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Steigende Kontenabfragen durch die Finanzverwaltung
Fortschreitende Kriminalisierung der Bürger
Unter der Überschrift „Kontrollwut der Behörden“ berichten heute zahlreiche Medien(1) nach Bestätigung durch das Bundesfinanzministerium über erheblich vermehrte Abfragen diverser Behörden, insbesondere der Finanzverwaltung, zu Bank-Daten von ungenannten Bürgern. Gesetzliche Grundlage für das Kontoabrufverfahren ist § 24 c Kreditwesengesetz (KWG). Die Zugriffsmöglichkeiten des BZSt sind in § 93 und 93 b AO geregelt. Außerdem besteht ein Anwendungserlass zur AO vom 10.03.2005. Finanzbehörden können also über das BZSt Kontendaten abrufen, sofern dies für das Besteuerungsverfahren notwendig ist. Gerade mit Blick auf den Ankauf diverser Steuer-CD´s, der sich gegen die Bezieher hoher Einkünfte wendet, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema der Kontenabfrage, die sich gegen alle Bürger wendet, notwendig, weil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Rechtsstaat verletzt werden.
Während im Jahr 2009 noch rund 44.000 Konten-Abfragen erfolgten, stiegen sie 2010 auf 58.000 (+ 32 %) und 2011 auf 63.000 (+ 9 %) an. Alleine im Dezember 2010 erfolgten 230 Abfragen pro Tag. Die Zahl der jährlichen Anfragen habe sich in nur 5 Jahren um 560 % erhöht, wie Deutschlands oberster Datenhüter Peter Schaar feststellt(2). Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ stellt gar fest(3), im Jahr 2005, als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden eingeführt wurde, habe es noch weniger als 9.000 Abfragen gegeben. Seither habe ihre Zahl um rund 700 % zugenommen. Der weitaus überwiegende Anteil an Kontenabfragen erfolgt durch die Finanzverwaltung, hier insbesondere der Steuerfahndung. Die Bafin stellte 6.000 diesbezügliche Abfragen der Finanzverwaltung im Jahr 2004 und 15.000 schon im darauf folgenden Jahr fest(4). Daran kann man unschwer erkennen, welche Dimension die allgemeine Schnüffelei des Staates gegenüber seinen Bürgern zwischenzeitlich angenommen hat.
Ursprünglich sollten nur die sog. Stammdaten der Konten bei Banken und Sparkassen abgefragt werden können, also Name und Anschrift des Kunden, sowie die Nummern seiner Konten und Depots, nicht aber Kontostände und –bewegungen. Das Gesetz, trefflich genannt „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, geht auf die Initiative des damaligen SPD-Finanzministers Hans Eichel zurück, der unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2004 damit finanzielle Transaktionen der Al Qaida aufspüren, also den Terrorismus, bekämpfen wollte. Ich habe mich schon damals gefragt, was der Finanzminister eigentlich mit Terrorbekämpfung, die ja Aufgabe des Innenminister ist, zu tun habe; ein Schelm, der übles dabei denkt.
Der Verfassungsschutz, zuständig für die Bekämpfung des Terrors, hat nach unserer Rechtsordnung jedenfalls überhaupt keinen Zugriff auf die Bankdaten der Bürger. Die Steuerehrlichkeit von Osama Bin Laden, der den Seinen bestimmt nicht wie Oma den Enkeln ein Sparbuch anlegen will, konnte sicher nicht gemeint sein. Man hat also begrifflich den Terrorismus schamlos dafür benutzt, um mittels Kontenevidenzzentrale beim Bundeszentralamt für Steuern besser an das Geld der vermeintlich dummen Bürger heranzukommen. Am Ende der vorherigen Steuer-Amnestie sollten also die Kontrollen für Steuerhinterziehung verschärft werden, nachdem Gerhard Schröder dem Volk damals ganz allgemein Mitnahmementalität unterstellte.
