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Verteidigungsminister vs. demokratische Grundwerte
oder
Kennt De Maizière das Grundgesetz?

Kommentar von Peter Haisenko
21.08.2011

Die Katze ist aus dem Sack. Was schon seit einiger Zeit hinter vorgehaltener Hand diskutiert worden ist, präsentiert Bundesverteidigungsminister De Maizière jetzt der Öffentlichkeit: Schwer bewaffnete Private Sicherheitskräfte sollen deutsche Schiffe vor Piraten schützen. Endlich, könnte man meinen, aber so einfach ist das nicht.

Ein Schiff unter deutscher Flagge ist auf hoher See ein kleines Stück deutsches Hoheitsgebiet, auf dem selbstverständlich deutsches Recht zu gelten hat – inklusive der Pflicht des Staats, für Recht und Sicherheit dieses kleinen Deutschlands zu sorgen. Darf ein demokratischer Staat diese hoheitliche Aufgabe an eine private Sicherheitsfirma delegieren?

Das deutsche Waffenrecht gibt hier bislang eine eindeutige Antwort: Der Besitz (und natürlich der Gebrauch) von Kriegswaffen ist Privatleuten in Deutschland verboten. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, ist deswegen eine gravierende Gesetzesänderung geplant.

„Wir sind uns einig, dass private Sicherheitsleute an Bord deutscher Handelsschiffe den Schutz vor Piratenüberfällen übernehmen sollen“, sagte der Sicherheitsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), unserer Zeitung. Die Koalition werde die erforderlichen Rechtsgrundlagen direkt nach der Sommerpause auf den Weg bringen, kündigte er an. Nach Uhls Worten muss das Waffengesetz erweitert und die Gewerbeordnung geändert werden.

Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Weitreichende Konsequenzen sind zu befürchten und wieder einmal wird erkennbar, dass sich die Bundesregierung den Interessen der Lobbyisten ohne Not beugt. Gegen die Interessen Deutschlands. Um das zu verstehen, muss der Status quo erläutert werden. Die aktuelle Rechtslage ist, dass es nicht nur das Recht sondern die Pflicht des deutschen Staats ist, deutsches Territorium, also auch Schiffe unter deutscher Flagge zu verteidigen. Deutsche Soldaten auf deutschen Schiffen? Jederzeit. Aber – wie sieht es aus mit Schiffen deutscher Reedereien, die unter Billigflaggen fahren?

Ein deutscher Reeder, der seine Schiffe unter fremder Flagge fahren lässt um Abgaben und Personalkosten in Deutschland zu sparen, verlässt den Schutz des deutschen Rechtsraums. Die Anwesenheit deutscher Soldaten auf einem solchen Schiff wäre nach internationalem (See-)Recht schwer vorstellbar. Die Anwesenheit einer privaten Sicherheitsfirma hingegen ist eher problemlos. Darum geht es wohl, vordergründig, ohne die weiteren Konsequenzen zu betrachten.

Der einfachste, mit allen gültigen Gesetzen zu vereinbarende Weg würde lauten: Schiffe unter deutscher Flagge in gefährlichen Gewässern werden von deutschen Soldaten geschützt. Kostenfrei! Das ist eine hoheitliche Aufgabe, die mit Steuern und Abgaben abgegolten ist. Wer also seine Schiffe unter dem Schutz Deutschlands sehen will, muss diese in Deutschland registrieren und seine Abgaben leisten. Das geplante neue Verfahren und Gesetz ist also wieder einmal ein Gesetz, das der Steuerflucht Vorschub leisten wird. Abgesehen davon, dass es komplizierte internationale Rechtsprobleme schafft, wie auch Öffnet externen Link in neuem FensterDIE GRÜNEN bereits angemahnt haben. 

Wie ist zum Beispiel die rechtliche Situation für einen Kapitän, der auf seinem Schiff – deutsch oder nicht - die Verantwortung dafür tragen muss, dass private Sicherheitsleute auf Menschen schießen, die vielleicht gar keine Piraten sind? Oder wenn die Verhältnismäßigkeit einer Verteidigungsmassnahme nicht sicher gestellt ist? Welches Gericht ist zuständig?

Die nächste Frage lautet: Wer bezahlt den Einsatz der privaten Sicherheitskräfte? Wird den Reedern unter Billigflagge eine Rechnung zugestellt, den unter deutscher Flagge nicht? Wer kontrolliert die privaten Sicherheitskräfte, denen der Besitz und Gebrauch von Kriegswaffen genehmigt werden soll? Damit bin ich beim heikelsten Punkt: Wehret den Anfängen!

