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Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrundsätzliche Überlegungen zur Produktivität von Arbeit und daraus entstehendem Wohlstand

 

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Massenunfall - Gefahrenabwehr ernster nehmen

Von Ingo von Dahlern
28.04.2011

Nicht nur „Kasse machen“. Massencrash fordert Paradigmenwechsel: Statt Tempokontrollen konsequent auf die Sicherheitsabstände achten.

Acht Tote, 131 Verletzte, 82 beteiligte Fahrzeuge von denen 40 ausbrannten – der Massenunfall auf beiden Richtungsfahrbahnen der A19 bei Kavelstorf nahe Rostock am 8. April 2011 war einer der schwersten Autobahnunfälle der letzten Jahre. Ein heftiger Sandsturm hatte den Fahrern auf der Strecke unerwartet die Sicht genommen. Was dann genau passiert ist, weiß bislang niemand wirklich und es wird Wochen, wenn nicht Monate dauern, bis der Unfallverlauf geklärt ist. Doch obwohl ihnen jede gesicherte Kenntnis über das wahre Unfallgeschehen fehlte, waren Berichterstatter, Kommentatoren und kurz danach auch Sprecher von Parteien und Verbänden sowie zahlreiche „Experten“ bereits mit Ratschlägen zu Stelle, wie sich solche Unfälle verhindern lassen. Ein Tempolimit müsse her, so die fast einhellige Meinung. Denn an der Unfallstelle habe es schließlich keine Tempobeschränkung gegeben.

Generelles Tempolimit gefordert

Als Landesverkehrsminister Volker Schlotmann (SPD) gleich nach dem Unfall erklärte: „Man kann nicht jeden Unfall durch Verkehrsregeln verhindern. Wir müssen aber darüber reden, ob und wie Tempolimits zu mehr Sicherheit beitragen können“, wurde in den Medien schnell die Forderung nach einem allgemeinen Tempolimit auf Autobahnen erhoben. Bereits drei Tage nach dem Massenunfall musste sich Bundesverkehrsminister Ramsauer laut dpa vorwerfen lassen: „Verkehrsminister Peter Ramsauer will auch nach der schweren Massenkarambolage bei Rostock keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einführen“. Und „Ramsauer schließt nach der verheerenden Massenkarambolage bei Rostock ein generelles Tempolimit aus“, las man bei AFP. Kein Wort mehr von einer Diskussion - das allgemeine Tempolimit wurde als einzige Lösung gesehen.

Drei Meldungen und keine richtig

Doch der Versuch mit der plakativen Meinungsmache ging ins Leere. Zwar meldete Bild.de bereits am 11.04.: „Zuvor gab es keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Strecke – jetzt gilt dort Tempo 80.“ Bei Spiegel-Online las man am 13. April „Behörden verhängen nach Massen-Crash Tempolimit“ und zur Erklärung: „Ein Tempolimit soll weitere Unfälle auf dem Autobahnabschnitt verhindern. Nach Angaben der Autobahnmeisterei wurde an der Unfallstelle südlich von Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert. Die Beschränkung gelte auf einer Strecke von etwa einem Kilometer. Wie lange das Tempolimit bestehen bleibt, sei noch unklar.“ Einen Tag später hieß es bei ntv: „Auf der Unfallstrecke in Mecklenburg-Vorpommern galt kein Tempolimit. Das ist mittlerweile anders: Jetzt darf hier nur noch 100 km/h gefahren werden. Die Schilder stehen schon.“

Wieder freie Fahrt – und das ist richtig

Doch keine dieser Meldungen ist richtig. Zwar habe es wegen Sandverwehungen und Ausbesserungsarbeiten an der Strecke für kurze Zeit auf einem kürzeren Streckenabschnitt ein Tempolimit von 80 km/h gegeben erklärte das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern bereits am 13. April auf Anfrage. Zugleich kündigte es für die nächsten Tage dessen Aufhebung an, die mit Datum vom 19. April auch bestätigt wurde. Kurzum: Es gibt keinerlei Tempolimits und es herrscht wieder freie Fahrt an der Unfallstelle. Und das ist nur konsequent und richtig. Denn abgesehen davon, dass es Autofahrer sehr verunsichert hätte, wenn auf freier Strecke ohne erkennbaren Grund plötzlich ein Tempolimit gegolten hätte, gab es nach bisheriger Kenntnis keinerlei triftigen Grund, den Massenunfall als Anlass für ein Tempolimit zu nutzen. Denn alles spricht dafür, dass es sich bei dem Sandsturm um ein Ereignis handelte, dem mit gesetzlichen Regelungen wie einem Tempolimit nicht zu begegnen ist.