Wenn man die berichteten Steigerungsraten nüchtern betrachtet, kann man schon von „Kontrollwut der Behörden“ sprechen, insbesondere, wenn man lesen muss, dass die Finanzbehörden damals nach Einrichtung der Kontenabfrage zur Enttarnung von Steuersündern „große Hoffnungen auf dieses Instrument setzen. Man wolle die Kontrollen in den kommenden Monaten auf eine tägliche Zahl im vierstelligen Bereich erhöhen.“
Im Jahr 2006 kritisierte die damalige Opposition im Bundestag die Behandlung des Kontenabrufverfahrens durch die Finanzverwaltung heftig. Unter Bezugnahme auf den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, wonach neun von zehn Kontenabrufen rechtliche Mängel enthielten, verwies man darauf, dass jegliche Sensibilität im Umgang mit den Daten der Bürger fehle. Zweifel wurden außerdem geäußert, ob der Erforderlichkeitsgrundsatz gewahrt wurde. In den geprüften Vorgängen seien keine Hinweise der Finanzämter in Form von Aktennotizen oder Besprechungsvermerken vorgefunden worden, nach denen zielgerichtete Ermessenserwägungen angestellt worden seien. Zudem stellte man fest, dass die betroffenen Steuerzahler entgegen der Rechtsprechung selten benachrichtigt wurden.
Offenkundig hielt und hält sich der Staat im Kontenabrufverfahren nicht an seine eigenen Regeln und verletzt damit Bürgerrechte. Dies widerspreche dem verfassungsrechtlichen Gebot, da dem Bürger die Möglichkeit versperrt werde, dagegen vorzugehen. Es gebe keine Kontrollmöglichkeit der Kontrollabfragen und der Datenschutz werde zu einem Gnadenakt der Finanzbehörden.(5) Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern erklärte im Jahr 2005(6): „Da ist der Beamtenwillkür Tor und Hof geöffnet.“ „Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Staat“; die Folge sei eine massive Kapitalflucht ins Ausland. Bundesweit seien zwischen Januar und März 2005 netto 150,4 Milliarden € von deutschen Konten abgeflossen, doppelt so viel wie 2004; kein Schwarzgeld sondern massiv weißes Geld. Allein 50 Milliarden € davon gingen nach Österreich und das kostete Investitionen und Arbeitsplätze.
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, heißt es im Grundgesetz. Wenn Vertreter der Staatsmacht jeden Einzelnen, der diesem Volk angehört, unter Generalverdacht stellen, ist das demokratische Prinzip im Kern ad absurdum geführt. Ein freiheitliches Gemeinwesen kann so nicht gedeihen. Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, dass die SED-Diktatur untergegangen ist, aber ihr administratives Rückgrat, die lückenlose Überwachung der eigenen Bürger, im vereinigten demokratischen Deutschland scheibchenweise wiederbelebt wird.(7)
Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, bekanntlich im Umgang mit dem Rechtsstaat nicht gerade zimperlich, machte bereits im Jahr 2006 deutlich, dass er nicht daran denke, die vor einem knappen Jahr eingeführte Möglichkeit für Finanzämter und Sozialbehörden, nach Konten der Bürger zu fahnden, in Frage stellen zu lassen. Die Diskussion im Bundestag über die Kontenabrufmöglichkeiten bezeichnete er in seiner diktatorischen Art als unsäglich und er bemerkte wörtlich: „Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das Prinzip der Steuergerechtigkeit höher zu veranschlagen ist als gegebenenfalls auftretende administrative Schwierigkeiten oder unbegründete datenschutzrechtliche Einwände. Das ist eine Kampagne derjenigen, die die Abfrage von Konteninformationen schlicht und einfach verhindern wollen. Dies werde nicht verfangen. Es wird bei den bestehenden Abrufmöglichkeiten von Kontoinformationen bleiben.“ Steinbrück stellte damit in seiner bekannt arroganten Art politisch-ideologisch geprägte Überzeugungen, z.B. Steuergerechtigkeit, über den Rechtsstaat, z.B. Datenschutz, den er noch dazu als unbegründete Kampagne diffamierte.
