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Die Glinder Autorennacht im Alten Gutshaus der Stadt Glinde findet am 28. September ab 20 Uhr statt.
Moderation:
Rena Larf.
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel.
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Schon bei einer Spende ab 10 Euro erhalten Sie alle drei Bücher im Gesamtwert von über 42 Euro in einem übersichtlichen Sammelband als E-Book. Nach Überweisung der Spende wird Ihnen der Link zum Download des neuen Werkes von Norbert Gisder zugesandt.
Norbert Gisder, "Glück im Schritt", Kurzgeschichte, Novelle, Roman, Edition GT-E-Books, 523 Seiten, 10,00 Euro.
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GT - das Magazin der Querdenker: Menschen, Organisationen, Firmen und Vereine, die sich an denkende Zeitgenossen wenden - und die vor allem etwas zu sagen haben - werden
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Die Welt ist ein Buch. Das Neueste ist von Klaus Meierotto. Der Ex-Verkaufsberater der Mercedes-Benz-Niederlassung München hat mit dem Buch „Nicht jeder Stern hält was er verspricht“ ein bemerkenswertes Werk über Unternehmenskultur bei Daimler verfasst. Er wendet sich an Leser, die an den Machenschaften innerhalb der Deutschen Wirtschaft interessiert sind. Was sich hinter den Kulissen der Vorstands- und Chefetagen, aber auch zwischen den ständig unter Druck stehenden Mitarbeitern und Kollegen abspielt, liest man bei Klaus Meierotto.
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Männliche Geschlechtsteile sind weniger Wert als weibliche
Die Pressemitteilung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag lässt aufhorchen: „Genitalverstümmelung als neuer Straftatbestand“. Präventive, abschreckende Wirkung wird versprochen von Dorothee Bär, MdB, und Elisabeth Winkler-Becker, MdB. Zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien der Länder Baden-Württemberg und Hessen führen diese aus:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. In Deutschland sind ca. 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen; ungefähr 4.000 bis 5.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind gefährdet. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um sehr schmerzhafte, traumatisierende und nicht selten tödliche Eingriffe an den weiblichen Genitalien.
Wir sehen es als Verpflichtung des Staates an, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und sie vor den seelischen Folgeschäden zu bewahren. Deshalb wollen wir neben mehr Aufklärung und dem Ausbau von Hilfestrukturen eine eindeutige, unmissverständliche und in Höhe der Schwere der Tat entsprechende Strafandrohung einführen. Durch einen eigenen Straftatbestand schaffen wir die Grundlage für eine wirksame Strafverfolgung.
Es geht uns dabei insbesondere auch um die präventive, abschreckende Wirkung eines eindeutigen Straftatbestandes. Er soll dazu beitragen, das notwendige Bewusstsein dafür zu schärfen, dass es sich bei der Verstümmelung der weiblichen Genitalien um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt, die in unserer Gesellschaft keineswegs toleriert wird. Im geltenden Recht kann die Genitalverstümmelung als Körperverletzung, je nach Einstufung des Einzelfalls als gefährliche oder auch schwere Körperverletzung, angesehen werden. Zu Verurteilungen ist es jedoch bislang nicht gekommen. Eine eindeutige Benennung der Verstümmelung der weiblichen Genitalien als Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch bislang nicht vor.
Eine begrüßenswerte Gesetzesinitiative, die vielen jungen Frauen Leiden und Traumata ersparen kann. Aber was ist mit den jungen Männern? Die Zahl der jungen Männer in Deutschland, deren Geschlechtsteil durch entfernen der Vorhaut verstümmelt wird, geht in die Hunderttausende. In der Regel findet die Beschneidung bei Knaben früher statt, als bei Mädchen. In jedem Fall in einem Alter, das eine tragfähige, überlegte und eigenständige Entscheidung ausschließt. Besonders krass ist die Praxis in den USA, wo routinemäßig allen männlichen Säuglingen wenige Tage nach der Geburt die Vorhaut entfernt wird. Ist das keine „schwerwiegende Menschenrechtsverletzung“, wenn es sich statt Frauen um Männer handelt?
Nun ist es so, dass die Beschneidung von Knaben mit Religion und Tradition begründet wird. Dieselbe Begründung wird aber auch für die Beschneidung von Mädchen angeführt. Wo ist der Unterschied? Es ist unsinnig und kaum möglich die Schwere der erlittenen Traumata von Jungen oder Mädchen zu vergleichen. Beide kennen den Normalzustand nicht und können somit auch nicht beurteilen, welchen Verlust sie erlitten haben. Nur Erwachsene, die die aktive Entscheidung zu einer Beschneidung getroffen haben, sind in der Lage einen „vorher – nachher“ Zustand zu beschreiben. Deren Anzahl ist jedoch gering und es gibt keine Statistiken hierzu. Ich kann nur aus meinen persönlichen Beobachtungen schöpfen und diese ergeben ein eindeutiges Signal. Alle im reifen Alter Beschnittenen, von denen ich gehört habe, haben ihre Entscheidung bereut und raten dringend ab.
Deswegen nochmal die Frage: Wo ist der Unterschied? Ist die Unversehrtheit des männlichen Geschlechtsteils weniger schützenswert als die des weiblichen? Ist die Vorhaut weniger Wert als die Schamlippe? Religionsfreiheit hin oder her, entweder ist eine Verstümmelung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung oder nicht. Verstehen Sie mich hier nicht falsch. Ich unterstütze diese Gesetzesinitiative zum Schutz junger Mädchen voll und ganz, aber ich empfinde es unzulässig, in einem sinnvollen Gesetz die dezidierte Unterscheidung nach Geschlecht zu machen. So, wie Frauen ihre Grundrechte gegenüber Männern mehr und mehr durchgesetzt haben, muss gerade in einem solchen Fall darauf geachtet werden, dass auch im umgekehrten Sinn die Grundrechte der Männer nicht übersehen werden.
In den USA gibt es bereits Vereinigungen, die gegen die Beschneidung von Knaben angehen. Es werden sogar Apparaturen angeboten, die die verstümmelte Vorhaut wieder zu natürlicher Länge dehnen sollen. Damit ist der Nachweis erbracht, dass beschnittene Männer durchaus unter ihrer Verstümmelung leiden können.
Vor allem in Ländern Afrikas, die kein politisches oder wirtschaftliches Gewicht haben, findet sich die Tradition der Beschneidung von Frauen. Bei Männern ist das anders. Könnte es sein, dass mit diesem Gesetz, das Männer explizit ausschließt, ein möglicher Konflikt nicht nur mit dem Islam vermieden werden soll? Das widerspricht aber dann allen Traditionen von Gleichheit, wenn ein Gesetz so formuliert wird, dass Widerstand nur aus einer Ecke zu erwarten ist, die sowieso nichts ausrichten kann.
Fazit: Entweder ist es sinnvoll und wünschenswert die Verstümmelung aller Menschen in Deutschland per Gesetz zu verbieten, oder eben nicht. Ich erachte es des deutschen Staats als unwürdig, ein Gesetz zu planen, das den Schutz der Hälfte der Bevölkerung, der Männer, außer Acht lässt, um mögliche Konflikte mit mächtigen Gegnern zu vermeiden. Zumindest sollte auch einmal über den Schutz der Vorhaut diskutiert werden und darüber, wer wann entscheiden darf, ob sie entfernt wird oder eben nicht.











