde sich einer objektiven Beurteilung stellen müssen. Es hätte jedoch den eindeutigen Vorteil, dass in Zukunft keine Regierung mehr herumeiern muss, wenn über einen Einsatz der Bundeswehr entschieden werden soll.
Angesichts der unklaren Situation – Verteidigung oder nicht, Afghanistan ja, Libyen nein – könnte ein böser Verdacht aufkommen: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch? Nicht nur im Internet kursiert seit einiger Zeit die These, das Grundgesetz wäre seit 20 Jahren, also etwa seit der Wiedervereinigung bis auf drei Artikel außer Kraft gesetzt. Es fällt schwer anzunehmen, dass derartige Beiträge irgendetwas mit der Realität zu tun haben könnten.
Auf der anderen Seite fällt es aber genauso schwer, die Handlungsweisen der Bundesregierungen bezüglich der Einsätze der Bundeswehr zu verstehen. Ich persönlich habe noch größere Probleme mit dem Fakt, dass bis heute keine Oppositionspartei den Gang vor das Verfassungsgericht angetreten hat und die Rechtmäßigkeit der Bundeswehreinsätze überprüfen ließ. Nicht einmal „Die Linke“ hat das getan, obwohl sie jedes mal gegen jeden Einsatz stimmt.
Wenn sich die Bundesregierung für ihr Vorgehen im Fall Libyen auf das Grundgesetz beriefe, hätte sie ein neues und wesentlich gravierenderes Problem: Sie müsste die Kriterien zum Beispiel für den Afghanistan-Einsatz nach denselben Massstäben beurteilen lassen. Oder es könnte noch schlimmer kommen. Vielleicht ist das Grundgesetz tatsächlich außer Kraft – zumindest teilweise – und die deutsche Bevölkerung ist darüber nicht informiert worden und merkt es jetzt?
Für mich steht außer Zweifel: Kein einziger Waffengang der Bundeswehr der letzten 20 Jahre ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Da kommen dann doch Zweifel auf: Gilt das Grundgesetz oder nicht? Ich fordere hiermit die Bundesregierung auf, zu diesem Thema eine eindeutige Aussage zu machen. Mit allen Konsequenzen. Wenn das Grundgesetz in vollem Umfang in Kraft ist, dann können auch keine Argumente angeführt werden wie Bündnistreue in der NATO oder Ähnliches.
Das Grundgesetz muss immer Vorrang haben und die Bundeswehr darf ausschließlich zur unmittelbaren Verteidigung Deutschlands zu den Waffen greifen! Vergessen wir nicht: Die Bündnistreue hat Deutschland nicht nur einmal in den Untergang gerissen mit fatalen Folgen: Den Ersten Weltkrieg und alle seine Folgen, inklusive Hitler und die Nazis und die Kriegserklärung an die USA im Zweiten Weltkrieg (Japan!).
Nordafrika und der Nahe Osten - Krisenbogen von globaler Sprengkraft
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Sie wissen nicht mehr wie das mit dem Ersten Weltkrieg und der deutschen Bündnistreue (Nibelungentreue) war und auch das mit Japan? Hier können Sie Ihr Gedächtnis auffrischen:
England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert.