In dieser verfahrenen Situation war der Ruf nach staatsrechtlicher Klärung verständlich. Das Bundesverfassungsgericht billigte das Verfahren 2007(8), also zwei Jahre später, weil es seiner Ansicht nach dem Gemeinwohl diene und deshalb von erheblicher Bedeutung sei, verlangte aber, dass für jede einzelne Abfrage ein konkreter Verdacht vorliegt. Abfragen ins Blaue hinein seien nicht erlaubt. Da Behörden keine Kontoinhalte erführen, sei der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen äußerst gering. Daher müssten die Bankkunden auch nicht unbedingt darüber informiert werden. Trotzdem ist seither ein ungehemmter Zuwachs an Kontenabfragen feststellbar und an der Zahl und Qualität der Aktenvermerke und Besprechungsnotizen gegenüber der Zeit vor dem Urteil des BVerfG hat sich nicht viel geändert.
Nicht ohne Grund kritisiert Deutschlands oberster Datenhüter Peter Schaar bisher leider ohne Erfolg erneut die exzessiven Zugriffe des Staates, insbesondere des Fiskus, auf die Bankdaten der Bürger, wenn er feststellt(9): „Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt“. „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten. Schon eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen wieder abnimmt. Seien Kontenabfragen anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt gewesen, dürften heute Finanzämter und Sozialbehörden sowie alle möglichen anderen Behörden ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger abklopfen.“ Schaar fordert deshalb: „Es sei dringend erforderlich, die Befugnisse der Behörden deutlich zu beschränken. Abfragen sollten nur noch in Frage kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen. Alles andere widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mahnte Schaar.
Andere bedauern auch die Entscheidung des BVerfG grundsätzlich:(10) „Wir hätten uns eine Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte gewünscht. Das gegenwärtige Verfahren ist nicht effektiv. Der Staat hat ein riesiges Schleppnetz ausgeworfen, mit dem er bis zum Schluss nur kleine Fische gefangen hat.“
Wie man an der Geschichte der Kontenabfragen ersehen kann, erleidet dieses Thema das gleiche Schicksal wie viele andere steuerliche Initiativen: Die gesetzlichen Vorgaben sind schlampig gemacht, rechtlich ganz oder teilweise unhaltbar und in der Praxis nicht oder nur sehr schwer umzusetzen, jedenfalls nicht kontrolliert. Dadurch verursachte Lücken werden von den Behörden, solange sie bestehen, schamlos ausgenutzt. Und danach, also z.B. in der Zeit nach Vorlage des Urteils des BVerfG: Ein Vorwand, um die kompletten Daten eines steuerpflichtigen Bürgers zu erlangen, ist leicht und schnell konstruiert. Hat man die Daten, ändert auch deren nachgewiesene rechtswidrige Beschaffung nichts mehr an der generellen steuerlichen Verwertbarkeit(11).
Interessant wäre, was die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, ansonsten lautstark gegen jede auch noch so geringfügige Beschränkung der persönlichen Freiheitsrechte auftretend, zu diesem Thema zu sagen hätte, würde sie den Sachverhalt überhaupt kennen. Vor allem wichtig zu wissen wäre, was sie gegen die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei Kontenabfragen zu unternehmen gedächte, während sie sich doch bekanntlich z.B. bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der es konkret um existenzielle Sicherheitsfragen der Bürger geht, gegen fast alle anderen Parteien und sogar gegen die EU stemmt. Aber, wie so oft: Wenn es um Geld, also um den Fiskus geht, werden die rechtsstaatlichen Prinzipien mit Füßen getreten. Als Steinbrück „Hehlerware“ von einem Kriminellen für 2 Millionen € kaufte, machte er sich weniger Gedanken über die Rechtmäßigkeit seines Handelns, als vielmehr über „das beste Geschäft seines Lebens“.