Mit schwer bewaffneten Sicherheitskräften auf Schiffen wird ein Präjudiz geschaffen. Ein Tabu gebrochen. Das hoheitliche Monopol für den Einsatz von Kriegswaffen wird in die Hände von Privatpersonen gegeben, ohne parlamentarische Kontrolle. Wie weit wird der Weg sein, bis auch im Inland privaten Sicherheitskräften mit Kriegswaffen hoheitliche Aufgaben übertragen werden? Ohne parlamentarische Kontrolle? (Ein Schiff auf hoher See unter deutscher Flagge ist deutsches Inland!)

Das angloamerikanische Beispiel sollte eigentlich abschrecken, aber ich befürchte, es dient als Modell. Von England und den USA werden weltweit private Sicherheitsdienste (Blackwater etc.) eingesetzt, die die dreckigsten Aufgaben erledigen, die so einer parlamentarischen Kontrolle entzogen werden.

Das deutsche Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands. Es ist in dieser Hinsicht so stringent formuliert, dass sogar dann schon absurde Diskussionen entstehen, wenn die Hilfe der Bundeswehr bei Katastropheneinsätzen notwendig wird. Private Sicherheitsdienste erwähnt das Grundgesetz nicht. Wenn also private Sicherheitsdienste mit Kriegswaffen ausgerüstet werden, dann wären die deutschen Bürger nicht vom Grundgesetz vor ihnen geschützt. Das macht mir Angst.

Um den Schutz deutscher Schiffe sicher zu stellen, bedarf es keiner Gesetzesänderung. Deswegen muss die Frage gestellt werden, welche Ziele die Bundesregierung und der Verteidigungsminister wirklich verfolgen. Geht es „nur“ darum, Steuerflüchtlingen einen kostenlosen Schutz zu bieten? Oder muss die geplante Gesetzesänderung schon im Zusammenhang gesehen werden mit dem gefürchteten Chaos, das beim Zusammenbruch des Finanzsystems nicht auszuschließen ist?

So harmlos und gut wie es auf den ersten Blick aussehen mag, der geplante Einsatz schwerbewaffneter privater Sicherheitsdienste auf deutschen Schiffen, also auf deutschem Boden, ist eine Bankrotterklärung der deutschen Demokratie. Es ist die Weiterführung der scheibchenweisen Aushöhlung demokratischer Grundwerte in Deutschland, die in den „Mutterländern der Demokratie“, USA und England, schon weit fortgeschritten ist. (Homeland Security Act, Guantanamo, etc.)

Das Gewaltmonopol des Staats ist eine der Grundfesten aller demokratischer Staaten und darf niemals an private Sicherheitsdienste abgegeben werden. Wer auch nur darüber nachdenkt, noch dazu öffentlich, hat sich so weit von demokratischen Grundwerten verabschiedet, dass der Verfassungsschutz zum Handeln aufgerufen werden müsste.

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Was andere zu diesem Thema zu sagen haben: Ein Beispiel finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier mit einer ausführlichen Erläuterung der aktuellen Rechtslage

Öffnet internen Link im aktuellen FensterKreuzfahrer und Piraten

De Maizière geht mit der Bundeswehr hausieren

Von Wolfgang Gehrcke
22.08.2011

Wolfgang Gehrcke, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und deren außenpolitischer Sprecher, erklärt zu Medienberichten, denen zufolge Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) einen Einsatz der Bundeswehr in Libyen prüfen will: 

Das Angebot des Verteidigungsministers, Bundeswehrsoldaten nach Libyen zu schicken, ist leichtfertig und entbehrt jeder rechtlichen und parlamentarischen Absicherung. Der Minister gebärdet sich wie ein schlechter Hausierer und bewegt sich dabei außerhalb des Grundgesetzes. Der Bundestag und seine zuständigen Ausschüsse müssen sich sofort mit dem politisch schädlichen und unparlamentarischen Verhalten des Ministers auseinandersetzen. 

DIE LINKE wird jedem Versuch, sich in ein militärisches Abenteuer in Libyen zu stürzen, widersprechen. Der Vorstoß des Verteidigungsministers desavouiert auch im Nachhinein die Politik der Bundesregierung, die der Resolution zu Libyen im UN-Sicherheitsrat nicht zugestimmt hatte. Das zeigt: In der Libyenfrage wie auch insgesamt in der Nahostpolitik fällt die Bundesregierung völlig auseinander. Statt Beiträge zum Aufbau eines demokratischen Libyen zu leisten, hat sich Deutschland an der Zielauswahl für NATO-Luftangriffe beteiligt, Waffen und Munition geliefert und bietet nun die Bundeswehr an. Schämen Sie sich, Herr Minister!


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Grand Tourisme - Worldwide

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