Tempolimit wäre völliger Unsinn

Das allerdings bedeutet nun keinesfalls, dass die an der Unfallstelle gefahrenen Geschwindigkeiten situationsbedingt nicht zu hoch und die dabei eingehaltenen Sicherheitsabstände ausreichend waren. Im Gegenteil, vieles spricht dafür, dass angesichts der starken Sichtbehinderung zu schnell und auch mit zu geringem Sicherheitsabstand gefahren wurde – ob fahrlässig oder in Fehleinschätzung der Situation, muss noch geklärt werden. Doch wie man sich in einer solchen Situation konkret verhält, das muss man als Fahrzeuglenker situationsbedingt blitzschnell entscheiden – ein gesetzlich verordnetes Tempolimit hilft dabei beim besten Willen nicht. Und deshalb wäre eine Tempobegrenzung allein wegen des Unfalls völliger Unsinn und durch nichts begründbar.

Zu geringe Sicherheitsabstände das Problem

Trotzdem könnte man aus dem Massenunfall auf der A19 eine Menge lernen. Denn wer viel unterwegs ist, erlebt es tagtäglich, dass insbesondere auf Autobahnen mit viel zu geringen Sicherheitsabständen gefahren wird. Das aber bedeutet in der Praxis, dass man dann, wenn man in einer Notsituation eine richtige Notbremsung vornimmt, immer damit rechnen muss, dass ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt, weil dessen Fahrer nicht genügend Abstand hält und damit auch nicht genügend Zeit für eine sichere Reaktion hat. Das aber ist eine nicht hinnehmbare Gefahr, die erheblich größer ist als die Gefahren, die durch reine Tempoüberschreitung drohen.

Höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel

Trotzdem konzentrieren sich die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen insbesondere auf Autobahnen und auch auf Landstraßen vorrangig auf Tempokontrollen. Denn hier ist von den verantwortlichen Stellen viel in modernste und teure Messtechnik investiert worden, die sich nun schnellstens amortisieren muss. Und so wird konsequent „Kasse gemacht“ und wo immer möglich gelasert und geblitzt – und das auch immer wieder an Stellen, an denen Tempoüberschreitungen für die Verkehrssicherheit eher unbedeutend sind. Deshalb wird es höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel nach dem Motto: Gefahrenabwehr ernster nehmen als „Kasse machen“! Das heißt in der Praxis: statt aufs Tempo konsequent auf die Sicherheitsabstände achten. Das spült mit Sicherheit nicht so bequem Geld in die Kassen wie Tempokontrollen, leistet dafür aber einen umso wichtigeren Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

Grundregeln: Halber Tacho oder zwei Sekunden

Zwei einfache Grundregeln beschreiben, wie groß der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen mindestens sein muss. Die eine heißt: Sicherheitsabstand gleich halber Tacho – das heißt 50 Meter bei Tempo 100 und 75 Meter bei Tempo 150. Um diesen Abstand richtig einzuschätzen, kann man sich an den Leitpfosten am Fahrbahnrand orientieren, die auf Autobahnen einen Abstand von 50 Meter haben und auf Landstraßen von 25 Meter. Wem das Einschätzen von Entfernungen schwer fällt, der kann auch die Regel „Sicherheitsabstand zwei Sekunden“ anwenden. Denn ein Auto mit Tempo 100 fährt in zwei Sekunden 55,5 Meter, eines mit Tempo 150 in zwei Sekunden 82 Meter – das ist sogar ein wenig mehr als der doppelte Tachoabstand. Und diese Regel gilt bei jedem Tempo und ist doch eigentlich ganz einfach!


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Grand Tourisme - Worldwide

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