Für mich beeindruckend ist der Kommentar des Historikers Michael Stürmer zur Thematik der Kontenabfrage(12), in dem er bereits im Jahr 2004 bemerkte: “Das moralisch Anstößige ist, dass damit jeder und jede unter Dauerverdacht steht. Misstrauen wird zum vorherrschenden Medium zwischen Bürokratie und Bürger“. „Wenn der Staat gegenüber dem Bürger nicht mehr, bis zum Beweis des Gegenteils, von der allgemeinen Unschuldsvermutung ausgeht, dann ist es schlecht bestellt um Privatheit, Vertrauen, Staat und bürgerliche Rechte.“ „Bei der Installation der Kontenabfrage ging es um die Erfüllung eines lange gehegten Traumes der Finanzbürokratie, der dem Bürger noch zum Albtraum wird und den Staat unumkehrbar verändert. Denn da kann einer ein Leben lang brav seine Steuern entrichtet haben: Es hilft ihm nichts. Auf ihm ruht fortan der Dauerverdacht der Steuer- und Sozialbürokratie.“
„Auf beiden Seiten, Staat und Bürger, ist es mit der Ehrlichkeit heutzutage schlecht bestellt. Einerseits treiben Schwarzarbeit und Transaktionen -´ohne´- die Schattenwirtschaft an. Andererseits überschreitet der Staat nicht nur längst die Halbteilung, die das Verfassungsgericht als Grenze der legitimen Steuererhebung feststellt, sondern gibt auch Jahr um Jahr dem Bundesrechnungshof Anlass zu Anmerkungen, die längst nicht mehr komisch sind, dafür aber meist ohne ernsthafte Auswirkung.“
„Da dem Fiskus von jeher der Appetit beim Essen kommt, darf man alles dies als bloßen Anfang betrachten. Schenken wir uns künftig alle Predigten über Bürgersinn, politische Ethik und besseres Regieren. Die Oberen trauen den Unteren alles zu, die Unteren den Oberen auch.“ Stürmer hatte bereits damals – 2004 – Recht; die Entwicklung beweist das. Meine Predigt endet hier, es wird sich ja doch nichts ändern. Nur die Moral von der Geschicht´ ist: In Kenntnis der geschilderten Fakten ist auch die Steuer-Moral der Bürger im Sinken begriffen. Jeder wird nach Möglichkeit versuchen, seine Schäfchen in´s Trockene zu bringen; denn Steuern zu hinterziehen ist nach allgemeiner Bürgermeinung kein Delikt, sondern blanke Notwehr. Das sollten auch die Oberen des deutschen Fiskalpolizeistaates bedenken, wenn sie wieder einmal die Keule schwingen.
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1) Siehe z.B.: Ämter rufen Daten von Bankkunden häufiger ab, FAZ # 11, 13.01.2012, S. 12
2) „230 Kontenabfragen pro Tag“, sueddeutsche.de – geld, 17.01.2012
3) „Geldautomat“, Behörden checken zunehmend private Kontodaten, focus.online.de, 12.01.2012
4) Finanzamt durchleuchtet Bürger systematisch, Mehr Kontrollabfragen bei den Banken, Münchner Merkur, 30.11.2005, S. 6
5) FDP geht Mängel beim Kontenabruf nach, FAZ # 44, 21.02.2006, S. 15
6) Konto-Spionage: Massive Geldflucht ins Ausland, Banken beklagen Datenmissbrauch, Münchner Merkur, 17.08.2005, S. 6
7) Martin Prem, Es fehlt jedes Maß - Behörden im Kontenabfrage-Rausch, Münchner Merkur, 17.08.2005, S. 2
8) BVerfG, 1 BvR 1550/03 vom 13.06.2007, Absatz-Nr. (1 – 184), www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr155003.html
9) Quelle siehe oben Fußnote 2
10) Burbaum Hermann, Volksbank Raesfeld in Verfassungsgericht erlaubt Kontoabfrage, sueddeutsche.de, 12.07.2007
11) Siehe z.B. BVerfG, 2 BvR 2101/09 vom 9.11.2010, Absatz-Nr. (1 - 62) zum Daten-CD-Kauf Liechtenstein, Schweiz u.a.
12) Stürmer Michael, Der Staat hinter der Gardine, Die Welt, 07.10.2004

















