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Die Glinder Autorennacht im Alten Gutshaus der Stadt Glinde findet am 28. September ab 20 Uhr statt.
Moderation:
Rena Larf.
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Schon bei einer Spende ab 10 Euro erhalten Sie alle drei Bücher im Gesamtwert von über 42 Euro in einem übersichtlichen Sammelband als E-Book. Nach Überweisung der Spende wird Ihnen der Link zum Download des neuen Werkes von Norbert Gisder zugesandt.
Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro.
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GT - das Magazin der Querdenker: Menschen, Organisationen, Firmen und Vereine, die sich an denkende Zeitgenossen wenden - und die vor allem etwas zu sagen haben - werden
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BBI: Eine Änderung der Flugrouten ist möglich und notwendig
Berlin - Wie Anfang September bekannt wurde, werden Flugzeuge auf den beiden Startbahnen des Anfang Juni 2012 eröffnenden Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) jeweils in einem 15 Grad-Winkel voneinander entfernt starten. Hierdurch werden die Flugrouten auch Berliner Stadtgebiete und brandenburgisch Kommunen überfliegen, die bisher vom Fluglärm nicht betroffen waren.
Siegfried de Witt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft, stellt fest: „Der Planfeststellungsbeschluss für BBI beruht auf falschen Voraussetzungen. Die Planfeststellungsbehörde in Potsdam hatte die Lärmschutzbereiche aufgrund der künftigen An- und Abflugstrecken zu ermitteln. Das ist offensichtlich fehlerhaft geschehen, indem für beide Bahnen die Abflugstrecken geradeaus geführt wurden.“ Die internationale Luftfahrtorganisation ICAO hatte jedoch bereits damals vorgegeben, dass bei einem Parallelbahnsystem die Flugrouten abknicken müssen. Verantwortlich war der heutige Staatssekretär Rainer Bretschneider im Potsdamer Infrastrukturministerium.
De Witt, der maßgeblich am Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Leipzig beteiligt war, weiter: „Der Verdacht liegt nahe, dass die Potsdamer Behörde bewusst die vereinfachten Flugrouten der Lärmschutzberechnung zugrunde legte, um sich Ärger mit dem Südwesten von Berlin und Potsdam zu ersparen. Im Unterschied zu Berlin wurden am Flughafen Leipzig, der als Frachtknoten von DHL uneingeschränkten Nachtflugverkehr zulässt, die Lärmschutzgebiete viel großzügiger festgelegt.“ De Witt verweist in der Frage, ob betroffene Bürger jetzt noch den Planfeststellungsbeschluss für den BBI angreifen können, auf die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses: „Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung muss nun eine sorgfältige Abwägung vornehmen, um die Flugrouten festzulegen. Dabei darf die Vorgabe der ICAO jedoch nicht einfach schematisch übertragen werden.“ Eine große Rolle spielen hierbei die Anzahl der Lärmbetroffenen sowie der Sicherheitsaspekt.
So sollen bei An- und Abflugstrecken dicht besiedelte Gebiete möglichst gemieden werden.
De Witt fordert: „Brandenburg sollte sich bei Lärmschutzdiskussion nicht durch Staatssekretär Bretschneider vertreten lassen.“
„Es ist nun Aufgabe von Berlin und Brandenburg, mit dem Bundesaufsichtsamt (BAF) die Flugrouten so festzulegen, dass möglichst geringe Betroffenheiten entstehen. Dazu müssen alle Informationen offengelegt werden“, fordert de Witt. „Hierzu gehört auch eine lückenlose Aufklärung, ob Bretschneider die Öffentlichkeit und das Bundesverwaltungsgericht täuschte.“ Auf der anderen Seite haben die Anwälte und Gutachter der Kläger diesen Fehler nicht erkannt. Erst wenn genauere Daten über die voraussichtlichen Flugrouten und Anzahl der Flüge vorliegen, kann eine Lärmabschätzung erfolgen. Erst dann kann geklärt werden, ob neue Gebiete Lärmschutzansprüche haben. „Diese Ansprüche sind notfalls im Wege der Klage auf Planergänzung durchsetzbar“, so de Witt. „Derzeit kommt es vor allem darauf an, dass die betroffenen Bürger und Gemeinden die verantwortlichen Politiker in die Pflicht nehmen. Brandenburg sollte sich dabei nicht durch Staatsekretär Bretschneider vertreten lassen, der wohl vorrangig ein Interesse habe, seine Fehler von 2004 zu vertuschen.“













